Chemische Bekämpfung von Staudenknöterich und Riesenbärenklau

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Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für
Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abfallwirtschaft und Betriebe
Biosicherheit
www.neobiota.zh.ch
[email protected]
Bekämpfung der Asiatischen Staudenknöteriche
Japanknöterich (Reynoutria japonica), Himalayaknöterich (Polygonum polystachyum), SachalinStaudenknöterich (Reynoutria sachalinensis), Bastardköterich (R. X bohemica)
Die erfolgreichste Bekämpfung der Asiatischen Staudenknöteriche erfolgt durch mehrfache
Herbizidanwendung. Ein monatlicher Schnitt während der Vegetationsperiode bzw. Ausreissen
oder das Abdecken von Beständen empfehlen sich, wenn kein Herbizid eingesetzt werden darf
oder soll. Die vorgeschlagenen Massnahmen bringen die Asiatischen Staudenknöteriche meist
nicht zum Verschwinden, aber die Pflanzen werden eingedämmt und eine gesunde
Begleitvegetation kann aufkommen. Die Asiatischen Staudenknöteriche sind erst getilgt, wenn
sämtliches Rhizom abgestorben ist.
Alternativ kann der gesamte Bestand ausgebaggert werden. Das mit Rhizomen durchsetzte
Bodenmaterial muss korrekt entsorgt werden (beiziehen eines Altlastenberaters). Diese Methode
ist kostspielig, aber der Bestand kann damit nachhaltig entfernt werden. Mehr Informationen dazu
finden Sie auf www.neobiota.zh.ch > invasive Neophyten > Japanknöterich
1. Chemische Bekämpfung mit dem Wirkstoff Glyphosat
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat am wirkungsvollsten
sind. Mit einer ersten Behandlung im August wird der Bestand stark geschwächt. Im Folgejahr
bleiben die Triebe niedrig und sind verkrüppelt. Diese Triebe werden wieder im Spätsommer
behandelt. Die Bestände werden so immer mehr geschwächt. In der Regel sind mehr als zwei
Behandlungen nötig. Anschliessend müssen während einigen Jahren Nachkontrollen
durchgeführt werden. Allenfalls auftretende Austriebe sollen punktuell gespritzt werden.
Handelsübliche Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat sind beispielsweise Round up,
Touchdown, Glyfos, Glifonex, Vulkan, Toxer total. Die entsprechenden Mittel sind im
Agrarfachhandel erhältlich.
Anwendung mit Rückenspritze
Zeitpunkt: Die beste Wirkung zeigt eine Behandlung, bei der einmal Ende August gespritzt wird
und entweder mindestens 6 Wochen vorher geschnitten oder im Mai gespritzt wurde. Das
vorgängige Schneiden/Spritzen hat bei grossen, meist hohen Beständen den Vorteil, dass das
Spritzen ergonomisch bequemer wird. Spritzungen im Juni auf 1-2m hohe Triebe sind weniger
wirksam (oft aber ebenfalls ausreichend).
Achtung: Nicht direkt in Blüten spritzen, weil sie möglicherweise Bienen enthalten! Allenfalls
Blütenstände zuerst abschneiden.
Vorläufige Empfehlungen (Baudirektion Kanton Zürich, Oktober 2014)
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Konzentration: Anwendung mit 10%- iger Spritzbrühe für die oben aufgeführten Herbizide (also
100 Milliliter Herbizid pro Liter Wasser oder 1 Liter Herbizid pro 10 Liter Wasser). Dies entspricht
ca. 36g Glyphosat pro Liter Spritzbrühe.
Spritztechnik: Die Blätter des Staudenknöterichs gleichmässig leicht benetzen. Anwendung an
einem bedeckten Tag auf die trockene Pflanze, mindestens 4-6 Stunden vor Taubildung oder
Regen (Grund: Wirkstoff, der noch nicht aufgenommen wurde, kann durch Wasser abgewaschen
werden. Bei direkter Sonne trocknet das Mittel schnell aus und das Glyphosat wird von der
Pflanze nicht mehr aufgenommen).
Rückenspritzen erreichen einen relativ hohem Druck (1-4 bar) mit „normalen“ Düsen kommt es zu
einem relativ starkem Abdrift. Deshalb: 1. Nur behandeln bei Windstille. 2. Einen Druckregler
verwenden, der den Druck auf 2 bar hält (erhältlich im Agrarfachhandel). 3. Injektor-Düsen
verwenden. Dadurch wird die Abdrift um 50-90% vermindert!
Hinweise zur Herbizidanwendung
Schutz des Wassers
Bei kleinflächigen Herbizid-Anwendungen im Freiland ist das Risiko einer „direkten“
Wasserbelastung durch Abdrift und Ausschwemmung gering. Massiv unterschätzt wird aber die
„indirekte“ Belastung bei der Reinigung von Messbechern und Spritze: Am Messbecher haften
manchmal mehrere ml Mittel. Bei einer Reinigung des Messbechers zusammen mit der Spritze
kann mehr als ein Gramm Wirkstoff über die Kanalisation und Kläranlage ins Wasser gelangen.
Der zulässige Grenzwert liegt bei einem Zehnmillionstel Gramm pro Liter. Ein Gramm Wirkstoff
belastet 10 Millionen Liter Wasser bis zum zulässigen Grenzwert! (10 Millionen Liter sind 10'000
m3 oder mindestens 4 grosse 50m Schwimmbecken)
Einschränkungen der Herbizidanwendung
Der Einsatz von Herbiziden ist an vielen Standorten verboten. Insbesondere an oberirdischen
Gewässern inkl. einem 3m breiten Pufferstreifen. Im Wald, in Hecken und Feldgehölzen sind im
Pufferstreifen von 3m nur Einzelstockbehandlungen bis zur Bestockung (ab Beginn Bäume)
erlaubt.
Eine genaue Auflistung der Verbote und Einschränkungen für den Herbizideinsatz findet sich im
Anhang 2.5 in der ChemRRV, SR 814.81.
Vorläufige Empfehlungen (Baudirektion Kanton Zürich, Oktober 2014)
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2. Mechanische Massnahmen
Mechanische Massnahmen (häufiger Schnitt, Jäten) sind sehr aufwändig und der langfristige
Erfolg ist nicht gesichert. Sobald mit der Bekämpfung aufgehört wird, erholen sich die Bestände
wieder. Mechanische Massnahmen kommen vor allem in Frage, wenn der Bestand nicht
chemisch bekämpft werden kann.
Bei einem jährlichen Schnitt wächst der Bestand nicht weiter. Zum Teil wurde zwar eine
räumliche Ausdehnung beobachtet, aber die Bestände sind sehr viel lichter und die
Begleitvegetation erholt sich.
Wesentlich eingedämmt werden kann der Bestand, wenn er sechsmal jährlich geschnitten wird.
Mit Umgraben des Bestandes im Winter kann der Bestand zusätzlich verringert werden.
Achtung: Beim Schneiden entlang der Gewässer muss darauf geachtet werden, dass Stängel
nicht ins Wasser fallen, da sie sonst neue Bestände bilden können.
3. Abdunkeln des Bestandes mit Ästen
Der Bestand sollte vorgängig geschnitten werden und dann grosszügig mit Ästen abgedeckt
werden. Durch das fehlende Licht und den Sauerstoffentzug, der durch den modernden
Asthaufen entsteht, hört die Pflanze auf zu wachsen.
Voraussetzungen: Die Abdeckung muss mehrere Jahre lang in Ruhe gelassen und bei
allfälligem Nachwachsen des Knöterichs immer wieder mit noch mehr Ästen überschüttet
werden. Es eignen sich deshalb vor allem Standorte im Wald, die für die Öffentlichkeit schwer
zugänglich sind.
4. Entsorgung des Grünguts
Achtung, einzelne Rhizomstücke mit einer Grösse von 1cm oder Stängel können bereits zur
Bildung von neuen Beständen führen. Das Grüngut muss deshalb sorgfältig abgeführt werden
und in eine professionelle Kompostieranlage oder in die Kehrrichtverbrennung gebracht werden
(keine Feldrandkompostierung). Es sollen möglichst keine Zwischenlager gebildet werden und
das Material muss vorgängig in der Kompostieranlage angemeldet werden.
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