R atgeber Stornierungen erfolgreich abwickeln Für Sie als Besitzer einer Ferienimmobilie ist es natürlich erstrebenswert, dass Sie Ihr Ferienhaus erfolgreich die gewünschte Wochenanzahl im Jahr vermieten. Ab und zu kann es allerdings vorkommen, dass Gäste aus verschiedenen Gründen bereits vor Antritt der Reise Ihre Buchung stornieren oder aber während des Aufenthalts ihren Urlaub abbrechen. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, mit diesen manchmal unangenehmen Situationen umzugehen. Stornierungsgründe Zuerst einmal sollten Sie den Grund der Stornierung erfragen. Meist handelt es sich um persönliche Anlässe wie z. B. ein Krankheits- oder Todesfall in der Familie. Es kann aber auch vorkommen, dass Eltern nach der Buchung feststellen, dass ihr Kind einen wichtigen Prüfungstermin hat oder sie bei der Planung des Urlaubs ein anderes Ereignis übersehen haben. Sollte aber doch Ihre Unterkunft der Grund für die Stornierung sein, lassen Sie sich unbedingt genauer erläutern, was zur Absage geführt hat, um mögliche Mängel beheben zu können. In jedem Fall sollten Sie aufmerksam und diskret mit den Stornierungsgründen umgehen. Grundsätzlich sollte Ihr Mietvertrag eine Klausel zu Stornierung und Aufenthaltsabbruch enthalten, der die Kosten regelt. Der zu zahlende Betrag richtet sich in aller Regel nach der Höhe des Mietpreises und der Dauer bis zum Reisebeginn. Folgende Stornogebühren sind üblich: - bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises - bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises - bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises - ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. Gleichwohl sollten Sie sich schnellstmöglich darum kümmern, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Einen kostenlosen Muster-Mietvertrag können Sie sich im FeWo-direkt-Vermieterbereich herunterladen. Tip Empfehlen Sie Ihren Gästen bei Zusendung des Mietvertrags den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, z. B. bei der ERV. Die sichert Ihre Gäste auch bei Privatbuchungen gegen eventuell entstehende Stornokosten ab. Vermietung allgemein Mietvertragsklauseln Lassen Sie sich die Stornierung auch stets schriftlich geben (per Brief, E-Mail oder Fax), um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Bieten Sie in den Fällen, in denen es möglich ist, einen Ausweichtermin für den Aufenthalt in Ihrer Unterkunft an. Sind alle Alternativen ausgeschöpft, finden Sie einen guten Mittelweg zwischen Verständnis für den Stornierungsgrund und Ihrem eigenen Interesse. Erstattungen und kurzfristige Neu-Vermietung Wichtig: Bevor Sie Rückzahlungen aufgrund einer Stornierung vornehmen, prüfen Sie noch einmal sorgfältig, ob alle vereinbarten Beträge (Anzahlung, Mietbetrag etc.) tatsächlich auf Ihrem Konto gutgeschrieben sind: 1 R atgeber Ausländische Schecks nehmen zum Beispiel sehr viel Zeit in Anspruch. Setzen Sie sich daher mit Ihrer Bank in Verbindung, bevor Sie Ihren Kunden etwas erstatten. So können Sie vermeiden, dass Sie das Opfer eines Betrugs werden. Berufen Sie sich auf den Mietvertrag und erstatten Sie den dort festgehaltenen Betrag. Gelingt es Ihnen, Ihre Unterkunft kurzfristig neu zu vermieten, z. B. über ein Sonder- und Last-Minute-Angebot, können Sie aus Kulanz mehr erstatten. Beachten Sie aber, dass sich Ihre Kosten immer mit der neuen Buchung decken. Erstatten Sie das Geld so schnell wie möglich und halten Sie Ihre Gäste auf dem neuesten Stand. Lassen Sie sich einen Beleg über den Eingang des Betrages zusenden, damit Sie Ihre Unterlagen aktualisieren und den Vorgang schließen können. Vermietung allgemein Tip Um eine Last-Minute-Lücke in Ihrem Buchungskalender zu füllen, veröffentlichen Sie ein Last-MinuteAngebot oder kontaktieren Sie ehemalige Gäste und fragen Sie nach deren Interesse. Preisnachlässe können Ihnen helfen, durch Stornierungen entstandene Lücken zu füllen. Besser Ihre Unterkunft ist zu einem niedrigen Preis ausgebucht und Sie können die Unterhaltungskosten decken, als dass sie für eine Woche leer steht. Alle Angaben im Ratgeber wurden sorgfältig geprüft. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Rechtskonformität oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für alle Inhalte oder Aussagen auf verlinkten Internet-Seiten ist ausschließlich der Betreiber der jeweiligen Website verantwortlich. Für die Informationen von Dritten übernehmen wir daher keine Haftung. Juli 2015 2