P 409245 HKIV-Info Inhalt S.1 Es ist wieder Ferienzeit! S. 2 Überdosis Werbung gefällig? Nein, danke! S.3 Binge Drinking (Rauschtrinken) S.4 Die elektronische Zigarette Mai Juni 2016 Es ist wieder Ferienzeit! Viele von Ihnen werden sicherlich in den Urlaub fahren. Genießen Sie die Zeit Verreisen ist gut für Ihre Gesundheit. Wir stellen Ihnen im Folgende einige Informationen über zwei beliebte Urlaubsziele bereit... Die Türkei Bitte denken Sie daran, das Formular BT8 für Ihren Versicherungsschutz in der Türkei einige Zeit vor Ihrer Abreise zu beantragen. Mit diesem Dokument können Sie Ihren Anspruch auf die Rückerstattung Ihrer medizinischen Behandlungen vor Ort zu türkischen Tarifen und Bedingungen geltend machen. Das BT8 ist ein personenbezogenes Formular, das gemäß dem Abkommen zwischen Belgien und der Türkei höchstens 45 Tage gültig ist. Sie sollten bei der Beantragung Ihrer Dokumente daher in jedem Fall Ihre Reisedaten angeben. Das Abkommen gilt nicht für selbstständige Erwerbstätige. Unabhängig von Ihrem Reiseziel ist es für eine schnelle Rückerstattung jederzeit von Vorteil, die Formalitäten im Heimatland bei den hiesigen Behörden zu erledigen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt danach, wo dies am einfachsten möglich ist. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie uns Ihre Rechnungen im Anschluss an Ihre Rückkehr nach Belgien vorlegen. In diesem Fall kann die Rückerstattung jedoch unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir müssen nämlich bei dem betreffenden Land die Höhe der dortigen Rückerstattungen erfragen. Die Antworten gehen jedoch in manchen Fällen erst Monate später ein. Vor Ort oder überhaupt nicht! Bei einer Reise nach Tunesien oder Australien müssen Sie in jedem Fall die Rückerstattung Ihrer Behandlungen vor Ort beantragen. Die Abkommen, die Belgien mit diesen Ländern eingegangen ist, erlauben der HKIV nicht, Rückerstattungen an Sie zu leisten. Marokko Vor Ihrer Abfahrt müssen Sie zudem das entsprechende Reisedokument beantragen. Anhand dieses Dokuments können Sie ebenfalls die Rückerstattung Ihrer medizinischen Behandlungen vor Ort zu den in der Türkei geltenden Tarifen und Bedingungen einfordern. Rückerstattung vor Ort? Verantw. Herausgeberin: Christine Miclotte Absender: Troonstraat 30A, 1000 Brüssel Tel. 02 229 35 00 - Fax 02 229 35 58 www.hziv.be - [email protected] Annahmestelle: Brüssel X Weitere Informationen? Sie möchten in ein Land reisen, das hier nicht genannt wurde? Sie finden die Informationen auf www.hkiv.be oder in Ihrer Geschäftsstelle. Das Informationsblatt erscheint zweimonatlich Erscheinungsjahr 14 - Nummer 3 Chefredakteur: Guillaume Janssens HKIV Info • Mai-Juni 2016 • S. 1 Überdosis Werbung gefällig? Nein, danke! Ihr Briefkasten oder Ihre E-Mail-Box quellen über vor Prospekten und Werbenachrichten? Hier einige Ratschläge, um lästige Werbung zu reduzieren. Die meisten Sendungen erfolgen unaufgefordert oder verfehlen ihren Zweck. Sie landen daher schnell im Papierkorb, was Ihrem Rücken und auch der Umwelt nicht gut tut. Warum ich? Postwurfsendungen werden ohne spezifischen Adressaten an alle Briefkästen verteilt. Individuell gestaltete Werbesendungen erhalten Sie von Unternehmen, die über Informationen zu Ihrem Profil verfügen. Dieses Profil umfasst Ihre persönlichen Daten wie Kontaktinformationen sowie andere Angaben (Zusammensetzung des Haushalts, Alter, Kinder, Haustiere, Ihre getätigten Einkäufe usw.). Je mehr Daten Ihr Profil enthält, desto einfacher können die Werbeanzeigen auf Ihre Person abgestimmt werden. Beispielsweise macht es wenig Sinn, Werbung für Katzennahrung an Personen zu schicken, die kein Haustier halten. Die meisten Angaben übermitteln Sie dabei selbst als Kunde. Ohne sich dessen bewusst zu sein, legen Sie beispielsweise bei einem Antrag auf eine Kundenkarte oder bei der Teilnahme an einer Werbeaktion Ihre Daten offen. Die Unternehmen haben aber auch die Möglichkeit, die Daten bei anderen Anbietern einzukaufen. Wie vermeiden? Sie sollten einen Aufkleber auf Ihrem Briefkasten anbringen, der darüber informiert, dass Sie keine Werbung wünschen. Ihre Gemeinde stellt Ihnen diese Aufkleber kostenfrei zur Verfügung. Damit die Unternehmen Ihr Kundenprofil nicht vollständig erfassen können, sollten Sie Ihre Daten zudem nicht ohne wichtigen Grund zur Verfügung stellen. Auf Antragsformularen oder Teilnahmescheinen gibt es häufig ein kleines Kästchen, das Sie ankreuzen können, um keine Werbung zu erhalten. Es gehen Ihnen bereits mehr personalisierte Werbeangebote zu, als Ihnen lieb ist? Dann bietet sich HKIV Info • Mai-Juni 2016 • S. 2 eine Eintragung auf der Robinsonliste an. Unternehmen sind in diesem Fall verpflichtet, Ihre Adresse aus ihren Adresslisten zu entfernen. Und das Telefon? Kaufangebote werden häufig per Telefon unterbreitet. Sie möchten diese Störungen ausschalten? Dann können Sie sich in der Liste „Ne m'appelez plus“ (Rufen Sie mich nicht mehr an) registrieren. Nach Ihrer Eintragung auf die Liste ist es allen Firmen untersagt, Sie mit Werbung zu belästigen. Wird gegen diese gesetzlich geschützte Maßnahme verstoßen, drohen den Unternehmen Geldstrafen. Und online? Auch als Internetnutzer werden Sie mit Werbung überhäuft. Dabei können die Werbenachrichten anhand Ihres Browserverlaufs noch stärker auf Ihre Person abgestimmt werden. Ein Profil kann auf der Grundlage aller Webseiten erstellt werden, die Sie aufgerufen haben oder die Sie thematisch interessieren. Dieser Prozess kann an Eigendynamik gewinnen: Die Werbung wird zuweilen sehr persönlich und zu einer echten Belästigung. Facebook und Google sind diejenigen, die die meisten Profile liefern oder zusammenstellen. Um Ihr Profil zu schützen, können Sie einen „Adblocker“ aktivieren. Das Programm blockiert Werbung, so dass Ihr Browser diese nicht mehr anzeigen kann. Sie können Ihren Browser zudem so konfigurieren, dass die Spuren Ihrer Internetaktivitäten (Cookies) nicht gespeichert werden. In den meisten Fällen übermitteln Sie jedoch selbst Ihre Daten, bei der Anmeldung auf Websites oder der Teilnahme an Spielen oder Sonderaktionen. Sie sollten bei diesen Gelegenheiten eine andere oder vorübergehende Adresse eingeben und somit sicherstellen, dass Ihre persönlichen Mails werbefrei bleiben. Stellen Sie in jedem Fall lediglich die Informationen bereit, die für den jeweiligen Zweck absolut notwendig sind. Weitere Informationen? • www.robinson.be • www.ne-m-appelez-plus.be Binge Drinking (Rauschtrinken) Zur Entspannung und für ein geselliges Zusammensein mit Freunden wird häufig Alkohol konsumiert. Gleichermaßen ist der Alkohol auch unter jungen Menschen sehr beliebt. Ein übermäßiger Konsum kann jedoch in bestimmten Fällen mit ernsten Gefahren verbunden sein. Die folgenden Hinweise helfen dabei, diese Risiken auszuschalten. Gründe für dieses Problem? Ein regelmäßiger Alkoholgenuss kann zu einem Kontrollverlust und zu übermäßigem Konsum und schlimmstenfalls in die Abhängigkeit führen. Der Übergang ist schleichend und wird manchmal nicht wahrgenommen. Aber auch die Fälle des „Binge Drinking“ (Rauschtrinken) häufen sich. Diese Art des Trinkens besteht darin, eine große Menge Alkohol in sehr kurzer Zeit, meistens wenige Stunden, zu sich zu nehmen. Dies ist gesundheitsschädlicher als der regelmäßige Konsum alkoholischer Getränke. Unter jungen Leuten hat das „Binge Drinking“ noch schlimmere Folgen, da ihr Körper viel sensibler auf die Folgen von Alkohol reagiert. Wann ist es zu viel? Es gibt eine wissenschaftliche Norm zur Bestimmung von „Binge Drinking“. Für Frauen liegt die Norm bei vier normalen Gläsern Alkohol oder mehr über einen Zeitraum von zwei Stunden. Für Männer liegt die Obergrenze bei sechs Gläsern im gleichen Zeitraum. Die für jüngere Leute angesetzten Grenzwerte sind noch niedriger. Zahlen Den Zahlen der Agence Intermutualiste (AIM) zufolge konsumieren immer mehr junge Menschen zu viel Alkohol. Im Jahr 2014 beispielsweise mussten 2 433 Minderjährige aus diesem Grund in ein Krankenhaus eingeliefert werden - seit Jahren nimmt diese Zahl beständig zu. Ein weiterer beobachtbarer Trend besteht darin, dass das Problem nicht mehr nur männliche Jugendliche betrifft. Genauso viele junge Frauen werden nun mit einer Alkoholvergiftung in einem Krankenhaus behandelt. Auf Mädchen hat der Alkohol eine schnellere Wirkung. Außerdem sind sie den negativen Folgen des Alkoholkonsums stärker ausgesetzt. Folgen • Abhängigkeit: Ein Verzicht auf Alkohol ist nicht mehr möglich. Zudem muss aufgrund der Sucht immer mehr getrunken werden, um den gleichen Effekt zu erzielen. • Krankheiten: Größeres Risiko von Leberund Herzkrankheiten, Bluthochdruck, Hirnschädigungen und bestimmten Krebsarten. • Verkehrsunfälle: Der Alkohol mindert das Reaktions- und Sehvermögen und häufig wird der Abstand zum nächsten Fahrzeug falsch eingeschätzt. In manchen Fällen entsteht ein übermäßiges Gefühl der Sicherheit. All diese Faktoren fordern jedes Jahr zahlreiche Verkehrstote. • Soziale Folgen: Ein übermäßiger Alkoholkonsum kann ein aggressives oder depressives Verhalten hervorrufen und zu Problemen in der Paarbeziehung, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz führen. Vorbeugen Sie sollten Alkohol nicht zum Problem werden lassen und die nachfolgenden Ratschläge befolgen: • Trinken Sie nicht jedes Mal bei ähnlichen Gefühlszuständen (Euphorie, Angst, Schmerz, Stress...). • Sie sollten pro Woche mindestens 2 Tage lang keinen Alkohol trinken. • Bei einer Medikamenteneinnahme sollten Sie auf alkoholische Getränke verzichten. • Prüfen Sie, ob Sie problemlos ohne Alkohol auskommen können. • Sie sollten nicht zu viel Alkohol innerhalb kurzer Zeit trinken. Trinken Sie zwischendurch ein Glas Wasser. • Nehmen Sie sich in Acht vor den süßen alkoholhaltigen Getränken (Alcopops). HKIV Info • Mai-Juni 2016 • S. 2 Die elektronische Zigarette Die elektronische Zigarette ist als Modeerscheinung oder gesellschaftliches Phänomen immer häufiger in unserem Straßenbild anzutreffen. Kann sie jedoch tatsächlich zur Tabakentwöhnung beitragen oder ist sie lediglich ein neues Mittel, um weiter oder erstmals zu rauchen? Was soll man von diesem Accessoire über Werbebotschaften und schöne Versprechungen hinweg halten? Das Thema? Ihre Inhalte? Die E-Zigarette produziert künstlichen Dampf, den der Nutzer einatmet. Dieser Dampf, der chemische Substanzen wie das Propylenglykol und das Glycerin enthält, entsteht aus der Mischung der Stoffe. Dabei hat das Propylenglykol die Funktion eines Befeuchters. Eine langfristige Einnahme kann Reizungen der Haut und der Schleimhäute (die Zunge) hervorrufen. Die elektronische Zigarette (E-Zigarette) kommt in den meisten Fälle in Form einer Zigarette oder eines großen Stifts daher. Das elektronische Gerät produziert künstlichen Dampf, der dem bei der Verbrennung von Tabak entstehenden Rauch ähnelt. Produziert wird dieser Dampf durch Produkte, die nachgefüllt werden können. Die zum Inhalieren bestimmten Stoffe können je nach Geschmack aromatisiert sein. Eine Reihe von E-Zigaretten enthalten Nikotin (das Produkt wird in diesem Fall in Apotheken verkauft), wobei der Raucher die krebserregende Substanz Formaldehyd aufnimmt. Im Vergleich zu klassischen Zigaretten enthalten E-Zigaretten indessen fünfmal weniger Formaldehyd und keinen Teer, ein weiteres krebserzeugendes Produkt. Es werden dabei die gleichen Empfindungen wie bei dem Rauchen einer Zigarette produziert, der Dampf enthält jedoch kein Nikotin. Die elektronische Zigarette wird also als ein Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung beworben. Der Nutzer behält die Gesten und sozialen Gewohnheiten der Zigarette bei, ohne jedoch den Suchtstoff aufzunehmen. Im Gegensatz zum Coaching wurde die Wirksamkeit dieser Entwöhnungsmethode noch nicht unter Beweis gestellt. Schlimmer ist jedoch, dass für die gesundheitlichen Langzeitfolgen dieser Produkte noch keine Forschungsergebnisse vorliegen. Sicher ist, dass es sich bei der elektronischen Zigarette nicht um ein Medikament handelt, denn eine Heilung wird nicht erzielt. Vielmehr kann sie schädliche Substanzen aufweisen, die potenziell krebserregend sind, jedoch in geringerer Menge als in einer klassischen Zigarette enthalten sind. Die EZigarette birgt also Gefahren für die Gesundheit, wenn auch in geringerem Umfang als Tabak. Was sagt die Wissenschaft? Die Effekte der E-Zigarette sind folglich nur schwer zu beurteilen. Zwar häufen sich nun die Studien zu diesem Thema, diese kommen jedoch häufig zu widersprüchlichen Ergebnissen. Ein Verbraucher kann sich daher nur schwer eine Meinung bilden. Während die Gesundheitsgefahren weiter im Ungewissen liegen, ziehen Verbände und Ärzte die Alarmglocke. Die gesundheitlichen Risiken, die mit der klassischen Zigarette einhergehen, sind allseits bekannt. Aber auch die E-Zigarette verbreitet schädliche Substanzen, wenn auch in geringerer Menge. Kann sie also gesund sein, nur weil sie weniger schädlich ist? Und zum Schluss? Für Raucher, die mit dem Rauchen aufhören möchten, ersetzt die E-Zigarette bestenfalls das Nikotin. Im schlimmsten Fall trägt sie dazu bei, dass der Raucher seine Rauchgewohnheiten beibehält. Die Gefahr eines Rückfalls ist unter diesen Umständen gegeben, obwohl es keine Langzeitstudien gibt. Ein Nichtraucher, der den Einstieg wagen möchte, könnte die elektronische Zigarette für eine völlig ungefährliche Lösung halten. Das ist aber falsch. In der Werbung wird das Gerät verharmlost und als modisches Accessoires (insbesondere aufgrund der Vielzahl erhältlicher Geschmacksrichtungen) präsentiert. Diese Botschaft darf jedoch nicht über die Risiken hinwegtäuschen. Unsere Empfehlung: Ihrer Gesundheit zuliebe sollten Sie gar nicht rauchen - weder eine klassische Zigarette noch eine E-Zigarette. HKIV-Info wird mit biologischer Tinte auf Recyclingpapier gedruckt. Die Verpackung ist biologisch abbaubar. HKIV Info • Mai-Juni 2016 • S. 4