Ausstellerbuchung/Booking for space Wir bestellen/We order

Werbung
Messe für Denkmalpflege, Architektur,
Kunsthandwerk und Interiordesign
Hofburg, Wien
10. – 12. November 2017
Ausstellerbuchung/Booking for space
Frühbucherrabatt bis /Early booking discount until 31.03.2017
Firma/Company
Straße, Haus-Nr., Postfach/Street, Number, P.O. Box
Land, Postleitzahl, Ort/Country Code, Postcode, Town
Tel.
Fax
Ansprechpartner/Contact
USt-Identifikationsnummer/VAT identification number
Hersteller
Wir sind
Händler
Handwerk
Manufacturer
We are
E-Mail
Berater/Dienstleister
Dealer
Trade
Verband
Consultant
Association
Verlag
Publisher
Wir bestellen/We order:
220 €/m2 Reihenstand
Row stand
6m28m210m2
(205 €/m2 Frühbucherpreis)
12m2
Early booking rate
20m2
235 €/m2 Eckstand
Corner stand
(220 €/m2 Frühbucherpreis)
Early booking rate
Ausstellerfläche zzgl. Strom
190 € / 2 KW
m2
Exhibition area excluding eletricity
Preise ohne Systemstand,
zzgl. gesetzlicher USt., Werbepauschale 110 €, Medienpauschale 90 €
All prices excluding Octanorm system plus VAT and and advertising lump sum 110 €, media flat rate 90 €
Mitaussteller/Co-Exhibitors
Zusätzlich vertretene Unternehmen - 150 €
Mitaussteller - 250 €
Represented firms
Co-exhibitors
Firma/Company
Straße, Haus-Nr., Postfach/Street, Number, P.O. Box
Land, Postleitzahl, Ort/Country Code, Postcode, Town
Tel.
Fax
Ort, Datum/Place and date
E-Mail
Unterschrift und Stempel/Signature and firm´s seal
Bitte bestätigen Sie die Buchung mit Ihrer Unterschrift (AGB zur Kenntnis genommen)
Please sign to authorise order (subject to terms and conditions):
European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected]
HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11
Sonstiges
Other
Messe für Denkmalpflege, Architektur,
Kunsthandwerk und Interiordesign
Hofburg, Wien
10. – 12. November 2017
Systemstand/Booking for Octanorm System
Frühbucherrabatt bis /Early booking discount until 31.03.2017
Firma/Company
Wir bestellen/We order:
95 €/m2 Systemstand/ Row Stand
Preise zzgl. gesetzlicher USt./ All prices plus VAT
Folgende Basisausstattung ist im Komplettpreis enthalten:
•Basisstandbau: OCATNORM SYSTEM ALUMINIUM
Begrenzungswände Höhe 250 cm
Begrenzungswandelement Breite 100 cm
Wandfarbe anthrazit grau
• Bodenbelag: Teppich Rips grau
• 1 Tisch (rund)
• 2 Schalenpolsterstühle
• 1 Langarmstrahler 100W je 2qm Grundfläche
• 1 Blende, Höhe 30 cm an jeder offenen Standseite, weiß
Bitte ergänzen Sie folgende Punkte:
•Lichtauswahl:
•Text Blendenbeschriftung (max. 25 Zeichen):
Warmlicht
Kaltlicht
•Änderungen/ Anmerkungen:
Ort, Datum/Place and date
Unterschrift und Stempel/Signature and firm´s seal
Bitte bestätigen Sie die Bestellung mit Ihrer Unterschrift (AGB zur Kenntnis genommen)
Please sign to authorise order (subject to terms and conditions):
European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected]
HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11
European Heritage Fair
Hofburg Vienna, Österreich
10. – 12. November 2017
Allgemeine Informationen
Messe
European Heritage Fair 2017
Internationale Messe für Denkmalpflege, Architektur, Kunsthandwerk und Interiordesign
www.euhef.eu
Veranstalter
HMM Heritage Media & Marketing GmbH
Große Bäckerstraße 4
20095 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 25 767 44 10
Fax: +49 (0)40 25 767 44 11
[email protected]
www.euhef.eu
Ihr Kontakt für Rückfragen
Ramona Möring-Sack
E-Mail: [email protected]
Sinah Goes
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0)40 25 767 44 10
Ausstellerausweise
Pro 2qm Ausstellerfläche erhalten Sie einen Ausstellerausweis
Mitaussteller erhalten ebenfalls jeweils einen Ausstellerausweis
Auf- und Abbauzeiten
Aufbau: Donnerstag, 09.11.2017
Anlieferung und Zugang in die Hofburg
07.00 bis 11.00 Uhr, 15.00 bis 17.00 Uhr
Aufbau 07.00 bis 17.00 Uhr
Abbau: Sonntag, 12.11.2017, 18.00 bis 22.00 Uhr
Montag, 13.11.2017, 07.00 bis 12.00 Uhr
Aufbaubeginn am Mittwoch nach Absprache.
!!!Bitte beachten Sie, dass ein Zugang in die Veranstaltungsräume außerhalb der Anlieferungszeiten nicht möglich ist!!!
Zufahrt und Anlieferung
Ort
Die Zufahrt erfolgt über den Burgring durch das äußere Burgtor
auf den Heldenplatz.
Am Sonntag besteht Fahrverbot für LKW über
7,5 t Gesamtgewicht.
HOFBURG Vienna
Wiener Kongresszentrum
Heldenplatz
A-1010 Wien
Öffnungszeiten
Freitag, 10. November 2017: Samstag, 11. November 2017: Sonntag, 12. November 2017: Übernachtungen
10.00 bis 18.00 Uhr
10.00 bis 18.00 Uhr
10.00 bis 18.00 Uhr
Abendempfang
Donnerstag, 09. November 2017: 19.00 bis 22.00 Uhr
Eintrittspreise
Tageskarte 14,- Euro* – im Vorverkauf 7,- Euro*
2-Tageskarte 21,- Euro* - im Vorverkauf 14,- Euro*
3-Tageskarte 28,- Euro* - im Vorverkauf 21,- Euro*
Wir haben Ihnen eine Auswahl an Hotels zusammengestellt.
Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage unter
www.euhef.eu oder kontaktieren uns direkt.
Parken
Am Donnerstag und Freitag ist das Parken vor der Hofburg nur
zu den Anlieferungszeiten in der ausgewiesenen Zone gestattet.
An den Tagen bitten wir Sie in einem der umliegenden Parkhäuser zu parken. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage
unter www.euhef.eu oder kontaktieren uns direkt.
Am Samstag und Sonntag ist der Parkplatz direkt auf dem
Heldenplatz vor der Hofburg für Sie frei verfügbar.
* Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected]
HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11
European Heritage Fair
Hofburg Vienna, Österreich
10. – 12. November 2017
Werbung
Bitte faxen an: HMM Heritage Media & Marketing GmbH +49 (0)40 25 767 44 11
Um die Messe für Ihr Unternehmen zu einem Erfolg zu machen, stehen Ihnen
eine Reihe von Werbemöglichkeiten zur Verfügung.
Eintrittskarten
Laden Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner zu einem kostenlosen Besuch der Messe ein. Die Gastkarten berechtigen zum Eintritt an
einem Tag der Messe.
Hiermit bestelle ich:
Eintrittskarten (bis zu 500 Stück sind in der Medienpauschale inklusive)
Bitte schicken Sie mir die Eintrittskarte als PDF
Werbematerial
Mit dem Werbematerial machen Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner schon im Vorfeld der Messe auf sich aufmerksam:
Hiermit bestelle ich:
Korrespondenzaufkleber (bis zu 500 Stück sind in der Medienpauschale inklusive)
Hiermit bestelle ich:
Plakate (bis zu 10 Stück sind in der Medienpauschale inklusive)
Hiermit bestelle ich:
Imageflyer (bis zu 250 Stück sind in der Medienpauschale inklusive)
Zusatzbestellungen
Für weiteres Werbematerial kontaktieren Sie uns direkt und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Werbung im Messekatalog
Der Messekatalog erscheint in einer Auflage von 5.000 Exemplaren im Format DIN A4.
Hiermit buche ich im Messekatalog:
U2 erste Umschlaginnenseite
950,- Euro * 210 x 297mm
U3 zweite Umschlaginnenseite;
950,- Euro * 210 x 297mm
1/1 A4-Seite, 210 x 297mm
850,- Euro *
½ A4-Seite quer, 210 x 148,5mm
425,- Euro *
U4 Umschlag Rückseite
2.750,- Euro * 210 x 297mm
* Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Fachvorträge
Während der Messe haben Sie die Möglichkeit, einen Fachvortrag von ca. 45 Minuten zu halten.
Die Messeleitung wird die Fachvorträge im eigenen Ermessen und nach Verfügbarkeit der Seminarräume berücksichtigen. Bitte teilen Sie
uns hier den Vortragenden und das Thema mit:
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European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected]
HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11
European Heritage Fair
Hofburg Vienna, Österreich
10. – 12. November 2017
Eintrag im Messekatalog
Bitte faxen an: HMM Heritage Media & Marketing GmbH +49 (0)40 25 767 44 11
Firmenname:
Bitte ausfüllen (max. 3 Kategorien!)
Papier/Paper
Holz/Wood
Zeichnungen, Drucke, Poster/Drawings, prints, posters
Tischlerei/Carpentry
Stiche/Engravings
Fenster und Türen/Windows and Doors Bücher/Books
Intarsien/Marquetry
Buchbinder/Bookbinding Täfelungen/Inlaid work, wainscotting
Fußböden/Floorings
Möbel/Furniture
Sonstige/Other:
Malerei/Painting
Staffeleibilder/Easel
Wandmalerei/Murale
Metall/Metals
Vergoldungen/Gilding
Sonstige/Other:
Sonstige/Other:
Kunstschmied/Wrought iron work
Farben/Instrument Making
Silber- oder Goldschmied/Silversmith or goldsmith trade
Leinölfarben/Linseed Oil
Metalldrücker/Beltmaker Kreidefarben/Chark Colors Schlosser/Locksmith
Sonstige/Other:
Graveur/Engraver:
Sonstige/Other:
Gärten/Gardens
Garten- und Landschaftsbau/Landscape gardening Stein/Stone
Baumschulen/Tree nursery Steinmetz und Steinbildhauer/Stone mason and sculptor
Stuckateur/Plasterer
Sonstige/Other:
Sonstige/Other:
Interieurs, Lebensart/Interiors, savoir vivre
Kunst und Antiquitäten/Fine Arts and Antiques
Glas/Glas
Lebensart (kulinarisches, Kleidung...)/Savoir vivre (food, wine, clothing...)
Bleiverglasungen/Stained-glass-windows Öfen oder Kamine/Stove or Chimney
Mundgeblasenes Glas/Hand blown glas
Sonstige/Other:
Sonstige/Other:
Lehm und Ton/Clay
Keramik/Ceramics
Technik/Technology
Baustoffe und Instandsetzungsmaterial/Building products
Werkzeuge/Hardware, Equipment
Porzellan und Steingut/Porcelain and Earthenware
Sicherheitstechnik/Security, Safety, Humidity Control
Ton und Lehm/Clay
Konservierungstechnik/Conservation technology Sonstige/Other:
Sonstige/Other:
Leder/Leather
Dienstleistungen/Services
Buchbinder/Bookbinding Architekt/Architect
Sattler/Saddlery
Versicherung und Recht/Insurance and legal advice
Sonstige/Other:
Kunstvermittlung/Art consultancy
Textilien/Textile
Architekturvermessung/Architectual survey
Sonstige/Other:
Tapeten/Tapestry Teppiche/Rugs
Kleidung/Clothing
Weiterbildung/Education Stickerei/Embroidery
Verlag, Medien, Presse/Publishing, Press, Media
Posamenten/Trimmings
Kulturtourismus/Cultural tourism industy Sonstige/Other:
Sonstige/Other:
Ort, Datum/Place and date
Bildung/Information/Verbände/Services
Unterschrift und Stempel/Signature and firm´s seal
European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected]
HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11
Messe für Denkmalpflege, Architektur,
Kunsthandwerk und Interiordesign
Hofburg Vienna, Österreich
10. – 12. November 2017
Allgem. Teilnehmerbedingungen
1. Veranstalter
der Ein- und Ausgänge zu den Räumlichkeiten ermächtigt, wenn dies aus
Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Veranstalters den
HMM Heritage Media Marketing GmbH
technischen und/oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Hiervon ist
ihm zugewiesenen Stand an Dritte unterzuvermieten.
Große Bäckerstraße 4
der Aussteller umgehend zu unterrichten.
Die Nutzung des Messestandes durch dritte Unternehmen mit eigenem
20095 Hamburg
Personal und Produkten als Mitaussteller oder nur mit eigenen Produkten
Tel.: +49 (0)40 2576744 10
7. Präsenzpflicht
ohne Personal als Unteraussteller ist dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen.
Fax: +49 (0)40 2576744 11
Sollte der Aussteller bis 9.00 Uhr am Tage der Eröffnung seinen Stand nicht
Der Aussteller haftet für jeden von ihm angemeldeten Mitaussteller und
E-Mail: [email protected]
bezogen haben, hat der Veranstalter das Recht, über den Stand anderweitig
zusätzlich vertretene Unternehmen.
www.euhef.eu
zu verfügen.
Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers auf einen Dritten
Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Ausstellungszeit den
ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner, bis der Dritte die
2. Titel der Veranstaltung
Stand zu belegen und mit Personal zu besetzen.
entsprechende Forderung nebst Zinsen und Kosten bezahlt hat.
European Heritage Fair
Das teilweise oder vollständige Abbauen des Standes während der offiziellen
Wird ein Stand an zwei oder mehr Firmen (Gemeinschaftsstand) vermietet,
Messe für Denkmalpflege, Architektur, Kunsthandwerk und Interiordesign
Ausstellungszeiten ist nicht gestattet. Der Aussteller ist darüber hinaus
so haftet jede Firma gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
10. - 12.11.2017
verpflichtet, seine Ausstellungsfläche bis zum Ende der Abbauzeit vollständig
zu räumen.
11. Rücktritt und Nichtteilnahme
3. Veranstaltungsort
Eine nicht rechtzeitige und/oder nicht vollständige Räumung des Standes
Nach erfolgtem Vertragsabschluss ist grundsätzlich ein Rücktritt des
HOFBURG Vienna
nach Abschluss der Veranstaltung rechtfertigt die Entsorgung durch den
Ausstellers oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller
Heldenplatz
Veranstalter auf Kosten des Ausstellers.
ausgeschlossen. Die gesamte Mietrechnung und die auf Veranlassung
A-1010 Wien
des Ausstellers entstandenen sonstigen Kosten sind zu zahlen. Wird
8. Ausstellerausweise
ausnahmsweise vom Veranstalter ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt
4. Warenverzeichnis
Die Ausstellerausweise ermöglichen dem Standpersonal des Ausstellers den
von der Messeteilnahme zugestanden, so bleibt der Aussteller gleichwohl zur
Zur Ausstellung zugelassen sind Waren und Dienstleistungen, die in dem
Zugang zum Messestand. Sie berechtigen darüber hinaus zur Teilnahme an
Zahlung einer Summe in Höhe von 80% der Netto-Rechnungssumme (zzgl.
aktuellen Warenverzeichnis für den Katalogeintrag aufgeführt sind.
der Abendveranstaltung am ersten Messetag.
MwSt.) verpflichtet. Sofern der Aussteller nachweist, dass dem Veranstalter
Auf Basis der bestätigten Standfläche werden Ausstellern bei Buchung
durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
5. Vertragsabschluss
von 4 qm Grund-Standfläche 2 Ausstellerausweise zur Verfügung gestellt.
ist, mindert sich der vom Aussteller zu zahlende Einsatz entsprechend.
Die Bestellung einer Standfläche erfolgt durch Einsendung der ausgefüllten
Bei Buchung weiterer Grund-Standfläche wird pro 2 qm zusätzlich 1
Der Veranstalter ist befugt, vom Ausstellungsvertrag zurückzutreten, bzw.
Anmeldeformulare des Veranstalters.
Ausstellerausweis zur Verfügung gestellt.
diesen fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller Verpflichtungen, die sich
Weicht der Inhalt der Standbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des
aus dem Ausstellungsvertrag oder den Teilnahmebedingungen ergeben,
Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Standbestätigung
9. Zahlungsbedingungen
zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht unverzüglich und
Sofern in der Auftragsbestätigung nicht gesondert vereinbart, gelten
zur Kündigung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung liegt
schriftlich binnen 7 Tagen.
folgende
insbesondere vor
Anderslautende
Bedingungen
des
Ausstellers
werden
Zahlungstermine
nach erfolgter Nachfristsetzung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund
(siehe
Preisliste/Anmeldeformular):
Eine
nicht
Anzahlungsrechnung ergeht nach Anmeldung des Ausstellers. Die
• wenn der Aussteller seinen finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen
Vertragsbestandteil. Platzwünsche und sonstige Vorbehalte, die nach
Endabrechung ist 12 Wochen vor der Veranstaltung fällig. Wird die Rechnung
gegenüber dem Veranstalter nicht rechtzeitig nachkommt;
Möglichkeit Berücksichtigung finden, stellen keine Bedingung für eine
nach diesem Zahlungstermin ausgestellt, ist sie entweder zu dem in
• wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung des gerichtlichen
Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden.
der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin, andernfalls 14 Tage nach
Insolvenzverfahrens beantragt oder ein derartiger Antrag mangels Masse
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Über die Zulassung des
Rechnungsdatum zahlbar.
abgewiesen worden ist. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der
Ausstellers entscheidet der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen
Der Frühbucherpreis wird mit der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt
Aussteller den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten;
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazität. Die Zulassung
und ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bezahlt der
• wenn der Aussteller ungerechtfertigt seinen Stand ganz oder teilweise
als Aussteller wird seitens des Veranstalters schriftlich bestätigt. Die
Aussteller die Rechnungen für Frühbuchertarife nicht in der vereinbarten
Dritten überlässt;
Zulassung ist nicht übertragbar. Mit der Zulassung ist der Ausstellervertrag
Zeit, verfällt der Anspruch auf den Frühbuchertarif und die normalen Preise
• wenn der Aussteller nachhaltig und trotz einmaliger Abmahnung un-
zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller geschlossen.
werden berechnet.
zulässige Werbemaßnahmen vornimmt.
Ausgenommen dem Frühbucherpreis sind alle Rechnungen innerhalb von 14
Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, trotz Zulassung, dem
6. Standaufbau – Standgestaltung – Platzierung
Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Aussteller den Standaufbau zu untersagen bzw. vom Ausstellungsgelände zu
Es gelten jeweils die in der Ausstellerinformation mitgeteilten Aufbau- und
Alle Rechnungsbeiträge sind ohne jeden Abzug, spesenfrei und in Euro auf
verweisen, insbesondere den Stand auf Kosten des Ausstellers selber oder
Abbauzeiten sowie die dort angegebenen Ausstellungsöffnungszeiten.
eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Sämtliche
durch Beauftragte zu räumen.
Sie sind Teil des Ausstellungsvertrages und für den Aussteller verbindlich.
angegebenen Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen
Kündigt der Veranstalter den Vertrag aus wichtigem Grund, bleibt der
Spätere Änderungen bleiben vorbehalten und werden dann für die
Umsatzsteuer.
Aussteller zur Zahlung einer Summe in Höhe von 100% der Netto-
Veranstaltung bindend.
Ab Fälligkeit sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Rechnungssumme (zzgl. MwSt.) verpflichtet. Mit einbezogen werden dabei
Für die Standaufbauten sind stabile Rücken- und Seitenwände bindend. Die
Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
neben den Kosten für die Standflächen auch alle zusätzlichen Leistungen/
Standhöhe beträgt maximal 250 cm, die Standtiefe misst für alle Stände 200
Schadens bleibt vorbehalten.
Kosten. Weist der Aussteller nach, dass der Veranstalter durch den Rücktritt
cm. Der Aussteller verpflichtet sich, die Trennwände selbst oder durch die
Der Aussteller kann mit Gegenforderungen gegen fällige Beteiligungspreise
kein Schaden oder nur ein Schaden entstanden ist, der wesentlich niedriger
Standbaufirma des Veranstalters zu erstellen.
und
ist, so hat er den entsprechend geminderten Einsatz zu leisten.
Der Veranstalter stellt im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort die gewünschte
Forderungen nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten
Ausstellungsfläche nach Größe und Art des Standes zur Verfügung. Ein
oder rechtskräftig sind.
12. Technik
Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht.
Der Veranstalter kann während der Messe Rechnungen übergeben, die sofort
Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften
Der Veranstalter ist zu jeder Änderung einer vorgenommenen Platzzuteilung
zu begleichen sind.
u. Ä. bezüglich der technischen Richtlinien sind vom Aussteller stets zu
und einer geringfügigen Veränderung der Standgröße, sowie der Verlegung
10. Mitaussteller und vertretene Unternehmen
beachten. Für die Einholung evtl. notwendiger Genehmigungen ist alleine der
sonstige
aus
dem Ausstellungsvertragsverhältnis
stammende
European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected]
HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11
Messe für Denkmalpflege, Architektur,
Kunsthandwerk und Interiordesign
Hofburg Vienna, Österreich
10. – 12. November 2017
Allgem. Teilnehmerbedingungen
Aussteller verantwortlich.
unlauteren Werbemitteln zu untersagen und vorhandene Werbemittel für die
Interessen der Aussteller Abstand zu nehmen, wenn ihr deren wirtschaftliche
Ebenso müssen alle von ihm eingebrachten Anschlüsse, Maschinen, Geräte
Dauer der Veranstaltung sicherzustellen.
Tragfähigkeit nicht gesichert erscheint.
etc. den einschlägigen Bestimmungen entsprechen. Sämtliche Installationen
Mit der Absage entfallen die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der
bis zum jeweiligen Stand dürfen nur durch die von dem Veranstalter
17. Gewerbliche Schutzrechte
Vertragspartner; Ansprüche auf Erstellung bereits getätigter Aufwendungen
zugelassenen Fachfirmen, wenn auch im Auftrage und auf Kosten des
Der Aussteller hat jedwede gewerblichen Schutzrechte zu beachten,
oder Schadenersatz können aus der Absage, Kürzung oder Schließung nicht
Ausstellers, durchgeführt werden.
notwendige Genehmigungen einzuholen und anfallende Gebühren zu
hergeleitet werden.
Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fachfirmen
bezahlen.
Der Veranstalter wird jedoch etwaige an ihn bereits erfolgte Zahlungen des
ausgeführt werden, welche dem Veranstalter unaufgefordert zu benennen
Ausstellers für Leistungen, die zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht
sind.
18. Haftung des Ausstellers
sind, zurückerstatten. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder
Der Veranstalter ist zur Kontrolle der diesbezüglichen Installationen
Der Aussteller haftet auch ohne Verschulden für sämtliche Schäden, die er
einer Kürzung gilt der Ausstellungsvertrag als für die geänderte Zeitdauer
berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt,
selber, seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Personen/Firmen sowie
abgeschlossen, sofern der Aussteller nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen
Anschlüsse, Maschinen, Geräte etc., die den einschlägigen Bestimmungen
seine Besucher verursachen und die andere Aussteller bzw. von ihnen
nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht.
nicht entsprechen, auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen, sofern
beauftragte Personen/Firmen, den Hallenbetreiber und/oder die Veranstalter
Eine Reduzierung der vereinbarten Preise erfolgt nicht. Die Erfüllung
dieser einer Aufforderung zur Entfernung nicht unverzüglich nachkommt.
betreffen.
sämtlicher Serviceleistungen erfolgt im Rahmen der vorhandenen
Entsprechendes gilt auch für Einrichtungen etc., deren Verbrauch höher
Der Aussteller hat unverzüglich evtl. Schäden an den Veranstalter zu melden,
Kapazitäten.
als zuvor angegeben ist. Insbesondere beim Auf- und Abbau ist von dem
ferner zugleich auch dem Hallenbetreiber, sofern dieser geschädigt ist.
Aussteller das strikte Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme auf andere
Entsprechendes gilt für die ordnungsgemäße Erhaltung eines dem Aussteller
21. Verjährung
Aussteller zu beachten, insbesondere sind andere Aussteller nicht bei ihren
überlassenen Standes nebst Ausstattung.
Sofern vom Veranstalter nicht schriftlich anerkannt, müssen jedwede gegen
Arbeiten zu behindern oder gar zu blockieren.
Der Aussteller trägt die Beweislast dafür, dass Schäden im Bereich der von
den Veranstalter gerichteten Ansprüche unverzüglich, spätestens jedoch
Der Aussteller verpflichtet sich seinen Ausstellerstand, seine Fläche
ihm übernommenen Hallenfläche nicht in seiner Risikosphäre entstanden
innerhalb von einem Monat nach Kenntnis des Ausstellers schriftlich und
oder sonstige temporären Bauten auf der Ausstellungsfläche gemäß
sind.
detailliert angemeldet werden, da sie ansonsten verfallen.
der Versammlungsstättenverordnung zu errichten. Insbesondere wird
Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter verjähren innerhalb
darauf hingewiesen, dass nur A1-oder B1-Materialien zu verwenden
19. Haftungsausschluss / Versicherung des Ausstellers
von sechs Monaten, Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb von
sind. Entsprechende Zertifikate sind bei Nachfragen durch Behörden oder
Soweit gesetzlich zulässig, gilt Folgendes:
zwölf Monaten, die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monates, in
autorisierten Personal des Veranstalters bereitzuhalten.
• Der Veranstalter haftet generell nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Er haftet
den der Schlusstag der Veranstaltung fällt.
auch nicht bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, sofern
13. Reinigung
es sich nicht um die Verletzung von Hauptpflichten oder wesentlichen
22. Datenschutz
Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller. Lässt der Aussteller
Nebenpflichten handelt, es sei denn, dieser Erfüllungsgehilfe ist nicht mit der
Der Veranstalter und der Aussteller halten sämtliche Verpflichtungen
nicht durch sein eigenes Personal reinigen, so dürfen nur vom Veranstalter
nötigen Sorgfalt ausgewählt worden.
aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Mitarbeiter und
zugelassene Unternehmen mit der Reinigung seitens des Ausstellers
• Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und
beauftragte Dritte entsprechend verpflichten.
beauftragt werden.
Standeinrichtung und schließt jede diesbezügliche Haftung für Schäden und
Der Aussteller nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass aufgrund dieses
Abhandenkommen aus.
Vertragsverhältnisses der Veranstalter zu Marketingzwecken, sowie
14. Bewachung
• Der Aussteller erkennt gegenüber dem Veranstalter ausdrücklich den
zum Zwecke der automatischen Verarbeitung die zur Erfüllung des
Die allgemeine Bewachung der Messeobjekte übernimmt der Veranstalter
Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, die aus den Gefahren
Ausstellungsvertrages notwendigen Daten zur Person/Firma des Ausstellers
ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen.
wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Bruch und Leckage sowie Wasserschäden
speichert.
Die Obhutspflicht für den Stand und die Exponate sowie die Gewährleistung
und dergleichen einschließlich der Gefahren des An- und Abtransportes
Besucher, Aussteller und Referenten erklären mit ihrer Standbestellung bzw.
der brandschutztechnischen Sicherheit obliegen dem Aussteller.
resultieren, an. Diese Risiken sind vom Aussteller auf eigene Kosten zu
Akkreditierung ihr Einverständnis, dass Fotos, die während der Veranstaltung
Der Aussteller kann Standbewachungspersonal von einem vom Veranstalter
versichern, dies betrifft auch die eingebrachten Ausstellungsobjekte, für
gemacht werden, vom Veranstalter online und in gedruckten Broschüren zu
autorisierten Sicherheitsunternehmen kostenpflichtig anfordern.
die ebenfalls seitens des Ausstellers eine entsprechende Versicherung
Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen.
abzuschließen ist.
15. Messekatalog
• Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für aus und im Zusammenhang
23. Schlussbestimmungen
Für die Herausgabe des Messekatalogs ist der Veranstalter verantwortlich.
mit Bewachungsmaßnahmen eingetretene Schäden, ebenso wenig für solche
Alle Vereinbarungen, Genehmigungen oder mündliche Nebenabreden
Der Eintrag im Messekatalog ist für den Aussteller, etwaige Mitaussteller und
Schäden, die im Verantwortungsbereich des Hallenbetreibers entstanden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
vertretene Unternehmen Pflicht.
sind. Der Veranstalter ist bereit, soweit gesetzlich bzw. vertraglich zulässig,
Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters
Die Preise für den Eintrag sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Für den
evtl. eigene diesbezügliche Schadensersatzansprüche im Schadensfalle an
ist Folge zu leisten.
Inhalt der Eintragungen ist der Aussteller allein verantwortlich.
den Aussteller abzutreten.
Außerhalb der täglichen Öffnungszeiten darf ein Ausstellungsstand nicht
• Sollte dennoch eine Haftung des Veranstalters gegeben sein, so ist diese
betreten werden.
16. Werbung in den Messehallen und auf dem Messe-/Kongressgelände
der Höhe nach beschränkt auf das Zehnfache des vom Aussteller für die
Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist Hamburg. Der
Werbemaßnahmen jeglicher Art sind dem Aussteller nur innerhalb des
Teilnahme an der Veranstaltung gezahlten Entgeltes.
Veranstalter ist berechtigt, den Aussteller auch an seinem Sitz zu verklagen.
Standes gestattet. Werbung außerhalb des Messestandes insbesondere in
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
den Hallengängen oder auf dem Außengelände ist nur in Abstimmung mit
20. Vorbehalte
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder
dem Veranstalter zulässig. Für den Inhalt der Werbung ist der Aussteller allein
Der Veranstalter ist berechtigt, die Messe aus wichtigem Grund (z.B.
teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestim-
verantwortlich.
Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder
mungen voll wirksam, die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche
Werbe- und Verkaufsaktivitäten durch Unternehmen oder Einzelpersonen,
teilweise zu schließen oder abzusagen.
ersetzt, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
die nicht auf der Messe ausstellen, sind untersagt. Der Veranstalter ist
Der Veranstalter ist auch berechtigt, von der Durchführung der Veranstaltung
diesbezüglichen Bedingungen gekannt hätten.
berechtigt, die Ausgabe oder das zur Schau stellen von unzulässigen und
nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten
European Heritage Fair – www.euhef.eu – E-Mail: [email protected]
HMM Heritage Media & Marketing GmbH, Große Bäckerstraße 4, 20095 Hamburg, Tel. +49 (0)40 2576744-10 Fax +49 (0)40 2576744-11
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