CWT Verhaltenskodex für Lieferanten Carlson Wagonlit Travel 40 avenue Pierre Lefaucheux | CS 80125 | 92772 Boulogne Billancourt Cedex Frankreich [email protected] Paris | 21. September 2016 Version 2 Copyright © 2016 Copyright © 2015 CWT CWT 1- Einleitende Worte Carlson Wagonlit Travel (im Folgenden „CWT“) führt seine Geschäfte unter Berücksichtigung der höchsten Unternehmensstandards. Als Teil unseres Markenversprechens arbeiten wir entlang unserer Lieferkette mit Lieferanten, die nach ähnlich hohen Verhaltensnormen verfahren. Als Unterzeichner des Global Compact der Vereinten Nationen setzt sich CWT sowohl im eigenen Unternehmen als auch in der Lieferkette aktiv für den Arbeits- und Umweltschutz, die Arbeitnehmer- und Menschenrechte und eine ethische Unternehmensführung ein. Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass sie sich bei all ihren Aktivitäten an die geltenden Gesetze, Richtlinien und Vorschriften halten. Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten (im Folgenden der „Lieferantenkodex“) geht jedoch über die reine Befolgung von Vorschriften hinaus: Gestützt auf international anerkannte Normen verfolgt er das Ziel, die gesellschaftliche und ökologische Verantwortung zu fördern. Die auf der letzen Seite dieses Lieferantenkodexes genannte Firma, einschließlich all ihrer Konzerngesellschaften und angeschlossenen Unternehmen, wird im folgenden „Lieferant“ genannt. Im Hinblick auf Geschäfte zwischen CWT und dem Lieferanten erklärt dieser hiermit, die Bestimmungen des vorliegenden Lieferantenkodexes einzuhalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen dem vorliegenden Lieferantenkodex und den Vertragsbedingungen zwischen dem Lieferanten und CWT gehen die Bestimmungen des vorliegenden Lieferantenkodexes den Vertragsbedingungen vor. Das primäre Ziel dieses Dokuments ist es, jedem Lieferanten die Möglichkeit zu geben, seine Unterstützung, Bekenntnis und Einhaltung der im Folgenden dargelegten verantwortungsvollen Geschäftsstandards – dem Responsible Business von CWT – zu bekräftigen. Der Inhalt des Lieferantenkodexes wird von CWT regelmäßig überprüft und beurteilt. 2- Geschäfte mit CWT CWT setzt auf eine ehrliche, transparente und faire Durchführung von Geschäften. Im Gegenzug erwartet CWT, dass Lieferanten ihre Arbeit mit der gleichen Ehrlichkeit, Integrität, Aufrichtigkeit, Sorgfalt und Zuverlässigkeit ausführen. Wir verlangen von unseren Lieferanten die Einhaltung der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD, www.oecd.org), der Verhaltensregeln der Internationalen Handelskammer (ICC, www.iccwbo.org) und der zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC, www.unglobalcompact.org). 3- Compliance und Ethik CWT möchte bei sämtlichen seiner Geschäfte einen tadellosen Standard pflegen und verwendet in diesem Sinne ausschließlich Mittel und Methoden, die allgemein als unumstritten gelten. Irreguläre Geschäftspraktiken werden von uns abgelehnt. Aus diesem Grund erwartet CWT, dass Lieferanten den Grundsätzen und Praktiken seines Ethik- und Verhaltenskodexes und seiner Korruptionsbekämpfungsrichtlinie zustimmen. Unmittelbare und mittelbare Zahlungsangebote und Honorierungsforderungen (materieller oder finanzieller Art) würden Auswirkungen auf die Objektivität einer jeden Geschäftsbeziehung haben und stellen somit völlig inakzeptable Praktiken dar. Gleichwohl sei hier angemerkt, dass Direktzahlungen, die nach genauer Einhaltung der Bedingungen eines schriftlichen und von einem CWT-Bevollmächtigten unterzeichneten Vertrags erfolgen, von diesem Absatz nicht erfasst werden. Potentielle Interessenkonflikte – sowohl private als auch geschäftliche – sind unbedingt zu vermeiden und Lieferanten sollten ihren Mitarbeitern und Vertretern von derartigen Konfliktkonstellationen abraten. Seite 2 / 6 CWT verweigert die Annahme jeglicher Geschenke und Einladungen, die gegen geltendes Recht verstoßen und im Sinne unserer Geschäftspraktiken nicht annehmbar, transparent, angemessen oder mit diesen nicht vereinbar sind. Weitere Informationen hierzu sind in unserer Richtlinie zu Geschenken und Einladungen enthalten. Unsere Lieferanten haben sich grundsätzlich an alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich ihrer Aktivitäten und ihres Geschäftsumfelds zu halten. CWT stellt daher insbesondere folgende Erwartungen an seine Lieferanten: Geheimhaltung: Lieferanten haben Informationen zu CWT geheim zu halten und dürfen diese nicht an Dritte weitergeben. Vertrauliche Informationen über Dritte sind vom Lieferanten nicht an CWT zu übermitteln. Wettbewerb: Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze und Vorschriften zum lauteren Wettbewerb. Korruption: Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze und Vorschriften gegen Korruption, Bestechung und Erpressung. Geldwäsche: Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze gegen die Geldwäsche. Die Beteiligung an bzw. Unterstützung von Geldwäschepraktiken durch unsere Lieferanten wird von CWT nicht geduldet. Handelssanktionen: Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze zu Handels- und Wirtschaftssanktionen und -embargos. Geschäftspartner sind mit nachweislichem Einsatz für transparente Geschäftspraktiken in die Pflicht zu nehmen. Interessenkonflikt: Vermeidung, Erkennung und Offenlegung von Situationen, bei denen ein tatsächlicher oder potentieller Interessenkonflikt besteht. Datenschutzgesetze: Der Datenschutz ist in jedem Land, in dem wir Geschäfte betreiben, gemäß den jeweils vorgeschriebenen Normen einzuhalten. Bei Fragen oder Unklarheiten zu einem dieser Punkte wenden Sie sich bitte an: [email protected]. Eine vorsätzliche Täuschung von Regierungs-, Steuer- und Regulierungsbehörden oder anderen Parteien wird unter keinen Umständen akzeptiert. Lieferanten müssen außerdem versichern, dass sie keine mit dem organisierten Verbrechen im Zusammenhang stehenden Aktivitäten verüben. 4- Produkte und Dienste Zur Minderung potentieller negativer Auswirkungen auf den Lebenszyklus von Produkten und Diensten und zur Aufrechterhaltung bzw. Verbesserung der Nutzungsqualität haben Lieferanten ökologische sowie arbeits- und menschenrechtliche Kriterien in die Entwicklung ihrer Produkte und Dienste einzubinden. 5- Achtung der Menschenrechte CWT erwartet von seinen Lieferanten die Achtung der universell gültigen Menschenrechte (siehe http://www.un.org/en/documents/udhr/index.shtml) sowie die entsprechende Befolgung dieser Rechte. Ferner haben Lieferanten nach den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu handeln. Für genaue Informationen zu den einzelnen Konventionen siehe: http://www.ilo.org/dyn/normlex/en/f?p=1000:12030:0::NO:::. CWT verlangt von seinen Lieferanten im Wesentlichen die Beachtung der Vorschriften zu verbotener Arbeit, Menschenhandel, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit der Gewerkschaften und Recht auf Kollektivverhandlungen sowie die Befolgung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu den Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten und zum Mindestlohn. In Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht haben unsere Lieferanten zudem die Chancengleichheit von Beschäftigten zu fördern. Seite 3 / 6 Mitarbeiter dürfen keiner Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Neigung, Familienstand, Glaubensbekenntnis, Hautfarbe, Rasse, Kaste, Religion, politischer Mitgliedschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit, Alter, ethnischer Herkunft, Staatsbürgerschaft, Nationalität, Veteranenstatus, Minderheitengruppe, Behinderung oder einer anderen gesetzlich geschützten Eigenschaft ausgesetzt sein. Lieferanten haben mit allen Mitarbeitern respektvoll umzugehen und dürfen inakzeptables Verhalten wie Schikanen/Mobbing oder andere Arten der Belästigung weder unterstützen noch tolerieren. Ebenso müssen Lieferanten die Sicherheit ihrer Mitarbeiter sowie die Sicherheit der Einrichtungen und Anlagen an ihren Standorten gewährleisten und eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen anstreben. 6- Umwelt Wir verlangen von unseren Lieferanten die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften und die Reduzierung der ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit durch Anordnung erforderlicher Maßnahmen. Ferner haben sie ihrer Berichtspflicht im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte nachzukommen und Rücksicht auf die Umwelt unter Anwendung eines Vorsorgeansatzes für ökologische Herausforderungen zu nehmen. Lieferanten von CWT sind dazu angehalten, nach einer proaktiven Vorgehensweise zu verfahren und Initiativen zur Förderung eines verantwortungsvolleren und bewussteren Umgangs mit der Umwelt zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung und der Einsatz umweltfreundlicher Technologien und Verfahren entlang des Lebenszyklus von Produkten (Rohstoffe, Herstellung, Verpackung, Transport, Energieverbrauch und Entsorgung) erwartet. Abfälle sollten reduziert werden (zur Erhaltung natürlicher Ressourcen) und giftige Substanzen sollten vermieden werden. Falls dies nicht möglich ist, muss eine sichere Handhabung und Entsorgung dieser Giftstoffe sorgfältig gesteuert werden. Gefährliche Abfälle sind ordnungsgemäß nach den geltenden Gesetzen zu entsorgen. Die Verwendung von Asbest in Betriebsmitteln oder Verpackungen ist von CWT streng untersagt. Überall dort, wo dies möglich ist, sollten neben energie- und wassersparenden Maßnahmen auch Recycling-Lösungen zum Einsatz kommen. Lieferanten müssen – ganz allgemein – eine Management- und Verbesserungsstrategie für den Facility- und Logistikbereich festlegen, die den Umweltschutz und die Minimierung der Auswirkungen vorsieht. 7- Arbeitsschutz Unsere Lieferanten haben sicherzustellen, dass ihre Tätigkeiten nicht die Gesundheit ihrer eigenen Mitarbeiter, Vertragspartner und die der Gemeinschaft gefährden, sowie – ganz allgemein – für die Nutzer ihrer Produkte und Dienste sicher sind. Es müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Unsere Lieferanten sollten im Umgang mit gesundheits- und sicherheitsbezogenen Belangen eine engagierte Einstellung zeigen. Risiken, die mit der Tätigkeit des Lieferanten verbunden sind, sind zu ermitteln und zu bewerten und mithilfe geeigneter Maßnahmen zu begrenzen bzw. möglichst zu vermeiden. 8- Umsetzung Seite 4 / 6 CWT erwartet von der Geschäftsführung und den Mitarbeitern des Lieferanten die Umsetzung der in diesem Lieferantenkodex geschilderten Standards. Dieses Dokument behandelt zwar die wichtigsten Situationen, die rechtliche oder ethische Probleme nach sich ziehen könnten, es ist jedoch nicht als vollständige Zusammenstellung zu betrachten. Unser Ziel ist es, Lieferanten zur Einhaltung unserer Werte und unseres Ethik- und Verhaltenskodexes anzuhalten und sie zu ermutigen, ihren eigenen Beitrag im Rahmen ihrer verantwortungsvollen Unternehmensführung zu leisten. 9- Nichteinhaltung und Meldung CWT behält sich das Recht auf Ad-hoc-Prüfungen vor, um die Beachtung seines Lieferantenkodexes sicherzustellen. Wir streben nach Beziehungen mit Lieferanten, die sich bei der Herstellung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen für faire und sichere Arbeitsbedingungen einsetzen und nach soliden umweltfreundlichen und ethischen Geschäftspraktiken verfahren. Sollten wir feststellen, dass sich ein Lieferant oder eine Einrichtung nicht an unseren Lieferantenkodex hält, versuchen wir in der Regel, gemeinsam mit dem Lieferanten einen entsprechenden Korrekturmaßnahmenplan zu erstellen und umzusetzen. Je nach Umstand kann CWT bei wesentlicher Nichtbeachtung seines Lieferantenkodexes jedoch jederzeit die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten beschließen. Wesentliche Verletzungen des vorliegenden Lieferantenkodexes durch den Lieferanten werden von CWT als solche betrachtet und berechtigen CWT zur Ausübung seiner Rechte gemäß den Hauptvertragsunterlagen. Zu diesem Zweck ist dieser Lieferantenkodex als Ergänzung der zum Hauptvertrag gehörenden Unterlagen anzusehen. Mutmaßliche Verstöße gegen diesen Lieferantenkodex können CWT von den Mitarbeitern oder Vertragspartnern des Lieferanten unter der US-Helpline 1-888-478-6858 bzw. den länderspezifischen Rufnummern gemeldet werden. Eine Liste der internationalen Rufnummern ist auf der Website von CWT verfügbar. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Die Helpline ist weltweit rund um die Uhr erreichbar. Hinweise können ebenfalls elektronisch unter der CWT Helpline-Adresse eingereicht werden. Sämtliche telefonisch oder elektronisch übermittelte Informationen dieser Art werden von uns vertraulich und, soweit gesetzlich zulässig, anonym behandelt. Verpflichtungserklärung Die Umsetzung und kontinuierliche Verbesserung der in diesem Lieferantenkodex erläuterten Grundsätze ist ein wesentlicher Bestandteil der verantwortungsvollen Unternehmensführung – dem sogenannten Responsible Business – von CWT. Mit der Übersendung eines Angebots an CWT und/oder mit dem Eingehen eines Vertragsverhältnisses mit CWT verpflichtet sich der Lieferant: (i) die Grundsätze dieses Lieferantenkodexes zu akzeptieren und sicherzustellen, dass sie von seinen Unterlieferanten, Mitarbeitern und Vertretern akzeptiert werden; (ii) mit CWT zu kooperieren, um bei Bedarf einen Aktionsplan für die Verbesserung der Leistung nach diesen Grundsätzen in den beschriebenen Bereichen umzusetzen. Der Lieferant bestätigt, dass der vorliegende Verhaltenskodex für Lieferanten mit dem unten stehenden Datum der Vertragsunterzeichnung („Datum des Inkrafttretens“) rechtsgültig ausgefertigt und an den Lieferanten ausgehändigt wurde. Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Dokuments bestätigt der Lieferant seine erforderliche Befugnis, diesen Vertrag in eigenem Namen und im Namen seiner angeschlossenen Unternehmen abzuschließen. Seite 5 / 6 Ein „angeschlossenes Unternehmen“ ist eine Gesellschaft oder andere juristische Person, die: (i) den Lieferanten entweder direkt oder indirekt beherrscht; oder (ii) direkt oder indirekt vom Lieferanten beherrscht wird; oder (iii) direkt oder indirekt von einer den Lieferanten direkt oder indirekt beherrschenden Gesellschaft oder juristischen Person beherrscht wird. „Beherrscht“ bedeutet in diesem Zusammenhang das Recht zur Ausübung des Stimm- oder eines ähnlichen Eigentumsrechts zu mehr als fünfzig Prozent (50 %), welches jedoch nur so lange ausgeübt werden kann, wie eine solche Beherrschung besteht. Für und im Auftrag von meiner Firma und deren angeschlossener Unternehmen. Firma: Unterschrift: Name: Stellung: Datum: Seite 6 / 6