Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Q TECH s.r.o. Grundbestimmungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachstehenden nur AGB) gelten für alle Verpflichtungsverhältnisse zwischen der Gesellschaft Q TECH s.r.o., Troubelice 354, PLZ 783 83, Ident. Nr.: 25865943 (im Nachstehenden nur „Q TECH“) und anderen Personen, wo Q TECH in der Stellung des Verkäufers im Falle vom Kaufvertrag oder in der Stellung des Auftragnehmers im Falle vom Werkvertrag (im Nachstehenden nur „Verträge“) ist. Verträge sind zwischen den Vertragsparteien in der Form von schriftlicher Bestätigung der Bestellungen abgeschlossen. Diese AGB bilden einen unteilbaren Bestandteil der Verträge im Sinne von Bestimmungen § 1751 Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (im Nachstehenden nur „Bürgerliches Gesetzbuch“). Die Gesellschaft Q TECH s.r.o. ist weiter in diesen AGB bezüglich Verträge als „Verkäufer“ bezeichnet. Der Käufer und Auftraggeber sind weiter in diesen AGB bezüglich Verträge nur als „Käufer“ bezeichnet. Gesamte Änderungen von diesen AGB benötigen schriftliche Form. Gegenseitige Rechte und Verpflichtungen der Vertragsparteien sind durch die Fassung dieser zum Tage vom Abschluss dieses Vertrags wirksamen AGB geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf den Internetseiten des Verkäufers www.qtech.cz veröffentlicht und jeder Käufer hat die Möglichkeit, sich mit ihrer aktuellen Fassung kennenzulernen. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor der Fassung dieser AGB. Diese AGB haben Vorrang vor jedweden anderen Geschäftsbedingungen des Käufers oder der Dritten, und dies auch in dem Falle, dass der Käufer darauf ausdrücklich in seinen beliebigen Dokumenten oder anders bei der Verhandlung bzgl. Abschluss des Vertrags hinweist. Wird oder zeigt sich irgendwelche Bestimmung dieser AGB ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, wird die Gültigkeit und Durchsetzung sonstiger Bestimmunen dadurch nicht betroffen. 1. Annahme der Bestellungen 1.1. Bestellungen des Käufers werden dem Verkäufer schriftlich mittels Internetportals des Käufers, per EMail oder per Fax gestellt. Die Bestellung muss mindestens die Art und Menge des Leistungsgegenstands und den Lieferort beinhalten. 1.2. Nach der Zustellung der Bestellung informiert der Verkäufer den Käufer, ob die gegebenen Produkte in geforderter Menge im geforderten Termin ihm zur Verfügung stehen, eventuell weist er den Käufer auf den Termin hin, wann er die Produkte liefern kann. 1.3. Der Verkäufer bestätigt die Annahme der Bestellung schriftlich durch Zusendung der Bestellungsbestätigung, in der Regel per E-Mail oder mittels Internetprotals des Käufers damit, dass eine genaue Spezifikation des Leistungsgegenstands, Preis des Leistungsgegenstands, vorausgesetzter Liefertermin, Lieferort, Zahlungsbedingungen, eventuell weitere Einzelheiten hier angeführt sind. 1.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Bestellung zu überprüfen und dem Verkäufer seine Zustimmung zu schicken, und zwar spätestens innerhalb von 5 Tagen ab ihrer Zustellung. 1.5. Äußert der Käufer innerhalb von 5 Tagen ab Absendung der bestätigten Bestellung vom Verkäufer dem Käufer Meinungsverschiedenheit mit den in der Bestellungsbestätigung angeführten Angaben nicht, ist die Bestellungsbestätigung seitens Käufers für abgestimmt gehalten. 1 2. Lieferung und Lieferbedingungen, Übergang des Schadensrisiko am Leistungsgegenstand 2.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, den im Kaufvertrag angeführten Leistungsgegenstand zu liefern. 2.2. Der Vertrag ist hiermit für erfüllt gehalten. Der Käufer ist verpflichtet, solche Lieferung des Leistungsgegenstands anzunehmen und den der Menge des gelieferten Leistungsgegenstands entsprechenden Preis des Leistungsgegenstands zu bezahlen. Im Falle von Stornierung des Vertrags ist der Käufer verpflichtet, die fakturierten dem Verkäufer entstandenen Kosten zu bezahlen. 2.3. Unter dem Leistungsort versteht man die Betriebsstätte des Verkäufers in Libina. Unter Erfüllung der Lieferung des Leistungsgegenstands versteht man der Leistungszeitpunkt nach der Lieferklausel EXW INCOTERMS 2010, falls zwischen den Vertragsparteien anders nicht vereinbart ist. Übernimmt der Käufer den Leistungsgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt oder auch auf den schriftlichen Aufruf des Verkäufers, per Fax oder E-Mail, wird es so angesehen, dass der Verkäufer den zehnten Tag ab Absendung des Aufrufs seine Verpflichtung erfüllt hat. Ist es zwischen den Vertragsparteien schriftlich anders nicht vereinbart, ist der Verkäufer verpflichtet, den Leistungsgegenstand für den Käufer auf dem Gelände des Verkäufers vorzubereiten. Der Verkäufer ist berechtigt, den Leistungsgegenstand auch in Teillieferungen zu liefern. 2.4. Der Übergang des Schadensrisikos am Leistungsgegenstand ist durch Übergabe des Leistungsgegenstands dem Käufer gegeben, eventuell nach den bestätigten Lieferbedingungen gemäß INCOTERMS 2010. 3. Preis des Leistungsgegenstands, Bezahlung 3.1. Der Preis des Leistungsgegenstands ist in tschechischen Kronen nach der gültigen aktuellen Preisliste des Verkäufers vereinbart, sofern die Vertragsparteien nicht anderes vereinbaren. 3.2. Der Preis des Leistungsgegenstands ist vom Materialpreis gemäß dem zur Ausführung des Leistungsgegenstands bestimmten Index MEPS EU (Stahlpreisentwicklung ±5%) für den Verkäufer und gemäß der CZK/EUR-Kursbewegung abhängig. In diesem Zusammenhang akzeptiert der Käufer die Aktualisierung der Preisliste für den Leistungsgegenstand oder für einzelnes Produkt seitens Lieferanten. 3.3. Die Höhe und Fälligkeit des Preises vom Leistungsgegenstand, sowie auch die Bankangaben, sind im Text des Vertrags und in der Rechnung festgestellt. Im Falle vom Widerspruch zwischen der Angabe im Kaufvertrag und in der Rechnung ist die Angabe in der Rechnung entscheidend. Der Käufer ist nicht berechtigt, den gemäß dem Vertrag zu bezahlenden Betrag aus jedwedem Grund zurückzuhalten oder ihn gegen seine Forderungen dem Verkäufer gegenüber ohne seine schriftliche Zustimmung zu verrechnen. Dies bezieht sich auch auf den Fall, dass ein Mangelanspruch vom Leistungsgegenstand dem Käufer entsteht. 3.4. Für Datum der Preiserstattung ist Datum vom Gutschreiben des entsprechenden Gesamtbetrags auf das Konto des Verkäufers gehalten. Im Falle von Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Verkäufer berechtigt, Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von 0,05% vom Schuldbetrag für jeden Tag Verzugs vom Käufer zu fordern. Die Bestimmung §1805 Abs.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird nicht angewandt. Ist der Käufer mit der Bezahlung des fakturierten Betrags im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die nicht ausgeführten Lieferungen des Leistungsgegenstands zurückzuhalten oder von den schon abgeschlossenen Verträgen zurückzutreten. 4. Eigentumsrechtserwerb, Verpackung des Leistungsgegenstands 4.1. 2 Das Eigentumsrecht zum Leistungsgegenstand gemäß dem Vertrag übergeht auf den Käufer zum Zeitpunkt, wann der Preis des Leistungsgegenstands dem Verkäufer seitens Käufers ganz bezahlt ist. 4.2. Der Leistungsgegenstand ist in einer angemessenen Verpackung zu liefern, für die bei der vereinbarten Transportart der Verkäufer verantwortet. 5. Mängel, Mängelanzeige 5.1. Der Käufer ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand mit ausreichender Sorge anzuschauen, und zwar möglichst bald nach dem Übergang des Schadensrisikos am Leistungsgegenstand. Er muss über die Mängel, die er bei dieser Untersuchung beim Aufwand der Fachsorge feststellen konnte, den Verkäufer spätestens innerhalb von 5 Tagen vom Zustellungstag des Leistungsgegenstands zu benachrichtigen, anders die Ansprüche von diesen Mängeln erlöschen. 5.2. Über das Recht des Käufers von versteckten Mängeln des Leistungsgegenstands ist der Verkäufer schriftlich, rechtzeitig und ohne unnötigen Verzug danach zu benachrichtigen, wann der Käufer sie bei einer ausreichenden Sorge feststellen konnte. Die Bestimmung §2108 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird nicht angewandt. 5.3. Der Käufer hat keine Mängelrechte, falls die Mängel durch Verschleiß, Außenereignisse, Dritten, ohne Verschulden seitens Verkäufers verursacht wurden, vor allem durch unsachgemäße Eingriffe, unsachgemäße Handhabung, durch Verwendung für andere Zwecke als für die der Leistungsgegenstand bestimmt ist, durch mechanische Beschädigung während der Handhabung, durch ungeeignete Verwendung, gewaltsame Eingriffe, Anpassungen, falsche Lagerung usw. 5.4. Ist die Beanstandung als berechtigt anerkannt, hat der Käufer das Recht, den beanstandeten Mangel durch Reparatur , oder Lieferung eines neuen Leistungsgegenstands beseitigen zu lassen, je nach Wahl des Verkäufers, und zwar kostenlos und ohne überflüssigen Verzug spätestens binnen drei Monate nach Zustellung des beanstandeten Leistungsgegenstands per Adresse des Verkäufers, falls zwischen den Vertragsparteien eine andere Frist zur Beanstandungsbeseitigung nicht vereinbart ist. Der beanstandete Leistungsgegenstand ist in der Originalverpackung zurückzugeben und die Bedingungen der Verwendung des Leistungsgegenstands sind anzuführen. 5.5. Liefert der Verkäufer dem Käufer den Leistungsgegenstand in der Menge, Qualität und Ausführung gemäß dem Vertrag nicht, geht es um Verletzung des Vertrags in einer unwesentlichen Art und die Mängelansprüche des Leistungsgegenstands sind gemäß Bestimmungen § 2107 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu lösen. 6. Haftungsbeschränkung 6.1. Die Verantwortung des Verkäufers dem Käufer gegenüber aufgrund Mängel des gelieferten Leistungsgegenstands ist durch die vom Art. 5. Mängel, Mängelanzeige dieser AGB folgenden Verpflichtungen begrenzt. Der Verkäufer ist für jedwede indirekte, nachträgliche oder folgende Schäden oder für den entgangenen Gewinn nicht verantwortlich, die in Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand dem Käufer entstehen können, zum Beispiel bei seiner falschen Verwendung. Ein eventueller Schadenersatz des Käufers seitens Verkäufers im Falle von jedweder Verletzung des Vertrags ist auf den Betrag von 100% vom Preis des gemäß dem verletzten Vertrag gelieferten Leistungsgegenstands begrenzt. 7. Weitere Lieferbedingungen 7.1. Änderungen des Vertrags benötigen schriftliche Form und sind von beiden Vertragsparteien abzustimmen; das gilt auch für Änderung dieser Bestimmung. 3 Die vereinbarte Lieferfrist des Leistungsgegenstands wird um bis weitere 3 Monate vom Datum der belegbaren Bezahlung voriger in der Fälligkeitsfrist nicht bezahlten Lieferungen des Leistungsgegenstands zu verlangen. 8. Höhere Gewalt 8.1. Der Verkäufer ist für die dem Käufer durch Verletzung des Vertrags, zum Beispiel durch Nichtlieferung oder späte Lieferung des Leistungsgegenstands aufgrund der höheren Gewalt verursachten Verluste oder Schäden nicht verantwortlich, zum Beispiel Kriege, Hochwasser, Feuer, gesetzlicher Streik, Mangel an Material, Energien, Brennstoffe, oder andere objektive Ursachen, die der Verkäufer nicht verursacht hat. Der Käufer ist verpflichtet, den Leistungsgegenstand jederzeit später zu übernehmen, wann der Verkäufer ihn ihm liefert. 9. Personaldatenschutz 9.1. Informationen über die Kunden sind in Übereinstimmung mit gültigen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik aufzubewahren, vor allem in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg., über Personaldatenschutz, in der jeweils geltender Fassung. Der Käufer ist durch den Vertragsabschluss mit der Verarbeitung und Sammlung seiner persönlichen Angaben in der Datenbank des Verkäufers nach der erfolgreichen Erfüllung des Vertrags einverstanden. 9.2. Der Käufer hat Recht auf Zutritt zu seinen persönlichen Angaben, Recht auf ihre Berichtigung inklusive weiterer Rechte zu diesen Angaben. Die persönlichen Angaben sind auf Grund eines schriftlichen Antrags des Käufers von der Datenbank zu beseitigen. Die persönlichen Angaben der Käufer sind gegen Missbrauch voll geschützt. Der Verkäufer übergibt die persönlichen Angaben der Käufer keiner weiteren Person. Eine Ausnahme stellen externe Spediteure dar, denen die persönlichen Angaben der Käufer im für Zustellung der Waren notwendigen Mindestumfang übergeben sind. 10. Abschlussbestimmungen 10.1. Die von diesem Vertrag nicht geregelten Rechtsverhältnisse sind durch entsprechende Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der zusammenhängenden Rechtsvorschriften geregelt. 10.2. Für die zwischen dem Käufer und Verkäufer vom Vertrag und im Zusammenhang mit ihm entstehenden Rechtsverhältnisse findet das Recht der Tschechischen Republik Verwendung. Die von den Verträgen oder im Zusammenhang mit ihnen entstandenen Streitigkeiten inklusive der Frage ihrer Gültigkeit sind bei ordentlichen Gerichten gemäß der gültigen Rechtsordnung der Tschechischen Republik zu lösen. 10.3. Diese AGB sind ein unteilbarer Bestandteil des Vertrags und der sich auf diese AGB beziehenden Dokumente und durch Unterzeichnung der Vertrags der Käufer erklärt, dass er mit diesen AGB vertraut ist und ist mit ihnen einverstanden. Diese AGB sind seit 01.03. 2015 gültig. Verkäufer: ......................................... Dipl.-Ing. Miroslava Spurná Geschäftsführerin von Q TECH s.r.o. Käufer: .............................................. 4