Univention Logoprogramm „Certified for Univention Corporate Server“

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Univention Logoprogramm
„Certified for Univention Corporate Server“
1 Ziel des Programms
Das Programm „Certified for Univention Corporate Server“ dient unabhängigen Softwareherstellern dazu, im Marketing und im Vertrieb ihrer Produkte darzustellen, dass diese gemeinsam mit dem Univention Produkt „Univention Corporate Server“ und darauf aufbauenden Produkten (z.B. „Univention Groupware Server“) eingesetzt werden können und eine solche Kombination durch den Hersteller unterstützt wird. Softwarehersteller, die an dem Programm teilnehmen verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Regeln (siehe unten, „Verpflichtungen des Software­Partners“) und erhalten dafür das Recht ein von Univention bereitgestelltes Logo mit dem Titel „Certified for Univention Corporate Server“ im Marketing und im Vertrieb Ihrer Produkte während der Vertragslaufzeit innerhalb bestimmter Grenzen zu verwenden (siehe unter, „Leistungen von Univention“).
2 Definitionen
Software­Partner: Ein von Univention unabhängiges Unternehmen, welches Softwareprodukte herstellt, sich an deren Herstellung beteiligt, vertreibt oder auf bestimmte Softwareprodukte bezogene Support­ oder andere Dienstleistungen anbietet.
Produkt: Ein eindeutig definiertes Softwareprodukt, das vom Software­Partner hergestellt wird oder an dessen Herstellung er beteiligt ist und für das er Support leisten kann.
Zertifizierung: Die Erklärung eines Software­Partners, dass ein bestimmtes Produkt des betreffenden Software­
Partners mit Univention Corporate Server oder darauf aufbauenden Produkten eingesetzt werden kann und dass er den Einsatz in dieser Kombination unterstützt. Univention: Univention GmbH, Mary­Somerville­Str. 1, 28359 Bremen, Tel.: +49 421 222 32 – 0.
3 Verpflichtungen des Software­Partners
1. Der Software­Partner erklärt, das zertifizierte Produkt mit Univention Corporate Server getestet und die volle Funktionsfähigkeit festgestellt zu haben. Falls es Einschränkungen oder Abweichungen in der Funktionsfähigkeit gegenüber dem Einsatz des Produkts auf anderen Plattformen gibt, wird der Partner diese Einschränkungen Univention gegenüber bekannt machen. Der Partner darf das Logo „Certified for Univention
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Corporate Server“ nur dann verwenden, wenn Univention dieser Verwendung unter Anerkennung der Einschränkungen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Das Produkt darf die grundlegenden Eigenschaften von Univention Corporate Server nicht verändern. Es darf nicht den Linux­Kernel oder wichtige Systembibliotheken austauschen und während seiner Installation oder seinem Betrieb keine vom Paketmanagementsystem (dpkg) verwalteten Dateien am Paketmanagementsystem vorbei verändern oder löschen. Grundsätzlich darf die Unterstützung von Anwendern von Univention Corporate Server oder darauf aufbauenden Produkten durch Univention durch die Kombination mit dem zertifizierten Produkt nicht gestört werden. So sollten beispielsweise die von Univention Corporate Server bereit gestellten Konfigurations­mechanismen genutzt werden, sofern dies möglich und sinnvoll ist.
3. Der Software­Partner verpflichtet sich, Kunden die das Produkt mit Univention Corporate Server einsetzen, offiziell im Rahmen seiner Supportprogramme ohne Aufpreis zu unterstützen.
4. Der Software­Partner verpflichtet sich, Kunden mitzuteilen, für welche Versionen (Prozessoranzahl, Architektur, Softwareversion) von Univention Corporate Server er sein Produkt zertifiziert.
5. Der Software­Partner verpflichtet sich neue Versionen von Univention Corporate Server und Sicherheitsaktualisierungen sobald wie praktisch durchführbar zu unterstützen und Univention unverzüglich über Probleme in Kenntnis zu setzen, welche der Unterstützung einer neuen Version im Wege stehen.
6. Univention kann dem Software­Partner so genannte Beta­Versionen oder Release Candidates seiner Software
zum Test zur Verfügung stellen, bevor diese allgemein öffentlich verfügbar gemacht werden. Der Software­
Partner wird seine Software auch mit solchen Vorab­Versionen sobald wie möglich testen und Univention Rückmeldung geben, falls es dabei zu Problemen gekommen sein sollte. Er verpflichtet sich darüber hinaus dazu, Vorab­Versionen der Software nicht an Dritte weiterzugeben (dies gilt nicht für Bestandteile von UCS, deren Lizenz dies gestattet, also etwa AGPL oder LGPL lizenzierte Bestandteile) und keine Eigenschaften von Vorab­Versionen öffentlich zu kommunizieren, die nicht ohnehin schon öffentlich bekannt sind. 7. Der Software­Partner stellt Univention jeweils eine Lizenz zur Verwendung der neuesten und im Funktionsumfang nicht beschränkte Version des Produkts zur Verfügung. Univention kann diese Kopie zum Test neuer Versionen von Univention Corporate Server oder darauf aufbauenden Produkten sowie zur Bearbeitung von Supportanfragen, zur Überprüfung der Zertifizierung, zur gemeinsamen Problembehebung mit Endkunden oder Partnern oder zur Weiterentwicklung von Univention Corporate Server oder anderen Produkten verwenden. Eine für diesen Einsatzzweck ausreichende Lizenz wird Univention kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Software­Partner gewährt Univention Installationssupport zu den üblichen Konditionen abzgl. der auch anderen Technologie­Partnern gewährten Rabatte. 8. Der Software­Partner erklärt, keine Produkte zu zertifizieren, die in erster Linie zur Verletzung geltenden Rechts oder zum Verstoß gegen die guten Sitten entwickelt wurden.
9. Der Software­Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Univention den Namen des Software­Partners, die Namen der vom Software­Partner zertifizierte Produkte und deren Beschreibungen in eigenen Marketingmaterialien oder in Presseveröffentlichungen verwenden kann.
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10. Der Software­Partner verpflichtet sich, von Univention im Rahmen der Durchführung der Zertifizierung bereitgestellte, als vertraulich gekennzeichnete oder ihrem Wesen nach vertrauliche Informationen selbst streng vertraulich zu behandeln.
11. Der Software­Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Univention dem Software­Partner die Verwendung des Univention­Logos „Certified for Univention Corporate Server“ und aller weiteren Univention­Marken und Materialien mit Copyright bei Univention untersagen kann, wenn der Software­
Partner die oben genannten Verpflichtungen nicht erfüllt. In einem solchen Fall wird Univention dem Software­Partner gegenüber zunächst darstellen, in welchem Bereich aus Sicht von Univention eine Verpflichtungsverletzung vorliegt und ihm eine vierwöchige Frist zur Abstellung der Verpflichtungsverletzung einräumen. 12. Der Software­Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Univention dem Software­Partner die Verwendung des Univention­Logos „Certified for Univention Corporate Server“ und aller weiteren Univention­Marken und Materialien mit Copyright bei Univention mit sofortiger Wirkung untersagen kann, wenn die weitere Verwendung aufgrund erheblicher, geschäftsschädigender Wirkung für Univention unzumutbar ist. Dazu gehören ausdrücklich nicht Zertifizierungen, welche der Software­Partner für andere im Wettbewerb zu Univention Corporate Server oder darauf aufbauenden Produkten stehenden Produkte vornimmt oder Kooperationen mit Herstellern solcher Produkte. 4 Leistungen von Univention
1. Univention wird ein Logo des Software­Partners, Produktbezeichnung und eine kurze Produktbeschreibung des zertifizierten Produkts sowie Kontaktinformationen des Software­Partners auf den Webseiten der Univention GmbH sowie nach Wahl von Univention auch in gedruckten Materialien veröffentlichen.
2. Univention wird dem Software­Partner eine Lizenz für Univention Corporate Server zur Verfügung stellen, die ihn berechtigt, während der Dauer der Vereinbarung (s.u.) alle notwendigen Tests durchzuführen. Diese Lizenz berechtigt ausdrücklich nicht zur Verwendung der Produkte im Produktivbetrieb des Software­Partners.
3. Der Software­Partner erhält das Recht, Produktsupport zu Partnerkonditionen zu beziehen. 4. Univention gewährt dem Software­Partner das nicht­übertragbare, nicht­exklusive, weltweite und kostenlose Recht zur Verwendung des „Certified for Univention Corporate Server“ Logos während der Vertragslaufzeit im Zusammenhang mit der Darstellung, mit dem Vertrieb und mit dem Marketing für das Produkt. 5 Dauer der Vereinbarung
Die entsprechende Vereinbarung inklusive der Genehmigung zur Verwendung des „Certified for Univention Corporate Server“ gilt für die Dauer eines Jahres, wenn sie nicht aus einem der oben genannten Gründe vorzeitig beendet wurde. Sie verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit von dem Software­Partner oder von Univention schriftlich gekündigt wurde. Univention GmbH | Mary­Somerville­Straße 1 | 28359 Bremen | Tel +49 (0) 421 22232­0 | [email protected] | www.univention.de
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6 Vertragsabschluss
Die Teilnahme am Programm kommt durch schriftliche Anerkennung der Verpflichtungen des Software­Partners und durch anschliessende Aufnahme in das Programm durch Univention zu stande. Univention kann die Aufnahme in das Programm ohne Angabe von Gründen verweigern.
7 Geheimhaltung
Der Software­Partner und Univention verpflichten sich, gegenseitig bekannt gewordene Betriebs­ und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
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Folgende Produkte werden für „Univention Corporate Server (UCS)“ zertifiziert:
Bremen, den Univention GmbH
<Ort>, den <Firma>
Unterschrift und Stempel
Univention GmbH
Unterschrift und Stempel
<Firma>
Unterschrift in Druckbuchstaben
<Firma>
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