6 AUF DER PISTE Der Ö3-Wecker schenkt Dir und Deinen 5 besten Freunden ein ganzes Skigebiet! DIE SPIELREGELN 1. Der ORF/Hitradio Ö3 (in der Folge „ORF“ genannt) veranstaltet von 21. bis 25. November 2016 das Gewinnspiel „6 auf der Piste“ in Zusammenarbeit mit NLW Tourismus Marketing GmbH. 2. Am Gewinnspiel teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, die in den letzten sechs Monaten bei keinem Ö3-Gewinnspiel gewonnen haben. Mitarbeiter/innen des ORF, der NLW Tourismus Marketing GmbH und deren Tochterfirmen und konzernverbundenen Unternehmen sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt. 3. Das Gewinnspiel beginnt mit 21. November 2016 und endet nach Verlosung von in Summe 5 VIP-Packages für jeweils 6 Personen, jedoch spätestens am 25. November 2016 (Gewinnspielzeitraum). 4. Im Rahmen des Gewinnspiels besteht ab dem 15.11.2016 für teilnahmeberechtigte Personen die Möglichkeit online auf oe3.ORF.at ihre persönlichen Daten zu hinterlassen und sich für das Spiel anzumelden. 5. Im Gewinnspielzeitraum findet in unregelmäßigen Abständen einmal täglich eine Spielrunde statt. Pro Spielrunde geht es um einen VIP-Package für jeweils 6 Personen. Der Ö3-Zufallsgenerator zieht pro Spielrunde aus allen Anmeldungen 1 Teilnehmer/in, der/die Ö3-Moderator/in ruft diese/n Teilnehmer/in an. Kann ein persönliches Telefonat mit dem/der Teilnehmer/in hergestellt werden, beginnt die Spielrunde: 6. Der/Die Kandidat/in hört eine Geschichte rund ums Skifahren/Snowboarden und Winterurlaub. Abschließend wird der/die Ö3Moderator/in dann mehrere Fragen, die sich auf den Inhalt der Geschichte bezieht, stellen. Kann der/die Kandidat/in die Frage korrekt beantworten – dabei gilt ausschließlich die jeweilige erste vom/von der Kandidat/in genannte Antwort – und wird er/sie vom/von der Moderator/in als Gewinner/in ausgelobt, hat er/sie ein VIP-Package in der Skiregion Nassfeld gewonnen. Kann der/die Kandidat/in die Frage nicht korrekt beantworten, ist die Spielrunde für ihn/sie verloren und der Zufallsgenerator zieht eine/n weitere/n Kandidat/in, der/die sofort angerufen wird. Es kommt dabei nicht zur Bildung eines Jackpots, sodass pro Spielrunde stets maximal ein VIP-Package gewonnen werden kann. 7. Der Preis: Ein VIP-Package in der Skiregion Nassfeld ist für jeweils 6 Personen und inkludiert zwei Übernachtungen im 4-Sterne Hotel Nassfeld inkl. Halbpension und 2-Tages-Skipässe für das Skigebiet Nassfeld. Das VIP-Package kann ausschließlich von 5. bis 7. Dezember 2016 eingelöst werden. Die Buchung und Abwicklung erfolgt durch den/die Gewinner/in selbst über Marion Brugger, NLW Tourismus Marketing GmbH, Tel.: 04282/ 31 31-317. Die An- und Abreise vom Heimat- an den Urlaubsort bzw. vom Urlaubs- zum Heimatort ist vom/von der Gewinner/in selbst zu organisieren und erfolgt auf eigene Kosten. Alle übrigen mit dem Urlaub in Zusammenhang stehenden Kosten und/oder Leistungen, wie insbesondere zusätzliche Verpflegung oder Versicherungen sind nicht im Gewinn inkludiert und daher vom/von der Gewinner/in selbst zu tragen. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Ein Verlängerungstag inkl. aller Hotelleistungen ist für alle Gewinner zum Spezial-Preis von EUR 91,- pro Tag und Person zubuchbar. Eventuelle vom/von der Gewinner/in gewünschte Änderungen des Reise-Paketes und damit verbundene Mehrkosten sind vom/von der Gewinner/in selbst zu übernehmen. Bei Nichtantritt verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos; Eine Haftung des ORF in Zusammenhang mit den gewonnen Urlauben wird ausgeschlossen. Der ORF übernimmt insbesondere generell keinerlei Haftung aufgrund von etwaigen Schäden, die den Teilnehmern/innen und den Personen, die den Gewinn gemeinsam mit dem/der Teilnehmer/in in Anspruch nehmen, durch sich selbst oder von Dritten zugefügt werden sowie die der/die Teilnehmer/in und die Personen, die den Gewinn gemeinsam mit dem/der Teilnehmer/in in Anspruch nehmen, Dritten zufügen (dazu zählen insbesondere Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Gewinne). Diesbezüglich wird der/die Teilnehmer/in den ORF schad- und klaglos halten. Die Eröffnung des Skigebiets kann – aus welchen Gründen auch immer – verlegt oder verändert werden. In diesem Fall wird der Gewinner rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. Bei Nichtantritt verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Der Gewinn kann in diesem Fall nicht in bar abgelöst werden. Der Gewinn ist in diesem Fall nicht übertragbar. 8. Der ORF ist stets um eine korrekte und technisch einwandfreie Abwicklung seiner Gewinnspiele bemüht, dennoch können technische Gebrechen usw. die Durchführung verhindern. Der/Die Teilnehmer/in hat in solchen Fällen keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen die in den Punkten 1 und 2 genannten Unternehmen. Wird zB ein Telefongespräch unterbrochen oder auf andere Art und Weise beendet, bevor der/die Teilnehmer/in on Air von dem/der Moderator/in als Gewinner/in ausgelobt worden ist, hat der/die Teilnehmer/in keinen Anspruch auf den Gewinn. Es besteht auch kein Anspruch darauf, ein zweites Mal on Air am Gewinnspiel teilzunehmen. 9. Jede/r Teilnehmer/in dieses Gewinnspieles stimmt zu, dass sein/ihr Name von Ö3 und NLW Tourismus Marketing GmbH veröffentlicht werden kann. Jede/r Teilnehmer/in räumt dem ORF an allen seinen/ihren mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel in Zusammenhang stehenden schutzrechtsfähigen Leistungen unentgeltlich und exklusiv sämtliche Nutzungsrechte, insbesondere der Sendung und Zurverfügungstellung (beispielsweise im Hitradio Ö3 oder auf oe3.ORF.at) in Bild, Ton und Wort (Mitschnitte von Spielrunden und Interviews, Fotos, Presse-Aussendungen, Zeitungsartikel…) zeitlich, territorial und sachlich uneingeschränkt ein. 10. Aus journalistischen/programmtechnischen/redaktionellen Gründen kann es jederzeit zu Verschiebungen/Änderungen der Spielregeln/im Spielablauf, Absagen bzw. Streichungen von Spielrunden kommen. Diese Änderungen werden im Programm Hitradio Ö3 verlautbart. 11. Alle Teilnehmer/innen am Gewinnspiel erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Bei Verdacht auf Manipulationen behält sich der ORF das Recht vor, Teilnehmer/innen – ohne Angabe von Gründen – vom Gewinnspiel auszuschließen. 12. Über dieses Gewinnspiel kann kein Schriftverkehr geführt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Stand: 15.11.2016