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HKIV-Info
Inhalt
S.1 Es ist wieder Ferienzeit!
S. 2 Überdosis Werbung gefällig? Nein, danke!
S.3 Binge Drinking (Rauschtrinken)
S.4 Die elektronische Zigarette
Mai
Juni
2016
Es ist wieder Ferienzeit!
Viele von Ihnen werden sicherlich in den
Urlaub fahren. Genießen Sie die Zeit Verreisen ist gut für Ihre Gesundheit.
Wir stellen Ihnen im Folgende einige
Informationen über zwei beliebte
Urlaubsziele bereit...
Die Türkei
Bitte denken Sie daran, das Formular BT8 für
Ihren Versicherungsschutz in der Türkei einige
Zeit vor Ihrer Abreise zu beantragen. Mit diesem
Dokument können Sie Ihren Anspruch auf die
Rückerstattung Ihrer medizinischen Behandlungen
vor Ort zu türkischen Tarifen und Bedingungen
geltend machen.
Das BT8 ist ein personenbezogenes Formular, das
gemäß dem Abkommen zwischen Belgien und der
Türkei höchstens 45 Tage gültig ist. Sie sollten bei
der Beantragung Ihrer Dokumente daher in jedem
Fall Ihre Reisedaten angeben. Das Abkommen gilt
nicht für selbstständige Erwerbstätige.
Unabhängig von Ihrem Reiseziel ist es für eine
schnelle Rückerstattung jederzeit von Vorteil, die
Formalitäten im Heimatland bei den hiesigen
Behörden zu erledigen. Fragen Sie einfach Ihren
Arzt danach, wo dies am einfachsten möglich ist.
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass
Sie uns Ihre Rechnungen im Anschluss an Ihre
Rückkehr nach Belgien vorlegen. In diesem Fall
kann die Rückerstattung jedoch unter Umständen
einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir müssen
nämlich bei dem betreffenden Land die Höhe
der dortigen Rückerstattungen erfragen. Die
Antworten gehen jedoch in manchen Fällen erst
Monate später ein.
Vor Ort oder überhaupt nicht!
Bei einer Reise nach Tunesien oder Australien
müssen Sie in jedem Fall die Rückerstattung
Ihrer Behandlungen vor Ort beantragen. Die
Abkommen, die Belgien mit diesen Ländern
eingegangen ist, erlauben der HKIV nicht,
Rückerstattungen an Sie zu leisten.
Marokko
Vor Ihrer Abfahrt müssen Sie zudem das
entsprechende Reisedokument beantragen.
Anhand dieses Dokuments können Sie ebenfalls die
Rückerstattung Ihrer medizinischen Behandlungen
vor Ort zu den in der Türkei geltenden Tarifen und
Bedingungen einfordern.
Rückerstattung vor Ort?
Verantw. Herausgeberin: Christine Miclotte
Absender: Troonstraat 30A, 1000 Brüssel
Tel. 02 229 35 00 - Fax 02 229 35 58
www.hziv.be - [email protected]
Annahmestelle: Brüssel X
Weitere Informationen?
Sie möchten in ein Land reisen,
das hier nicht genannt wurde?
Sie finden die Informationen auf
www.hkiv.be oder in Ihrer
Geschäftsstelle.
Das Informationsblatt erscheint zweimonatlich
Erscheinungsjahr 14 - Nummer 3
Chefredakteur: Guillaume Janssens
HKIV Info • Mai-Juni 2016 • S. 1
Überdosis Werbung gefällig? Nein, danke!
Ihr Briefkasten oder Ihre E-Mail-Box quellen über vor Prospekten und Werbenachrichten? Hier einige Ratschläge, um lästige
Werbung zu reduzieren.
Die meisten Sendungen erfolgen unaufgefordert
oder verfehlen ihren Zweck. Sie landen daher
schnell im Papierkorb, was Ihrem Rücken und auch
der Umwelt nicht gut tut.
Warum ich?
Postwurfsendungen werden ohne spezifischen Adressaten an alle Briefkästen verteilt. Individuell gestaltete Werbesendungen erhalten Sie von Unternehmen, die über Informationen zu Ihrem Profil
verfügen. Dieses Profil umfasst Ihre persönlichen
Daten wie Kontaktinformationen sowie andere Angaben (Zusammensetzung des Haushalts, Alter,
Kinder, Haustiere, Ihre getätigten Einkäufe usw.). Je mehr Daten Ihr Profil enthält,
desto einfacher können die Werbeanzeigen auf Ihre Person abgestimmt werden.
Beispielsweise macht es wenig Sinn,
Werbung für Katzennahrung an Personen zu schicken, die kein Haustier halten.
Die meisten Angaben übermitteln Sie dabei selbst als Kunde. Ohne sich dessen
bewusst zu sein, legen Sie beispielsweise
bei einem Antrag auf eine Kundenkarte oder bei der
Teilnahme an einer Werbeaktion Ihre Daten offen.
Die Unternehmen haben aber auch die Möglichkeit, die Daten bei anderen Anbietern einzukaufen.
Wie vermeiden?
Sie sollten einen Aufkleber auf Ihrem Briefkasten
anbringen, der darüber informiert, dass Sie keine
Werbung wünschen. Ihre Gemeinde stellt Ihnen
diese Aufkleber kostenfrei zur Verfügung.
Damit die Unternehmen Ihr Kundenprofil nicht
vollständig erfassen können, sollten Sie Ihre Daten
zudem nicht ohne wichtigen Grund zur Verfügung
stellen. Auf Antragsformularen oder Teilnahmescheinen gibt es häufig ein kleines Kästchen, das
Sie ankreuzen können, um keine Werbung zu erhalten.
Es gehen Ihnen bereits mehr personalisierte Werbeangebote zu, als Ihnen lieb ist? Dann bietet sich
HKIV Info • Mai-Juni 2016 • S. 2
eine Eintragung auf der Robinsonliste an. Unternehmen sind in diesem Fall verpflichtet, Ihre Adresse aus ihren Adresslisten zu entfernen.
Und das Telefon?
Kaufangebote werden häufig per Telefon unterbreitet. Sie möchten diese Störungen ausschalten?
Dann können Sie sich in der Liste „Ne m'appelez
plus“ (Rufen Sie mich nicht mehr an) registrieren.
Nach Ihrer Eintragung auf die Liste ist es allen
Firmen untersagt, Sie mit Werbung zu belästigen.
Wird gegen diese gesetzlich geschützte Maßnahme
verstoßen, drohen den Unternehmen Geldstrafen.
Und online?
Auch als Internetnutzer werden Sie mit Werbung
überhäuft. Dabei können die Werbenachrichten
anhand Ihres Browserverlaufs noch stärker auf Ihre
Person abgestimmt werden. Ein Profil kann auf der
Grundlage aller Webseiten erstellt werden, die Sie
aufgerufen haben oder die Sie thematisch interessieren. Dieser Prozess kann an Eigendynamik gewinnen: Die Werbung
wird zuweilen sehr persönlich und zu einer
echten Belästigung. Facebook und Google sind diejenigen, die die meisten Profile
liefern oder zusammenstellen.
Um Ihr Profil zu schützen, können Sie
einen „Adblocker“ aktivieren. Das Programm blockiert Werbung, so dass Ihr Browser diese nicht
mehr anzeigen kann. Sie können Ihren Browser zudem so konfigurieren, dass die Spuren Ihrer Internetaktivitäten (Cookies) nicht gespeichert werden.
In den meisten Fällen übermitteln Sie jedoch selbst
Ihre Daten, bei der Anmeldung auf Websites oder
der Teilnahme an Spielen oder Sonderaktionen.
Sie sollten bei diesen Gelegenheiten eine andere
oder vorübergehende Adresse eingeben und somit
sicherstellen, dass Ihre persönlichen Mails werbefrei bleiben. Stellen Sie in jedem Fall lediglich die
Informationen bereit, die für den jeweiligen Zweck
absolut notwendig sind.
Weitere Informationen?
• www.robinson.be
• www.ne-m-appelez-plus.be
Binge Drinking (Rauschtrinken)
Zur Entspannung und für ein geselliges
Zusammensein mit Freunden wird häufig
Alkohol konsumiert. Gleichermaßen ist der
Alkohol auch unter jungen Menschen sehr
beliebt. Ein übermäßiger Konsum kann
jedoch in bestimmten Fällen mit ernsten
Gefahren verbunden sein. Die folgenden
Hinweise helfen dabei, diese Risiken
auszuschalten.
Gründe für dieses Problem?
Ein regelmäßiger Alkoholgenuss kann zu einem
Kontrollverlust und zu übermäßigem Konsum und
schlimmstenfalls in die Abhängigkeit führen. Der
Übergang ist schleichend und wird manchmal nicht
wahrgenommen.
Aber auch die Fälle des „Binge Drinking“
(Rauschtrinken) häufen sich. Diese Art des Trinkens
besteht darin, eine große Menge Alkohol in sehr
kurzer Zeit, meistens wenige Stunden, zu sich zu
nehmen. Dies ist gesundheitsschädlicher als der
regelmäßige Konsum alkoholischer Getränke.
Unter jungen Leuten hat das „Binge Drinking“ noch
schlimmere Folgen, da ihr Körper viel sensibler auf
die Folgen von Alkohol reagiert.
Wann ist es zu viel?
Es gibt eine wissenschaftliche Norm zur Bestimmung
von „Binge Drinking“. Für Frauen liegt die Norm
bei vier normalen Gläsern Alkohol oder mehr über
einen Zeitraum von zwei Stunden. Für Männer liegt
die Obergrenze bei sechs Gläsern im gleichen
Zeitraum. Die für jüngere Leute angesetzten
Grenzwerte sind noch niedriger.
Zahlen
Den Zahlen der Agence Intermutualiste (AIM)
zufolge konsumieren immer mehr junge Menschen
zu viel Alkohol. Im Jahr 2014 beispielsweise
mussten 2 433 Minderjährige aus diesem Grund in
ein Krankenhaus eingeliefert werden - seit Jahren
nimmt diese Zahl beständig zu.
Ein weiterer beobachtbarer Trend besteht darin,
dass das Problem nicht mehr nur männliche
Jugendliche betrifft. Genauso viele junge Frauen
werden nun mit einer Alkoholvergiftung in einem
Krankenhaus behandelt. Auf Mädchen hat der
Alkohol eine schnellere Wirkung. Außerdem sind
sie den negativen Folgen des Alkoholkonsums
stärker ausgesetzt.
Folgen
• Abhängigkeit: Ein Verzicht auf Alkohol ist
nicht mehr möglich. Zudem muss aufgrund
der Sucht immer mehr getrunken werden, um
den gleichen Effekt zu erzielen.
• Krankheiten: Größeres Risiko von Leberund Herzkrankheiten, Bluthochdruck, Hirnschädigungen und bestimmten Krebsarten.
• Verkehrsunfälle: Der Alkohol mindert das
Reaktions- und Sehvermögen und häufig wird
der Abstand zum nächsten Fahrzeug falsch
eingeschätzt. In manchen Fällen entsteht ein
übermäßiges Gefühl der Sicherheit. All diese
Faktoren fordern jedes Jahr zahlreiche Verkehrstote.
• Soziale Folgen: Ein übermäßiger Alkoholkonsum kann ein aggressives oder depressives
Verhalten hervorrufen und zu Problemen in
der Paarbeziehung, im Freundeskreis oder am
Arbeitsplatz führen.
Vorbeugen
Sie sollten Alkohol nicht zum Problem werden lassen
und die nachfolgenden Ratschläge befolgen:
• Trinken Sie nicht jedes Mal bei ähnlichen
Gefühlszuständen (Euphorie, Angst, Schmerz,
Stress...).
• Sie sollten pro Woche
mindestens 2 Tage lang
keinen Alkohol trinken.
• Bei einer Medikamenteneinnahme sollten Sie
auf alkoholische Getränke verzichten.
• Prüfen Sie, ob Sie problemlos ohne Alkohol
auskommen können.
• Sie sollten nicht zu viel
Alkohol innerhalb kurzer Zeit trinken. Trinken
Sie zwischendurch ein Glas Wasser.
• Nehmen Sie sich in Acht vor den süßen alkoholhaltigen Getränken (Alcopops).
HKIV Info • Mai-Juni 2016 • S. 2
Die elektronische Zigarette
Die elektronische Zigarette ist als Modeerscheinung oder gesellschaftliches Phänomen immer häufiger in unserem Straßenbild anzutreffen. Kann sie jedoch tatsächlich
zur Tabakentwöhnung beitragen oder ist sie
lediglich ein neues Mittel, um weiter oder
erstmals zu rauchen? Was soll man von diesem Accessoire über Werbebotschaften und
schöne Versprechungen hinweg halten?
Das Thema?
Ihre Inhalte?
Die E-Zigarette produziert künstlichen Dampf, den
der Nutzer einatmet. Dieser Dampf, der chemische
Substanzen wie das Propylenglykol und das Glycerin enthält, entsteht aus der Mischung der Stoffe.
Dabei hat das Propylenglykol die Funktion eines
Befeuchters. Eine langfristige Einnahme kann Reizungen der Haut und der Schleimhäute (die Zunge)
hervorrufen.
Die elektronische Zigarette (E-Zigarette) kommt in
den meisten Fälle in Form einer Zigarette oder eines großen Stifts daher. Das elektronische Gerät
produziert künstlichen Dampf, der dem bei der Verbrennung von Tabak entstehenden Rauch ähnelt.
Produziert wird dieser Dampf durch Produkte, die
nachgefüllt werden können. Die zum Inhalieren
bestimmten Stoffe können je nach Geschmack aromatisiert sein.
Eine Reihe von E-Zigaretten enthalten Nikotin (das
Produkt wird in diesem Fall in Apotheken verkauft),
wobei der Raucher die krebserregende Substanz
Formaldehyd aufnimmt. Im Vergleich zu klassischen Zigaretten enthalten E-Zigaretten indessen
fünfmal weniger Formaldehyd und keinen Teer, ein
weiteres krebserzeugendes Produkt.
Es werden dabei die gleichen Empfindungen wie
bei dem Rauchen einer Zigarette produziert, der
Dampf enthält jedoch kein Nikotin. Die elektronische Zigarette wird also als ein Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung beworben. Der Nutzer behält die
Gesten und sozialen Gewohnheiten der Zigarette
bei, ohne jedoch den Suchtstoff aufzunehmen. Im
Gegensatz zum Coaching wurde die Wirksamkeit
dieser Entwöhnungsmethode noch nicht unter Beweis gestellt. Schlimmer ist jedoch, dass für die gesundheitlichen Langzeitfolgen dieser Produkte noch
keine Forschungsergebnisse vorliegen.
Sicher ist, dass es sich bei der elektronischen Zigarette nicht um ein Medikament handelt, denn eine
Heilung wird nicht erzielt. Vielmehr kann sie schädliche Substanzen aufweisen, die potenziell krebserregend sind, jedoch in geringerer Menge als in
einer klassischen Zigarette enthalten sind. Die EZigarette birgt also Gefahren für die Gesundheit,
wenn auch in geringerem Umfang als Tabak.
Was sagt die Wissenschaft?
Die Effekte der E-Zigarette sind folglich nur schwer
zu beurteilen. Zwar häufen sich nun die Studien zu
diesem Thema, diese kommen jedoch häufig zu widersprüchlichen Ergebnissen. Ein Verbraucher kann
sich daher nur schwer eine Meinung bilden.
Während die Gesundheitsgefahren weiter im Ungewissen liegen, ziehen Verbände und Ärzte die
Alarmglocke. Die gesundheitlichen Risiken, die mit
der klassischen Zigarette einhergehen, sind allseits bekannt. Aber auch die E-Zigarette verbreitet
schädliche Substanzen, wenn auch in geringerer
Menge. Kann sie also gesund sein, nur weil sie weniger schädlich ist?
Und zum Schluss?
Für Raucher, die mit dem Rauchen aufhören möchten, ersetzt die E-Zigarette bestenfalls das Nikotin.
Im schlimmsten Fall trägt sie dazu bei, dass der
Raucher seine Rauchgewohnheiten beibehält. Die
Gefahr eines Rückfalls ist unter diesen Umständen
gegeben, obwohl es keine Langzeitstudien gibt.
Ein Nichtraucher, der den Einstieg wagen möchte,
könnte die elektronische Zigarette für eine völlig
ungefährliche Lösung halten. Das ist aber falsch. In
der Werbung wird das Gerät verharmlost und als
modisches Accessoires (insbesondere aufgrund der
Vielzahl erhältlicher Geschmacksrichtungen) präsentiert. Diese Botschaft darf jedoch nicht über die
Risiken hinwegtäuschen.
Unsere Empfehlung: Ihrer Gesundheit zuliebe sollten Sie gar nicht rauchen - weder eine klassische
Zigarette noch eine E-Zigarette.
HKIV-Info wird mit biologischer Tinte auf Recyclingpapier gedruckt. Die Verpackung ist biologisch abbaubar.
HKIV Info • Mai-Juni 2016 • S. 4
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