Nephrologie Prävention Dialyse Transplantation Verband Deutsche Nierenzentren der DDnÄ e.V. Kleine Klotzbahn 23 D-42105 Wuppertal Postfach 132304 D-42050 Wuppertal Telefon +49 (0)202–24845-0 Telefax +49 (0)202–24845-60 Büro Berlin Reinhardtstraße 14 D-10117 Berlin Telefon +49 (0)30–27890572 www.dnev.de [email protected] Gebührenfreies Nierentelefon 0800–2484848 immer mittwochs von 16.00 – 18.00 Uhr Nephrologie Prävention Dialyse Transplantation Qualitätssicherung Die Nephrologie im Spiegel dokumentierter Ergebnisqualität Der Bundesverband der vertragsärztlich tätigen Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie • bietet Lösungen für die verpflichtende Datenerfassung und -übermittlung an • wird Berichtersteller nach Anlage 4 der QualitätssicherungsRichtlinie Dialyse • fördert die Behandlungsqualität zusätzlich durch verbandsinternes Benchmarking Stand 09/2006 Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse: Quartalsweise zum Versand von zwei elektronischen Datenbündeln verpflichtet Anfang 2004 wurde das GKV-Modernisierungsgesetz gültig. Damit begann die Verpflichtung für die Kassenärztlichen Vereinigungen, „Maßnahmen zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung durchzuführen“, die Ziele zu dokumentieren, die Ergebnisse zu veröffentlichen und die Qualität der Leistungen im Einzelfall durch Stichproben zu prüfen. Mit der Veröffentlichung der Qualitätssicherungs-Richtlinien Dialyse hat der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Juni 2006 diese Verpflichtung erstmalig für einen fachärztlichen Bereich in einen konkret beschriebenen Maßnahmenkatalog umgesetzt. Die „Richtlinie zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen nach den §§ 136 und 136a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ regelt in Ergänzung der für Blutreinigungsverfahren bereits geltenden Voraussetzungen • die Kriterien zur Qualitätsbeurteilung der Dialysebehandlungen in der vertragsärztlichen Versorgung sowie die Auswahl, den Umfang und das Verfahren der Stichprobenprüfung, • die ausnahmslose Verpflichtung für alle Erbringer ambulanter Dialyseleistungen zur Beteiligung an den einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung. Vierteljährlich, und zwar innerhalb von fünf Werktagen nach Quartalsende, muss jedes vertragsärztlich tätige bzw. ambulante Dialysezentrum jeweils ein Datenpaket in elektronischer Form an zwei Adressen schicken: 1. Die Stammdaten und Parameter nach den Anlagen 1 - 3 zusammen mit den Abrechnungsdaten an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Eine Dialysebehandlung darf nur noch dann bezahlt werden, wenn die KV eine ausreichende Dokumentation nach den Vorschriften der neuen Richtlinie feststellt. 2. Die Qualitätsdaten nach Anlage 4 der Richtlinien an einen Berichtersteller. Auch hier wird die Vergütung der ambulanten Nierenersatztherapie davon abhängig gemacht, dass dieses Rückmeldesystem zur einrichtungsübergreifenden Selbstkontrolle (Benchmarking) mit einem Berichtersteller vertraglich abgesichert ist. DN e.V. Stamm- und Qualitätsdaten: Zwei Adressen für unterschiedliche Parameter Die Anlagen 1 – 3 der Qualitätssicherungs-Richtlinien Dialyse beschreiben den Inhalt des Datenpakets, das künftig im Verbund mit der Quartalsabrechnung an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zu senden ist. Die KV überprüft die Vollständigkeit – Dialysebehandlungen ohne vorliegende Stamm- und Qualitätsdaten dürfen dann nicht mehr vergütet werden. Für neue oder vorübergehende (Gast-/Ferien-)Patienten werden die Stammdaten ausreichend sein, weil ein vollständige Datensatz dafür nicht vorhanden sein kann. Für Stammpatienten ist der vollständige Datensatz an die KV zu übermitteln. • • • • • KV-Abrechnungsnummer der Praxis, Einrichtungspseudonym/Fallnummer, Geburtsjahr/Geschlecht/Postleitzahl/Bundesland/Krankenkassenart, Therapiestatus/Dialyseverfahren/Dialyseform/Körpergröße/Beginn der Nierenersatztherapie/Renale Grunderkrankung/Wesentliche Ereignisse (bei Beendigung oder Unterbrechung der Dialysebehandlung im Zentrum)/Hämoglobin/Dialysefrequenz bei Zentrumsdialyse, Für die Berechnung des single-pool Kt/V bei Hämodialyse: Effektive Dialysedauer, prä- und postdialytischer Harnstoff, Körpergewicht vor und nach der Dialysebehandlung, Ultrafiltration, Für die Berechnung der Kt/V Wochendosis bei Peritonealdialyse: Dialysatvolumen/24 Stunden, Harnstoff im Serum/im Dialysat, Körpergewicht und Restausscheidung. Nach dem Abgleich mit der Abrechnung übermittelt die KV die Daten ohne KV-Nummer weiter an den Datenanalysten, der die weitere Bearbeitung und Analyse vornimmt. Zeitgleich ist für jeden kontinuierlich ambulant behandelten Patienten anonymisiert eine Reihe weiterer Qualitätsmarker zu dokumentieren und elektronisch an den Berichtersteller zu übermitteln. Diese Daten verlassen die Praxis vollständig patientenanomysiert: • • • • Einrichtungskennzeichen/Fallnummer Serumalbumin/Kalzium/Phosphat/Blutdruck syst. + diast./Wochendosis Erythropoetin/Komorbiditäten HbA1c bei Diabetes mellitus, Gabe von Wachstumshormon (bei Kindern). Details der Richtlinien unter der Lupe Wann ist mit dem Start zu rechnen? Die Fülle der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung noch zu erarbeitenden bzw. umzusetzenden Datenschnittstellen und -übermittlungsverfahren sowie die weiteren organisatorischen Vorbereitungen, darunter die Beauftragung des Datenanalysten, erschweren eine konkrete Prognose. Welche Kriterien gelten? Für die Beurteilung der Dialysen gelten Grenzwerte. Beispielsweise können Zweifel an der ordnungsgemäßen Behandlung entstehen und zur Stichprobenprüfung durch die Qualitäts-Sicherungskommission führen, wenn mehr als 15 % aller im Quartal behandelten Patienten einen Kt/VWert kleiner als 1,2 (HD) bzw. einen wKt/V-Wert kleiner als 1,9 (PD) haben. Weitere Kriterien sind der Hämoglobinwert sowie (bei Hämodialyse) die Dialysefrequenz und effektive Dialysedauer. Zweifel bestehen laut Richtlinie insbesondere dann, wenn mehr als die Hälfte der Grenzwerte in zwei aufeinander folgenden Quartalen überschritten werden. In den ersten 18 Monaten sind die Sanktionen ausgesetzt. Danach können die Folgen bis zum Widerruf des Versorgungsauftrags reichen. Gibt es Anfangstoleranzen bei der KV? Für unvollständig bei der KV eingereichte Abrechnungs- und Qualitätsdatensätze ist keine „Gnadenfrist“ vorgesehen. Die Abrechnung einer Dialysebehandlung darf vom offiziellen Start der verpflichtenden Datenerfassung an nur erfolgen, wenn eine ausreichende Dokumentation nach der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse vorliegt. Was passiert ohne Berichtersteller-Vertrag? Der Vertragsabschluss mit einem Berichtersteller über die quartalsweise Datenlieferung für das „Rückmeldesystem zur Selbstkontrolle“ (Benchmarking) wird in den Richtlinien zwingend vorgeschrieben. Ohne rechtzeitigen Nachweis eines geltenden Vertrags zum Zeitpunkt der Umsetzung darf die KV die Dialyseleistungen nicht vergüten. Wie funktioniert das Benchmarking? Der Datenanalyst schickt seine vierteljährlichen Benchmarkingberichte sowohl an die jeweils zuständige Qualitätssicherungs-Kommission als auch über die KVen zurück an die Dialysezentren, ohne dass die jeweilige KV Einblick in die Ergebnisse nehmen darf. Dasselbe geschieht beim Berichtersteller, der die Ärzte, die mit ihm einen Vertrag abgeschlossen haben, ebenfalls mit den Benchmarkingergebnissen versorgt. DN e.V. Lösungshilfen für alle Dialysezentren Der Verband Deutsche Nierenzentren e.V. (DN e.V.) hat dafür gesorgt, dass zur Erfüllung der neuen Verpflichtungen wirksame und vollständige Lösungshilfen für alle Dialysezentren zur Verfügung stehen werden. Dabei wurden die unterschiedlichen Systemvoraussetzungen berücksichtigt. Damit wird jede Dialyseeinrichtung in Deutschland, die Dialysepatienten ambulant behandelt, in die Lage versetzt, die Datensätze entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu liefern. Dies gilt vorbehaltlich der noch nicht vorliegenden technischen Vorgaben durch die KBV und unter der Voraussetzung des noch zu klärenden Schnittstellenbedarfs. Der Verband Deutsche Nierenzentren der DN e.V. wird sich selbst als Berichtersteller akkreditieren. Diese Leistung können alle Mitglieder, aber auch Nichtmitglieder bzw. sämtliche ambulante Dialyseeinrichtungen ungeachtet ihrer Strukturen in Anspruch nehmen. Die Vertragsunterlagen und eine ausführliche Beschreibung des Systems QuasyNeT sowie der weiteren Module sind bei der Geschäftsstelle abrufbar (die Kontaktdaten befinden sich auf der Rückseite dieser Unterlage). Die Leistungen der Erfassungssysteme QuasyNeT Standard bzw. QuasyNeT Pro werden auf den Seiten 10/11 ausführlicher beschrieben. Die Lösungen bzw. Kombinationsmöglichkeiten: Für Dialyseinformationssysteme Nephro 7: QuasyNeT Standard PlugIn Indication und DOCexpert: Schnittstellen zu QuasyNeT Standard Für Praxisverwaltungssysteme sowie Eigenentwicklungen QuasyNeT Pro Für Dialysepraxen ohne EDV-System QuasyNeT Pro QuasyNeT Standard „bedient“ ausschließlich den Berichtersteller mit den verpflichtenden Daten. Bei den Dialyseinformationssystemen Nephro 7, Indication und DOCexpert wird die eigenständige Weiterleitung der Qualitätsdaten an die KVen in Verbindung mit den Abrechnungsdaten vorausgesetzt. QuasyNeT Pro unterstützt die Weitergabe der Qualitätsdaten an die KVen und ist unter entsprechenden technischen Voraussetzungen auch in der Lage, diese Aufgabe eigenständig zu übernehmen. QuasyNeT Standard und Pro im Zusammenwirken mit Dialyseverwaltungs- bzw. Praxissystemen in der graphischen Übersicht DN e.V. QuasyNeT: Systeme und optionale Module QuasyNeT Standard: Bedienung des Berichterstellers Das Qualitätssicherungssystem QuasyNeT Standard ist für Zentren konzipiert, die ein kombiniertes Praxis-/Dialyseinformationssystem (z. B. Nephro 7, Indication, DOCexpert) nutzen. Das Modul ist netzwerkfähig und alternativ als Nephro 7-PlugIn bzw. als Standalone-Version für Dialyseinformationssysteme mit QuasyNeT-Schnittstelle (derzeit Indication, DOCexpert) verfügbar. Die Komponenten für die Übermittlungen an den Berichtersteller: • SQL-Datenbank (entsprechend dem erweiterten QuasyNeT-Datenbankdesign) • Einleseroutinen für XML-Qualitätsdaten gemäß der erweiterten QuasyNeT-Datensatzbeschreibung (nur Standalone-Version, da in NEPHRO 7 integriert) • Validierungsroutinen mit Fehlerprotokollen (nur Standalone-Version, da in NEPHRO 7 integriert) • Verschlüsselungs- und Übertragungsroutinen zum QuasyNeT-Server • Routine zur Überprüfung der KBV-Auffälligkeitskriterien (nur Standalone-Version, da in NEPHRO 7 integriert) QuasyNeT Pro: Pflichtdaten an KV und Berichtersteller Das Qualitätssicherungssystem QuasyNeT Pro ist für Zentren konzipiert, die ein Praxissystem im Einsatz haben, mit dem die Anforderungen der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse, die Datenübermittlung an die KV betreffend, nicht erfüllt werden können. Der Inhalt: • Sämtliche Funktionen von QuasyNeT Standard • Patientenverwaltung • Standard-Krankenakte • Dialyseregime • Einlesen von Laborwerten nach LDT-Standard • Abrechnung unter bestimmten Voraussetzungen • Erzeugung des KV-Basisdatenblocks 10 DN e.V. Optionale Zusatzmodule für QuasyNeT Pro • Vorkonfigurierte Ergänzungen durch Standardformulare (z.B. Dialyseprotokoll, Ferien- oder Klinikverlegungsbericht usw.) • Erweiterung zur Netzwerkfähigkeit • Datenübernahmen aus Praxissystemen • In Abhängigkeit der Konfiguration und der noch zu erarbeitenden Vorgaben durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung: Zusatzprogramm zur automatischen Vollständigkeitsprüfung des Qualitätssicherungsdatensatzes • Übergabe von Dialyseleistungen und Qualitätssicherungsdatensätzen an das Praxissystem unter der Voraussetzung entsprechender und möglicherweise zu zertifizierten Schnittstellen. Dazu fehlen bisher die Vorgaben der KBV • Regelwerksprüfung und Validierung der in der Praxis und Dialyse erfassten Leistungen und Abgleich der Abrechnungs- mit den Qualitätssicherungsdaten bei Verwendung von QuasyNeT Pro als ausschließliches Eingabemedium. • DialDoQ (optional) für QuasyNeT Standard und Pro Das optionale Modul enthält Auswerteroutinen für die interne Qualitätssicherung, für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist es nicht erforderlich. Im Detail sind möglich: • Zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten • Bildung von Auswertegruppen • Generierung von Individualauswertungen • Internes Benchmarking mit den Gesamtdaten der Gruppe Nur für DN-Mitglieder: Zusätzliches verbandsinternes Benchmarking Die Mitglieder des Verbands Deutsche Nierenzentren der DN e.V. können mit QuasyNeT Standard oder Pro zusätzlich am internen Benchmarking teilnehmen, das die kompletten Qualitätsdaten nach den Anlagen 1 bis 4 (patientenanonym ohne Stammdaten) sowie weitere Qualitätsparameter zum Vergleich der eigenen mit den Gesamtergebnisse umfasst. Die verbandsinternen Auswertungen werden vierteljährlich verschickt. 11 Durch verbandsinternes Benchmarking die Ergebnisqualität permanent im Visier Während sich die Inhalte der inzwischen verabschiedeten Qualitätssicherungs-Richtlinie noch in der Diskussion befanden, wurde für die Mitglieder des Verbands Deutsche Nierenzentren der DDnÄ e.V. ein zeitgemäßes Benchmarkingsystem aufgebaut, in dem die gesetzlichen Anforderungen bereits vollständig berücksichtigt worden sind. Die Qualitätsdaten für den auf DN-Ebene eingeführten Datenpool QuaNT (Qualität Nephrologie-Transplantation) werden wahlweise mit EuCLiD (Firma Fresenius Medical Care) oder QuasyNeT (von dem Nephrologen und Dipl.Informatiker Dr. Johannes Duttlinger neu entwickeltes System) gesammelt. In QuasyNeT (Qualitätssicherungssystem Nephrologie-Dialyse) werden quartalsweise die Behandlungsergebnisse der eigenen Patienten mit dem Durchschnitt aller Teilnehmer verglichen. Die Erfassung enthält das komplette Programm, das nach der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse künftig verpflichtend mit der Quartalsabrechnung an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bzw. an einen Berichtersteller zu übermitteln ist, sowie noch weitere Parameter. Ein optionales Modul (DialDoQ) gibt die Möglichkeit, zu beliebigen Zeitpunkten einrichtungsintern für alle Patienten oder selektierte Gruppen mit diversen Fragestellungen unterschiedliche Auswertungen und Aussagen zum Stand der Behandlungsqualität abzurufen. Mit QuasyNeT können in der Zukunft über die Qualitätsergebnisse der Dialysebehandlung hinaus auch die Daten der chronisch nierenkranken, aber (noch) nicht dialysepflichtigen sowie der transplantierten Patienten verglichen werden. Aktuelle Information und Fortbildung zu den Verpflichtungen nach der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse und die Möglichkeiten der praktischen Umsetzung: Nephrologisches Jahresgespräch 2006 vom 10. - 12.11.2006 in Mannheim mit dem Workshop „Ergebnisqualität in der Nephrologie“. Information und Anmeldung: DN-Geschäftsstelle Wuppertal 12 DN e.V. DN e.V.: Starke Standesvertretung mit Kompetenz und umfangreichem Service Der Verband Deutsche Nierenzentren der DDnÄ e.V. besteht seit 1980 (bis 2004 unter dem Namen Deutsche Dialysegesellschaft niedergelassener Ärzte e.V.) als Standesvertretung der vertragsärztlich tätigen Nierenspezialisten. In den bundesweit über 500 nephrologischen Praxen und Dialysezentren werden nierenkranke Patienten mit großer Kompetenz diagnostisch und präventiv betreut, mit ambulanter Nierenersatztherapie qualifiziert behandelt und nach erfolgreicher Nierentransplantion weiter fachärztlich begleitet. Dank seiner Mitgliederstärke befindet sich der DN e.V. heute im Versorgungsumfang der chronisch nierenkranken Patienten in Deutschland an der Spitze aller Leistungserbringer. Der DN e.V. vertritt deutlich mehr als 700 Mitglieder mit Kompetenz und Stärke. Die Dachorganisation der vertragsärztlichen Nephrologen ist nach außen der Gesprächspartner im politischen Umfeld, Verhandlungspartner auf der berufspolitischen Ebene, Initiator präventiver Initiativen und Motor für die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit rund um Niere und Bluthochdruck. Ein enges und erfolgreiches Zusammenwirken besteht mit dem Bundesverband Niere e.V., der Organisation der Patienten. Der DN e.V. ist Gesellschafter der QuaSi-Niere gGmbH, des zentralen Registers für die Nierenersatztherapie in Deutschland, und fördert darüber hinaus sowohl finanziell als auch durch aktive Mitarbeit Gründungen, die den Patienten dienen, z. B. die „ReNi“ (Rehabilitation Niere) und die Aufklärungsinitiative „Fit für Dialyse“. Den Mitgliedern gegenüber leistet der DN e.V. beratende Hilfestellung und praktische Unterstützung bei der Klärung und Lösung aller Fragen rund um die ambulante Patientenversorgung in Gegenwart und Zukunft. Die zeitentlastenden Dienstleistungen sind, weil sie Freiräume für die Betreuung der Patienten schaffen, ein zusätzlicher Beitrag zur Behandlungsqualität in den nephrologischen Praxen. Die Fortbildungsveranstaltungen des Verbands - insbesondere das jährliche Nephrologische Jahresgespräch in Mannheim und das Post ASNMeeting in Berlin - sind mit einer anspruchsvollen und praxisbezogenen Programmgestaltung äußerst renommierte Anziehungspunkte. 13