Die Grundsatzvereinbarung regelt Bereiche der Planung

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Grusswort Hans-Peter Wessels, Regierungsrat Basel-Stadt
Grundsteinlegung Bürohochhaus „Bau 1“
9. Mai 2012
Wir dürfen heute gemeinsam den Grundstein für den Roche Bau 1 legen. Das ist
ein sehr „gefreuter“ Anlass, weil er als Bekenntnis der Roche für den Standort
Basel aufgefasst werden darf. Basel kann sich glücklich schätzen, mit der
chemisch-pharmazeutischen Industrie und den Life-Science-Unternehmen einen
Wirtschafszweig beherbergen zu dürfen, der die Stadt und die Region wirtschaftlich und gesellschaftlich zu einem guten Teil sicher auch durch
wirtschaftlich unsichere Zeiten trägt.
Der Bau 1 wird – das wissen Sie alle – nicht nur das höchste Gebäude in Basel,
sondern auch in der Schweiz, daher möchte ich bei dieser Gelegenheit zum
Thema Hochhäuser in Basel ein paar Ausführungen machen.
Hochhäuser werden wegen des zunehmend knappen Raums in der Stadt
vermehrt realisiert werden. Der Messeturm war ein erster Ausdruck dieser
Entwicklung. Der Roche-Turm löst den Messeturm, das 2003 das höchste
Gebäude war, ab. Die Zahl der geplanten Hochhäuser in Basel hat in den letzten
beiden Jahrzehnten zugenommen, dies ist offensichtlich.
Eine Stadt, die in ihren engen Grenzen Raum für Arbeiten und für Wohnen bieten
will, steht vor grossen Herausforderungen. Umso mehr gilt die Aufmerksamkeit
den Rahmenbedingungen für die Planung. Um die in der Stadt verteilten
Mitarbeitenden an einem Ort zusammenzufassen, der generell wachsenden
Anzahl von Mitarbeitenden gerecht zu werden und Raum für moderne Um- und
Neubauten zu schaffen, beabsichtigt Roche eine Verdichtung auf dem Areal.
Schon frühzeitig hat deshalb ein Leitbild aufgezeigt, was dies bedeuten würde.
Die Stadt ihrerseits hat aufgezeigt, welche Rahmenbedingungen dafür gelten.
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Dies wurde dann in einer Grundsatzvereinbarung festgehalten, die somit die
gemeinsame Absicht zur Standortentwicklung bekräftigt.
Roche hatte sich also entschieden ihren Standort zu verdichten und braucht mehr
Fläche. Dies ist eine funktionale Anforderung. Es steht also nicht zu Beginn der
Anspruch da, das höchste Gebäude in Basel oder gar in der Schweiz bauen zu
wollen, sondern ein funktionaler Gedanke. Nun dürfen aber diese Überlegungen
allein nicht dazu führen, ein derartiges Gebäude nur aus funktionaler oder
wirtschaftlicher Sicht zu begründen und zu entwickeln.
Es stellt sich vielmehr auch die Frage, weshalb nun dieser Standort für eine
derartige Hochhausentwicklung geeignet sein soll. Einerseits ist es die Lage am
Rhein, die für diesen Hochhausakzent genügend Freiraum lässt, aber anderseits
auch die Einbettung in das Roche-Areal mit den zahlreichen anderen Bauten,
sodass
der
Schattenwurf
die
angrenzenden
Wohnbebauungen
nicht
beeinträchtigt. Ausserdem ist das Areal für alle Verkehrsträger schon gut
erschlossen, obwohl auch hier noch Potential für direktere ÖV Verbindungen und
dadurch eine weitere Reduktion des motorisierten Individualverkehrs besteht.
Je prägender ein Gebäude für das Stadtbild ist, desto höher sind die
Anforderungen an dessen Gestaltung und den Städtebau. Der Roche-Turm wird
weithin sichtbar sein. Dessen Entwicklung wird aber nicht nur deshalb höchsten
Ansprüchen genügen müssen. Roche wird im Kontext der hochwertigen
Architektur auf ihrem Areal auch daran gemessen. Nachdem sich der
vorangehende Entwurf gestalterisch vom Bestehenden deutlich abhob, knüpft die
Architektursprache für das neue Gebäude nun an die bestehenden Gebäude an.
Die Stadt wurde frühzeitig involviert, um den städtebaulichen Entwurf
mitzubeurteilen. Das Basler Architekturbüro Herzog & de Meuron hat für den
Neubau unterschiedlichste Entwürfe entwickelt. Dabei zeigte sich, dass diese
abgetreppte hohe und sich gegen oben verjüngende Form die bessere Lösung ist
als eine Vielzahl von Hochhäusern.
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Die 178m hohe Fassade springt im Erdgeschoss entlang der Grenzacherstrasse
um ein paar Meter zurück und schafft damit einen Vorplatz vor dem Gebäude. Die
Fassade bekommt damit aber auch einen anderen, menschlichen Massstab für
den Fussgänger.
Das zeigt einmal mehr auf, dass sorgfältiger Städtebau und sorgfältige Architektur
nur mit Varianten und mit sehr eingehenden Überlegungen entwickelt werden
können. Diese Überlegungen sind dem Basler Architekturbüro Herzog & de
Meuron zu verdanken.
Roche und die Verwaltung pflegten und pflegen eine gute und konstruktive
Zusammenarbeit. Eine frühzeitig gemeinsame und gut abgestimmte Planung ist
sicher einer der Erfolgsfaktoren, um eine bestmögliche Lösung zu erreichen. Wir
möchten
deshalb
dem
Grundstein
die
folgenden
zwei
wesentlichen
Planungsgrundlagen beilegen:
 1. Die Grundsatzvereinbarung mit den Grundsätzen und Eckwerten: Diese
hat die Planungsabsichten zwischen dem Regierungsrat und der Roche
frühzeitig in Übereinstimmung gebracht und hat den gemeinsamen Willen
zur Standortentwicklung bekräftigt.
 2. Den Bebauungsplan Grenzacherstrasse (Südareal): Dieser regelt die
städtebaulichen Aspekte für das geplante Hochhaus und die Grundsätze
für weitere Entwicklungen auf dem Südareal.
Der Grosse Rat hat den Bebauungsplan nach sorgfältiger Abwägung in der
Kommission und nach Diskussion im Rat am 20. Oktober 2010 beschlossen. Dies
beweist, dass Hochhäuser in einem demokratischen Prozess legitimiert werden
und aus unserer Sicht auch letztlich nur so ihre Berechtigung erhalten können.
Schlussendlich möchte ich mich seitens der Verwaltung und Regierung sehr
herzlich bedanken für die langjährige, konstruktive Zusammenarbeit. Ich wünsche
der Firma, allen Projektbeteiligten und der Stadt Basel ein gutes Gelingen für den
Neubau Bau 1.
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