Die LED Wand Rostock Mediadaten Erreichen Sie Ihre Zielgruppe Die „hanseboards“ sind zwei hochmoderne LED-Werbewände die sich an der L22 in Rostock befinden. Die Landstraße ist eine der meist befahrensten Straßen in Mecklenburg Vorpommern. Mit weit über 100.000 vorbeifahrenden Augen täglich ein idealer Ort für Ihre Werbung. Die Position der „hanseboards“ ist mit einer durch Ampeln beruhigten Anfahrt von über 500m perfekt ausgewählt, sodass viele Spots von potenziellen Kunden wahrgenommen werden. Die Boards zeigen in beide Fahrtrichtungen und können unabhängig voneinander bespielt werden. Sie besitzen eine ca. 25m2 große LED Fläche, die mit neuester und hochwertigster Bild- und Farbwiedergabe im 16:10 Format ausgestattet ist. Ob animierte Bilder, Filme, Livestreams oder Motivwechsel - wir rücken Ihre Werbung ins rechte Licht. Hier wird Ihre Werbung gesehen - ob morgens auf dem Weg zur Arbeit oder abends nach Hause, als Besucher der Hansesail, als Gast im Stadthafen oder als Tourist in Rostock. Erreichen Sie Ihre Zielgruppe und nutzen Sie die in Deutschland fast einmalige Gegebenheit, auf einem Gebäude „ ZWEI „ verschieden angeordnete Videowalls mit Ihrer Werbung zu bespielen. Keine unnötigen Produktionskosten von Werbemitteln wie Banner, Flyer… . Wir freuen uns auf Ihre Messsage. * Fotomontage * Fotomontage hhoof f aßßee Werbung die bewegt Werbung in jede Richtung Zwei technisch identische Wände die Ihre Werbung in beide Fahrtrichtungen wirken lassen. Meistgesehenste Werbung Über 50.000 Kontakte täglich. Optimale Sichtbarkeit Hohe Leuchtkraft Durch eine ungehinderte Sicht können die Boards bereits aus über 500 m Entfernung gesehen werden. Durch neuste LED-Technik strahlt Ihre Werbung sowohl bei starkem Sonnenschein als auch bei Nacht. Jederzeit änderbar Wirksame Werbung Die „hanseboards“ können stetig mit neuen Motiven bespielt werden. Garantierte Aufmerksamkeit mit und ohne Animation. War now ufer iotis che r We Keine Produktionskosten durch Plakate, Banner & Co. g e Patr Effiziente Werbung Sichern Sie sich Ihre Sendezeit So einfach geht es: Rufen Sie uns an Sie erreichen uns täglich von 09-18 Uhr unter +49 381 600 67 884 oder per Mail an [email protected] Vereinbaren Sie mit uns einen Termin Gern besprechen wir mit Ihnen unsere Möglichkeiten auch vor Ort. Sie brauchen Werbemittel? Sie haben keine Werbemittel wie Video, Bild oder Animation von Ihrem Unternehmen, dann produzieren wir diese für Sie. Senden Sie uns Ihre Daten Geben Sie uns Ihre Spots, Anzeigen, Texte oder Bilder. Wir bringen Sie dann in die richtige Position. Geschafft Genießen Sie Ihre Werbung auf den hanseboards LED Wänden. enstraße Am Strande Mediadaten Um einen Überblick über Preise und Optionen unserer LED Wände zu erhalten, haben wir Ihnen einige Beispiele zum besseren Verständnis aufbereitet. Die Mediadaten werden pro Tag berechnet. Der Preis ist abhängig von der Spotlänge, den Wiederholungen pro Tag und dem gesamten Sendezeitraum. Fest gesetzt sind nur die Preise, die ein Spot pro Sekunde (in Cent) kostet. Der Tagespreis errechnet sich wie folgt: Wiederholungen Ihres Spots pro Tag Tagespreis x Sendezeitraum Preiskategorie x Spotlänge in Sekunden = Gesamtsumme pro Board x = Preiskategorie Tagespreis 100 mal pro Tag wiederholt 200 mal pro Tag wiederholt 500 mal pro Tag wiederholt ab 1 Tag / 3,2 Cent / Sekunde 16,00 Euro 32,00 Euro 80,00 Euro ab 1 Monat / 2,9 Cent / Sekunde 14,50 Euro 29,00 Euro 72,50 Euro ab 6 Monate / 2,5 Cent / Sekunde 12,50 Euro 25,00 Euro 62,50 Euro Rechenbeispiel: Spotlänge von 5 Sekunden Beispielrechnung Sie wollen einen Spot auf einen Board schalten, der 5 Sekunden lang ist und am Tag 100 mal wiederholt werden soll. Dieser soll 7 Tage laufen. Damit liegen Sie in der Preiskategorie „ab 1 Tag“ und zahlen pro Sekunde 3,2 Cent. 100 Wiederholungen 16 Euro x x 7 Tage 5 Sekunden = x 3,2 Cent / Sekunde = 16 Euro (Tagespreis) 112 Euro (Gesamtsumme) Damit zahlen Sie pro Tag 16 Euro, für den gesamten Zeitraum von 7 Tagen 112 Euro auf einem Board. Allgemeine Geschäftsbedingungen Big Block Media GmbH 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der Big Block Media GmbH (im folgenden Auftragnehmer genannt) und ihren Vertragspartnern (im folgenden Auftraggeber genannt). 1.2 Mit der Auftragserteilung an den Auftragnehmer in schriftlicher Form, erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Big Block Media GmbH an. 1.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen Abweichender Bedingungen des Auftragsgebers Aufträge vorbehaltlos ausführen. 1.4 Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. 2. Vertragliche Leistungen 2.1 Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Beratung, Planung, Erstellung und Ausstrahlung von Standbildern, animierte Bildern und Videos durch den Auftragnehmer am Standort der jeweiligen Videowall. 2.2 Die Erstellung und Ausstrahlung wird im Namen des auf der Rechnung stehenden Auftraggebers durchgeführt. 3. Auftragsvergabe 3.1 Verträge kommen maßgeblich nach dem Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Laufzeit, Ablaufplan, Art und Umfang der zur Auftragsdurchführung zu belegenden Werbemedien sind stets freibleibend und unverbindlich und gelten dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. 3.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen, Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen den Auftragnehmer hergeleitet werden können. 4. Preise 4.1 Alle Angebote und Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.. Es gelten die zurzeit des Vertrages gültigen Preislisten des Auftragnehmers. 5. Liefer- und Leistungszeit 5.1 Die von dem Auftragnehmer genannten Termine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 5.1.2 Für die rechtzeitige Lieferung der erforderlichen Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Unterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz. 5.2 Alle Liefer- und Leistungsausführungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Bereitstellung bis spätestens 2 Werktage vor Ausstrahlungstermin des vom Auftraggeber zu liefernden Materials. 5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen,die uns die Bereitstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc., hat der Auftragnehmer auch bei verbindlichen Terminen nicht zu vertreten. 5.4 In Verzug kommt der Auftragnehmer erst, wenn der Auftraggeber eine Nachfrist gesetzt hat. Darüber hinausgehende Ansprüche oder Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen. 5.5 Die Ausstrahlung von digitalen Inhalten und somit die Lieferung und Leistungszeit erfolgt immer erst nach Zahlungseingang des Auftraggebers. 6. Vertragsdauer, Kündigung 6.1 Vertragsbeginn ist der Tag des Auftragseingangs in schriftlicher Form jedoch spätestens am Tag der ersten Werbesendung für die im Auftrag genannte Laufzeit. Kündigt der Auftraggeber nicht. 6.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen und Kündigungen, Rücktritt oder Widerruf nach Ausstrahlung seines Werbespots frei. Stand: Januar 2014 7. Datenformate Für den Fall, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Werbeinhalte jeglicher Art, teilweise oder komplett zur Verfügung stellt, gelten folgende Punkte maßgeblich und verbindlich: 7.1 Die Inhalte müssen dem Auftragnehmer in einem datentauglichen Format zur Verfügung gestellt werden. Diese müssen mit dem Auftragnehmer abgestimmt werden. 7.2 Der Auftragnehmer übernimmt für eine detailgetreue Farbwiedergabe, der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten keine Garantie. 7.3 Werbespots, bzw. Dateien mit rechtsradikalen bez. rechtsextremen Inhalt und Werbung für das Rotlichtmilieu sind unzulässig und werden nicht veröffentlicht. Discounter die zur Netto Supermarkt GmbH in Konkurrenz stehen sind ebenfalls von einer Werbeschaltung ausgeschlossen. Diese sind nicht Bestandteil eines zustande gekommenen Vertrages. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Werbespots, die nicht in sein Firmen- und Produktkonzept passen, abzulehnen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Auftragnehmer mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 7.4 Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text- und Bildmaterials verantwortlich. Dem Auftraggeber obliegt es, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er zurückgezogen werden sollte, gegen den Auftragnehmer erwachsen. 7.5. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzter Frist mitgeteilt werden. 7.6 Das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Material wird nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 8. Haftung, Nachbesserung 8.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch nach sieben Werktagen nach Bereitstellung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter Mängelanzeige wird umgehend, spätestens innerhalb der Wochenfrist von dem Auftragnehmer Nachbesserung gewährleistet. 8.2 Der Auftraggeber hat die Richtigkeit seines, von dem Auftragnehmer erstellten, Werbematerials unverzüglich zu überprüfen. Der Auftragnehmer erkennt Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung, Ersatz oder Rückgängigmachung des Vertrages nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der ersten Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt, ist. 8.3 Über eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Wandlung, Minderung, Schadensersatz irgendwelcher Art, insbesondere Folgeschäden sind ausgeschlossen. 9. Gewährleistung 9.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Tag der ersten Werbesendung für uns unverbindlich. 9.2 Bei Ausfallzeiten, die über 10 % der monatlichen Sendezeit liegen, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, diese Ausfallszeiten durch Mehrsendungen innerhalb der Vertragslaufzeit oder durch zusätzliche Werbesendungen im Rahmen einer entsprechenden – für den Auftraggeber unentgeltlichen – Vertragsverlängerung auszugleichen. Ausfälle von bis zu 10 % der monatlichen Sendezeit (Reinigung, Wartung, Service) sind von uns nicht auszugleichen. Dies gilt nicht, soweit die Ausfallszeit auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Auftraggebers bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. 9.3 Wird uns durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – z. B. Renovierungsarbeiten an der Anlage oder an den Ge- bäuden, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., verlängert sich, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Vertragslaufzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Vertragspartnern eintreten. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich die Vertragslaufzeit oder werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Soweit wir von der Leistungsverpflichtung frei werden, gewähren wir etwa erbrachte Vorleistungen des Auftraggebers zurück. 10. Leistungsvorbehalt 10.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Veröffentlichungen oder die Herausgabe des vom Auftragnehmer erstellten Werbematerials von der Bezahlung des Auftraggebers abhängig zu machen. 11. Freistellung von Ansprüchen Dritter 11.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen Verletzung von wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der für den Auftraggeber ausgestrahlten und erstellten Werbesendung geltend machen. Die hier uns entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Anzeigen und digitales Material sowie Werbespots daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. 12. Konkurrenzausschussklausel 12.1 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen einer Konkurrenzausschussklausel frei. Mit Zustandekommen des Vertrages gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alleiniges Entscheidungsrecht und Sendefreiheit aller Werbesendungen und aller Firmen sowie deren Inhalt. 13. Zahlung 13.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zahlbar, jedoch bis spätestens am Tage der Ausstrahlung des Werbespots. 13.2 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sowie Einziehungskosten berechnet. Bei Stundung ist eine gesonderte Vereinbarung zum gesetzlichen Zinssatz zu vereinbaren. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für ihre Arbeit Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der laufenden Arbeit für den Auftraggeber ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13.3. Kosten für die Anfertigung bestellter Digitalmedien, sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 14. Datenspeicherung: 14.1 Der Auftragnehmer setzt hiermit den Auftraggeber in Kenntnis, dass seine Kundendaten so weit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzrechtes mithilfe der EDV gespeichert und verarbeitet werden. 15. Teilnichtigkeit: 15.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. In solchem Fall gelten die Gesetze des BGB. 15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Hauptsitz von Big Block Media GmbH. 15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Big Block Media GmbH Lange Straße 1a · 18055 Rostock Tel.: +49 381 600 67 884 ∙ Fax: +49 381 600 67 885 Mail: [email protected] · www.hanseboards.de