Conseil d'État Staatsrat ANTWORT AUF DAS POSTULAT Urheber CSPO, durch Diego WELLIG Gegenstand Versteigerung von Walliser Kontrollschildern Datum 14.03.2014 Nummer 3.0117 Die Möglichkeit einer Kontrollschilder-Versteigerung wurde bereits in der Vergangenheit geprüft. Sie wurde allerdings verworfen, weil sie den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger verletzt. Der Staatsrat möchte Personen nicht privilegieren, nur weil sie es sich leisten können, für ein besonderes Kontrollschild tiefer in die Tasche zu greifen. Es ist sicher nicht die Rolle des Staates, Personen zu begünstigen, nur weil sie finanziell besser gestellt sind. Tiefe Kontrollschild-Nummern an den Meistbietenden zu verkaufen, würde denn auch eine unhaltbare Diskriminierung darstellen. Abgesehen von diesem grundsätzlichen Hindernis gibt es auch noch eine Reihe praktischer Nachteile. Bei der Einführung einer Kontrollschilder-Versteigerung könnten Personen, die bereits ein tiefes Kontrollschild besitzen, versucht sein, daraus Kapital zu schlagen, da der Wert solcher Kontrollschilder unweigerlich in die Höhe schnellen würde. Es müsste also ein absolutes Verbot zur Abtretung von Kontrollschildern eingeführt werden, um der diesbezüglichen Spekulation einen Riegel vorzuschieben. Es gilt auch darauf hinzuweisen, dass die Kontrollschilder, selbst wenn sie «verkauft» werden, Eigentum des Staates bleiben. Bei Verlust werden sie für ungültig erklärt und während fünf Jahren im automatisierten Fahndungssystem des Bundes (RIPOL) aufgeführt. Bei Diebstahl werden sie während 15 Jahren blockiert. Der Mehrwert tiefer Kontrollschilder würde sicher auch Langfinger auf den Plan rufen und es ist zu befürchten, dass diese Kontrollschilder innert kürzester Zeit «verschwinden» würden und im Fahndungssystem RIPOL blockiert werden müssten. Dieses Risiko dürfte auch zahlreiche potenzielle Käufer abschrecken. Der Kanton Wallis hat zwar auf die Einführung einer Kontrollschilder-Versteigerung verzichtet, hat aber differenzierte Preise aufgrund der Kontrollschild-Nummer festgelegt. Gegenwärtig kostet eine vierstellige Nummer 1'500 Franken, eine fünfstellige 250 Franken und eine sechsstellige 100 Franken. Wählt der Halter keine besondere Nummer, dann beträgt der Preis noch 40 Franken. Diese Beträge sorgen für namhafte Einnahmen ohne dabei diskriminierend zu sein, da selbst tiefe Kontrollschild-Nummern erschwinglich bleiben. Allerdings ist die Nachfrage nach tiefen Nummern im Wallis relativ bescheiden. Ohne Versteigerung belaufen sich die Einnahmen aus dem Verkauf von Kontrollschildern auf rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr. Eine Versteigerung würde zwar im ersten Jahr Mehreinnahmen von 150'000 Franken bringen (gemäss Auskünften der Kantone Freiburg und Neuenburg), in den Folgejahren dürften diese Mehreinnahmen aber deutlich zurückgehen, da die Zahl der interessanten Kontrollschilder nicht unbegrenzt ist. 14 Kantone haben eine Kontrollschilder-Versteigerung eingeführt, die übrigen haben abgestufte Preise festgelegt, wie dies im Wallis der Fall ist. Diese vom Staatsrat gewählte Lösung scheint uns immer noch die bessere zu sein, denn es ist nicht Sache des Staates, einen Kontrollschilder-Handel aufzuziehen. Abschliessend möchten wir daran erinnern, dass die von den Dienststellen erhobenen Gebühren rechtlich gesehen lediglich die Kosten decken und nicht etwa Gewinne einbringen sollen. Eine Erhöhung der von der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt einkassierten Gebühren würde diesem Grundsatz zuwiderlaufen. Angesichts der relativ bescheidenen Mehreinnahmen (7%) im Zusammenhang mit der Kontrollschilder-Versteigerung, der damit verbundenen Nachteile sowie im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip wird das Postulat zur Ablehnung empfohlen. Konsequenzen bei Annahme des Postulats: Um den administrativen Aufwand zu begrenzen, wäre eine ähnliche Informatiklösung vonnöten, wie sie bereits in den Kantonen mit Kontrollschilder-Versteigerung eingeführt worden ist. Die Mehreinnahmen im Zusammenhang mit dieser Versteigerung können auf rund 100'000 Franken pro Jahr geschätzt werden. Die Informatiklösung würde mit rund 30'000 Franken (zzgl. jährliche Unterhaltskosten von 6'000 Franken) zu Buche schlagen. Der zusätzliche Arbeitsaufwand kann auf 10 Tage pro Jahr geschätzt werden. Es gäbe keinerlei Auswirkungen auf die NFA. Ort, Datum Postulat Nr. 3.0117 Sitten, den 27. August 2014 2/2