Messe für Denkmalpflege, Architektur, Kunsthandwerk und Interiordesign Hofburg, Wien 10. – 12. November 2017 Ausstellerbuchung/Booking for space Frühbucherrabatt bis /Early booking discount until 31.03.2017 Firma/Company Straße, Haus-Nr., Postfach/Street, Number, P.O. Box Land, Postleitzahl, Ort/Country Code, Postcode, Town Tel. Fax Ansprechpartner/Contact USt-Identifikationsnummer/VAT identification number Hersteller Wir sind Händler Handwerk Manufacturer We are E-Mail Berater/Dienstleister Dealer Trade Verband Consultant Association Verlag Publisher Wir bestellen/We order: 220 €/m2 Reihenstand Row stand 6m28m210m2 (205 €/m2 Frühbucherpreis) 12m2 Early booking rate 20m2 235 €/m2 Eckstand Corner stand (220 €/m2 Frühbucherpreis) Early booking rate Ausstellerfläche zzgl. Strom 190 € / 2 KW m2 Exhibition area excluding eletricity Preise ohne Systemstand, zzgl. gesetzlicher USt., Werbepauschale 110 €, Medienpauschale 90 € All prices excluding Octanorm system plus VAT and and advertising lump sum 110 €, media flat rate 90 € Mitaussteller/Co-Exhibitors Zusätzlich vertretene Unternehmen - 150 € Mitaussteller - 250 € Represented firms Co-exhibitors Firma/Company Straße, Haus-Nr., Postfach/Street, Number, P.O. Box Land, Postleitzahl, Ort/Country Code, Postcode, Town Tel. Fax Ort, Datum/Place and date E-Mail Unterschrift und Stempel/Signature and firm´s seal Bitte bestätigen Sie die Buchung mit Ihrer Unterschrift (AGB zur Kenntnis genommen) Please sign to authorise order (subject to terms and conditions): European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected] HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11 Sonstiges Other Messe für Denkmalpflege, Architektur, Kunsthandwerk und Interiordesign Hofburg, Wien 10. – 12. November 2017 Systemstand/Booking for Octanorm System Frühbucherrabatt bis /Early booking discount until 31.03.2017 Firma/Company Wir bestellen/We order: 95 €/m2 Systemstand/ Row Stand Preise zzgl. gesetzlicher USt./ All prices plus VAT Folgende Basisausstattung ist im Komplettpreis enthalten: •Basisstandbau: OCATNORM SYSTEM ALUMINIUM Begrenzungswände Höhe 250 cm Begrenzungswandelement Breite 100 cm Wandfarbe anthrazit grau • Bodenbelag: Teppich Rips grau • 1 Tisch (rund) • 2 Schalenpolsterstühle • 1 Langarmstrahler 100W je 2qm Grundfläche • 1 Blende, Höhe 30 cm an jeder offenen Standseite, weiß Bitte ergänzen Sie folgende Punkte: •Lichtauswahl: •Text Blendenbeschriftung (max. 25 Zeichen): Warmlicht Kaltlicht •Änderungen/ Anmerkungen: Ort, Datum/Place and date Unterschrift und Stempel/Signature and firm´s seal Bitte bestätigen Sie die Bestellung mit Ihrer Unterschrift (AGB zur Kenntnis genommen) Please sign to authorise order (subject to terms and conditions): European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected] HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11 European Heritage Fair Hofburg Vienna, Österreich 10. – 12. November 2017 Allgemeine Informationen Messe European Heritage Fair 2017 Internationale Messe für Denkmalpflege, Architektur, Kunsthandwerk und Interiordesign www.euhef.eu Veranstalter HMM Heritage Media & Marketing GmbH Große Bäckerstraße 4 20095 Hamburg Tel.: +49 (0)40 25 767 44 10 Fax: +49 (0)40 25 767 44 11 [email protected] www.euhef.eu Ihr Kontakt für Rückfragen Ramona Möring-Sack E-Mail: [email protected] Sinah Goes E-Mail: [email protected] Tel.: +49 (0)40 25 767 44 10 Ausstellerausweise Pro 2qm Ausstellerfläche erhalten Sie einen Ausstellerausweis Mitaussteller erhalten ebenfalls jeweils einen Ausstellerausweis Auf- und Abbauzeiten Aufbau: Donnerstag, 09.11.2017 Anlieferung und Zugang in die Hofburg 07.00 bis 11.00 Uhr, 15.00 bis 17.00 Uhr Aufbau 07.00 bis 17.00 Uhr Abbau: Sonntag, 12.11.2017, 18.00 bis 22.00 Uhr Montag, 13.11.2017, 07.00 bis 12.00 Uhr Aufbaubeginn am Mittwoch nach Absprache. !!!Bitte beachten Sie, dass ein Zugang in die Veranstaltungsräume außerhalb der Anlieferungszeiten nicht möglich ist!!! Zufahrt und Anlieferung Ort Die Zufahrt erfolgt über den Burgring durch das äußere Burgtor auf den Heldenplatz. Am Sonntag besteht Fahrverbot für LKW über 7,5 t Gesamtgewicht. HOFBURG Vienna Wiener Kongresszentrum Heldenplatz A-1010 Wien Öffnungszeiten Freitag, 10. November 2017: Samstag, 11. November 2017: Sonntag, 12. November 2017: Übernachtungen 10.00 bis 18.00 Uhr 10.00 bis 18.00 Uhr 10.00 bis 18.00 Uhr Abendempfang Donnerstag, 09. November 2017: 19.00 bis 22.00 Uhr Eintrittspreise Tageskarte 14,- Euro* – im Vorverkauf 7,- Euro* 2-Tageskarte 21,- Euro* - im Vorverkauf 14,- Euro* 3-Tageskarte 28,- Euro* - im Vorverkauf 21,- Euro* Wir haben Ihnen eine Auswahl an Hotels zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage unter www.euhef.eu oder kontaktieren uns direkt. Parken Am Donnerstag und Freitag ist das Parken vor der Hofburg nur zu den Anlieferungszeiten in der ausgewiesenen Zone gestattet. An den Tagen bitten wir Sie in einem der umliegenden Parkhäuser zu parken. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage unter www.euhef.eu oder kontaktieren uns direkt. Am Samstag und Sonntag ist der Parkplatz direkt auf dem Heldenplatz vor der Hofburg für Sie frei verfügbar. * Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected] HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11 European Heritage Fair Hofburg Vienna, Österreich 10. – 12. November 2017 Werbung Bitte faxen an: HMM Heritage Media & Marketing GmbH +49 (0)40 25 767 44 11 Um die Messe für Ihr Unternehmen zu einem Erfolg zu machen, stehen Ihnen eine Reihe von Werbemöglichkeiten zur Verfügung. Eintrittskarten Laden Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner zu einem kostenlosen Besuch der Messe ein. Die Gastkarten berechtigen zum Eintritt an einem Tag der Messe. Hiermit bestelle ich: Eintrittskarten (bis zu 500 Stück sind in der Medienpauschale inklusive) Bitte schicken Sie mir die Eintrittskarte als PDF Werbematerial Mit dem Werbematerial machen Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner schon im Vorfeld der Messe auf sich aufmerksam: Hiermit bestelle ich: Korrespondenzaufkleber (bis zu 500 Stück sind in der Medienpauschale inklusive) Hiermit bestelle ich: Plakate (bis zu 10 Stück sind in der Medienpauschale inklusive) Hiermit bestelle ich: Imageflyer (bis zu 250 Stück sind in der Medienpauschale inklusive) Zusatzbestellungen Für weiteres Werbematerial kontaktieren Sie uns direkt und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Werbung im Messekatalog Der Messekatalog erscheint in einer Auflage von 5.000 Exemplaren im Format DIN A4. Hiermit buche ich im Messekatalog: U2 erste Umschlaginnenseite 950,- Euro * 210 x 297mm U3 zweite Umschlaginnenseite; 950,- Euro * 210 x 297mm 1/1 A4-Seite, 210 x 297mm 850,- Euro * ½ A4-Seite quer, 210 x 148,5mm 425,- Euro * U4 Umschlag Rückseite 2.750,- Euro * 210 x 297mm * Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Fachvorträge Während der Messe haben Sie die Möglichkeit, einen Fachvortrag von ca. 45 Minuten zu halten. Die Messeleitung wird die Fachvorträge im eigenen Ermessen und nach Verfügbarkeit der Seminarräume berücksichtigen. Bitte teilen Sie uns hier den Vortragenden und das Thema mit: _____________________________________________________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________________________ European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected] HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11 European Heritage Fair Hofburg Vienna, Österreich 10. – 12. November 2017 Eintrag im Messekatalog Bitte faxen an: HMM Heritage Media & Marketing GmbH +49 (0)40 25 767 44 11 Firmenname: Bitte ausfüllen (max. 3 Kategorien!) Papier/Paper Holz/Wood Zeichnungen, Drucke, Poster/Drawings, prints, posters Tischlerei/Carpentry Stiche/Engravings Fenster und Türen/Windows and Doors Bücher/Books Intarsien/Marquetry Buchbinder/Bookbinding Täfelungen/Inlaid work, wainscotting Fußböden/Floorings Möbel/Furniture Sonstige/Other: Malerei/Painting Staffeleibilder/Easel Wandmalerei/Murale Metall/Metals Vergoldungen/Gilding Sonstige/Other: Sonstige/Other: Kunstschmied/Wrought iron work Farben/Instrument Making Silber- oder Goldschmied/Silversmith or goldsmith trade Leinölfarben/Linseed Oil Metalldrücker/Beltmaker Kreidefarben/Chark Colors Schlosser/Locksmith Sonstige/Other: Graveur/Engraver: Sonstige/Other: Gärten/Gardens Garten- und Landschaftsbau/Landscape gardening Stein/Stone Baumschulen/Tree nursery Steinmetz und Steinbildhauer/Stone mason and sculptor Stuckateur/Plasterer Sonstige/Other: Sonstige/Other: Interieurs, Lebensart/Interiors, savoir vivre Kunst und Antiquitäten/Fine Arts and Antiques Glas/Glas Lebensart (kulinarisches, Kleidung...)/Savoir vivre (food, wine, clothing...) Bleiverglasungen/Stained-glass-windows Öfen oder Kamine/Stove or Chimney Mundgeblasenes Glas/Hand blown glas Sonstige/Other: Sonstige/Other: Lehm und Ton/Clay Keramik/Ceramics Technik/Technology Baustoffe und Instandsetzungsmaterial/Building products Werkzeuge/Hardware, Equipment Porzellan und Steingut/Porcelain and Earthenware Sicherheitstechnik/Security, Safety, Humidity Control Ton und Lehm/Clay Konservierungstechnik/Conservation technology Sonstige/Other: Sonstige/Other: Leder/Leather Dienstleistungen/Services Buchbinder/Bookbinding Architekt/Architect Sattler/Saddlery Versicherung und Recht/Insurance and legal advice Sonstige/Other: Kunstvermittlung/Art consultancy Textilien/Textile Architekturvermessung/Architectual survey Sonstige/Other: Tapeten/Tapestry Teppiche/Rugs Kleidung/Clothing Weiterbildung/Education Stickerei/Embroidery Verlag, Medien, Presse/Publishing, Press, Media Posamenten/Trimmings Kulturtourismus/Cultural tourism industy Sonstige/Other: Sonstige/Other: Ort, Datum/Place and date Bildung/Information/Verbände/Services Unterschrift und Stempel/Signature and firm´s seal European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected] HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11 Messe für Denkmalpflege, Architektur, Kunsthandwerk und Interiordesign Hofburg Vienna, Österreich 10. – 12. November 2017 Allgem. Teilnehmerbedingungen 1. Veranstalter der Ein- und Ausgänge zu den Räumlichkeiten ermächtigt, wenn dies aus Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Veranstalters den HMM Heritage Media Marketing GmbH technischen und/oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Hiervon ist ihm zugewiesenen Stand an Dritte unterzuvermieten. Große Bäckerstraße 4 der Aussteller umgehend zu unterrichten. Die Nutzung des Messestandes durch dritte Unternehmen mit eigenem 20095 Hamburg Personal und Produkten als Mitaussteller oder nur mit eigenen Produkten Tel.: +49 (0)40 2576744 10 7. Präsenzpflicht ohne Personal als Unteraussteller ist dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Fax: +49 (0)40 2576744 11 Sollte der Aussteller bis 9.00 Uhr am Tage der Eröffnung seinen Stand nicht Der Aussteller haftet für jeden von ihm angemeldeten Mitaussteller und E-Mail: [email protected] bezogen haben, hat der Veranstalter das Recht, über den Stand anderweitig zusätzlich vertretene Unternehmen. www.euhef.eu zu verfügen. Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers auf einen Dritten Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Ausstellungszeit den ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner, bis der Dritte die 2. Titel der Veranstaltung Stand zu belegen und mit Personal zu besetzen. entsprechende Forderung nebst Zinsen und Kosten bezahlt hat. European Heritage Fair Das teilweise oder vollständige Abbauen des Standes während der offiziellen Wird ein Stand an zwei oder mehr Firmen (Gemeinschaftsstand) vermietet, Messe für Denkmalpflege, Architektur, Kunsthandwerk und Interiordesign Ausstellungszeiten ist nicht gestattet. Der Aussteller ist darüber hinaus so haftet jede Firma gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner. 10. - 12.11.2017 verpflichtet, seine Ausstellungsfläche bis zum Ende der Abbauzeit vollständig zu räumen. 11. Rücktritt und Nichtteilnahme 3. Veranstaltungsort Eine nicht rechtzeitige und/oder nicht vollständige Räumung des Standes Nach erfolgtem Vertragsabschluss ist grundsätzlich ein Rücktritt des HOFBURG Vienna nach Abschluss der Veranstaltung rechtfertigt die Entsorgung durch den Ausstellers oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller Heldenplatz Veranstalter auf Kosten des Ausstellers. ausgeschlossen. Die gesamte Mietrechnung und die auf Veranlassung A-1010 Wien des Ausstellers entstandenen sonstigen Kosten sind zu zahlen. Wird 8. Ausstellerausweise ausnahmsweise vom Veranstalter ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt 4. Warenverzeichnis Die Ausstellerausweise ermöglichen dem Standpersonal des Ausstellers den von der Messeteilnahme zugestanden, so bleibt der Aussteller gleichwohl zur Zur Ausstellung zugelassen sind Waren und Dienstleistungen, die in dem Zugang zum Messestand. Sie berechtigen darüber hinaus zur Teilnahme an Zahlung einer Summe in Höhe von 80% der Netto-Rechnungssumme (zzgl. aktuellen Warenverzeichnis für den Katalogeintrag aufgeführt sind. der Abendveranstaltung am ersten Messetag. MwSt.) verpflichtet. Sofern der Aussteller nachweist, dass dem Veranstalter Auf Basis der bestätigten Standfläche werden Ausstellern bei Buchung durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden 5. Vertragsabschluss von 4 qm Grund-Standfläche 2 Ausstellerausweise zur Verfügung gestellt. ist, mindert sich der vom Aussteller zu zahlende Einsatz entsprechend. Die Bestellung einer Standfläche erfolgt durch Einsendung der ausgefüllten Bei Buchung weiterer Grund-Standfläche wird pro 2 qm zusätzlich 1 Der Veranstalter ist befugt, vom Ausstellungsvertrag zurückzutreten, bzw. Anmeldeformulare des Veranstalters. Ausstellerausweis zur Verfügung gestellt. diesen fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller Verpflichtungen, die sich Weicht der Inhalt der Standbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des aus dem Ausstellungsvertrag oder den Teilnahmebedingungen ergeben, Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Standbestätigung 9. Zahlungsbedingungen zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht unverzüglich und Sofern in der Auftragsbestätigung nicht gesondert vereinbart, gelten zur Kündigung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung liegt schriftlich binnen 7 Tagen. folgende insbesondere vor Anderslautende Bedingungen des Ausstellers werden Zahlungstermine nach erfolgter Nachfristsetzung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund (siehe Preisliste/Anmeldeformular): Eine nicht Anzahlungsrechnung ergeht nach Anmeldung des Ausstellers. Die • wenn der Aussteller seinen finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen Vertragsbestandteil. Platzwünsche und sonstige Vorbehalte, die nach Endabrechung ist 12 Wochen vor der Veranstaltung fällig. Wird die Rechnung gegenüber dem Veranstalter nicht rechtzeitig nachkommt; Möglichkeit Berücksichtigung finden, stellen keine Bedingung für eine nach diesem Zahlungstermin ausgestellt, ist sie entweder zu dem in • wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung des gerichtlichen Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin, andernfalls 14 Tage nach Insolvenzverfahrens beantragt oder ein derartiger Antrag mangels Masse Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Über die Zulassung des Rechnungsdatum zahlbar. abgewiesen worden ist. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Ausstellers entscheidet der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen Der Frühbucherpreis wird mit der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt Aussteller den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten; unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazität. Die Zulassung und ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bezahlt der • wenn der Aussteller ungerechtfertigt seinen Stand ganz oder teilweise als Aussteller wird seitens des Veranstalters schriftlich bestätigt. Die Aussteller die Rechnungen für Frühbuchertarife nicht in der vereinbarten Dritten überlässt; Zulassung ist nicht übertragbar. Mit der Zulassung ist der Ausstellervertrag Zeit, verfällt der Anspruch auf den Frühbuchertarif und die normalen Preise • wenn der Aussteller nachhaltig und trotz einmaliger Abmahnung un- zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller geschlossen. werden berechnet. zulässige Werbemaßnahmen vornimmt. Ausgenommen dem Frühbucherpreis sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, trotz Zulassung, dem 6. Standaufbau – Standgestaltung – Platzierung Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Aussteller den Standaufbau zu untersagen bzw. vom Ausstellungsgelände zu Es gelten jeweils die in der Ausstellerinformation mitgeteilten Aufbau- und Alle Rechnungsbeiträge sind ohne jeden Abzug, spesenfrei und in Euro auf verweisen, insbesondere den Stand auf Kosten des Ausstellers selber oder Abbauzeiten sowie die dort angegebenen Ausstellungsöffnungszeiten. eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Sämtliche durch Beauftragte zu räumen. Sie sind Teil des Ausstellungsvertrages und für den Aussteller verbindlich. angegebenen Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Kündigt der Veranstalter den Vertrag aus wichtigem Grund, bleibt der Spätere Änderungen bleiben vorbehalten und werden dann für die Umsatzsteuer. Aussteller zur Zahlung einer Summe in Höhe von 100% der Netto- Veranstaltung bindend. Ab Fälligkeit sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Rechnungssumme (zzgl. MwSt.) verpflichtet. Mit einbezogen werden dabei Für die Standaufbauten sind stabile Rücken- und Seitenwände bindend. Die Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden neben den Kosten für die Standflächen auch alle zusätzlichen Leistungen/ Standhöhe beträgt maximal 250 cm, die Standtiefe misst für alle Stände 200 Schadens bleibt vorbehalten. Kosten. Weist der Aussteller nach, dass der Veranstalter durch den Rücktritt cm. Der Aussteller verpflichtet sich, die Trennwände selbst oder durch die Der Aussteller kann mit Gegenforderungen gegen fällige Beteiligungspreise kein Schaden oder nur ein Schaden entstanden ist, der wesentlich niedriger Standbaufirma des Veranstalters zu erstellen. und ist, so hat er den entsprechend geminderten Einsatz zu leisten. Der Veranstalter stellt im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort die gewünschte Forderungen nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten Ausstellungsfläche nach Größe und Art des Standes zur Verfügung. Ein oder rechtskräftig sind. 12. Technik Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. Der Veranstalter kann während der Messe Rechnungen übergeben, die sofort Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften Der Veranstalter ist zu jeder Änderung einer vorgenommenen Platzzuteilung zu begleichen sind. u. Ä. bezüglich der technischen Richtlinien sind vom Aussteller stets zu und einer geringfügigen Veränderung der Standgröße, sowie der Verlegung 10. Mitaussteller und vertretene Unternehmen beachten. Für die Einholung evtl. notwendiger Genehmigungen ist alleine der sonstige aus dem Ausstellungsvertragsverhältnis stammende European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected] HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11 Messe für Denkmalpflege, Architektur, Kunsthandwerk und Interiordesign Hofburg Vienna, Österreich 10. – 12. November 2017 Allgem. Teilnehmerbedingungen Aussteller verantwortlich. unlauteren Werbemitteln zu untersagen und vorhandene Werbemittel für die Interessen der Aussteller Abstand zu nehmen, wenn ihr deren wirtschaftliche Ebenso müssen alle von ihm eingebrachten Anschlüsse, Maschinen, Geräte Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. Tragfähigkeit nicht gesichert erscheint. etc. den einschlägigen Bestimmungen entsprechen. Sämtliche Installationen Mit der Absage entfallen die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der bis zum jeweiligen Stand dürfen nur durch die von dem Veranstalter 17. Gewerbliche Schutzrechte Vertragspartner; Ansprüche auf Erstellung bereits getätigter Aufwendungen zugelassenen Fachfirmen, wenn auch im Auftrage und auf Kosten des Der Aussteller hat jedwede gewerblichen Schutzrechte zu beachten, oder Schadenersatz können aus der Absage, Kürzung oder Schließung nicht Ausstellers, durchgeführt werden. notwendige Genehmigungen einzuholen und anfallende Gebühren zu hergeleitet werden. Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fachfirmen bezahlen. Der Veranstalter wird jedoch etwaige an ihn bereits erfolgte Zahlungen des ausgeführt werden, welche dem Veranstalter unaufgefordert zu benennen Ausstellers für Leistungen, die zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht sind. 18. Haftung des Ausstellers sind, zurückerstatten. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder Der Veranstalter ist zur Kontrolle der diesbezüglichen Installationen Der Aussteller haftet auch ohne Verschulden für sämtliche Schäden, die er einer Kürzung gilt der Ausstellungsvertrag als für die geänderte Zeitdauer berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt, selber, seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Personen/Firmen sowie abgeschlossen, sofern der Aussteller nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen Anschlüsse, Maschinen, Geräte etc., die den einschlägigen Bestimmungen seine Besucher verursachen und die andere Aussteller bzw. von ihnen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht. nicht entsprechen, auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen, sofern beauftragte Personen/Firmen, den Hallenbetreiber und/oder die Veranstalter Eine Reduzierung der vereinbarten Preise erfolgt nicht. Die Erfüllung dieser einer Aufforderung zur Entfernung nicht unverzüglich nachkommt. betreffen. sämtlicher Serviceleistungen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Entsprechendes gilt auch für Einrichtungen etc., deren Verbrauch höher Der Aussteller hat unverzüglich evtl. Schäden an den Veranstalter zu melden, Kapazitäten. als zuvor angegeben ist. Insbesondere beim Auf- und Abbau ist von dem ferner zugleich auch dem Hallenbetreiber, sofern dieser geschädigt ist. Aussteller das strikte Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme auf andere Entsprechendes gilt für die ordnungsgemäße Erhaltung eines dem Aussteller 21. Verjährung Aussteller zu beachten, insbesondere sind andere Aussteller nicht bei ihren überlassenen Standes nebst Ausstattung. Sofern vom Veranstalter nicht schriftlich anerkannt, müssen jedwede gegen Arbeiten zu behindern oder gar zu blockieren. Der Aussteller trägt die Beweislast dafür, dass Schäden im Bereich der von den Veranstalter gerichteten Ansprüche unverzüglich, spätestens jedoch Der Aussteller verpflichtet sich seinen Ausstellerstand, seine Fläche ihm übernommenen Hallenfläche nicht in seiner Risikosphäre entstanden innerhalb von einem Monat nach Kenntnis des Ausstellers schriftlich und oder sonstige temporären Bauten auf der Ausstellungsfläche gemäß sind. detailliert angemeldet werden, da sie ansonsten verfallen. der Versammlungsstättenverordnung zu errichten. Insbesondere wird Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter verjähren innerhalb darauf hingewiesen, dass nur A1-oder B1-Materialien zu verwenden 19. Haftungsausschluss / Versicherung des Ausstellers von sechs Monaten, Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb von sind. Entsprechende Zertifikate sind bei Nachfragen durch Behörden oder Soweit gesetzlich zulässig, gilt Folgendes: zwölf Monaten, die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monates, in autorisierten Personal des Veranstalters bereitzuhalten. • Der Veranstalter haftet generell nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Er haftet den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. auch nicht bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, sofern 13. Reinigung es sich nicht um die Verletzung von Hauptpflichten oder wesentlichen 22. Datenschutz Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller. Lässt der Aussteller Nebenpflichten handelt, es sei denn, dieser Erfüllungsgehilfe ist nicht mit der Der Veranstalter und der Aussteller halten sämtliche Verpflichtungen nicht durch sein eigenes Personal reinigen, so dürfen nur vom Veranstalter nötigen Sorgfalt ausgewählt worden. aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Mitarbeiter und zugelassene Unternehmen mit der Reinigung seitens des Ausstellers • Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. beauftragt werden. Standeinrichtung und schließt jede diesbezügliche Haftung für Schäden und Der Aussteller nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass aufgrund dieses Abhandenkommen aus. Vertragsverhältnisses der Veranstalter zu Marketingzwecken, sowie 14. Bewachung • Der Aussteller erkennt gegenüber dem Veranstalter ausdrücklich den zum Zwecke der automatischen Verarbeitung die zur Erfüllung des Die allgemeine Bewachung der Messeobjekte übernimmt der Veranstalter Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, die aus den Gefahren Ausstellungsvertrages notwendigen Daten zur Person/Firma des Ausstellers ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen. wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Bruch und Leckage sowie Wasserschäden speichert. Die Obhutspflicht für den Stand und die Exponate sowie die Gewährleistung und dergleichen einschließlich der Gefahren des An- und Abtransportes Besucher, Aussteller und Referenten erklären mit ihrer Standbestellung bzw. der brandschutztechnischen Sicherheit obliegen dem Aussteller. resultieren, an. Diese Risiken sind vom Aussteller auf eigene Kosten zu Akkreditierung ihr Einverständnis, dass Fotos, die während der Veranstaltung Der Aussteller kann Standbewachungspersonal von einem vom Veranstalter versichern, dies betrifft auch die eingebrachten Ausstellungsobjekte, für gemacht werden, vom Veranstalter online und in gedruckten Broschüren zu autorisierten Sicherheitsunternehmen kostenpflichtig anfordern. die ebenfalls seitens des Ausstellers eine entsprechende Versicherung Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen. abzuschließen ist. 15. Messekatalog • Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für aus und im Zusammenhang 23. Schlussbestimmungen Für die Herausgabe des Messekatalogs ist der Veranstalter verantwortlich. mit Bewachungsmaßnahmen eingetretene Schäden, ebenso wenig für solche Alle Vereinbarungen, Genehmigungen oder mündliche Nebenabreden Der Eintrag im Messekatalog ist für den Aussteller, etwaige Mitaussteller und Schäden, die im Verantwortungsbereich des Hallenbetreibers entstanden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. vertretene Unternehmen Pflicht. sind. Der Veranstalter ist bereit, soweit gesetzlich bzw. vertraglich zulässig, Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters Die Preise für den Eintrag sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Für den evtl. eigene diesbezügliche Schadensersatzansprüche im Schadensfalle an ist Folge zu leisten. Inhalt der Eintragungen ist der Aussteller allein verantwortlich. den Aussteller abzutreten. Außerhalb der täglichen Öffnungszeiten darf ein Ausstellungsstand nicht • Sollte dennoch eine Haftung des Veranstalters gegeben sein, so ist diese betreten werden. 16. Werbung in den Messehallen und auf dem Messe-/Kongressgelände der Höhe nach beschränkt auf das Zehnfache des vom Aussteller für die Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist Hamburg. Der Werbemaßnahmen jeglicher Art sind dem Aussteller nur innerhalb des Teilnahme an der Veranstaltung gezahlten Entgeltes. Veranstalter ist berechtigt, den Aussteller auch an seinem Sitz zu verklagen. Standes gestattet. Werbung außerhalb des Messestandes insbesondere in Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. den Hallengängen oder auf dem Außengelände ist nur in Abstimmung mit 20. Vorbehalte Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder dem Veranstalter zulässig. Für den Inhalt der Werbung ist der Aussteller allein Der Veranstalter ist berechtigt, die Messe aus wichtigem Grund (z.B. teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestim- verantwortlich. Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder mungen voll wirksam, die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Werbe- und Verkaufsaktivitäten durch Unternehmen oder Einzelpersonen, teilweise zu schließen oder abzusagen. ersetzt, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der die nicht auf der Messe ausstellen, sind untersagt. Der Veranstalter ist Der Veranstalter ist auch berechtigt, von der Durchführung der Veranstaltung diesbezüglichen Bedingungen gekannt hätten. berechtigt, die Ausgabe oder das zur Schau stellen von unzulässigen und nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected] HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11