Stornierungen erfolgreich abwickeln - FeWo

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Stornierungen erfolgreich abwickeln
Für Sie als Besitzer einer Ferienimmobilie
ist es natürlich erstrebenswert, dass Sie Ihr
Ferienhaus erfolgreich die gewünschte
Wochenanzahl im Jahr vermieten. Ab und zu
kann es allerdings vorkommen, dass Gäste aus
verschiedenen Gründen bereits vor Antritt der
Reise Ihre Buchung stornieren oder aber während des Aufenthalts ihren Urlaub abbrechen.
Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, mit
diesen manchmal unangenehmen Situationen
umzugehen.
Stornierungsgründe
Zuerst einmal sollten Sie den Grund der Stornierung erfragen. Meist handelt es sich um persönliche Anlässe wie
z. B. ein Krankheits- oder Todesfall in der Familie. Es kann
aber auch vorkommen, dass Eltern nach der Buchung
feststellen, dass ihr Kind einen wichtigen Prüfungstermin hat oder sie bei der Planung des Urlaubs ein
anderes Ereignis übersehen haben. Sollte aber doch Ihre
Unterkunft der Grund für die Stornierung sein, lassen
Sie sich unbedingt genauer erläutern, was zur Absage
geführt hat, um mögliche Mängel beheben zu können.
In jedem Fall sollten Sie aufmerksam und diskret mit den
Stornierungsgründen umgehen.
Grundsätzlich sollte Ihr Mietvertrag eine Klausel zu
Stornierung und Aufenthaltsabbruch enthalten, der die
Kosten regelt. Der zu zahlende Betrag richtet sich in aller
Regel nach der Höhe des Mietpreises und der Dauer bis
zum Reisebeginn. Folgende Stornogebühren sind üblich:
- bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn)
100 % des Mietpreises.
Gleichwohl sollten Sie sich schnellstmöglich darum
kümmern, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Einen kostenlosen Muster-Mietvertrag können Sie sich
im FeWo-direkt-Vermieterbereich herunterladen.
Tip
Empfehlen Sie Ihren Gästen bei Zusendung des Mietvertrags den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, z. B. bei der ERV. Die sichert Ihre Gäste auch bei
Privatbuchungen gegen eventuell entstehende
Stornokosten ab.
Vermietung allgemein
Mietvertragsklauseln
Lassen Sie sich die Stornierung auch stets schriftlich
geben (per Brief, E-Mail oder Fax), um spätere
Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Bieten Sie in den Fällen, in denen es möglich ist, einen
Ausweichtermin für den Aufenthalt in Ihrer Unterkunft
an. Sind alle Alternativen ausgeschöpft, finden Sie einen
guten Mittelweg zwischen Verständnis für den Stornierungsgrund und Ihrem eigenen Interesse.
Erstattungen und kurzfristige
Neu-Vermietung
Wichtig: Bevor Sie Rückzahlungen aufgrund einer Stornierung vornehmen, prüfen Sie noch einmal sorgfältig,
ob alle vereinbarten Beträge (Anzahlung, Mietbetrag
etc.) tatsächlich auf Ihrem Konto gutgeschrieben sind:
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Ausländische Schecks nehmen zum Beispiel sehr viel
Zeit in Anspruch. Setzen Sie sich daher mit Ihrer Bank in
Verbindung, bevor Sie Ihren Kunden etwas erstatten. So
können Sie vermeiden, dass Sie das Opfer eines Betrugs
werden.
Berufen Sie sich auf den Mietvertrag und erstatten Sie
den dort festgehaltenen Betrag. Gelingt es Ihnen, Ihre
Unterkunft kurzfristig neu zu vermieten, z. B. über ein
Sonder- und Last-Minute-Angebot, können Sie aus
Kulanz mehr erstatten. Beachten Sie aber, dass sich Ihre
Kosten immer mit der neuen Buchung decken.
Erstatten Sie das Geld so schnell wie möglich und halten
Sie Ihre Gäste auf dem neuesten Stand. Lassen Sie sich
einen Beleg über den Eingang des Betrages zusenden,
damit Sie Ihre Unterlagen aktualisieren und den Vorgang
schließen können.
Vermietung allgemein
Tip
Um eine Last-Minute-Lücke in Ihrem Buchungskalender zu füllen, veröffentlichen Sie ein Last-MinuteAngebot oder kontaktieren Sie ehemalige Gäste und
fragen Sie nach deren Interesse.
Preisnachlässe können Ihnen helfen, durch Stornierungen entstandene Lücken zu füllen. Besser Ihre Unterkunft ist zu einem niedrigen Preis ausgebucht und Sie
können die Unterhaltungskosten decken, als dass sie
für eine Woche leer steht.
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Juli 2015
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