Die politische Partei - das "Sorgenkind" des georgischen Rechts 12.07.2011. Hamburg I EINFÜHRUNG II NAME DES GESETZES III PROGRAMM IV JURISTISHE PERSON DES PRIVATRECHTS ODER DES ÖFFENTLICHEN RECHTS? V MINDESTZAHL DER MITGLIEDER (EINMANNPARTEI) VI UNKOMPATIBILITÄT VII INNERPARTEILICHE DEMOKRATIE Inhalt Die Mitgliederversammlungen Innerparteiliche Wahlen Kandidatenaufstellung zur Volksvertretungswahlen Ausschluss - „politischer Todesurteil“ VIII FAZIT „Die politische Vereinigung der Bürger“ wird im Text des Gesetzes nur ein einziges Mal erwähnt, hingegen taucht das Wort Partei 164mal auf Die Bürger Georgiens haben das Recht, gemäß einem Organgesetz politische Parteien oder andere politische Vereinigungen zu bilden und sich anderen Tätigkeit zu beteiligen. Art 26. Abs.2. Verfassung Geo. Gegenstand des Gesetzes ist die Partei und nicht die politische Vereinigung Gesetzliche Ignoranz Folge Eine Partei kann auch ohne geschriebenes Programm existieren Gemeinsame weltanschauliche Grundlage??? Politische Partei - freiwillige Vereinigung der Bürger und Nichtgewerbliche Juristische Person. Auf sie werden die Regelungen des Zivilgesetzbuches angewandt, die mit dem Gesetz nicht in Widerspruch stehen. PartG GEO Art. 4. ZGB ordnet als nicht staatliche Organisation, die zur Erzielung der öffentlichen Zwecke nach der Gesetzgebung Georgiens gegründet ist, den Juristischen Personen des öffentlichen Rechts. ZGB GEO Art. 1509. Punkt E. Juristische Person des öffentlichen Rechts „Die juristische Person des öffentlichen Rechts ist durch entsprechendes Gesetz, Anordnung des Präsidenten oder aufgrund des Gesetzes durch Verwaltungsakt des Verwaltungsorgans gegründete, von staatlichen Organisationen außenstehende Organisation, die unter staatlicher Kontrolle unabhängig politische, staatliche, soziale, Bildungs, Kultur oder andere öffentliche Tätigkeiten ausübt. Art. Art. 2 Gesetz Georgiens über die juristische Person des öffentlichen Rechts. Rechts. 1000 bei Registrierung Problematisch keine spätere Kontrollmöglichkeit Evtl. Folgen „Einmannparteien“ und „Gekauften Mitgliedschaften Angehö Angehörige der Streitkrä Streitkräfte und der Organe fü für innere Angelegenheiten sowie als Richter oder Staatsanwä Staatsanwälte ernannte Personen haben ihre Mitgliedschaft in politischen Vereinigungen zu beenden. Verf GEO. Art. 26. Abs. 5. Dominanz der regierenden Partei innerhalb der Bediensteten Fraglich als Instrument für die Bewahrung der politischen Neutralität 1. Teilnahme an Wahlen 2. Mögliche emotionale Nähe zu einer bestimmten Partei Eid beim Amtsantritt Willensbildung von unten nach oben Mitgliederversammlung als oberstes Organ mit Universalzuständigkeit Wahlen der Kandidaten für öffentliche Wahlen Geltung des Mehrheitsprinzips und Schutz der Minderheit, Gewaltenteilung zwischen „Legislative“ „Exekutive“ und „Judikative“ Kann einmal in 4 Jahren einberufen werden Art. 17 Abs.1. PartG GEO Kein Quotierungsschlüssel die Wählbarkeit- Deklariertes Prinzip des georgischen Parteienrechts. Art. 3Punkt. B PartG GEO. Keine gesetzliche Frist für die Wahl des Vorstands weder das Wahlgesetzbuch, noch das Parteiengesetz enthalten Regelungen über die Aufstellung sowohl von Wahlkreiskandidaten, als auch von Listenbewerbern Grund für die Konfrontationen innerhalb der Parteiführung Marginalisierung des Parteilebens keine neutralen Institutionen Unterscheidet von sonstigen Ordnungsmaßnahmen durch die Erforderlichkeit der schriftlichen Begründung der Entscheidung. Parteiführung kann bei jedem Verstoß das Mitglied ausschließen Parteivorstände sind in der Lage die interne Machtbalance nur nach eigenen Interessen zu beeinflussen Extrem schwache Rechtsstellung und Bedeutung der Mitglieder. Fast keine Möglichkeit für die Entwicklung der innerparteilichen Opposition Fruchtbare Grundlage für die Entwicklung des sog. „Führerprinzips“ nicht nur die tiefen Spuren der sowjetischen Zeit auf die politische Kultur Georgiens, sondern auch das Gesetz selbst für zahlreiche Probleme im georgischen Parteiwesen verantwortlich.