Gemeindeeigene Ausstellungsmöglichkeiten Konzept der Departementskommission Bildung und Kultur (DKBK) Inhalt 1. 2. 3. Gemeindeeigene Ausstellungsräume.......................................................... 2 Zuständigkeit ................................................................................................. 2 Kultur-Estrich ................................................................................................ 2 3.1. Allgemeines ................................................................................................. 2 3.1.1. 3.1.2. 3.1.3. 3.1.4. Ausstellungseinrichtung .............................................................................................. 2 Plan ............................................................................................................................. 3 Werbung ...................................................................................................................... 3 Benützungsvorschriften............................................................................................... 3 3.2. Einladungsausstellungen ............................................................................. 4 3.2.1. 3.2.2. Finanzielles.................................................................................................................. 4 Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung ....................................... 4 3.3. Kultur-Estrich mieten.................................................................................... 4 3.3.1. 3.3.2. 3.3.3. 4. Mietkosten ................................................................................................................... 4 Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung ....................................... 4 Finanzielles.................................................................................................................. 4 Eingangsbereich Gemeindehaus................................................................. 5 4.1. Dauer der Ausstellung ................................................................................. 5 4.2. Vernissage................................................................................................... 5 4.3. Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung ........................ 5 August 2008 Seite 2 1. Gemeindeeigene Ausstellungsräume Die Einwohnergemeinde Wohlen hat die Möglichkeit, Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunsthandwerkenden zwei Plattformen für Ausstellungen zu bieten: • den Kultur-Estrich im Dachgeschoss des Schulhauses Wohlen • den Eingangsbereich im Gemeindehaus Wohlen Ziele der Anlässe und Ausstellungen in den gemeindeeigenen Räumlichkeiten sind: • Die Förderung von Kunst und Kunsthandwerk in der Gemeinde. • Das Anbieten einer Plattform für Künstlerinnen und Künstler sowie Kunsthandwerkende; insbesondere für jene, die in der Gemeinde wohnen. • Einwohnerinnen und Einwohner werden über das künstlerische Schaffen in der Gemeinde informiert. • Die gemeindeeigenen Ausstellungsräume bieten sowohl professionellen Kunstschaffenden als auch Amateuren eine Plattform, um ihr Werk auszustellen. • Nutzung des Kultur-Estrichs und des Eingangbereichs im Gemeindehaus als Austellungs- und Begegnungsort. 2. Zuständigkeit Anfragen für das Mieten des Kultur-Estrichs und Bewerbungen für eine Einladungsausstellung können an folgende Adresse gerichtet werden: Kultursekretariat Gemeindeverwaltung Wohlen Tel. 031 828 81 18 (morgens) E-Mail: [email protected] 3. Kultur-Estrich 3.1. Allgemeines • • • • • • 3.1.1. Ausstellungseinrichtung 30 Stellwände, weiss, 125 cm breit und 197 cm hoch mit Nagelrastern oben im Abstand von 5 cm 3 Tische USM 75 x 175cm 100 Konzertstühle 10 Kuben transparent, eine Seite offen, 40 x 40 x 30 cm 10 Kuben aus Holz, weiss 4 Stromschienen mit Spotlampen (siehe Plan) Seite 3 3.1.2. Plan 3.1.3. Werbung Auf Wunsch kann das Kultursekretariat für eingemietete Ausstellungen und für Einladungsausstellungen folgende Werbung anbieten: • im «Gemeindeblatt» Wohlen (Veranstaltungsbeilage) • im Anzeiger Region Bern 3.1.4. Benützungsvorschriften Jeder Benutzer ist für Ordnung und Sauberkeit vor, während und nach dem Anlass verantwortlich. Folgende Schliesszeiten sind einzuhalten: Sonntag bis und mit Freitag: 22.00 Uhr Samstag: 23.00 Uhr Beim Verlassen des Hauses sind Fenster sowie die Türe des Kultur-Estrichs und die Haupttüre zu schliessen und alle Lichter zu löschen. Das Bereitstellen und Wegräumen von Einrichtungen ist Aufgabe des Benutzers. Die Bestuhlung und der evtl. Gebrauch von Apparaten sind vorgängig mit dem Schulhauswart zu besprechen. Nach Abschluss des Anlasses muss der Kultur-Estrich sauber und aufgeräumt sein. Eine zusätzlich notwendige Reinigung wird dem Benutzer in Rechnung gestellt. Seite 4 3.2. Einladungsausstellungen Wer für Einladungsausstellungen ausgewählt wird, entscheidet die Departementskommission Bildung und Kultur (DKBK). 3.2.1. Finanzielles Die Ausstellenden sollten Preislisten mit ihren Kontaktangaben bereitstellen, die aufgelegt werden können. Eingeladene Künstler und Kunsthandwerker haben der Gemeinde bei Werkverkäufen 10% ihres Umsatzes abzugeben, jedoch erst ab einem Gesamtumsatz von Fr. 500.–. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Ausstellenden Organisation und Kosten der Vernissage übernehmen. Folgende Kosten werden von der Gemeinde übernommen: • Druck von Kleinplakaten/Einladungen im Layout der Gemeinde • Plakataushang an den wichtigsten Postautohaltestellen und am Gemeindehaus • Werbung in Anzeiger und Gemeindeblatt (siehe 3.1.3.). 3.2.2. Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung Sowohl der Transport wie das Einrichten und Abräumen der Ausstellung sind grundsätzlich Aufgabe der Ausstellenden. 3.3. Den Kultur-Estrich mieten Der Kulturestrich im Schulhaus Wohlen kann für kulturelle Veranstaltungen wie Ausstellungen, Konzerte, Vorträge und Lesungen gemietet werden. Dazu werden Mietverträge via Kultursekretariat Wohlen abgeschlossen. • • • • 3.3.1. Mietkosten Abendveranstaltung Wochenende (Freitag bis Sonntag), einrichten ab Donnerstag 10 Tage (Freitag bis 2. Sonntag), einrichten ab Donnerstag Jede weitere Woche Fr. 150.– Fr. 200.– Fr. 500.– Fr. 300.– 3.3.2. Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung Sowohl der Transport wie das Einrichten und Abräumen der Ausstellung sind grundsätzlich Aufgabe der Mieter des Kultur-Estrichs. 3.3.3. Finanzielles Alle anfallenden Kosten (Miete, Vernissage, Versicherung, Drucksachen etc.) werden vom Aussteller getragen). Seite 5 4. Eingangsbereich Gemeindehaus Auf Einladung der DKBK und in Absprache mit dem Kultursekretariat können Werke von Künstlern oder Kunsthandwerkern im Foyer des Gemeindehauses ausgestellt werden. Die Ausstellenden sollten Werk- und Preislisten mit ihren Kontaktangaben bereitstellen, die im Foyer für das Publikum aufgelegt werden. Die Ausstellung darf den betrieblichen Ablauf nicht stören. Das Kultursekretariat informiert jeweils den für den Eingangsbereich zuständigen Gemeindeschreiber und das betroffene Personal. Die Ausstellung im Eingangsbereich kann auch Aushängeschild für eine gleichzeitig im Kultur-Estrich stattfindende Einladungsausstellung sein. 4.1. Dauer der Ausstellung Die Dauer wird vom Kultursekretariat in Absprache mit der DKBK und dem Gemeindeschreiber festgelegt. 4.2. Vernissage Es besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Kultursekretariat und dem Gemeindeschreiber, auf eigene Kosten eine Vernissage durchzuführen. 4.3. Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung Sowohl der Transport wie das Einrichten und Abräumen der Ausstellung sind grundsätzlich Aufgabe der Ausstellenden.