Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam

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Transkulturalität in der Sterbebegleitung und Pflege
Herzlich Willkommen zum Vortrag:
Kulturelle Kompetenzen im Kontext von
Gesundheit und Krankheit,
Sterben und Tod
im Islam
Hospizverein Rottal/Inn
Pfarrkirchen
28.01.2016
Referent: Christian Fischer (M.A)
Team Fischer & Kollegen
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Schweinefleisch, Frauen und Glaube
Bei Herrn Mehmet Ü., gebürtig aus Ankara in der Türkei, ist auf dem
transkulturellen Pflegeanamnesebogen unter Religion „Moslem“
verzeichnet. Das Pflegepersonal streicht das Schweinefleisch vom
Speiseplan des Patienten.
Der Patient, der seit 30 Jahren in Deutschland lebt, ist erstaunt, dass er
kein Schweinefleisch erhält. Er ist nicht praktizierender Moslem und isst
gelegentlich auch Schweinebraten mit Semmelknödel.
Frau Bilge S. mit türkischem Migrationshintergrund kommt mit einem
komplizierten Bänderriss in Begleitung ihres Ehemanns ins Krankenhaus.
Der Ehemann will beim Anamnesegespräch dabei sein. Die Ärztin richtet
sich primär an den Ehemann, da sie davon ausgeht, die Frau sei als
Muslimin unterdrückt und dürfe für sich selbst nicht reden.
Das Ehepaar ist in München-Solln in einem multikulturellem Umfeld
aufgewachsen, die Frau ist Historikerin, der Mann Versicherungskaufmann,
beide sind im Bezirksauschuss engagiert. Die Frau ärgert sich darüber, dass
die Ärztin sich mit ihren Fragen fast nur an den Mann richtet.
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Zitate
Und o Adam, wohne du und dein Weib im Paradies und esset,
wovon ihr wollt. Nähert euch jedoch nicht diesem Baum, sonst
seid ihr Ungerechte.
Koran Sure 7:20
Er sprach: „Hinab mit euch! Einer sei des anderen Feind. Und es
sei euch auf der Erde eine Stätte und ein Nießbrauch auf Zeit.“
Er sprach: „Auf ihr sollt ihr leben, und auf ihr sollt ihr sterben, und
aus ihr sollt ihr hervorgeholt werden.
Koran, Sure 7:24-25
Gott, der Herr, nahm also den Menschen und setzte ihn in den
Garten von Eden; damit er ihn bebaue und hüte. Dann gebot Gott,
der Herr, dem Menschen: Von allen Bäumen des Gartens darfst
du essen, doch vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse
darfst du nicht essen, denn sobald du davon ißt, wirst du sterben.
Altes Testament, Genesis 2, 15 - 17
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Zitate
Im Schweiße deines Angesichte/ sollst du dein Brot essen, / bist
du zurückkehrst zum Ackerboden; von ihm bist du ja genommen./
Denn Staub bist du, zum Staub musst du zurück.
Altes Testament Genesis 3/19
Denk daran, dass du wie Ton mich geschaffen hast. / Zum Staub
willst du mich zurückkehren lassen.
Altes Testament, Das Buch Ijob, 10/9
Er ist´s, der euch erschuf aus Ton, als dann bestimmte Er einen
Termin, und ein bestimmter Termin ist bei Ihm. Ihr aber zweifelt
daran.
Koran, Sure 6:2
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Zitate
Sind wenig nicht die Tage meines Lebens?/ Lass ab von mir, damit
ich ein wenig heiter blicken kann, bevor ich fortgehe ohne
Wiederkehr / ins Land des Todesschattens, ins Land, so finster wie
die Nacht, / wo Todesschatten herrscht und keine Ordnung; /und
wenn es leuchtet, ist es wie tiefe Nacht.
Altes Testament, Das Buch Ijob, 10, 20 – 22
Und Preis dem, in dessen Hand die Herrschaft aller Dinge ist! Und
zu ihm kehrt ihr zurück.
Koran Sure 36 :83 (Ya-Sin)
Als sie nach Goren-Atad jenseits des Jordan gekommen waren,
hielten sie dort eine sehr große, würdige Totenklage; sieben Tage
hielt er um seinen Vater Trauer.
Altes Testament, Genesis 50, 10
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Zitate
Der Herr ist mein Hirte, nichts wird mir fehlen.
Er läßt mich lagern auf grünen Auen und führt mich zum
Ruheplatz am Wasser.
Er stillt mein Verlangen; er leitet mich auf rechten Pfaden, treu
seinem Namen.
Muß ich auch wandern in finsterer Schlucht, ich fürchte kein
Unheil;
denn du bist bei mir, dein Stock und dein Stab geben mit
Zuversicht,
Du deckst mir den Tisch vor den Augen meiner Feinde.
Du salbst mein Haupt mit Öl, du füllst mir reichlich den Becher.
Lauter Güte und Huld werden mir folgen mein Leben lang, und im
Haus des Herrn darf ich wohnen lange Zeit.
Altes Testament, Die Psalmen 23. Psalm
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im im Islam
Gesundheit und Krankheit
Im Islam sind Körper und Gesundheit von Gott auf eine bestimmte
Zeit zur Bewahrung und zum Nießbrauch überantwortet
Gebot der Rückgabe des anvertrauten Guts (Amana)
"Allah befiehlt euch, die anvertrauten Güter ihren Eigentümern
zurückzugeben und wenn ihr zwischen Menschen richtet, nach
Gerechtigkeit zu richten. …“ (4:58)
Mensch ist Besitzer, Gott Eigentümer von Körper und Gesundheit
Pflege des Körpers und der Gesundheit ist ein Anspruch Gottes,
der Mensch hat im Jenseits darüber Rechenschaft abzulegen
Islamische Pflicht, die Gesundheit zu bewahren und für deren
Wiederherstellung alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen
Erfüllung der sozialen und religiösen Pflichten nur in einem
Zustand körperlicher Gesundheit möglich
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Gesundheit und Krankheit
Krankheit als Einschränkung/Störung/Verlust der Harmonie des
Verhältnisses Gott/Mensch und Mensch/Mensch/Umwelt
Gesundheit als Wiederherstellung dieser Harmonie, dem Freisein
von Schmerzen, körperlichen Behinderungen oder
Strukturanomalien
Harmonie herrscht aber auch, wenn Krankheit oder infauste
Prognose angenommen wird
Wenn alles unternommen wurde, ist aber auch der Zeitpunkt
gekommen, sein Schicksal in Gottes Hände zu legen
(Sabr; arab. Geduld, Beständigkeit).
Denn Gott lädt keiner Seele mehr auf, als Sie zu tragen vermag.
(Sure 2:286)
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Gesundheit und Krankheit
Krankheitszustand kann als Prüfung Gottes, als Gnadenerweis
oder als Sündenvergebung und Gelegenheit gedeutet werden,
über die eigenen Handlungen und Umgangsweisen mit Menschen
und Dingen nachzudenken und daraus Konsequenzen zu ziehen
Verständnis von Krankheit als Strafe Gottes ist mit islamischen
Quellen nicht zu begründen
Alternative Krankheitsdeutungen aus dem stark verwurzelten
Volksglauben oder dem Kreis der traditionellen Heiler (Hocas)
Heilpraktiken und Heilkräuter der Hocas sollen dem
Pflegepersonal transparent gemacht werden
Muslim ist während Krankheit ausdrücklich vom Fasten befreit
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Gesundheit und Krankheit
Im Islam ist zunächst alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
„Gott hat gegen jede Krankheit ein Heilmittel herabgesandt.
Also behandelt diese, aber nicht mit etwas Verbotenen!“
Viele Arzneien enthalten Alkohol und sind aus Bestandteilen des
Schweins hergestellt (Herzklappen, Gelatine bei Kapseln, Insulin)
Ausnahmen in Notsituationen durch das islamische Rechtsprinzip:
„Die Notlage macht das Verbotene erlaubt.“
„Mitwirkungspflicht“ seitens des Patienten:
„Dem Kranken dürfen vier Dinge nicht fehlen: ein kundiger,
barmherziger, geeigneter Arzt von Erfolg versprechendem Aussehen.
Der Kranke soll dem Arzt gehorchen, seine Diätvorschriften und seine
Behandlung geduldig ertragen.“
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Conclusio und Folgen
Gesundheit im Islam ist ein sehr hohes Gut
Gesundsein als ein Leben in Mitte und Maß
Leib als Gottesgabe und Verantwortung gegenüber dem Schöpfer
Weitgehende Akzeptanz des medizinischen Fortschritts
Bluttransfusionen gelten als unproblematisch, auch wenn Muslime
Blut aus der eigenen Familie wünschen
Bei Organspenden sind Schiiten der Ansicht, das Organe von
toten Muslimen nur an Muslime gespendet werden dürfen, können
aber Organe von Nichtmuslimen erhalten
Für Sunniten bestehen keine Einschränkungen
Hirntod wird als allgemein anerkannte Feststellung des Todes
akzeptiert
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Besuch und Versorgung von Kranken und Sterbenden
Der Koran schreibt Krankenbesuch vor
Besuch eines Erkrankten und Sterbenden gilt als gute Tat und als
ein konkretes Zeichen für die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft
Regelung zwischenmenschlicher Rechtsverletzungen im Islam
zwischen den Menschen (Gott verzeiht aufgrund seiner
Barmherzigkeit die Unterlassung religiöser Pflichten, nicht aber die
Fehler, die gegen eine menschliche Person begangen werden)
Bewusster Zustand vor dem Tod ist die letzte Chance sowohl für
den Sterbenden als auch dem sozialem Umfeld, Fehler wieder gut
zu machen
Klare Prognosen hinsichtlich der Heilungschancen und möglichkeiten sind von Nutzen und somit führen unbestimmte
Prognosen zu Unsicherheiten beim Patienten und dessen Familie
und somit zu häufigen Besuchen
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Familie und Entscheidungen
Wichtige Entscheidungen werden in muslimischen Familien in der Familie
getroffen, die Einbeziehung der Familie ist wohlwollend zu
berücksichtigen und ist vor dem Hintergrund des Wohlbefinden des
Sterbenden zu sehen
Bei Entscheidungen, die der Sterbende nicht mehr fällen kann, müssen
das Interesse des Patienten und der Familie und die Lebensqualität im
Komplex der kulturellen und religiösen Werte reflektiert werden
Hinsichtlich theologischer Entscheidungen (z.B. Fastenzeit) und der
gesundheitlichen Situation wird Rat beim Imam oder einem
rechtskundigen Gutachter (mufti) eingeholt
Letzte Instanz für eine Entscheidung ist die persönliche Frömmigkeit und
das Gewissen des muslimischen Patienten
Verwandte als Dolmetscher sind problematisch
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Sterben und Tod
„So wie wir auf die Welt gekommen sind, so werden wir auch von
ihr scheiden. Möge Allah ein schönes Ende ermöglichen.“
„Allah möge uns am Ende Koran (d.h. Koranrezitation) und Iman
(Glaube) ermöglichen.“
Zentraler Punkt des Abschiednehmens ist die Wichtigkeit der
Koranrezitation am Sterbebett und die Artikulation des
Glaubenssatzes:
Ashadu an la ilahe illallah wa ashadu anna muhammaddan
abduhu wa rasuluhu. („Ich bekenne, dass es keinen Schöpfer
außer Allah gibt und ebenso bekenne ich, dass Muhammad
Diener und Gesandter Allahs ist“)
Der Koran und ebenso der Glaubensatz können von einem Imam
aber auch von einem arabisch-lesenden Muslim rezitiert und
vorgesprochen werden
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Sterben und Tod
Im islamischen Verständnis ist es nicht immer sinnvoll, den Tod
um jeden Preis zu verschieben
Die Rezitation des islamischen Glaubensatzes, des Koran oder
das Abschiednehmen bzw. die Regelung von
Familienangelegenheiten stellen Prämissen dar, die einen
gewissen Zustand von Bewusstsein erforderlich machen
Lebensverlängernde Maßnahmen können dann dem
Patientenwohl widersprechend gesehen werden
Ablehnung der lebensverlängernden Maßnahmen darf aber nicht
auf fatalistischen Motiven beruhen
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Sterben und Tod
Eine Therapie mit Erfolgschancen darf nicht mit der Begründung
abgelehnt werden: „Meine Heilung liegt in Gottes Hand!“
Eine solche Haltung ist mit dem islamischen Gottvertrauen und
Schicksalsverständnis nicht zu vereinbaren
Der Wunsch nach einem langem Leben um guter Taten und
Sündenvergebung willen und da Gott in der Lage ist, den
Menschen in hoffnungslosen Situationen zu heilen, kann auch
eine positive Einstellung zu medizinischen Interventionen am
Lebensende zur Folge haben
Einer Intensiv-, Chemo- und Krebstherapie kann unter solchen
Gesichtspunkten dann auch zugestimmt werden
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Tod und Trauer
Der Tod bedeutet für einen Muslimen nicht das Ende des Lebens,
sondern eine Verwandlung in ein anderes Sein
Tod trennt den Körper von der Seele, beide werden beim
Jüngsten Gericht wieder zusammengeführt
Nach dem Sterbeprozess werden die Hände des Verstorbenen –
je nach Rechtsschule – auf der Brust oder auf den Bauch
gekreuzt, die Augenlider geschlossen und das Kinn mit einem
Stück Stoff festgebunden
Nicht-Muslime dürfen den Körper des Toten nicht berühren.
Sollte dies unumgänglich sein, sollten Handschuhe zur
Vermeidung des direkten Körperkontaktes getragen werden
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Tod und Trauer
Am selben oder am nächsten Tag findet die Ganzwaschung statt
Weibliche Tote werden von Frauen gewaschen, Männliche von
Männern. Knaben bis sechs Jahren dürfen von der Mutter
gewaschen werden
Die Waschung mit weder zu heißem noch zu kalten Wasser wird
in der Regel von Vertrauenspersonen durchgeführt
Zur Entleerung des Darms wird der Bauch des Toten mehrfach
langsam komprimiert, Körperöffnungen werden nach der
Reinigung mit Watte verschlossen
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Tod und Trauer
Im Anschluss wird die Gebetswaschung durchgeführt. Dabei
werden die Arme bis zum Ellenbogen gereinigt, die Füße, die
Ohren und der Mund werden gespült, über Gesicht und Haare
wird gestrichen und der Genitalbereich gesäubert
Anschließend wird der Verstorbene mit einem einfachen,
saumlosen weißen Totentuch umhüllt und zum Transport in einen
Sarg gelegt
Frauen werden dreimal, Männer fünfmal umschlungen
Der Leichnam wird ohne Sarg bestattet, im Grab auf die rechte
Seite gelegt und das Gesicht nach Mekka gerichtet
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Gesundheit und Krankheit, Sterben und Tod im Islam
Tod und Trauer
Verrichtung des Totengebetes durch einen Imam ist wichtige
Pflicht der Gemeinde
Vor der Beerdigung wird die Gemeinde nach der Meinung über
den Verstorbenen gefragt und empfohlen, dass all seine Fehler
verziehen werden
Angehörige bleiben 7 Tage zu Hause, es wird der Koran zitiert
und um Verzeihung für die Sünden des Verstorbenen gebeten.
Am siebten Tag gibt die Familie des Verstorbenen ein Gastmahl
Trauer mit Weinen und Wehklagen ist im Koran nicht vorgesehen
Der Verstorbene soll mit seinen guten Taten in Erinnerung bleiben
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Standpunkte zum Lebensende im Islam
Standpunkt 1:
„Therapiepflicht“ am Lebensende auch für den Fall, dass die
Heilungschancen sehr gering sind, da der Todeszeitpunkt durch Gott
bestimmt ist.
Er ist´s, der euch erschuf aus Ton, als dann bestimmte Er einen
Termin, und ein bestimmter Termin ist bei Ihm. Ihr aber zweifelt
daran.
(Koran, Sure 6:2)
Der Wunsch nach einem langem Leben, der Sündenvergebung willen
und da Gott in der Lage ist, den Menschen in hoffnungslosen
Situationen zu heilen, kann eine positive Einstellung zu medizinischen
Interventionen am Lebensende zur Folge haben
Diese Position sieht keinen Unterschied zwischen aktiver und passiver
Sterbehilfe, lehnt auch das Sterbenlassen mit Hilfe der
Schmerztherapie ab, ebenso die Patientenverfügung und
Entscheidungen der Familie und Angehörigen
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Standpunkte zum Lebensende im Islam
Standpunkt 2:
Lebenserhaltende medizinische Maßnahmen in medizinisch
aussichtslosen Situationen sind keine Pflicht, sie sind freigestellt
Diese Position unterstreicht die Möglichkeit einer Differenzierung
zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe nach islamischen Recht
Voraussetzungen dafür sind neben der medizinischen Aufklärung
und der vollen Zustimmungsfähigkeit die Einwilligung des
Patienten bzw. der Familie sowie die Klarstellung, dass die
medizinischen Maßnahmen nur eine Verschiebung des
Todeseintritts bewirken können, aber keine Heilung
Liegt kein entsprechender Wunsch des Patienten vor, so kann
seine Familie entscheiden. In dem Fall kann das Einstellen
lebensverlängernder Maßnahmen als Zulassen eines natürlichen
Todes betrachtet werden
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Standpunkte zum Lebensende im Islam
Die Vertreter dieser Position befürworten eine Schmerztherapie
auch dann, wenn sie die Lebenserwartung am Lebensende
verkürzen kann, solange dahinter nicht die Absicht steht, den
Patienten zu töten
Die Sterbebegleitung, die Palliativmedizin sowie Palliativ Care sind
eine gute Alternative, die mit den Vorstellungen von Leben und
Tod im Islam vereinbar ist
Weiterentwicklung und flächendeckende Anwendung der
Palliativmedizin und Palliative Care wird befürwortet
Kein Recht auf Sterben, jedoch die Möglichkeit den Menschen
sterben zu lassen
aber:
Suizid, Beihilfe zum Suizid sowie aktive Sterbehilfe
(„Tötung auf Verlangen“) sind stets ausgeschlossen
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Kultursensible Patientenverfügung
Im islamischen Glauben und Menschenbild ist die Willens- und
Handlungsfreiheit Voraussetzung für eine moralische
Handlung, denn ohne diese wären Lohn oder Strafe Gottes für
das Handeln des einzelnen beliebig und willkürlich
Die für eine moralische Handlung nach islamischem
Menschenbild notwendige Willens- und Handlungsfreiheit bietet
daher einen Rahmen, innerhalb dessen eine
Patientenverfügung grundsätzlich legitim ist
Aufgrund der Heterogenität einzelner Glaubensvorstellungen
ermöglicht die Patientenverfügung, den Patientenwillen und
bestimmte Handlungsoptionen für den Fall einer
Entscheidungsunfähigkeit zu konkretisieren und zu präzisieren
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Kultursensible Patientenverfügung
Jeder Mensch hat das Recht, die Gestaltung seines letzten
Lebensabschnitts zu bestimmen („Patientenverfügung mit
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“)
Dies hat immer im Rahmen der gültigen Gesetze und nach
seiner religiösen Überzeugung zu erfolgen
Eine kultursensible und kultursensitive Patientenverfügung
beinhaltet daher kulturspezifische Wertvorstellungen und
individuelle Wünsche am Lebensende
Diese Wünsche sollten sehr klar, deutlich und anwendbar
formuliert sein, damit im akuten Fall konkrete Entscheidungen
und Handlungen ableitbar sind
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Fazit
Das islamische Menschenbild, der innerislamische Pluralismus,
heterogene Lebensformen, der demographische Wandel sind
gute Gründe für den Einsatz einer kultursensiblen
Patientenverfügung
Die kultursensible Patientenverfügung als Mittel zur besseren
Berücksichtigung und Integration der Wertvorstellungen von
entscheidungsunfähigen Personen mit anderem kulturellen
Hintergrund
Sie trägt dazu bei, den Menschen wieder stärker als aktives
Subjekt mit seinen individuellen Wünschen und Werten und nicht
als passives Objekt mit abstrakten Ideen und Vorschriften zu
sehen
Eine kultursensible Patientenverfügung leistet zudem einen
wertvollen Beitrag im Übergangsprozess von einer multikulturellen zu einer dynamischen, pluralistischen Gesellschaft
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Transkulturelle Kompetenz
Neues erlernen,
Eigenes erkennen,
Fremdem begegnen,
Gemeinsames schaffen.
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Team Fischer & Kollegen
Wer sich selbst und andre kennt,
Wird auch hier erkennen:
Orient und Okzident
Sind nicht mehr zu trennen.
(Johann Wolfgang Goethe)
West-östlicher Divan, 1819
Herzlichen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
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