Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Abfallwirtschaft und Betriebe Biosicherheit www.neobiota.zh.ch [email protected] Bekämpfung der Asiatischen Staudenknöteriche Japanknöterich (Reynoutria japonica), Himalayaknöterich (Polygonum polystachyum), SachalinStaudenknöterich (Reynoutria sachalinensis), Bastardköterich (R. X bohemica) Die erfolgreichste Bekämpfung der Asiatischen Staudenknöteriche erfolgt durch mehrfache Herbizidanwendung. Ein monatlicher Schnitt während der Vegetationsperiode bzw. Ausreissen oder das Abdecken von Beständen empfehlen sich, wenn kein Herbizid eingesetzt werden darf oder soll. Die vorgeschlagenen Massnahmen bringen die Asiatischen Staudenknöteriche meist nicht zum Verschwinden, aber die Pflanzen werden eingedämmt und eine gesunde Begleitvegetation kann aufkommen. Die Asiatischen Staudenknöteriche sind erst getilgt, wenn sämtliches Rhizom abgestorben ist. Alternativ kann der gesamte Bestand ausgebaggert werden. Das mit Rhizomen durchsetzte Bodenmaterial muss korrekt entsorgt werden (beiziehen eines Altlastenberaters). Diese Methode ist kostspielig, aber der Bestand kann damit nachhaltig entfernt werden. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.neobiota.zh.ch > invasive Neophyten > Japanknöterich 1. Chemische Bekämpfung mit dem Wirkstoff Glyphosat Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat am wirkungsvollsten sind. Mit einer ersten Behandlung im August wird der Bestand stark geschwächt. Im Folgejahr bleiben die Triebe niedrig und sind verkrüppelt. Diese Triebe werden wieder im Spätsommer behandelt. Die Bestände werden so immer mehr geschwächt. In der Regel sind mehr als zwei Behandlungen nötig. Anschliessend müssen während einigen Jahren Nachkontrollen durchgeführt werden. Allenfalls auftretende Austriebe sollen punktuell gespritzt werden. Handelsübliche Produkte mit dem Wirkstoff Glyphosat sind beispielsweise Round up, Touchdown, Glyfos, Glifonex, Vulkan, Toxer total. Die entsprechenden Mittel sind im Agrarfachhandel erhältlich. Anwendung mit Rückenspritze Zeitpunkt: Die beste Wirkung zeigt eine Behandlung, bei der einmal Ende August gespritzt wird und entweder mindestens 6 Wochen vorher geschnitten oder im Mai gespritzt wurde. Das vorgängige Schneiden/Spritzen hat bei grossen, meist hohen Beständen den Vorteil, dass das Spritzen ergonomisch bequemer wird. Spritzungen im Juni auf 1-2m hohe Triebe sind weniger wirksam (oft aber ebenfalls ausreichend). Achtung: Nicht direkt in Blüten spritzen, weil sie möglicherweise Bienen enthalten! Allenfalls Blütenstände zuerst abschneiden. Vorläufige Empfehlungen (Baudirektion Kanton Zürich, Oktober 2014) Baudirektion 2/3 Konzentration: Anwendung mit 10%- iger Spritzbrühe für die oben aufgeführten Herbizide (also 100 Milliliter Herbizid pro Liter Wasser oder 1 Liter Herbizid pro 10 Liter Wasser). Dies entspricht ca. 36g Glyphosat pro Liter Spritzbrühe. Spritztechnik: Die Blätter des Staudenknöterichs gleichmässig leicht benetzen. Anwendung an einem bedeckten Tag auf die trockene Pflanze, mindestens 4-6 Stunden vor Taubildung oder Regen (Grund: Wirkstoff, der noch nicht aufgenommen wurde, kann durch Wasser abgewaschen werden. Bei direkter Sonne trocknet das Mittel schnell aus und das Glyphosat wird von der Pflanze nicht mehr aufgenommen). Rückenspritzen erreichen einen relativ hohem Druck (1-4 bar) mit „normalen“ Düsen kommt es zu einem relativ starkem Abdrift. Deshalb: 1. Nur behandeln bei Windstille. 2. Einen Druckregler verwenden, der den Druck auf 2 bar hält (erhältlich im Agrarfachhandel). 3. Injektor-Düsen verwenden. Dadurch wird die Abdrift um 50-90% vermindert! Hinweise zur Herbizidanwendung Schutz des Wassers Bei kleinflächigen Herbizid-Anwendungen im Freiland ist das Risiko einer „direkten“ Wasserbelastung durch Abdrift und Ausschwemmung gering. Massiv unterschätzt wird aber die „indirekte“ Belastung bei der Reinigung von Messbechern und Spritze: Am Messbecher haften manchmal mehrere ml Mittel. Bei einer Reinigung des Messbechers zusammen mit der Spritze kann mehr als ein Gramm Wirkstoff über die Kanalisation und Kläranlage ins Wasser gelangen. Der zulässige Grenzwert liegt bei einem Zehnmillionstel Gramm pro Liter. Ein Gramm Wirkstoff belastet 10 Millionen Liter Wasser bis zum zulässigen Grenzwert! (10 Millionen Liter sind 10'000 m3 oder mindestens 4 grosse 50m Schwimmbecken) Einschränkungen der Herbizidanwendung Der Einsatz von Herbiziden ist an vielen Standorten verboten. Insbesondere an oberirdischen Gewässern inkl. einem 3m breiten Pufferstreifen. Im Wald, in Hecken und Feldgehölzen sind im Pufferstreifen von 3m nur Einzelstockbehandlungen bis zur Bestockung (ab Beginn Bäume) erlaubt. Eine genaue Auflistung der Verbote und Einschränkungen für den Herbizideinsatz findet sich im Anhang 2.5 in der ChemRRV, SR 814.81. Vorläufige Empfehlungen (Baudirektion Kanton Zürich, Oktober 2014) Baudirektion 3/3 2. Mechanische Massnahmen Mechanische Massnahmen (häufiger Schnitt, Jäten) sind sehr aufwändig und der langfristige Erfolg ist nicht gesichert. Sobald mit der Bekämpfung aufgehört wird, erholen sich die Bestände wieder. Mechanische Massnahmen kommen vor allem in Frage, wenn der Bestand nicht chemisch bekämpft werden kann. Bei einem jährlichen Schnitt wächst der Bestand nicht weiter. Zum Teil wurde zwar eine räumliche Ausdehnung beobachtet, aber die Bestände sind sehr viel lichter und die Begleitvegetation erholt sich. Wesentlich eingedämmt werden kann der Bestand, wenn er sechsmal jährlich geschnitten wird. Mit Umgraben des Bestandes im Winter kann der Bestand zusätzlich verringert werden. Achtung: Beim Schneiden entlang der Gewässer muss darauf geachtet werden, dass Stängel nicht ins Wasser fallen, da sie sonst neue Bestände bilden können. 3. Abdunkeln des Bestandes mit Ästen Der Bestand sollte vorgängig geschnitten werden und dann grosszügig mit Ästen abgedeckt werden. Durch das fehlende Licht und den Sauerstoffentzug, der durch den modernden Asthaufen entsteht, hört die Pflanze auf zu wachsen. Voraussetzungen: Die Abdeckung muss mehrere Jahre lang in Ruhe gelassen und bei allfälligem Nachwachsen des Knöterichs immer wieder mit noch mehr Ästen überschüttet werden. Es eignen sich deshalb vor allem Standorte im Wald, die für die Öffentlichkeit schwer zugänglich sind. 4. Entsorgung des Grünguts Achtung, einzelne Rhizomstücke mit einer Grösse von 1cm oder Stängel können bereits zur Bildung von neuen Beständen führen. Das Grüngut muss deshalb sorgfältig abgeführt werden und in eine professionelle Kompostieranlage oder in die Kehrrichtverbrennung gebracht werden (keine Feldrandkompostierung). Es sollen möglichst keine Zwischenlager gebildet werden und das Material muss vorgängig in der Kompostieranlage angemeldet werden. Vorläufige Empfehlungen (Baudirektion Kanton Zürich, Oktober 2014)