Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Organisation und technische Voraussetzungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechtspflegeamtsrat Alfred Menze Oberlandesgericht München – Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Der Datenaustausch im ERV erfolgt gem. der ERVV über das OSCI-Protokoll OSCI-Versand Absender Virtuelle Poststelle (Intermediär) Empfänger 3 Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz OSCI-Versand Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach dem Prinzip des doppelten Umschlags 3 Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) OSCI-Versand mittels EGVP Virtuelle Poststelle (Intermediär) Rechtsanwalt Holt Empfängerinformationen Holt Empfängerinformationen Elektronische Kommunikationsplattform Übergabe an das Fachverfahren des zuständigen Gerichts zur Bearbeitung Verzeichnisdienst Rückantwort 3 Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Technische Voraussetzungen • Hardware – – – – PC mit 2GB RAM und einem 2 GHZ Prozessor Scanner Qualifizierte Signatur Kartenleser (mind. Sicherheitsklasse 2) • Software – – – – EGVP Für die Installation werden ADMINRechte benötigt. Java Runtime Enviroment (JRE) Die Installervariante des EGVP enthält die Java Version 7 Update 51 Signaturanwendungskomponente (z. B. SecSigner, OpenLimit, etc.) WEB-Browser Ausführliche Informationen finden Sie unter www.egvp.de 5 Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Dokumentenerstellung Nach der ERVV muss das elektronische Dokument eines der folgenden Formate in einer für das adressierte Gericht bearbeitbaren Version aufweisen: 1. ASCII (American Standard Code for Information Interchange) als reiner Text ohne Formatierungscodes und ohne Sonderzeichen, 2. Unicode, 3. Microsoft RTF (Rich Text Format), 4. Adobe PDF (Portable Document Format), 5. XML (Extensible Markup Language), 6. TIFF (Tag Image File Format), 7. Microsoft Word, soweit keine aktiven Komponenten (z. B. Makros) verwendet werden. Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Dokumentenerstellung Die gängigsten Formate für die Dokumentenerstellung sind somit • Word (z. B. WORD 2010) und • PDF. Die Justiz wäre dankbar, wenn für die Einreichung das Format PDF verwendet wird. Hinweise: 1. Bitte nicht unterschiedliche Dokumente in einem elektronischen Dokument zusammenfassen. (Bsp.: Nicht Klage und Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zum PKHAntrag in einem PDF zusammenfassen.) 2. Die Dokumente dürfen weder einen Schreib-, Kopier- noch Druckschutz haben. Eine Bearbeitung ist ansonsten seitens des Gerichts nicht möglich. 7 Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Dokumentenerstellung • Scannen Müssen für das Verfahren Dokumente gescannt werden, sollen diese als PDF und mit einer Auflösung von 300 dpi gescannt und eingereicht werden. • Komprimierung Elektronische Dokumente, die einem der vorher genannten Dateiformate entsprechen, können in komprimierter Form als ZIPDatei eingereicht werden, wobei die ZIP-Dateien keine weiteren ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten dürfen. 8 Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Signatur Elektronische Dokumente, die einem unterzeichneten Schriftstück gleichstehen, sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 des Signaturgesetzes zu versehen. Das zugehörige qualifizierte Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Anbringung der Signatur an dem Dokument gültig gewesen sein. Signaturkarte (Sicherer Signaturerstellungseinheit) 9 Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Signaturanwendungskomponente 10 Oberlandesgericht München Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz Elektronische Signaturen 11