Konzept des MRE-Netzwerkes Weimar / Weimarer Land

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Konzept des MRE-Netzwerkes Weimar / Weimarer Land
Konzept des MRE-Netzwerkes Weimar / Weimarer Land
I.
Das MRE-Netzwerk Weimar / Weimarer Land wird von den zuständigen Gesundheitsämtern
der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land moderierend geleitet. Die Aktivitäten
des Netzwerkes werden durch die o. g. Gesundheitsämter koordiniert und allen Mitgliedern
sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
II.
Das Ziel der Netzwerkarbeit ist, alle an der ambulanten und stationären Versorgung
Beteiligen einzubeziehen, um die Zirkulation von Multiresistenten Erregern zwischen und
innerhalb der unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu unterbrechen,
vermeidbare Infektionen zu vermeiden und unvermeidbare Infektionen beherrschbar halten
zu können.
III.
Aller Akteure (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Arztpraxen, Krankentransport- und
Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, Behinderteneinrichtungen) werden durch Dialog
vernetzt; die Planung und Moderation von Rundtischgesprächen 2x pro Jahr obliegt den
Gesundheitsämtern der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land.
IV.
Vorhandene Probleme werden durch die Datenerhebung und –vergleich in Krankenhäusern,
Pflegeheimen, Arztpraxen etc. identifiziert und analysiert, eine gezielte Intervention in
erkannten Problembereichen wird ermöglicht.
V.
Gemeinsame Standards sollen abstimmt und vereinheitlicht werden: Eingangsscreening in
stationären Einrichtungen (Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken), Durchführung von
Sanierungsmaßnahmen (ambulant und/oder stationär) und Informationsweitergabe über
vorliegende Infektion / Kolonisation an die weiterbehandelnde Ärzte ambulant oder an die
weiterbetreuende Einrichtungen (Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen).
VI.
Wissenstransfer wird durch den Internetauftritt des MRE-Netzwerkes auf der Homepage der
Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Land (Informationsflyer für Patienten und
Angehörige,
fachliche
Informationen
für
alle
Beteiligte)
sowie
durch
Fortbildungsveranstaltungen und Schulungen des Personals ermöglicht.
VII.
Öffentlichkeitswirksame Informationen in Bezug auf Hygiene und in Bezug auf
Antibiotikaeinsatz werden durch die Gesundheitsämter der Stadt Weimar und Weimarer Land
gewährleistet.
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