Broschüre - Verband Deutsche Nierenzentren

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Nephrologie
Prävention
Dialyse
Transplantation
Verband Deutsche Nierenzentren
der DDnÄ e.V.
Kleine Klotzbahn 23
D-42105 Wuppertal
Postfach 132304
D-42050 Wuppertal
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Telefax +49 (0)202–24845-60
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Reinhardtstraße 14
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www.dnev.de
[email protected]
Gebührenfreies Nierentelefon
0800–2484848
immer mittwochs
von 16.00 – 18.00 Uhr
Nephrologie
Prävention
Dialyse
Transplantation
Qualitätssicherung
Die Nephrologie im Spiegel
dokumentierter Ergebnisqualität
Der Bundesverband der vertragsärztlich tätigen Fachärzte für Innere
Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie
• bietet Lösungen für die
verpflichtende Datenerfassung
und -übermittlung an
• wird Berichtersteller nach
Anlage 4 der QualitätssicherungsRichtlinie Dialyse
• fördert die Behandlungsqualität
zusätzlich durch verbandsinternes
Benchmarking
Stand 09/2006
Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse:
Quartalsweise zum Versand von zwei
elektronischen Datenbündeln verpflichtet
Anfang 2004 wurde das GKV-Modernisierungsgesetz gültig. Damit begann
die Verpflichtung für die Kassenärztlichen Vereinigungen, „Maßnahmen
zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung durchzuführen“, die Ziele zu dokumentieren, die Ergebnisse zu veröffentlichen und
die Qualität der Leistungen im Einzelfall durch Stichproben zu prüfen.
Mit der Veröffentlichung der Qualitätssicherungs-Richtlinien Dialyse hat
der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Juni
2006 diese Verpflichtung erstmalig für einen fachärztlichen Bereich in einen konkret beschriebenen Maßnahmenkatalog umgesetzt. Die „Richtlinie
zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen nach den §§ 136
und 136a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ regelt in Ergänzung der für Blutreinigungsverfahren bereits geltenden Voraussetzungen
•
die Kriterien zur Qualitätsbeurteilung der Dialysebehandlungen in der
vertragsärztlichen Versorgung sowie die Auswahl, den Umfang und
das Verfahren der Stichprobenprüfung,
•
die ausnahmslose Verpflichtung für alle Erbringer ambulanter Dialyseleistungen zur Beteiligung an den einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung.
Vierteljährlich, und zwar innerhalb von fünf Werktagen nach Quartalsende, muss jedes vertragsärztlich tätige bzw. ambulante Dialysezentrum jeweils ein Datenpaket in elektronischer Form an zwei Adressen schicken:
1.
Die Stammdaten und Parameter nach den Anlagen 1 - 3 zusammen
mit den Abrechnungsdaten an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Eine Dialysebehandlung darf nur noch dann bezahlt werden,
wenn die KV eine ausreichende Dokumentation nach den Vorschriften
der neuen Richtlinie feststellt.
2.
Die Qualitätsdaten nach Anlage 4 der Richtlinien an einen Berichtersteller. Auch hier wird die Vergütung der ambulanten Nierenersatztherapie davon abhängig gemacht, dass dieses Rückmeldesystem zur einrichtungsübergreifenden Selbstkontrolle (Benchmarking) mit einem
Berichtersteller vertraglich abgesichert ist.
DN e.V.
Stamm- und Qualitätsdaten: Zwei Adressen
für unterschiedliche Parameter
Die Anlagen 1 – 3 der Qualitätssicherungs-Richtlinien Dialyse beschreiben
den Inhalt des Datenpakets, das künftig im Verbund mit der Quartalsabrechnung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zu senden ist.
Die KV überprüft die Vollständigkeit – Dialysebehandlungen ohne vorliegende Stamm- und Qualitätsdaten dürfen dann nicht mehr vergütet werden. Für neue oder vorübergehende (Gast-/Ferien-)Patienten werden die
Stammdaten ausreichend sein, weil ein vollständige Datensatz dafür nicht
vorhanden sein kann. Für Stammpatienten ist der vollständige Datensatz
an die KV zu übermitteln.
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•
KV-Abrechnungsnummer der Praxis, Einrichtungspseudonym/Fallnummer,
Geburtsjahr/Geschlecht/Postleitzahl/Bundesland/Krankenkassenart,
Therapiestatus/Dialyseverfahren/Dialyseform/Körpergröße/Beginn
der Nierenersatztherapie/Renale Grunderkrankung/Wesentliche Ereignisse (bei Beendigung oder Unterbrechung der Dialysebehandlung
im Zentrum)/Hämoglobin/Dialysefrequenz bei Zentrumsdialyse,
Für die Berechnung des single-pool Kt/V bei Hämodialyse: Effektive
Dialysedauer, prä- und postdialytischer Harnstoff, Körpergewicht vor
und nach der Dialysebehandlung, Ultrafiltration,
Für die Berechnung der Kt/V Wochendosis bei Peritonealdialyse: Dialysatvolumen/24 Stunden, Harnstoff im Serum/im Dialysat, Körpergewicht und Restausscheidung.
Nach dem Abgleich mit der Abrechnung übermittelt die KV die Daten ohne KV-Nummer weiter an den Datenanalysten, der die weitere Bearbeitung
und Analyse vornimmt.
Zeitgleich ist für jeden kontinuierlich ambulant behandelten Patienten
anonymisiert eine Reihe weiterer Qualitätsmarker zu dokumentieren und
elektronisch an den Berichtersteller zu übermitteln. Diese Daten verlassen
die Praxis vollständig patientenanomysiert:
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Einrichtungskennzeichen/Fallnummer
Serumalbumin/Kalzium/Phosphat/Blutdruck syst. + diast./Wochendosis Erythropoetin/Komorbiditäten
HbA1c bei Diabetes mellitus,
Gabe von Wachstumshormon (bei Kindern).
Details der Richtlinien unter der Lupe
Wann ist mit dem Start zu rechnen?
Die Fülle der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung noch zu erarbeitenden bzw. umzusetzenden Datenschnittstellen und -übermittlungsverfahren sowie die weiteren organisatorischen Vorbereitungen, darunter die
Beauftragung des Datenanalysten, erschweren eine konkrete Prognose.
Welche Kriterien gelten?
Für die Beurteilung der Dialysen gelten Grenzwerte. Beispielsweise können Zweifel an der ordnungsgemäßen Behandlung entstehen und zur
Stichprobenprüfung durch die Qualitäts-Sicherungskommission führen,
wenn mehr als 15 % aller im Quartal behandelten Patienten einen Kt/VWert kleiner als 1,2 (HD) bzw. einen wKt/V-Wert kleiner als 1,9 (PD) haben. Weitere Kriterien sind der Hämoglobinwert sowie (bei Hämodialyse)
die Dialysefrequenz und effektive Dialysedauer. Zweifel bestehen laut
Richtlinie insbesondere dann, wenn mehr als die Hälfte der Grenzwerte in
zwei aufeinander folgenden Quartalen überschritten werden. In den ersten
18 Monaten sind die Sanktionen ausgesetzt. Danach können die Folgen bis
zum Widerruf des Versorgungsauftrags reichen.
Gibt es Anfangstoleranzen bei der KV?
Für unvollständig bei der KV eingereichte Abrechnungs- und Qualitätsdatensätze ist keine „Gnadenfrist“ vorgesehen. Die Abrechnung einer
Dialysebehandlung darf vom offiziellen Start der verpflichtenden Datenerfassung an nur erfolgen, wenn eine ausreichende Dokumentation nach der
Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse vorliegt.
Was passiert ohne Berichtersteller-Vertrag?
Der Vertragsabschluss mit einem Berichtersteller über die quartalsweise
Datenlieferung für das „Rückmeldesystem zur Selbstkontrolle“ (Benchmarking) wird in den Richtlinien zwingend vorgeschrieben. Ohne rechtzeitigen Nachweis eines geltenden Vertrags zum Zeitpunkt der Umsetzung
darf die KV die Dialyseleistungen nicht vergüten.
Wie funktioniert das Benchmarking?
Der Datenanalyst schickt seine vierteljährlichen Benchmarkingberichte
sowohl an die jeweils zuständige Qualitätssicherungs-Kommission als
auch über die KVen zurück an die Dialysezentren, ohne dass die jeweilige KV Einblick in die Ergebnisse nehmen darf. Dasselbe geschieht beim
Berichtersteller, der die Ärzte, die mit ihm einen Vertrag abgeschlossen
haben, ebenfalls mit den Benchmarkingergebnissen versorgt.
DN e.V.
Lösungshilfen für alle Dialysezentren
Der Verband Deutsche Nierenzentren e.V. (DN e.V.) hat dafür gesorgt,
dass zur Erfüllung der neuen Verpflichtungen wirksame und vollständige
Lösungshilfen für alle Dialysezentren zur Verfügung stehen werden. Dabei
wurden die unterschiedlichen Systemvoraussetzungen berücksichtigt.
Damit wird jede Dialyseeinrichtung in Deutschland, die Dialysepatienten
ambulant behandelt, in die Lage versetzt, die Datensätze entsprechend
der gesetzlichen Vorgaben zu liefern. Dies gilt vorbehaltlich der noch
nicht vorliegenden technischen Vorgaben durch die KBV und unter der
Voraussetzung des noch zu klärenden Schnittstellenbedarfs. Der Verband
Deutsche Nierenzentren der DN e.V. wird sich selbst als Berichtersteller
akkreditieren. Diese Leistung können alle Mitglieder, aber auch Nichtmitglieder bzw. sämtliche ambulante Dialyseeinrichtungen ungeachtet ihrer
Strukturen in Anspruch nehmen.
Die Vertragsunterlagen und eine ausführliche Beschreibung des Systems
QuasyNeT sowie der weiteren Module sind bei der Geschäftsstelle abrufbar
(die Kontaktdaten befinden sich auf der Rückseite dieser Unterlage).
Die Leistungen der Erfassungssysteme QuasyNeT Standard bzw. QuasyNeT
Pro werden auf den Seiten 10/11 ausführlicher beschrieben.
Die Lösungen bzw. Kombinationsmöglichkeiten:
Für Dialyseinformationssysteme
Nephro 7: QuasyNeT Standard PlugIn
Indication und DOCexpert: Schnittstellen zu QuasyNeT Standard
Für Praxisverwaltungssysteme sowie Eigenentwicklungen
QuasyNeT Pro
Für Dialysepraxen ohne EDV-System
QuasyNeT Pro
QuasyNeT Standard „bedient“ ausschließlich den Berichtersteller mit den
verpflichtenden Daten. Bei den Dialyseinformationssystemen Nephro 7,
Indication und DOCexpert wird die eigenständige Weiterleitung der Qualitätsdaten an die KVen in Verbindung mit den Abrechnungsdaten vorausgesetzt. QuasyNeT Pro unterstützt die Weitergabe der Qualitätsdaten an die
KVen und ist unter entsprechenden technischen Voraussetzungen auch in
der Lage, diese Aufgabe eigenständig zu übernehmen.
QuasyNeT Standard und Pro im Zusammenwirken
mit Dialyseverwaltungs- bzw. Praxissystemen
in der graphischen Übersicht
DN e.V.
QuasyNeT: Systeme und optionale Module
QuasyNeT Standard: Bedienung des Berichterstellers
Das Qualitätssicherungssystem QuasyNeT Standard ist für Zentren konzipiert, die ein kombiniertes Praxis-/Dialyseinformationssystem (z. B.
Nephro 7, Indication, DOCexpert) nutzen. Das Modul ist netzwerkfähig
und alternativ als Nephro 7-PlugIn bzw. als Standalone-Version für Dialyseinformationssysteme mit QuasyNeT-Schnittstelle (derzeit Indication,
DOCexpert) verfügbar. Die Komponenten für die Übermittlungen an den
Berichtersteller:
•
SQL-Datenbank (entsprechend dem erweiterten QuasyNeT-Datenbankdesign)
•
Einleseroutinen für XML-Qualitätsdaten gemäß der erweiterten QuasyNeT-Datensatzbeschreibung (nur Standalone-Version, da in NEPHRO 7
integriert)
•
Validierungsroutinen mit Fehlerprotokollen (nur Standalone-Version,
da in NEPHRO 7 integriert)
•
Verschlüsselungs- und Übertragungsroutinen zum QuasyNeT-Server
•
Routine zur Überprüfung der KBV-Auffälligkeitskriterien (nur Standalone-Version, da in NEPHRO 7 integriert)
QuasyNeT Pro: Pflichtdaten an KV und Berichtersteller
Das Qualitätssicherungssystem QuasyNeT Pro ist für Zentren konzipiert,
die ein Praxissystem im Einsatz haben, mit dem die Anforderungen der
Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse, die Datenübermittlung an die KV
betreffend, nicht erfüllt werden können. Der Inhalt:
•
Sämtliche Funktionen von QuasyNeT Standard
•
Patientenverwaltung
•
Standard-Krankenakte
•
Dialyseregime
•
Einlesen von Laborwerten nach LDT-Standard
•
Abrechnung unter bestimmten Voraussetzungen
•
Erzeugung des KV-Basisdatenblocks
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DN e.V.
Optionale Zusatzmodule für QuasyNeT Pro
• Vorkonfigurierte Ergänzungen durch Standardformulare (z.B. Dialyseprotokoll, Ferien- oder Klinikverlegungsbericht usw.)
•
Erweiterung zur Netzwerkfähigkeit
•
Datenübernahmen aus Praxissystemen
•
In Abhängigkeit der Konfiguration und der noch zu erarbeitenden Vorgaben durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung: Zusatzprogramm
zur automatischen Vollständigkeitsprüfung des Qualitätssicherungsdatensatzes
•
Übergabe von Dialyseleistungen und Qualitätssicherungsdatensätzen
an das Praxissystem unter der Voraussetzung entsprechender und
möglicherweise zu zertifizierten Schnittstellen. Dazu fehlen bisher die
Vorgaben der KBV
•
Regelwerksprüfung und Validierung der in der Praxis und Dialyse erfassten Leistungen und Abgleich der Abrechnungs- mit den Qualitätssicherungsdaten bei Verwendung von QuasyNeT Pro als ausschließliches Eingabemedium.
•
DialDoQ (optional) für QuasyNeT Standard und Pro
Das optionale Modul enthält Auswerteroutinen für die interne Qualitätssicherung, für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist es nicht erforderlich. Im Detail sind möglich:
•
Zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten
•
Bildung von Auswertegruppen
•
Generierung von Individualauswertungen
•
Internes Benchmarking mit den Gesamtdaten der Gruppe
Nur für DN-Mitglieder: Zusätzliches verbandsinternes Benchmarking
Die Mitglieder des Verbands Deutsche Nierenzentren der DN e.V. können
mit QuasyNeT Standard oder Pro zusätzlich am internen Benchmarking
teilnehmen, das die kompletten Qualitätsdaten nach den Anlagen 1 bis 4
(patientenanonym ohne Stammdaten) sowie weitere Qualitätsparameter
zum Vergleich der eigenen mit den Gesamtergebnisse umfasst. Die verbandsinternen Auswertungen werden vierteljährlich verschickt.
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Durch verbandsinternes Benchmarking die
Ergebnisqualität permanent im Visier
Während sich die Inhalte der inzwischen verabschiedeten Qualitätssicherungs-Richtlinie noch in der Diskussion befanden, wurde für die
Mitglieder des Verbands Deutsche Nierenzentren der DDnÄ e.V. ein zeitgemäßes Benchmarkingsystem aufgebaut, in dem die gesetzlichen Anforderungen bereits vollständig berücksichtigt worden sind.
Die Qualitätsdaten für den auf DN-Ebene eingeführten Datenpool QuaNT
(Qualität Nephrologie-Transplantation) werden wahlweise mit EuCLiD
(Firma Fresenius Medical Care) oder QuasyNeT (von dem Nephrologen
und Dipl.Informatiker Dr. Johannes Duttlinger neu entwickeltes System)
gesammelt.
In QuasyNeT (Qualitätssicherungssystem Nephrologie-Dialyse) werden
quartalsweise die Behandlungsergebnisse der eigenen Patienten mit
dem Durchschnitt aller Teilnehmer verglichen. Die Erfassung enthält das
komplette Programm, das nach der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse
künftig verpflichtend mit der Quartalsabrechnung an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. an einen Berichtersteller zu übermitteln ist,
sowie noch weitere Parameter.
Ein optionales Modul (DialDoQ) gibt die Möglichkeit, zu beliebigen Zeitpunkten einrichtungsintern für alle Patienten oder selektierte Gruppen mit
diversen Fragestellungen unterschiedliche Auswertungen und Aussagen
zum Stand der Behandlungsqualität abzurufen.
Mit QuasyNeT können in der Zukunft über die Qualitätsergebnisse der
Dialysebehandlung hinaus auch die Daten der chronisch nierenkranken,
aber (noch) nicht dialysepflichtigen sowie der transplantierten Patienten
verglichen werden.
Aktuelle Information und Fortbildung zu den Verpflichtungen nach
der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse und die Möglichkeiten der
praktischen Umsetzung:
Nephrologisches Jahresgespräch 2006 vom 10. - 12.11.2006 in
Mannheim mit dem Workshop „Ergebnisqualität in der Nephrologie“.
Information und Anmeldung: DN-Geschäftsstelle Wuppertal
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DN e.V.
DN e.V.: Starke Standesvertretung mit
Kompetenz und umfangreichem Service
Der Verband Deutsche Nierenzentren der DDnÄ e.V. besteht seit 1980 (bis
2004 unter dem Namen Deutsche Dialysegesellschaft niedergelassener
Ärzte e.V.) als Standesvertretung der vertragsärztlich tätigen Nierenspezialisten. In den bundesweit über 500 nephrologischen Praxen und
Dialysezentren werden nierenkranke Patienten mit großer Kompetenz
diagnostisch und präventiv betreut, mit ambulanter Nierenersatztherapie
qualifiziert behandelt und nach erfolgreicher Nierentransplantion weiter
fachärztlich begleitet.
Dank seiner Mitgliederstärke befindet sich der DN e.V. heute im Versorgungsumfang der chronisch nierenkranken Patienten in Deutschland an
der Spitze aller Leistungserbringer.
Der DN e.V. vertritt deutlich mehr als 700 Mitglieder mit Kompetenz und
Stärke. Die Dachorganisation der vertragsärztlichen Nephrologen ist nach
außen der Gesprächspartner im politischen Umfeld, Verhandlungspartner
auf der berufspolitischen Ebene, Initiator präventiver Initiativen und Motor
für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund um Niere und Bluthochdruck.
Ein enges und erfolgreiches Zusammenwirken besteht mit dem Bundesverband Niere e.V., der Organisation der Patienten. Der DN e.V. ist Gesellschafter der QuaSi-Niere gGmbH, des zentralen Registers für die Nierenersatztherapie in Deutschland, und fördert darüber hinaus sowohl finanziell
als auch durch aktive Mitarbeit Gründungen, die den Patienten dienen,
z. B. die „ReNi“ (Rehabilitation Niere) und die Aufklärungsinitiative „Fit
für Dialyse“.
Den Mitgliedern gegenüber leistet der DN e.V. beratende Hilfestellung und
praktische Unterstützung bei der Klärung und Lösung aller Fragen rund
um die ambulante Patientenversorgung in Gegenwart und Zukunft. Die
zeitentlastenden Dienstleistungen sind, weil sie Freiräume für die Betreuung der Patienten schaffen, ein zusätzlicher Beitrag zur Behandlungsqualität in den nephrologischen Praxen.
Die Fortbildungsveranstaltungen des Verbands - insbesondere das jährliche Nephrologische Jahresgespräch in Mannheim und das Post ASNMeeting in Berlin - sind mit einer anspruchsvollen und praxisbezogenen
Programmgestaltung äußerst renommierte Anziehungspunkte.
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