Organisation und technische Voraussetzungen des elektronischen

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Oberlandesgericht München
Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz
Organisation und technische
Voraussetzungen des elektronischen
Rechtsverkehrs
Rechtspflegeamtsrat Alfred Menze
Oberlandesgericht München –
Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz
Oberlandesgericht München
Gemeinsame IT-Stelle der bayerischen Justiz
Der Datenaustausch im ERV erfolgt gem. der ERVV über das
OSCI-Protokoll
OSCI-Versand
Absender
Virtuelle
Poststelle
(Intermediär)
Empfänger
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OSCI-Versand
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach dem
Prinzip des doppelten Umschlags
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Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
OSCI-Versand mittels EGVP
Virtuelle
Poststelle
(Intermediär)
Rechtsanwalt
Holt Empfängerinformationen
Holt Empfängerinformationen
Elektronische
Kommunikationsplattform
Übergabe an das Fachverfahren
des zuständigen Gerichts zur
Bearbeitung
Verzeichnisdienst
Rückantwort
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Technische Voraussetzungen
• Hardware
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–
–
PC mit 2GB RAM und einem 2 GHZ
Prozessor
Scanner
Qualifizierte Signatur
Kartenleser (mind. Sicherheitsklasse 2)
• Software
–
–
–
–
EGVP
Für die Installation werden ADMINRechte benötigt.
Java Runtime Enviroment (JRE)
Die Installervariante des EGVP enthält
die Java Version 7 Update 51
Signaturanwendungskomponente (z. B.
SecSigner, OpenLimit, etc.)
WEB-Browser
Ausführliche Informationen finden Sie unter www.egvp.de
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Dokumentenerstellung
Nach der ERVV muss das elektronische Dokument eines der folgenden Formate in
einer für das adressierte Gericht bearbeitbaren Version aufweisen:
1. ASCII (American Standard Code for Information Interchange) als reiner Text
ohne Formatierungscodes und ohne Sonderzeichen,
2. Unicode,
3. Microsoft RTF (Rich Text Format),
4. Adobe PDF (Portable Document Format),
5. XML (Extensible Markup Language),
6. TIFF (Tag Image File Format),
7. Microsoft Word, soweit keine aktiven Komponenten (z. B. Makros) verwendet
werden.
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Dokumentenerstellung
Die gängigsten Formate für die Dokumentenerstellung sind somit
• Word (z. B. WORD 2010) und
• PDF.
Die Justiz wäre dankbar, wenn für die Einreichung das Format PDF verwendet wird.
Hinweise:
1. Bitte nicht unterschiedliche Dokumente in einem elektronischen Dokument
zusammenfassen.
(Bsp.: Nicht Klage und Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zum PKHAntrag in einem PDF zusammenfassen.)
2. Die Dokumente dürfen weder einen Schreib-, Kopier- noch Druckschutz
haben. Eine Bearbeitung ist ansonsten seitens des Gerichts nicht
möglich.
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Dokumentenerstellung
• Scannen
Müssen für das Verfahren Dokumente gescannt werden, sollen
diese als PDF und mit einer Auflösung von 300 dpi gescannt und
eingereicht werden.
• Komprimierung
Elektronische Dokumente, die einem der vorher genannten
Dateiformate entsprechen, können in komprimierter Form als ZIPDatei eingereicht werden, wobei die ZIP-Dateien keine weiteren
ZIP-Dateien und keine Verzeichnisstrukturen enthalten dürfen.
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Signatur
Elektronische Dokumente, die einem unterzeichneten Schriftstück gleichstehen,
sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 des
Signaturgesetzes zu versehen. Das zugehörige qualifizierte Zertifikat muss zum
Zeitpunkt der Anbringung der Signatur an dem Dokument gültig gewesen sein.
Signaturkarte (Sicherer
Signaturerstellungseinheit)
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Signaturanwendungskomponente
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Elektronische Signaturen
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