Einmalige Gelbfieber-Impfung reicht ein Leben lang Neue WHO-Vorschrift wird möglicherweise nicht in allen Ländern mit Gelbfieber-Impfpflicht sofort umgesetzt Düsseldorf, Juli 2016 – Zum 11. Juli 2016 ist die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations IHR) in Bezug auf die Gelbfieber-Impfung in Kraft getreten. Die Impfung gegen die durch Mücken übertragene Infektionskrankheit muss nicht mehr – wie früher empfohlen – alle zehn Jahre erneuert werden. Für die Einreise in Länder, die einen Impfschutz gegen Gelbfieber zwingend verlangen, reicht künftig der Nachweis einer einmaligen Impfung. Derzeit nehmen in einigen Regionen der Welt die Fälle von Gelbfieber zu. Verschiedene Länder Afrikas, Mittel- und Südamerikas sowie Asiens verschärfen bei der Einreise deshalb die Grenzkontrollen des Impfnachweises. Unklar ist, ob die aktuellen Vorgaben der WHO an den Grenzen tatsächlich sofort umgesetzt werden, teilt das CRM Centrum für Reisemedizin mit. Bei der Einreise in viele afrikanische, süd- und mittelamerikanische sowie asiatische Staaten ist der Nachweis einer Gelbfieber-Impfung verpflichtend, sofern man aus einem Land kommt, in dem Gelbfieber auftritt oder in einem solchen ein Zwischenstopp oder Umstieg (Transitverkehr) erfolgt ist. Bislang galt, dass die Impfung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen darf. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat kürzlich entschieden, dass eine Auffrischungs-Impfung aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig ist. Entsprechend der Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften, die nun in Kraft getreten ist, ist bei der Einreise in WHO-Mitgliedsstaaten der Nachweis einer einmaligen Impfung ausreichend. „Trotz der verbindlichen Vorgaben der WHO werden wir abwarten müssen, ob diese tatsächlich an allen Grenzen zeitnah umgesetzt werden“, so Professor Dr. med. Tomas Jelinek, Wissenschaftlicher Leiter des CRM Centrum für Reisemedizin. „Vor dem Hintergrund der anhaltenden und neuen Ausbrüche von Gelbfieber, verschärfen einige Länder Afrikas und Mittel- und Südamerikas sowie Asiens derzeit ihre Kontrollen.“ Reisende sollten sich vor einer Reise in ein Land, in dem Gelbfieber auftritt beziehungsweise eine Gelbfieber-Impfpflicht besteht, von einem Reisemediziner beraten lassen und sich auf den Seiten des CRM bezüglich der Umsetzung und Handhabung der Kontrollen an den Grenzen informieren. Peru, Uganda, Angola und die Demokratische Republik Kongo verzeichnen derzeit Ausbrüche von Gelbfieber. In verschiedenen anderen afrikanischen Staaten und in Südamerika wurden ebenfalls einzelne Fälle registriert, importierte Fälle sind unter anderem aus China gemeldet worden. Gelbfieber wird durch tag- und nachtaktive Stechmücken übertragen. Die Infektion beginnt plötzlich mit hohem Fieber und allgemeinen Krankheitserscheinungen. Meist heilt die Krankheit danach aus. Es kann jedoch auch zu einer dramatischen Verschlechterung mit Gelbsucht und Blutungen kommen, gefolgt von Herz-, Kreislauf-, Leber- und Nieren- Versagen. Diese Komplikationen führen oft zum Tode. Gelbfieber unterliegt einer strengen internationalen Meldepflicht. Quellen: http://www.who.int/emergencies/yellow-fever/situation-reports/8-july-2016/en/ http://www.who.int/ith/2016-ith-annex1.pdf http://www.who.int/ith/2015-ith-county-list.pdf?ua=1 Pressekontakt: Juliane Pfeiffer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Thieme Verlagsgruppe Rüdigerstraße 14 | 70469 Stuttgart Fon: +49 (0)711 8931-693 Fax : +49 (0)711 8931-167 [email protected] www.thieme.de Georg Thieme Verlag KG | Rüdigerstr. 14 | 70469 Stuttgart Rechtsform: KG | Sitz und Handelsregister: Stuttgart, HRA 3499