werbekunden-vertrag

Werbung
WERBEKUNDEN-VERTRAG
zwischen
Waldwissen GbR, Wonnhaldestraße 4, D-79100 Freiburg („Waldwissen“)
und
__________________, __________________________ („Werbekunde“)
Präambel
Waldwissen betreibt die Internetseite „waldwissen.net“, auf der qualitätsgesicherte und
aktuelle Fachinformationen zu Waldthemen (praxisrelevante Informationsdokumente,
Fachbeiträge und Hintergrundberichte zum Thema „Wald“ und „Waldbewirtschaftung“) zur
Verfügung gestellt werden. waldwissen.net vermittelt in verständlicher forstlicher Fachsprache verdichtetes und aufbereitetes forstliches Wissen zu unterschiedlichsten Fachthemen.
Der Werbekunde ist daran interessiert, auf waldwissen.net Werbung zu platzieren. Zu diesem Zweck schließen die Parteien den folgenden Vertrag:
1.
Vertragsgegenstand
1.1
Waldwissen verpflichtet sich, dem Werbekunden auf der Webseite waldwissen.net
(die „Website“) während der Vertragslaufzeit exklusiv eine Werbefläche zum Zwecke der Bannerwerbung zur Verfügung zu stellen. Der Werbekunde wird Waldwissen die auf der Werbefläche zu platzierenden Banner gemäß den in Ziffer 2 geregelten Spezifikationen (die „Werbung“) rechtzeitig übermitteln.
1.2
Die Werbung kann mit einem Weblink auf die Homepage des Kunden verknüpft
werden. Waldwissen wird die Werbung auf der Startseite und allen Unterseiten der
Website entsprechend Anlage 1 platzieren. Die Größe der Werbefläche beträgt
für Anzeigenboxen 190 Pixel x 300 Pixel sowie für Skyscraper 120 Pixel x 600 Pixel.
1.3
Der Werbekunde wird von Waldwissen über die Seitenaufrufe regelmäßig elektronisch informiert.
1.4
Waldwissen sichert zu, dass mindestens 50 % der in den Mediadaten (Anlage 2)
genannten Seitenaufrufe der Website je Monat („Zugesicherte Aufrufe“) erfolgen.
Anderenfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit für den Werbekunden kostenlos
solange, bis die absolute Zahl der für die Vertragslaufzeit gemäß Ziffer 6 entsprechenden Zugesicherten Aufrufe erreicht ist. Maximal verlängert sich die Vertragslaufzeit um nicht mehr als drei (3) Monate.
2.
Technische Spezifikationen
2.1
Bei der Werbung handelt es sich um: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
[ ] ein Banner im Dateiformat JPEG
[ ] ein Banner im Dateiformat GIF
[ ] ein Banner im Dateiformat HTML.
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2.2
Waldwissen ist dazu berechtigt, nach freiem Ermessen Werbung zu entfernen
oder zurückzuweisen, die (i) nicht mit den Werbegrundsätzen von Waldwissen (s.
Anlage 2) sowie den mit der Website verfolgten Zielen vereinbar ist oder (ii) gegen
gesetzliche Vorschriften – insbesondere der Länder Deutschland, Schweiz, Österreich oder Frankreich – verstößt oder verstoßen kann. Außerdem ist Waldwissen
nach freiem Ermessen dazu berechtigt, die Größe sowie das Format der Werbung
zu ändern, soweit dies auf Grund der technischen Spezifikationen erforderlich ist
und die Größe der Werbung nicht wesentlich verändert wird. Waldwissen wird den
Werbekunden entsprechend unterrichten; dem Werbekunden steht es frei, neue
Werbung entsprechend dieser Vereinbarung zu übermitteln. Die Höhe der Vergütung bleibt hiervon unberührt.
2.3
Der Kunde wird dem Anbieter das Firmenlogo bzw. Werbe-Banner als Datei und
die Zielseite als Link per Email, per Post oder auf einem geeigneten Datenträger
spätestens fünf (5) Werktage vor der beabsichtigten Schaltung zur Verfügung stellen. Außerdem wird der Kunde den Link zur Zielseite Waldwissen entsprechend
Ziffer 2.3 zukommen lassen. Auf Anforderung des Kunden wird Waldwissen die
Werbung durch eine andere Werbung oder einen anderen Link des Kunden ersetzen.
3.
Gewährleistung und Haftung
3.1
Für eine von Waldwissen zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht, haftet Waldwissen
nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für alle übrigen Pflichtverletzungen
haftet Waldwissen nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter
oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
3.2
Soweit Waldwissen kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet Waldwissen
nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
4.
Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1
Der Kunde wird die Zielseite des Links auf seiner Werbung während der gesamten
Laufzeit dieses Vertrages abrufbar halten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht
nach, ist Waldwissen berechtigt, den Link – nicht die Werbung – zu löschen.
4.2
Der Kunde garantiert, dass die Werbung einschließlich der über die Werbung verlinkten Seite frei von Rechten Dritter ist und nicht gegen gesetzliche Vorschriften
verstößt. Sollten Dritte gegen Waldwissen gleichwohl Ansprüche geltend machen,
so hat der Kunde Waldwissen von allen Ansprüchen freizustellen und sämtliche
Schäden zu ersetzen. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass seine Werbung geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten.
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5.
Vergütung
5.1
Der Kunde ist dazu verpflichtet, Waldwissen für die Nutzung der Werbefläche und
die technische Abwicklung eine Vergütung in Höhe von 1.000,00 EUR je Monat
(30 Tage) pro Werbung zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt einmalig für die
gesamte Laufzeit. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2
Zahlungen sind zu leisten auf folgendes Konto von Waldwissen:
Empfänger:
________________________
Kreditinstitut:
________________________
Kontonummer:
________________________
Verwendungszweck: Firmenname und Buchungszeitraum.
6.
Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von ____________________ abgeschlossen. Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien
möglich.
7.
Keine Geltung von AGB
Die Parteien schließen diesen Vertrag unter ausdrücklichem Ausschluss von Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Partei ab.
8.
Schlussbestimmungen
8.1
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
8.2
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen einschließlich der Aufhebung dieser Klausel der Schriftform, wobei E-Mails der Schriftform genügen.
8.3
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind am Sitz von Waldwissen.
8.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.
________________, den _______________
________________________
(Ort)
(Unterschrift)
(Datum)
________________, den _______________
________________________
(Ort)
(Unterschrift)
(Datum)
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Anlage 1
1
= Anzeigenbox
2
= Skyscraper
Anlage 2: Siehe „Mediadaten“
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