werbung 16-17

Werbung
WERBUNG, SAISON 2016/17
ANM ELDUNG UND ZAHLUNG DER WERBEGEBÜHR
Name des Vereins:
__________________
Region: Bern
Werbegebühren für folgende Teams (bitte entsprechend ankreuzen):
Frauen 2. Liga:
Frauen 3. Liga:
Frauen 4. Liga:
Frauen 5. Liga:




Herren 2. Liga:
Herren 3. Liga:
Herren 4. Liga:



Adresse des Clubverantwortlichen
Name:
Tel. P.:
Vorname:
Tel. G.:
Strasse:
Fax:
PLZ, Ort:
E-mail:
Datum:
Unterschrift:
Werbegebühr bezahlt am:
Werbereglement, Ausgabe Volleyballreglement 2013-2016:
Werbung darf nicht im Widerspruch zum Volleyballreglement von Swiss Volley, Ausgabe 2013, sein.
Art. 2.
Recht zur Werbung
Recht zur Werbung hat, wer die von Swiss Volley Region Bern festgelegte
Werbegebühr für die Dauer eines Verbandsjahres (1.7. bis 30.6.) bezahlt hat. Die
Werbegebühr ist jährlich wiederkehrend zu bezahlen.
Art. 3.
Anmeldung
Jeder Verein meldet seine Werbung mittels dem offiziellen Formular der Geschäftsstelle
SVRBE.
Art. 4.
Gültigkeit
Eine Werbegenehmigung ist gültig, sobald die Zahlung und das Anmeldeformular bei
der Geschäftsstelle SVRBE eintreffen. (PC 34-3163-2);
Unbedingt Vermerk: „Werbegebühr“, Verein, Anzahl Team, Geschlecht und Liga angeben.
Art. 5.
Werbegebühr
Jeder Verein bezahlt die Werbegebühr für jedes Team, welches Werbung trägt. Die
entsprechende Werbegebühr muss bis spätestens 31.1. der laufenden Saison
einbezahlt sein.
Nicht fristgerechtes Bezahlen der Werbegebühr zieht eine Busse gemäss GO nach sich.
Juniorenteams, Minivolleyball, SAR-Teams sowie Mixed- und Seniorinnen-Teams
bezahlen keine Werbegebühr.
Dresswerbung (inkl. 8.0 % MWST)
 Pro Team RL
CHF 100.—
Formular bitte vor dem 31. Januar 2017 einreichen an SVRBE, Noflenstrasse 18, 3116 Kirchdorf
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