Konzept des MRE-Netzwerkes Weimar / Weimarer Land Konzept des MRE-Netzwerkes Weimar / Weimarer Land I. Das MRE-Netzwerk Weimar / Weimarer Land wird von den zuständigen Gesundheitsämtern der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land moderierend geleitet. Die Aktivitäten des Netzwerkes werden durch die o. g. Gesundheitsämter koordiniert und allen Mitgliedern sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. II. Das Ziel der Netzwerkarbeit ist, alle an der ambulanten und stationären Versorgung Beteiligen einzubeziehen, um die Zirkulation von Multiresistenten Erregern zwischen und innerhalb der unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu unterbrechen, vermeidbare Infektionen zu vermeiden und unvermeidbare Infektionen beherrschbar halten zu können. III. Aller Akteure (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen, Krankentransport- und Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, Behinderteneinrichtungen) werden durch Dialog vernetzt; die Planung und Moderation von Rundtischgesprächen 2x pro Jahr obliegt den Gesundheitsämtern der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land. IV. Vorhandene Probleme werden durch die Datenerhebung und –vergleich in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen etc. identifiziert und analysiert, eine gezielte Intervention in erkannten Problembereichen wird ermöglicht. V. Gemeinsame Standards sollen abstimmt und vereinheitlicht werden: Eingangsscreening in stationären Einrichtungen (Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken), Durchführung von Sanierungsmaßnahmen (ambulant und/oder stationär) und Informationsweitergabe über vorliegende Infektion / Kolonisation an die weiterbehandelnde Ärzte ambulant oder an die weiterbetreuende Einrichtungen (Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen). VI. Wissenstransfer wird durch den Internetauftritt des MRE-Netzwerkes auf der Homepage der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land (Informationsflyer für Patienten und Angehörige, fachliche Informationen für alle Beteiligte) sowie durch Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen des Personals ermöglicht. VII. Öffentlichkeitswirksame Informationen in Bezug auf Hygiene und in Bezug auf Antibiotikaeinsatz werden durch die Gesundheitsämter der Stadt Weimar und Weimarer Land gewährleistet. 1