Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Q TECH s.r.o.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Q TECH s.r.o.
Grundbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachstehenden nur AGB) gelten für alle
Verpflichtungsverhältnisse zwischen der Gesellschaft Q TECH s.r.o., Troubelice 354, PLZ 783 83,
Ident. Nr.: 25865943 (im Nachstehenden nur „Q TECH“) und anderen Personen, wo Q TECH in der
Stellung des Verkäufers im Falle vom Kaufvertrag oder in der Stellung des Auftragnehmers im Falle
vom Werkvertrag (im Nachstehenden nur „Verträge“) ist. Verträge sind zwischen den
Vertragsparteien in der Form von schriftlicher Bestätigung der Bestellungen abgeschlossen.
Diese AGB bilden einen unteilbaren Bestandteil der Verträge im Sinne von Bestimmungen § 1751
Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (im Nachstehenden nur „Bürgerliches
Gesetzbuch“). Die Gesellschaft Q TECH s.r.o. ist weiter in diesen AGB bezüglich Verträge als
„Verkäufer“ bezeichnet. Der Käufer und Auftraggeber sind weiter in diesen AGB bezüglich Verträge
nur als „Käufer“ bezeichnet.
Gesamte Änderungen von diesen AGB benötigen schriftliche Form. Gegenseitige Rechte und
Verpflichtungen der Vertragsparteien sind durch die Fassung dieser zum Tage vom Abschluss dieses
Vertrags wirksamen AGB geregelt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf den Internetseiten des Verkäufers www.qtech.cz
veröffentlicht und jeder Käufer hat die Möglichkeit, sich mit ihrer aktuellen Fassung kennenzulernen.
Abweichende Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor der Fassung dieser AGB. Diese AGB
haben Vorrang vor jedweden anderen Geschäftsbedingungen des Käufers oder der Dritten, und dies
auch in dem Falle, dass der Käufer darauf ausdrücklich in seinen beliebigen Dokumenten oder anders
bei der Verhandlung bzgl. Abschluss des Vertrags hinweist. Wird oder zeigt sich irgendwelche
Bestimmung dieser AGB ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, wird die Gültigkeit und
Durchsetzung sonstiger Bestimmunen dadurch nicht betroffen.
1. Annahme der Bestellungen
1.1.
Bestellungen des Käufers werden dem Verkäufer schriftlich mittels Internetportals des Käufers, per EMail oder per Fax gestellt. Die Bestellung muss mindestens die Art und Menge des
Leistungsgegenstands und den Lieferort beinhalten.
1.2.
Nach der Zustellung der Bestellung informiert der Verkäufer den Käufer, ob die gegebenen Produkte
in geforderter Menge im geforderten Termin ihm zur Verfügung stehen, eventuell weist er den Käufer
auf den Termin hin, wann er die Produkte liefern kann.
1.3.
Der Verkäufer bestätigt die Annahme der Bestellung schriftlich durch Zusendung der
Bestellungsbestätigung, in der Regel per E-Mail oder mittels Internetprotals des Käufers damit, dass
eine genaue Spezifikation des Leistungsgegenstands, Preis des Leistungsgegenstands, vorausgesetzter
Liefertermin, Lieferort, Zahlungsbedingungen, eventuell weitere Einzelheiten hier angeführt sind.
1.4.
Der Käufer ist verpflichtet, die Bestellung zu überprüfen und dem Verkäufer seine Zustimmung zu
schicken, und zwar spätestens innerhalb von 5 Tagen ab ihrer Zustellung.
1.5.
Äußert der Käufer innerhalb von 5 Tagen ab Absendung der bestätigten Bestellung vom Verkäufer
dem Käufer Meinungsverschiedenheit mit den in der Bestellungsbestätigung angeführten Angaben
nicht, ist die Bestellungsbestätigung seitens Käufers für abgestimmt gehalten.
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2. Lieferung und Lieferbedingungen, Übergang des Schadensrisiko am Leistungsgegenstand
2.1.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den im Kaufvertrag angeführten Leistungsgegenstand zu liefern.
2.2.
Der Vertrag ist hiermit für erfüllt gehalten. Der Käufer ist verpflichtet, solche Lieferung des
Leistungsgegenstands anzunehmen und den der Menge des gelieferten Leistungsgegenstands
entsprechenden Preis des Leistungsgegenstands zu bezahlen.
Im Falle von Stornierung des Vertrags ist der Käufer verpflichtet, die fakturierten dem Verkäufer
entstandenen Kosten zu bezahlen.
2.3.
Unter dem Leistungsort versteht man die Betriebsstätte des Verkäufers in Libina. Unter Erfüllung der
Lieferung des Leistungsgegenstands versteht man der Leistungszeitpunkt nach der Lieferklausel EXW
INCOTERMS 2010, falls zwischen den Vertragsparteien anders nicht vereinbart ist. Übernimmt der
Käufer den Leistungsgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt oder auch auf den schriftlichen Aufruf
des Verkäufers, per Fax oder E-Mail, wird es so angesehen, dass der Verkäufer den zehnten Tag ab
Absendung des Aufrufs seine Verpflichtung erfüllt hat.
Ist es zwischen den Vertragsparteien schriftlich anders nicht vereinbart, ist der Verkäufer verpflichtet,
den Leistungsgegenstand für den Käufer auf dem Gelände des Verkäufers vorzubereiten. Der
Verkäufer ist berechtigt, den Leistungsgegenstand auch in Teillieferungen zu liefern.
2.4.
Der Übergang des Schadensrisikos am Leistungsgegenstand ist durch Übergabe des
Leistungsgegenstands dem Käufer gegeben, eventuell nach den bestätigten Lieferbedingungen gemäß
INCOTERMS 2010.
3. Preis des Leistungsgegenstands, Bezahlung
3.1.
Der Preis des Leistungsgegenstands ist in tschechischen Kronen nach der gültigen aktuellen Preisliste
des Verkäufers vereinbart, sofern die Vertragsparteien nicht anderes vereinbaren.
3.2.
Der Preis des Leistungsgegenstands ist vom Materialpreis gemäß dem zur Ausführung des
Leistungsgegenstands bestimmten Index MEPS EU (Stahlpreisentwicklung ±5%) für den Verkäufer
und gemäß der CZK/EUR-Kursbewegung abhängig. In diesem Zusammenhang akzeptiert der Käufer
die Aktualisierung der Preisliste für den Leistungsgegenstand oder für einzelnes Produkt seitens
Lieferanten.
3.3.
Die Höhe und Fälligkeit des Preises vom Leistungsgegenstand, sowie auch die Bankangaben, sind im
Text des Vertrags und in der Rechnung festgestellt. Im Falle vom Widerspruch zwischen der Angabe
im Kaufvertrag und in der Rechnung ist die Angabe in der Rechnung entscheidend. Der Käufer ist
nicht berechtigt, den gemäß dem Vertrag zu bezahlenden Betrag aus jedwedem Grund zurückzuhalten
oder ihn gegen seine Forderungen dem Verkäufer gegenüber ohne seine schriftliche Zustimmung zu
verrechnen. Dies bezieht sich auch auf den Fall, dass ein Mangelanspruch vom Leistungsgegenstand
dem Käufer entsteht.
3.4.
Für Datum der Preiserstattung ist Datum vom Gutschreiben des entsprechenden Gesamtbetrags auf das
Konto des Verkäufers gehalten. Im Falle von Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Verkäufer
berechtigt, Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von 0,05% vom Schuldbetrag für jeden Tag
Verzugs vom Käufer zu fordern. Die Bestimmung §1805 Abs.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird
nicht angewandt. Ist der Käufer mit der Bezahlung des fakturierten Betrags im Verzug, ist der
Verkäufer berechtigt, die nicht ausgeführten Lieferungen des Leistungsgegenstands zurückzuhalten
oder von den schon abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten.
4. Eigentumsrechtserwerb, Verpackung des Leistungsgegenstands
4.1.
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Das Eigentumsrecht zum Leistungsgegenstand gemäß dem Vertrag übergeht auf den Käufer zum
Zeitpunkt, wann der Preis des Leistungsgegenstands dem Verkäufer seitens Käufers ganz bezahlt ist.
4.2.
Der Leistungsgegenstand ist in einer angemessenen Verpackung zu liefern, für die bei der vereinbarten
Transportart der Verkäufer verantwortet.
5. Mängel, Mängelanzeige
5.1.
Der Käufer ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand mit ausreichender Sorge anzuschauen, und zwar
möglichst bald nach dem Übergang des Schadensrisikos am Leistungsgegenstand. Er muss über die
Mängel, die er bei dieser Untersuchung beim Aufwand der Fachsorge feststellen konnte, den
Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen vom Zustellungstag des Leistungsgegenstands zu
benachrichtigen, anders die Ansprüche von diesen Mängeln erlöschen.
5.2.
Über das Recht des Käufers von versteckten Mängeln des Leistungsgegenstands ist der Verkäufer
schriftlich, rechtzeitig und ohne unnötigen Verzug danach zu benachrichtigen, wann der Käufer sie bei
einer ausreichenden Sorge feststellen konnte.
Die Bestimmung §2108 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird nicht angewandt.
5.3.
Der Käufer hat keine Mängelrechte, falls die Mängel durch Verschleiß, Außenereignisse, Dritten, ohne
Verschulden seitens Verkäufers verursacht wurden, vor allem durch unsachgemäße Eingriffe,
unsachgemäße Handhabung, durch Verwendung für andere Zwecke als für die der
Leistungsgegenstand bestimmt ist, durch mechanische Beschädigung während der Handhabung, durch
ungeeignete Verwendung, gewaltsame Eingriffe, Anpassungen, falsche Lagerung usw.
5.4.
Ist die Beanstandung als berechtigt anerkannt, hat der Käufer das Recht, den beanstandeten Mangel
durch Reparatur , oder Lieferung eines neuen Leistungsgegenstands beseitigen zu lassen, je nach Wahl
des Verkäufers, und zwar kostenlos und ohne überflüssigen Verzug spätestens binnen drei Monate
nach Zustellung des beanstandeten Leistungsgegenstands per Adresse des Verkäufers, falls zwischen
den Vertragsparteien eine andere Frist zur Beanstandungsbeseitigung nicht vereinbart ist.
Der beanstandete Leistungsgegenstand ist in der Originalverpackung zurückzugeben und die
Bedingungen der Verwendung des Leistungsgegenstands sind anzuführen.
5.5.
Liefert der Verkäufer dem Käufer den Leistungsgegenstand in der Menge, Qualität und Ausführung
gemäß dem Vertrag nicht, geht es um Verletzung des Vertrags in einer unwesentlichen Art und die
Mängelansprüche des Leistungsgegenstands sind gemäß Bestimmungen § 2107 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs zu lösen.
6. Haftungsbeschränkung
6.1.
Die Verantwortung des Verkäufers dem Käufer gegenüber aufgrund Mängel des gelieferten
Leistungsgegenstands ist durch die vom Art. 5. Mängel, Mängelanzeige dieser AGB folgenden
Verpflichtungen begrenzt. Der Verkäufer ist für jedwede indirekte, nachträgliche oder folgende
Schäden oder für den entgangenen Gewinn nicht verantwortlich, die in Zusammenhang mit dem
Leistungsgegenstand dem Käufer entstehen können, zum Beispiel bei seiner falschen Verwendung.
Ein eventueller Schadenersatz des Käufers seitens Verkäufers im Falle von jedweder Verletzung des
Vertrags ist auf den Betrag von 100% vom Preis des gemäß dem verletzten Vertrag gelieferten
Leistungsgegenstands begrenzt.
7. Weitere Lieferbedingungen
7.1.
Änderungen des Vertrags benötigen schriftliche Form und sind von beiden Vertragsparteien
abzustimmen; das gilt auch für Änderung dieser Bestimmung.
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Die vereinbarte Lieferfrist des Leistungsgegenstands wird um bis weitere 3 Monate vom Datum der
belegbaren Bezahlung voriger in der Fälligkeitsfrist nicht bezahlten Lieferungen des
Leistungsgegenstands zu verlangen.
8. Höhere Gewalt
8.1.
Der Verkäufer ist für die dem Käufer durch Verletzung des Vertrags, zum Beispiel durch
Nichtlieferung oder späte Lieferung des Leistungsgegenstands aufgrund der höheren Gewalt
verursachten Verluste oder Schäden nicht verantwortlich, zum Beispiel Kriege, Hochwasser, Feuer,
gesetzlicher Streik, Mangel an Material, Energien, Brennstoffe, oder andere objektive Ursachen, die
der Verkäufer nicht verursacht hat. Der Käufer ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand jederzeit
später zu übernehmen, wann der Verkäufer ihn ihm liefert.
9. Personaldatenschutz
9.1.
Informationen über die Kunden sind in Übereinstimmung mit gültigen Rechtsvorschriften der
Tschechischen Republik aufzubewahren, vor allem in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 101/2000
Slg., über Personaldatenschutz, in der jeweils geltender Fassung. Der Käufer ist durch den
Vertragsabschluss mit der Verarbeitung und Sammlung seiner persönlichen Angaben in der
Datenbank des Verkäufers nach der erfolgreichen Erfüllung des Vertrags einverstanden.
9.2.
Der Käufer hat Recht auf Zutritt zu seinen persönlichen Angaben, Recht auf ihre Berichtigung
inklusive weiterer Rechte zu diesen Angaben. Die persönlichen Angaben sind auf Grund eines
schriftlichen Antrags des Käufers von der Datenbank zu beseitigen. Die persönlichen Angaben der
Käufer sind gegen Missbrauch voll geschützt. Der Verkäufer übergibt die persönlichen Angaben der
Käufer keiner weiteren Person. Eine Ausnahme stellen externe Spediteure dar, denen die persönlichen
Angaben der Käufer im für Zustellung der Waren notwendigen Mindestumfang übergeben sind.
10. Abschlussbestimmungen
10.1.
Die von diesem Vertrag nicht geregelten Rechtsverhältnisse sind durch entsprechende Bestimmungen
des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der zusammenhängenden Rechtsvorschriften geregelt.
10.2.
Für die zwischen dem Käufer und Verkäufer vom Vertrag und im Zusammenhang mit ihm
entstehenden Rechtsverhältnisse findet das Recht der Tschechischen Republik Verwendung.
Die von den Verträgen oder im Zusammenhang mit ihnen entstandenen Streitigkeiten inklusive der
Frage ihrer Gültigkeit sind bei ordentlichen Gerichten gemäß der gültigen Rechtsordnung der
Tschechischen Republik zu lösen.
10.3.
Diese AGB sind ein unteilbarer Bestandteil des Vertrags und der sich auf diese AGB beziehenden
Dokumente und durch Unterzeichnung der Vertrags der Käufer erklärt, dass er mit diesen AGB
vertraut ist und ist mit ihnen einverstanden.
Diese AGB sind seit 01.03. 2015 gültig.
Verkäufer:
.........................................
Dipl.-Ing. Miroslava Spurná
Geschäftsführerin von Q TECH s.r.o.
Käufer:
..............................................
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