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CWT Verhaltenskodex für
Lieferanten
Carlson Wagonlit Travel
40 avenue Pierre Lefaucheux | CS 80125 |
92772 Boulogne Billancourt Cedex
Frankreich
[email protected]
Paris | 21. September 2016
Version 2
Copyright
© 2016
Copyright
© 2015
CWT
CWT
1- Einleitende Worte
Carlson Wagonlit Travel (im Folgenden „CWT“) führt seine Geschäfte unter Berücksichtigung der
höchsten Unternehmensstandards. Als Teil unseres Markenversprechens arbeiten wir entlang
unserer Lieferkette mit Lieferanten, die nach ähnlich hohen Verhaltensnormen verfahren. Als
Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen setzt sich CWT sowohl im eigenen
Unternehmen als auch in der Lieferkette aktiv für den Arbeits- und Umweltschutz, die
Arbeitnehmer- und Menschenrechte und eine ethische Unternehmensführung ein.
Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie sich bei all ihren Aktivitäten an die geltenden
Gesetze, Richtlinien und Vorschriften halten. Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten (im
Folgenden der „Lieferantenkodex“) geht jedoch über die reine Befolgung von Vorschriften
hinaus: Gestützt auf international anerkannte Normen verfolgt er das Ziel, die gesellschaftliche
und ökologische Verantwortung zu fördern. Die auf der letzen Seite dieses Lieferantenkodexes
genannte Firma, einschließlich all ihrer Konzerngesellschaften und angeschlossenen
Unternehmen, wird im folgenden „Lieferant“ genannt.
Im Hinblick auf Geschäfte zwischen CWT und dem Lieferanten erklärt dieser hiermit, die
Bestimmungen des vorliegenden Lieferantenkodexes einzuhalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen
dem vorliegenden Lieferantenkodex und den Vertragsbedingungen zwischen dem Lieferanten und
CWT gehen die Bestimmungen des vorliegenden Lieferantenkodexes den Vertragsbedingungen
vor.
Das primäre Ziel dieses Dokuments ist es, jedem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, seine
Unterstützung, Bekenntnis und Einhaltung der im Folgenden dargelegten verantwortungsvollen
Geschäftsstandards – dem Responsible Business von CWT – zu bekräftigen. Der Inhalt des
Lieferantenkodexes wird von CWT regelmäßig überprüft und beurteilt.
2- Geschäfte mit CWT
CWT setzt auf eine ehrliche, transparente und faire Durchführung von Geschäften. Im Gegenzug
erwartet CWT, dass Lieferanten ihre Arbeit mit der gleichen Ehrlichkeit, Integrität, Aufrichtigkeit,
Sorgfalt und Zuverlässigkeit ausführen.
Wir verlangen von unseren Lieferanten die Einhaltung der Leitsätze der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD, www.oecd.org), der Verhaltensregeln
der Internationalen Handelskammer (ICC, www.iccwbo.org) und der zehn Prinzipien des Global
Compact der Vereinten Nationen (UNGC, www.unglobalcompact.org).
3- Compliance und Ethik
CWT möchte bei sämtlichen seiner Geschäfte einen tadellosen Standard pflegen und verwendet in
diesem Sinne ausschließlich Mittel und Methoden, die allgemein als unumstritten gelten. Irreguläre
Geschäftspraktiken werden von uns abgelehnt. Aus diesem Grund erwartet CWT, dass Lieferanten
den Grundsätzen und Praktiken seines Ethik- und Verhaltenskodexes und seiner
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie zustimmen.
Unmittelbare und mittelbare Zahlungsangebote und Honorierungsforderungen (materieller oder
finanzieller Art) würden Auswirkungen auf die Objektivität einer jeden Geschäftsbeziehung haben
und stellen somit völlig inakzeptable Praktiken dar. Gleichwohl sei hier angemerkt, dass
Direktzahlungen, die nach genauer Einhaltung der Bedingungen eines schriftlichen und von einem
CWT-Bevollmächtigten unterzeichneten Vertrags erfolgen, von diesem Absatz nicht erfasst werden.
Potentielle Interessenkonflikte – sowohl private als auch geschäftliche – sind unbedingt zu
vermeiden und Lieferanten sollten ihren Mitarbeitern und Vertretern von derartigen
Konfliktkonstellationen abraten.
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CWT verweigert die Annahme jeglicher Geschenke und Einladungen, die gegen geltendes Recht
verstoßen und im Sinne unserer Geschäftspraktiken nicht annehmbar, transparent, angemessen
oder mit diesen nicht vereinbar sind. Weitere Informationen hierzu sind in unserer Richtlinie zu
Geschenken und Einladungen enthalten.
Unsere Lieferanten haben sich grundsätzlich an alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen
hinsichtlich ihrer Aktivitäten und ihres Geschäftsumfelds zu halten. CWT stellt daher insbesondere
folgende Erwartungen an seine Lieferanten:
Geheimhaltung: Lieferanten haben Informationen zu CWT geheim zu halten und dürfen
diese nicht an Dritte weitergeben. Vertrauliche Informationen über Dritte sind vom
Lieferanten nicht an CWT zu übermitteln.
Wettbewerb: Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze und Vorschriften zum lauteren
Wettbewerb.
Korruption: Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze und Vorschriften gegen Korruption,
Bestechung und Erpressung.
Geldwäsche: Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze gegen die Geldwäsche. Die
Beteiligung an bzw. Unterstützung von Geldwäschepraktiken durch unsere Lieferanten wird
von CWT nicht geduldet.
Handelssanktionen: Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze zu Handels- und
Wirtschaftssanktionen und -embargos. Geschäftspartner sind mit nachweislichem Einsatz
für transparente Geschäftspraktiken in die Pflicht zu nehmen.
Interessenkonflikt: Vermeidung, Erkennung und Offenlegung von Situationen, bei denen
ein tatsächlicher oder potentieller Interessenkonflikt besteht.
Datenschutzgesetze: Der Datenschutz ist in jedem Land, in dem wir Geschäfte
betreiben, gemäß den jeweils vorgeschriebenen Normen einzuhalten.
Bei Fragen oder Unklarheiten zu einem dieser Punkte wenden Sie sich bitte an:
[email protected].
Eine vorsätzliche Täuschung von Regierungs-, Steuer- und Regulierungsbehörden oder anderen
Parteien wird unter keinen Umständen akzeptiert. Lieferanten müssen außerdem versichern, dass
sie keine mit dem organisierten Verbrechen im Zusammenhang stehenden Aktivitäten verüben.
4- Produkte und Dienste
Zur Minderung potentieller negativer Auswirkungen auf den Lebenszyklus von Produkten und
Diensten und zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Nutzungsqualität haben Lieferanten
ökologische sowie arbeits- und menschenrechtliche Kriterien in die Entwicklung ihrer Produkte und
Dienste einzubinden.
5- Achtung der Menschenrechte
CWT erwartet von seinen Lieferanten die Achtung der universell gültigen Menschenrechte (siehe
http://www.un.org/en/documents/udhr/index.shtml) sowie die entsprechende Befolgung dieser
Rechte. Ferner haben Lieferanten nach den Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) zu handeln. Für genaue Informationen zu den einzelnen Konventionen
siehe: http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=1000:12030:0::NO:::.
CWT verlangt von seinen Lieferanten im Wesentlichen die Beachtung der Vorschriften zu
verbotener Arbeit, Menschenhandel, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit der
Gewerkschaften und Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Befolgung der geltenden Gesetze
und Vorschriften zu den Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten und zum Mindestlohn.
In Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht haben unsere Lieferanten zudem die
Chancengleichheit von Beschäftigten zu fördern.
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Mitarbeiter dürfen keiner Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Neigung,
Familienstand, Glaubensbekenntnis, Hautfarbe, Rasse, Kaste, Religion, politischer Mitgliedschaft,
Gewerkschaftszugehörigkeit, Alter, ethnischer Herkunft, Staatsbürgerschaft, Nationalität,
Veteranenstatus, Minderheitengruppe, Behinderung oder einer anderen gesetzlich geschützten
Eigenschaft ausgesetzt sein.
Lieferanten haben mit allen Mitarbeitern respektvoll umzugehen und dürfen inakzeptables
Verhalten wie Schikanen/Mobbing oder andere Arten der Belästigung weder unterstützen noch
tolerieren.
Ebenso müssen Lieferanten die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sowie die Sicherheit der Einrichtungen
und Anlagen an ihren Standorten gewährleisten und eine kontinuierliche Verbesserung der
Arbeitsbedingungen anstreben.
6- Umwelt
Wir verlangen von unseren Lieferanten die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und die
Reduzierung der ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit durch Anordnung erforderlicher
Maßnahmen. Ferner haben sie ihrer Berichtspflicht im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und
ökologische Aspekte nachzukommen und Rücksicht auf die Umwelt unter Anwendung eines
Vorsorgeansatzes für ökologische Herausforderungen zu nehmen.
Lieferanten von CWT sind dazu angehalten, nach einer proaktiven Vorgehensweise zu verfahren
und Initiativen zur Förderung eines verantwortungsvolleren und bewussteren Umgangs mit der
Umwelt zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung und der Einsatz
umweltfreundlicher Technologien und Verfahren entlang des Lebenszyklus von Produkten
(Rohstoffe, Herstellung, Verpackung, Transport, Energieverbrauch und Entsorgung) erwartet.
Abfälle sollten reduziert werden (zur Erhaltung natürlicher Ressourcen) und giftige Substanzen
sollten vermieden werden. Falls dies nicht möglich ist, muss eine sichere Handhabung und
Entsorgung dieser Giftstoffe sorgfältig gesteuert werden. Gefährliche Abfälle sind ordnungsgemäß
nach den geltenden Gesetzen zu entsorgen. Die Verwendung von Asbest in Betriebsmitteln oder
Verpackungen ist von CWT streng untersagt.
Überall dort, wo dies möglich ist, sollten neben energie- und wassersparenden Maßnahmen auch
Recycling-Lösungen zum Einsatz kommen.
Lieferanten müssen – ganz allgemein – eine Management- und Verbesserungsstrategie für den
Facility- und Logistikbereich festlegen, die den Umweltschutz und die Minimierung der
Auswirkungen vorsieht.
7- Arbeitsschutz
Unsere Lieferanten haben sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten nicht die Gesundheit ihrer eigenen
Mitarbeiter, Vertragspartner und die der Gemeinschaft gefährden, sowie – ganz allgemein – für die
Nutzer ihrer Produkte und Dienste sicher sind. Es müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften
eingehalten werden.
Unsere Lieferanten sollten im Umgang mit gesundheits- und sicherheitsbezogenen Belangen eine
engagierte Einstellung zeigen. Risiken, die mit der Tätigkeit des Lieferanten verbunden sind, sind
zu ermitteln und zu bewerten und mithilfe geeigneter Maßnahmen zu begrenzen bzw. möglichst
zu vermeiden.
8- Umsetzung
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CWT erwartet von der Geschäftsführung und den Mitarbeitern des Lieferanten die Umsetzung der
in diesem Lieferantenkodex geschilderten Standards. Dieses Dokument behandelt zwar die
wichtigsten Situationen, die rechtliche oder ethische Probleme nach sich ziehen könnten, es ist
jedoch nicht als vollständige Zusammenstellung zu betrachten.
Unser Ziel ist es, Lieferanten zur Einhaltung unserer Werte und unseres Ethik- und
Verhaltenskodexes anzuhalten und sie zu ermutigen, ihren eigenen Beitrag im Rahmen ihrer
verantwortungsvollen Unternehmensführung zu leisten.
9- Nichteinhaltung und Meldung
CWT behält sich das Recht auf Ad-hoc-Prüfungen vor, um die Beachtung seines
Lieferantenkodexes sicherzustellen. Wir streben nach Beziehungen mit Lieferanten, die sich bei
der Herstellung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen für faire und sichere
Arbeitsbedingungen einsetzen und nach soliden umweltfreundlichen und ethischen
Geschäftspraktiken verfahren. Sollten wir feststellen, dass sich ein Lieferant oder eine Einrichtung
nicht an unseren Lieferantenkodex hält, versuchen wir in der Regel, gemeinsam mit dem
Lieferanten einen entsprechenden Korrekturmaßnahmenplan zu erstellen und umzusetzen. Je
nach Umstand kann CWT bei wesentlicher Nichtbeachtung seines Lieferantenkodexes jedoch
jederzeit die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten beschließen. Wesentliche
Verletzungen des vorliegenden Lieferantenkodexes durch den Lieferanten werden von CWT als
solche betrachtet und berechtigen CWT zur Ausübung seiner Rechte gemäß den
Hauptvertragsunterlagen. Zu diesem Zweck ist dieser Lieferantenkodex als Ergänzung der zum
Hauptvertrag gehörenden Unterlagen anzusehen.
Mutmaßliche Verstöße gegen diesen Lieferantenkodex können CWT von den Mitarbeitern oder
Vertragspartnern des Lieferanten unter der US-Helpline 1-888-478-6858 bzw. den
länderspezifischen Rufnummern gemeldet werden. Eine Liste der internationalen Rufnummern ist
auf der Website von CWT verfügbar. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Die Helpline ist weltweit rund um die Uhr erreichbar. Hinweise können ebenfalls elektronisch unter
der CWT Helpline-Adresse eingereicht werden. Sämtliche telefonisch oder elektronisch übermittelte
Informationen dieser Art werden von uns vertraulich und, soweit gesetzlich zulässig, anonym
behandelt.
Verpflichtungserklärung
Die Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung der in diesem Lieferantenkodex
erläuterten Grundsätze ist ein wesentlicher Bestandteil der verantwortungsvollen
Unternehmensführung – dem sogenannten Responsible Business – von CWT.
Mit der Übersendung eines Angebots an CWT und/oder mit dem Eingehen eines
Vertragsverhältnisses mit CWT verpflichtet sich der Lieferant:
(i) die Grundsätze dieses Lieferantenkodexes zu akzeptieren und sicherzustellen, dass
sie von seinen Unterlieferanten, Mitarbeitern und Vertretern akzeptiert werden;
(ii) mit CWT zu kooperieren, um bei Bedarf einen Aktionsplan für die Verbesserung
der Leistung nach diesen Grundsätzen in den beschriebenen Bereichen umzusetzen.
Der Lieferant bestätigt, dass der vorliegende Verhaltenskodex für Lieferanten mit dem unten
stehenden Datum der Vertragsunterzeichnung („Datum des Inkrafttretens“) rechtsgültig
ausgefertigt und an den Lieferanten ausgehändigt wurde.
Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Dokuments bestätigt der Lieferant seine erforderliche
Befugnis, diesen Vertrag in eigenem Namen und im Namen seiner angeschlossenen Unternehmen
abzuschließen.
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Ein „angeschlossenes Unternehmen“ ist eine Gesellschaft oder andere juristische Person, die: (i)
den Lieferanten entweder direkt oder indirekt beherrscht; oder (ii) direkt oder indirekt vom
Lieferanten beherrscht wird; oder (iii) direkt oder indirekt von einer den Lieferanten direkt oder
indirekt beherrschenden Gesellschaft oder juristischen Person beherrscht wird. „Beherrscht“
bedeutet in diesem Zusammenhang das Recht zur Ausübung des Stimm- oder eines ähnlichen
Eigentumsrechts zu mehr als fünfzig Prozent (50 %), welches jedoch nur so lange ausgeübt
werden kann, wie eine solche Beherrschung besteht.
Für und im Auftrag von meiner Firma und deren angeschlossener Unternehmen.
Firma:
Unterschrift:
Name:
Stellung:
Datum:
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