Kloster Irsee, 12. November 2015 Patientenverfügung bei Demenz – der „natürliche“ Wille und seine ethische Einordnung Raoul Borbé Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie Abt. I Univ. Klinik f. Psychiatrie u. Psychotherapie Ulm Bedeutung der Demenz Deutsche Alzheimergesellschaft 2014 Demenz: eine terminale Erkrankung Ärzte sollten die fortgeschrittene Demenz als terminale Erkrankung betrachten, für die es ein Versorgungskontinuum von palliativer Pflege mit lebensverlängernden Maßnahmen bis hin zu rein symptomatischen Interventionen gibt. Die Klärung von Pflegezielen und die Aufklärung der Angehörigen hat eine überragende Bedeutung bei der Vermeidung ungewollter und belastender Eingriffe . Arcand M (2015) End-of-life issues in advanced dementia. Part 1: goals of care, decisionmaking process, and family education. Can Fam Physician; 61:330-4 (eigene Übersetz.) Instrument der Patientenverfügung In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch eine Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert. http://www.bmjv.de/DE/Themen/Gesellschaft/Patientenverfuegung/_doc/_doc.html Verbindlichkeit der Patientenverfügung „Zum anderen muss der Arzt […] von der […] Patientenverfügung auch abweichen können. Und dies […] auch weil er den „natürlichen Willen“ des Patienten, den dieser auch komatös mit seiner Körpersprache ausdrückt, zu beachten und zu gewichten hat“ Dörner K (2004) Natürlicher Wille. Dtsch Ärztebl 101: A2237 Selbstbestimmungsrecht/Autonomie Patientenbild Patientenbild aus: W.Widmer. Das Selbst- und Fremdbild der Patientinnen und Patienten im Spital. Schweizerische Ärztezeitung 2005; 86:2706-2710 Patientenbild Krankheitslehre Krankheitskonzept Therapien Menschenbild Patientenbild Gesellschaft und Politik Ökonomie Marksteine… • Reformen in der psychiatrischen Versorgung (Enquête 197175, Expertenkommission 1988) • Declaration of Hawaii der WPA (1977) • Convention on human rights and biomedicine (1997) • Europäische Erklärung zur psychischen Gesundheit (2005) Marksteine… UN-Behindertenrechtskonvention (26.03.2009): Art. 12 (gleiche Anerkennung vor dem Recht), Art. 14 (Freiheit und Sicherheit der Person). Patientenverfügungsgesetz (01.09.2009): Bei Vorliegen einer entsprechend formulierten Patientenverfügung ist eine Behandlung gegen den Willen des Patienten nicht möglich. (siehe auch: Grözinger et al.: Patientenverfügungsgesetz. Konsequenzen für die Behandlung psychisch Kranker. Nervenarzt 2011; 82: 57-66) Bundesverfassungsgericht (23.03.2011): Zwangsmedikation verfassungswidrig, Psychisch Krankengesetze müssen überarbeitet werden „Triumphzug der Patientenautonomie“? Patientenautonomie • Bisher: Recht auf Leben als grundlegendes Recht (der Schutz der Menschenwürde wird im Schutz des Lebens konkret) • Autonomie immer mehr als grundlegender Inhalt der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) • Der Patient hat ein uneingeschränktes Verfügungsrecht über sein Leben→ Recht auf Selbsttötung → Selbstbestimmung des Kranken wird immer mehr zum alleinigen Maßstab ärztlichen und pflegerischen Handelns erhoben Eibach U (2005) Autonomie, Menschenwürde und Lebensschutz in der Geriatrie und Psychiatrie. LIT Verlag, Münster Patientenautonomie • Medizinethisch bedeutet (...) Patientenautonomie eigentlich das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Knoepffler N (2008) Patientenautonomie zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Publikation der Konrad-Adenauer-Stiftung Nr.465: 59-64 • Selbstbestimmt ist eine Handlung, wenn sich die Tatsache, daß der Handelnde diese und nicht eine andere Handlung vollzogen hat, auf die personalen Präferenzen des Handelnden zurückführen lässt. Pauen M., Roth G. (2008) Freiheit, Schuld und Verantwortung. Grundzüge einer naturalistischen Theorie der Willensfreiheit. Suhrkamp Verlag, Frankfurt/M. Patientenautonomie und Aufklärung • Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten wird durch die Pflicht des Arztes zur Aufklärung gewährleistet • informed consent • Recht auf Krankheit • Selbstbestimmungsaufklärung (Risiko, Diagnose, Verlauf) • Sicherungsaufklärung (Sicherstellung des Behandlungserfolges) • Wirtschaftliche Aufklärung (ökonomische Konsequenzen) Katzenmeier C. (2012) Patientenautonomie und Patientenrechte. Bundesgesundheitsblatt 55:1093-1099 Wie autonom wollen Patienten sein? • Schwierigkeit: Autonomiebegriff • „Die Ärzte treffen die richtige Entscheidung für mich“ • Respekt und Würde im Vordergrund, autonome Entscheidung weniger wichtig • Autonomes Individuum, keine „Nummer“ • Patienten wollen „ernst genommen“ werden → Vorrangiger Wunsch der meisten Patienten ist, in ihrem subjektiven Krankheitserleben ernst genommen zu werden → Patientenautonomie gewinnt Sinn und Tragfähigkeit erst durch Relationalität und Kontextualität Geisler L (2004) Patientenautonomie – eine kritische Begriffsbestimmung. Dtsch Med Wochenschr 129:453-456 Grenzen der Selbstbestimmung „Zu den Aufgaben von Arzt und Pflegenden zählt es, den vorübergehenden Ausfall erwachsener Funktionen des Patienten wahrzunehmen und zu kompensieren: Dazu zählt die Feststellung von eingeschränkter Wahrnehmung, differenziertem Denken und verringerter Angsttoleranz des Patienten – eindeutig nicht die Stunde für freie Willensentscheidung, Autonomie und informedconsent, sondern für Sorge um Sicherheit, Schutz und Übernahme von Hilfs-Ich-Funktionen.“ Keller M. Aufklärung und informed-consent: Grenzen der Selbstbestimmung. In: Illhardt FJ (Hrsg.) Die ausgeblendete Seite der Autonomie – Kritik eines bioethischen Prinzips. LIT Verlag, Berlin, S. 21-34 Formen des Paternalismus harter Paternalismus weicher Paternalismus Paternalismus Unter dem Stichwort „Paternalismus“ wird in der Medizinethik darüber diskutiert, inwiefern mit Berufung auf die Fürsorge auch Eingriffe in autonome Patientenentscheidungen zu rechtfertigen sind. Paternalistisch sind Maßnahmen in diesem Kontext dann, wenn sie dazu bestimmt sind, das Wohl von Personen auch gegen deren Willen zu schützen. Unterschieden werden kann zwischen einem „starken“ Paternalismus, welcher sich auf Entscheidungen für einwilligungsfähige Personen bezieht und einem „schwachen“ Paternalismus, bei dem über das Wohl nicht einwilligungsfähiger Personen entschieden wird. Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften Der barmherzige Samariter „Hilfsbereitschaft“ in der Philosophie Aristoteles: Hilfsbereitschaft als Mitte zwischen Selbstsucht (=Egoismus) und dem Übermaß der Selbstaufopferung Kant: Wohltätigkeit als mildes Gebot, zählt zu den drei Liebespflichten und ist daher nicht zu erzwingen. Schopenhauer: der Mensch ist vor allem egoistisch. Egoismus, Bosheit und Mitleid als „Grund-Triebfedern“ menschlichen Handelns. Mitleidsfähigkeit als Kern einer solidarischen Gesellschaft. Grenzen der Autonomie • strukturelle Asymmetrie • Patient reglementiert im Gesundheitssystem • Patient meist statusniedriger • Schichtspezifische Sprachcodes • Verbündete nicht Partner Heteronomie • Aristoteles: der Mensch als „zoon politikon“ • menschliche Entscheidungen stets von anderen mitbestimmt und dies im doppelten Sinne salus aegroti vs. voluntas aegroti suprema lex Recht auf Krankheit vs. Hilfeleistungsgebot Autonomie vs. Heteronomie Zur Willensfreiheit Kritik der Willensfreiheit Libet: der freie Wille folgt dem Beginn des Bereitschaftpotentials Roth: der freie Wille ist eine nützliche Illusion Singer: kein Gedanke ohne Substrat Quelle der Grafik: http://www.informationphilosopher.com/freedom/libet_experiments.html Determinierende Faktoren der Willensbildung Äußere Einflüsse Person Entscheidung Zustand des Gehirns Selbstbestimmte Entscheidung? Genetische Faktoren Sozialisation Umwelteinflüsse Anstehende Entscheidung Nach: Stompe T. Die Beurteilung der Willenseinschränkungen in der forensischen Psychiatrie. In: Stompe T, Schanda H (Hrsg.) Der freie Wille und die Schuldfähigkeit. MWV, Berlin, 2010, S. 136 Voraussetzungen für eine autonome Willensbestimmung • Einwilligungsfähigkeit (Kompetenz) • Intentionalität • Freiwilligkeit • Verstehen • Authentizität Maio, G.: Ethische Reflexionen zum Thema Zwang in der Psychiatrie. In: Rössler, W., Hoff, P. (Hrsg.) Psychiatrie zwischen Zwang und Autonomie. Springer Verlag, Heidelberg, 2005 Rechtsbegriffe und korrespondierende medizinethische Konstrukte Steinert T, Borbé R (2013) Zwangsbehandlung. Psych up2date 7:185-197 Natürlicher Wille - Definition „Der natürliche Wille ist der Wille, der in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit gefasst wird“ BtPrax Vorausverfügungen Subjektivität Die gesellschaftliche Wirklichkeit wird von den Individuen durch ihre subjektive Wahrnehmung erst konstruiert und existiert nicht objektiv (unabhängig) von der Subjektivität. Berger, Luckmann: Die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit, 1966 Thomas Luckmann Peter Berger Aufnahmestudie Patienten Individueller Zugang (strukturierter Teil) 40 35 30 25 20 15 10 5 0 37 (51,4%) 27 (37,5%) 4 Angehörige einbezogen (pos.) 4 (5,6%) (5,6%) Angehörige einbezogen (neg.) Angehörige nicht einbezogen (pos.) Angehörige nicht einbezogen (neg.) Borbé et al.: Subjektives Erleben der Aufnahmesituation in einer psychiatrischen Klinik aus Sicht der Patienten. Psychiatr Prax 2010; 37: 20-26 Aufnahmestudie • „Es gibt zu viele Treppen in diesem Gebäude.“ • „Es fehlt eine Bibel auf dem Zimmer.“ • „Die baulichen Gegebenheiten sind schön, da es kein Krankenhauscharakter hat.“ • „Das Internet fehlt. Man sollte Emails verschicken dürfen.“ • „Ich habe ein Handtuch bekommen, das ist toll.“ • „Als ich dem Pflegepersonal sagte, dass ich Verstopfung hätte, antwortete es, dass alles in Ordnung sei, solange nichts oben rauskommt.“ • „Aus meiner Sicht sind die Mitpatienten belastend, da sie Christen sind.“ • „Das Pflegepersonal drohte mir, dass ich die Medikamente nehmen solle, da sich das sonst negativ vor Gericht auswirken würde.“ • „Nachdem ich mir in die Hose gemacht hatte, fragte mich das Personal nur, ob ich mich nicht mal waschen könnte. Das war sehr entwürdigend.“ Patientenzentriert selbstbestimmt > Konsens < Institutionenzentriert Paternalistisch Psych. Testament Patientenverfügung Behandlungsvereinbarung Leitlinien unter Einbezug Betroffener Leitlinien ohne Einbezug Betroffener Psychiatric wills Advance Statements Joint-Crisis plans Informed consent Behandlungsvertrag Krisenpass Crisis Card Advance Agreements Ulysses contracts Krisenplan Self-bindingcontract Consent-inadvance Borbé et al.: Behandlungsvereinbarungen in der Psychiatrie. Psychiat Prax 2009; 36:7-15 Patientenverfügung Behandlungsvereinbarung unfreier Wille Selbstbestimmung Psychopathologie Selbstbestimmung freier Wille Psychopathologie Patientenverfügung § 1901a BGB (1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Patientenverfügung § 1901a BGB (2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten. Patientenverfügung Nicht auszuschließen sind: • Psychiatrische Befragungen und Untersuchungen zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit(?) • Psychiatrische Befragungen und Eingangsuntersuchungen • Unterbringungen bei Gefahr einer Selbstschädigung und zur Gefahrenabwehr Verbindlich ist: • Ablehnung der Unterbringung zum Zwecke der ärztlichen Behandlung (u.a. Olzen et al. 2009) Content and Clinical Utility of Psychiatric Advance Directives Srebnik et al.(2005) Psychiatr Serv 56; 592-598 80% 60% 40% bevorzugt abgelehnt 20% 0% AD SG A AE FG A EC T n=106 Kli A P nik ltern ille ati ve n Sa ft Sp r itz e Praxis der Patientenverfügung bei Demenz •Datenlage schlecht •Entscheidungsfindung nicht aus der Patienten-Perspektive •Maßgeblich sind Beurteilungen der Ärzte und der Angehörigen •Effektivität marginal •Sterbehilfeverfügungen nie umgesetzt De Boer ME et al. (2010) Advance directives in dementia: issues of validity and effectiveness. Int Psychogeriatr; 22:201-208 Verfügbarkeit der Vorausverfügung Je akuter ein Zustand und je länger die Abfassung einer PV zurückliegt, desto größer erscheint das Risiko, dass diese unbeachtet bleibt. Daher: •Benennung eines Bevollmächtigten •Notarielle Beglaubigung •Nachweis der Abfassung im Zustand der Willensfreiheit © Screenshot Lokalzeit Südwestfalen WDR Der „natürliche Wille“ in der Alltagspraxis Verbindlichkeit der Patientenverfügung? „Eine verantwortliche und verantwortende Medizin und Pflege beachtet diese Äußerungen [des Betroffenen] auf jeder Stufe der Entwicklung vollständig und wägt sie mit dem Wohl ab. Sie würde deshalb nie in die Versuchung kommen, eine Vorausverfügung als auch dann noch bindend einzuschätzen, wenn die aktuelle Willensbekundung erkennbar dagegen steht.“ Wunder M. Demenz und Selbstbestimmung, Ethik Med 2008; 20:17–25 „natürliche“ Willensäußerungen • Lebenswille: bei Kindern wird das Überstehen von kritischen Situationen manchmal so gedeutet bei Demenzkranken meist das offensichtliche Wohlergehen (lächelnd, singend, spielend) • Konkrete Gegenwehr Aber: • mehr dem Wohlergehen als dem Willen zuzuordnen • Deutung in unterschiedlichste Richtungen möglich Jox RJ. Der „natürliche Wille“ bei Kindern und Demenzkranken. In: Nauck F, Simon A (Hrsg.) Patientenautonomie. Mentis Verlag, Münster, 2013, S. 329-339 Normative Einordnung des natürlichen Willens „Es hieße den Begriff der Patientenautonomie ungebührlich zu erweitern und damit zu entwerten, wenn man den „natürlichen Willen“ auf eine Stufe mit aktuellen oder antizipierten Willensentscheidungen Einwilligungsfähiger setzte oder gar zuließe, dass er eine Patientenverfügung aushebelte“ Jox RJ. Der „natürliche Wille“ bei Kindern und Demenzkranken. In: Nauck F, Simon A (Hrsg.) Patientenautonomie. Mentis Verlag, Münster, 2013, S. 329-339 Das therapeutische Dilemma Wenn nun ein Patient (…) durch die Krankheit seine Freiheit verloren hat, Entscheidungen zu treffen, die die eigenen sind, dann wäre es ein Missverständnis der Autonomie, dem geäußerten Willen schematisch zu folgen, ohne zu fragen, ob der Wille tatsächlich der Person entspricht. Die Autonomie eines psychisch kranken Menschen in seiner Krise zu respektieren bedeutet eben nicht, seiner unfreien Willensäußerung Folge zu leisten. Maio, G. Ethische Reflexionen zum Zwang in der Psychiatrie. In: Rössler, Hoff (Hrsg). Psychiatrie zwischen Autonomie und Zwang. Springer 2005 Erweiterte Ansätze 4 Grundprinzipien der medizinischen Ethik: – Autonomy – Beneficence (Gutes tun) – Nonmaleficence (Schadensvermeidung) – Fairness (Gerechtigkeit) (Beauchamp und Childress 2009) Advance Care Planning Hauptziel: analog zu Vorausverfügungen Spezifische Ziele: 1. Verbesserung des Entscheidungsprozesses - Entscheidungsfindung aktiv unterstützen - Delegation von Entscheidungen - Balance zwischen Konkretisierung und Flexibilität - individuelle und allgemeine Informiertheit 2. Verbesserung der Behandlungsergebnisse - Wohlergehen fördern - Sorgen nehmen In der Schmitten J, Marckmann G (2015) Was ist Advance Care Planning? Internationale Bestandsaufnahme und Plädoyer für eine transparente, zielorientierte Definition. S. 75-94 METAP – Instrument zur ethischen Entscheidunsgfindung • Vier Eskalationsstufen • Checkliste zur Informationssammlung • Mentoring durch geschultes Personal http://www.klinischeethik-metap.ch/materialien.php Autonomy does not have to mean being independent, it could include having improved relationships between patients and clinicians, ensuring that communication is enhanced and that there is more appropriate sharing of ideas and making realistic choices, wether to preferred treatment or to the options and consequences of reduced treatment. Jacqueline M. Atkinson, 2007