WERBUNG, SAISON 2016/17 ANM ELDUNG UND ZAHLUNG DER WERBEGEBÜHR Name des Vereins: __________________ Region: Bern Werbegebühren für folgende Teams (bitte entsprechend ankreuzen): Frauen 2. Liga: Frauen 3. Liga: Frauen 4. Liga: Frauen 5. Liga: Herren 2. Liga: Herren 3. Liga: Herren 4. Liga: Adresse des Clubverantwortlichen Name: Tel. P.: Vorname: Tel. G.: Strasse: Fax: PLZ, Ort: E-mail: Datum: Unterschrift: Werbegebühr bezahlt am: Werbereglement, Ausgabe Volleyballreglement 2013-2016: Werbung darf nicht im Widerspruch zum Volleyballreglement von Swiss Volley, Ausgabe 2013, sein. Art. 2. Recht zur Werbung Recht zur Werbung hat, wer die von Swiss Volley Region Bern festgelegte Werbegebühr für die Dauer eines Verbandsjahres (1.7. bis 30.6.) bezahlt hat. Die Werbegebühr ist jährlich wiederkehrend zu bezahlen. Art. 3. Anmeldung Jeder Verein meldet seine Werbung mittels dem offiziellen Formular der Geschäftsstelle SVRBE. Art. 4. Gültigkeit Eine Werbegenehmigung ist gültig, sobald die Zahlung und das Anmeldeformular bei der Geschäftsstelle SVRBE eintreffen. (PC 34-3163-2); Unbedingt Vermerk: „Werbegebühr“, Verein, Anzahl Team, Geschlecht und Liga angeben. Art. 5. Werbegebühr Jeder Verein bezahlt die Werbegebühr für jedes Team, welches Werbung trägt. Die entsprechende Werbegebühr muss bis spätestens 31.1. der laufenden Saison einbezahlt sein. Nicht fristgerechtes Bezahlen der Werbegebühr zieht eine Busse gemäss GO nach sich. Juniorenteams, Minivolleyball, SAR-Teams sowie Mixed- und Seniorinnen-Teams bezahlen keine Werbegebühr. Dresswerbung (inkl. 8.0 % MWST) Pro Team RL CHF 100.— Formular bitte vor dem 31. Januar 2017 einreichen an SVRBE, Noflenstrasse 18, 3116 Kirchdorf