Ausstellungskonzept

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Gemeindeeigene Ausstellungsmöglichkeiten
Konzept
der Departementskommission Bildung und Kultur (DKBK)
Inhalt
1.
2.
3.
Gemeindeeigene Ausstellungsräume.......................................................... 2
Zuständigkeit ................................................................................................. 2
Kultur-Estrich ................................................................................................ 2
3.1. Allgemeines ................................................................................................. 2
3.1.1.
3.1.2.
3.1.3.
3.1.4.
Ausstellungseinrichtung .............................................................................................. 2
Plan ............................................................................................................................. 3
Werbung ...................................................................................................................... 3
Benützungsvorschriften............................................................................................... 3
3.2. Einladungsausstellungen ............................................................................. 4
3.2.1.
3.2.2.
Finanzielles.................................................................................................................. 4
Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung ....................................... 4
3.3. Kultur-Estrich mieten.................................................................................... 4
3.3.1.
3.3.2.
3.3.3.
4.
Mietkosten ................................................................................................................... 4
Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung ....................................... 4
Finanzielles.................................................................................................................. 4
Eingangsbereich Gemeindehaus................................................................. 5
4.1. Dauer der Ausstellung ................................................................................. 5
4.2. Vernissage................................................................................................... 5
4.3. Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung ........................ 5
August 2008
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1. Gemeindeeigene Ausstellungsräume
Die Einwohnergemeinde Wohlen hat die Möglichkeit, Künstlerinnen und Künstlern
sowie Kunsthandwerkenden zwei Plattformen für Ausstellungen zu bieten:
• den Kultur-Estrich im Dachgeschoss des Schulhauses Wohlen
• den Eingangsbereich im Gemeindehaus Wohlen
Ziele der Anlässe und Ausstellungen in den gemeindeeigenen Räumlichkeiten
sind:
• Die Förderung von Kunst und Kunsthandwerk in der Gemeinde.
• Das Anbieten einer Plattform für Künstlerinnen und Künstler sowie Kunsthandwerkende; insbesondere für jene, die in der Gemeinde wohnen.
• Einwohnerinnen und Einwohner werden über das künstlerische Schaffen in der
Gemeinde informiert.
• Die gemeindeeigenen Ausstellungsräume bieten sowohl professionellen
Kunstschaffenden als auch Amateuren eine Plattform, um ihr Werk auszustellen.
• Nutzung des Kultur-Estrichs und des Eingangbereichs im Gemeindehaus als
Austellungs- und Begegnungsort.
2. Zuständigkeit
Anfragen für das Mieten des Kultur-Estrichs und Bewerbungen für eine Einladungsausstellung können an folgende Adresse gerichtet werden:
Kultursekretariat
Gemeindeverwaltung Wohlen
Tel. 031 828 81 18 (morgens)
E-Mail: [email protected]
3. Kultur-Estrich
3.1. Allgemeines
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•
•
•
3.1.1. Ausstellungseinrichtung
30 Stellwände, weiss, 125 cm breit und 197 cm hoch mit Nagelrastern oben im
Abstand von 5 cm
3 Tische USM 75 x 175cm
100 Konzertstühle
10 Kuben transparent, eine Seite offen, 40 x 40 x 30 cm
10 Kuben aus Holz, weiss
4 Stromschienen mit Spotlampen (siehe Plan)
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3.1.2. Plan
3.1.3.
Werbung
Auf Wunsch kann das Kultursekretariat für eingemietete Ausstellungen und für
Einladungsausstellungen folgende Werbung anbieten:
• im «Gemeindeblatt» Wohlen (Veranstaltungsbeilage)
• im Anzeiger Region Bern
3.1.4.
Benützungsvorschriften
Jeder Benutzer ist für Ordnung und Sauberkeit vor, während und nach dem Anlass verantwortlich.
Folgende Schliesszeiten sind einzuhalten:
Sonntag bis und mit Freitag:
22.00 Uhr
Samstag:
23.00 Uhr
Beim Verlassen des Hauses sind Fenster sowie die Türe des Kultur-Estrichs und
die Haupttüre zu schliessen und alle Lichter zu löschen.
Das Bereitstellen und Wegräumen von Einrichtungen ist Aufgabe des Benutzers.
Die Bestuhlung und der evtl. Gebrauch von Apparaten sind vorgängig mit dem
Schulhauswart zu besprechen.
Nach Abschluss des Anlasses muss der Kultur-Estrich sauber und aufgeräumt
sein. Eine zusätzlich notwendige Reinigung wird dem Benutzer in Rechnung gestellt.
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3.2. Einladungsausstellungen
Wer für Einladungsausstellungen ausgewählt wird, entscheidet die Departementskommission Bildung und Kultur (DKBK).
3.2.1.
Finanzielles
Die Ausstellenden sollten Preislisten mit ihren Kontaktangaben bereitstellen, die
aufgelegt werden können.
Eingeladene Künstler und Kunsthandwerker haben der Gemeinde bei Werkverkäufen 10% ihres Umsatzes abzugeben, jedoch erst ab einem Gesamtumsatz von
Fr. 500.–. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Ausstellenden Organisation und
Kosten der Vernissage übernehmen.
Folgende Kosten werden von der Gemeinde übernommen:
• Druck von Kleinplakaten/Einladungen im Layout der Gemeinde
• Plakataushang an den wichtigsten Postautohaltestellen und am Gemeindehaus
• Werbung in Anzeiger und Gemeindeblatt (siehe 3.1.3.).
3.2.2.
Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung
Sowohl der Transport wie das Einrichten und Abräumen der Ausstellung sind
grundsätzlich Aufgabe der Ausstellenden.
3.3. Den Kultur-Estrich mieten
Der Kulturestrich im Schulhaus Wohlen kann für kulturelle Veranstaltungen wie
Ausstellungen, Konzerte, Vorträge und Lesungen gemietet werden. Dazu werden
Mietverträge via Kultursekretariat Wohlen abgeschlossen.
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•
•
3.3.1.
Mietkosten
Abendveranstaltung
Wochenende (Freitag bis Sonntag), einrichten ab Donnerstag
10 Tage (Freitag bis 2. Sonntag), einrichten ab Donnerstag
Jede weitere Woche
Fr. 150.–
Fr. 200.–
Fr. 500.–
Fr. 300.–
3.3.2.
Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung
Sowohl der Transport wie das Einrichten und Abräumen der Ausstellung sind
grundsätzlich Aufgabe der Mieter des Kultur-Estrichs.
3.3.3.
Finanzielles
Alle anfallenden Kosten (Miete, Vernissage, Versicherung, Drucksachen etc.)
werden vom Aussteller getragen).
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4. Eingangsbereich Gemeindehaus
Auf Einladung der DKBK und in Absprache mit dem Kultursekretariat können Werke von Künstlern oder Kunsthandwerkern im Foyer des Gemeindehauses ausgestellt werden. Die Ausstellenden sollten Werk- und Preislisten mit ihren Kontaktangaben bereitstellen, die im Foyer für das Publikum aufgelegt werden.
Die Ausstellung darf den betrieblichen Ablauf nicht stören. Das Kultursekretariat
informiert jeweils den für den Eingangsbereich zuständigen Gemeindeschreiber
und das betroffene Personal.
Die Ausstellung im Eingangsbereich kann auch Aushängeschild für eine gleichzeitig im Kultur-Estrich stattfindende Einladungsausstellung sein.
4.1. Dauer der Ausstellung
Die Dauer wird vom Kultursekretariat in Absprache mit der DKBK und dem Gemeindeschreiber festgelegt.
4.2. Vernissage
Es besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Kultursekretariat und dem
Gemeindeschreiber, auf eigene Kosten eine Vernissage durchzuführen.
4.3. Transport sowie Einrichten und Abräumen der Ausstellung
Sowohl der Transport wie das Einrichten und Abräumen der Ausstellung sind
grundsätzlich Aufgabe der Ausstellenden.
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