SACHVERSTÄNDIGENBÜRO JÖRG BERGER 3. Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen 3.1. Vorbemerkung zur Gebäudebeschreibung Der Zutritt zum Bewertungsobjekt war zum Ortstermin nicht möglich. Das Bewertungsobjekt konnte lediglich äußerlich in Augenschein genommen werden. 3.2. Gebäudebeschreibung des Zweifamilienwohnhauses 3.2.1. Art des Gebäudes, Baujahr und Außenansicht Art des Gebäudes: • massives zweigeschossiges Reihenmittelhaus • Das Dachgeschoss ist vermutlich nicht ausgebaut. • Das Gebäude ist vermutlich unterkellert. Baujahr: ca. 1870 (geschätzt) Modernisierung: augenscheinlich: • Haustür, Fenster • straßenseitige Fassade • vermutlich Heizung Weitere Angaben liegen zu Modernisierungen nicht vor. Außenansicht: Das zweigeschossige Reihenmittelhaus verfügt über ein Satteldach, mit einer Dacheindeckung aus Betondachsteinen versehen. Hofseitig wurde ein Dachflächenfenster in die Dachfläche integriert. Eine Schornsteinfegertreppe führt über das Dach rauf bis zum Schornstein aus Klinkermauerwerk. Die Dachrinne besteht aus PVC und das Fallrohr aus verzinktem Blech. Die Fassade ist mit einer Styropordämmung versehen und mit Spaltklinkern verkleidet. Die Giebel bestehen aus Fachwerk. Die Fächer sind ausgemauert, auf der Südseite verputzt und weiß gestrichen. Die Fenster sind einflügelige Kunststoffrahmenfenster mit zwischen den Scheiben liegenden Sprossenimitaten, thermoverglast. Die Fensteraußensohlbänke bestehen aus Spaltklinkern. Der Hauseingang befindet sich an der Straßenlängsseite. Er ist über zweistufiges, mit Terrazzo belegtes Podest erreichbar. Die Hauseingangstür ist eine Kunststoffrahmentür mit Lichtausschnitt in der oberen Hälfte, links ein schmales feststehendes Blatt, oben ein feststehendes Oberlicht. Im Obergeschoss befindet sich hofseitig eine Dachterrasse. Gutachten-Nr.: 86-11-16/01370 Seite 14 SACHVERSTÄNDIGENBÜRO JÖRG BERGER 3.2.1 Ausführung und Ausstattung 3.2.1.1 Gebäudekonstruktion (Wände, Decken, Treppen) Konstruktionsart: Fachwerk Fundamente: vermutlich Streifenfundamente aus Feldstein Kellerwände: nicht bekannt Umfassungswände: vermutlich Fachwerk, tlw. verkleidet Innenwände: vermutlich Fachwerk Geschossdecken: vermutlich Holzbalkendecken Hauseingangsbereich: über zweistufiges, mit Terrazzo belegtes Podest erreichbar Treppen: nicht bekannt Dachterrasse: mit transparentem Wellmaterial eingedeckt, Absturzsicherung aus einem Staketenzaun 3.2.1.2 Nutzungseinheiten, Raumaufteilung Reihenmittelhaus: 3.2.1.3 Kellergeschoss: vermutlich teilunterkellert, Aufteilung nicht bekannt Erdgeschoss: 1 Wohnung (Aufteilung nicht bekannt), Flur, Treppe Obergeschoss:: 1 Wohnung (Aufteilung nicht bekannt) Dachgeschoss:: nicht bekannt Ausstattung und Zustand Da der Zutritt zum Gebäude nicht möglich war, erfolgt die Bewertung basierend auf dem äußeren Augenschein sowie Annahmen, die auf bauartähnlichen Gebäuden beruhen. Dabei wird auf die Beschreibung der fünf Gebäudestandards gemäß Anlage 2 der SW-RL, veröffentlicht in [1], 103. Ergänzung, 3.01.1/I/2-3, abgestellt (vgl. hierzu Punkt 4.3.2.). 3.2.1.4 Keller und Dach Keller: nicht bekannt Dach: Dachkonstruktion: vermutlich Holzkonstruktion Dachform: Satteldach (beidseitig angebaut) Dacheindeckung: Betondachsteine Dachentwässerung: Regenrinne aus PVC, Fallrohr aus verzinktem Blech Dachboden: nicht bekannt Schornstein: ein Schornstein, aus Klinkermauerwerk, über Dach Gutachten-Nr.: 86-11-16/01370 Seite 15 SACHVERSTÄNDIGENBÜRO JÖRG BERGER 3.2.2 Zustand des Gebäudes Belichtung und Besonnung: vermutlich befriedigend Grundrissgestaltung: nicht bekannt Bauschäden und Baumängel: Da das Grundstück und das Innere des Gebäudes nicht betreten werden konnten, sind kaum Aussagen hierzu möglich. Es war lediglich ersichtlich, dass der südliche Giebel instandsetzungsbedürftig ist. Für das Innere wird eine durchgeführte Teilsanierung unterstellt. Für mögliche Bauschäden und Restleistungen werden pauschal 25 % des Gebäudezeitwertes veranschlagt. Wirtschaftliche Wertminderungen: dem äußeren Augenschein nach keine ersichtlich Sonstige Besonderheiten: dem äußeren Augenschein nach keine ersichtlich 3.3. Nebengebäude nicht bekannt 3.4. Außenanlagen • Versorgung Strom, Erdgas und Wasser vom Hausanschluss bis an das öffentliche Netz • zentraler Abwasseranschluss • Hofgestaltung nicht bekannt Gutachten-Nr.: 86-11-16/01370 Seite 16