Stand: 10/2015 WERBUNG, DIE IN FAHRT KOMMT! Verkehrsmittelwerbung der Saarbahn GmbH Werbung, die in Fahrt kommt … Werbung auf den Fahrzeugen und den Bahnhaltestellen! Viele Werbeformen erreichen zwar die gewünschte Zielgruppe, doch die Qualität der Wahrnehmung ist meist nur ungenügend. Das muss nicht sein, denn tagtäglich sehen Menschen unsere Busse und Bahnen mit Ihrer Werbung – auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit, beim Einkauf oder in der Freizeit. Kontakt auf allen Linien Über 120 Busse und 20 Bahnen fahren täglich im gesamten Regionalverband Saarbrücken sowie darüber hinaus und befördern dabei jährlich rund 44 Milllionen Fahrgäste. Anders als bei TV-, Radio- oder Internetwerbung, die man ausschalten kann, bleibt Ihre Werbung durch unsere Präsenz in der Öffentlichkeit ständig im Blickfeld der Zielgruppen und in deren Erinnerung. Dass Werbung auf Bussen und Bahnen gut ankommt, beweist eine Studie des Fachverbandes Außenwerbung e. V., wonach Busaußenwerbung 77 % der Befragten erreicht. 2 Vielfältige Möglichkeiten Ob als Ganz- oder Teilbeklebung, als Traffic-Board oder Traffic-Banner, als Scheibenplakat oder Seitenscheibenaufkleber – auf und in unseren Fahrzeugen steht Ihre Werbung immer im Mittelpunkt. Auf den weiteren Seiten finden Sie eine Gesamtübersicht unserer Angebotsformen mit Preisen, Skizzen und technische Angaben sowie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Bahnen sind täglich auf einer festen Strecke vom französischen Sarreguemines bis zur Gemeinde Lebach unterwegs und befördern dabei jährlich rund 12 Millionen Fahrgäste. Die Bahn, das modernste und umweltfreundlichste Werbemedium entlang der 44 km langen Strecke wird überdurchschnittlich wahrgenommen. Ihre Werbung erreicht zu jeder Zeit unsere Fahrgäste sowie alle anderen Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger. Wir beraten Sie gerne unter: Tel. 0681 5003-303, -319 oder -173 Fax: 0681 5003-351 E-Mail: [email protected] Weitere Infos und Fotos finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 3 g Werbung Bus Gelenkbus Werbevorteil Gestaltung mit Fenster + Dauerhaftes Werbemedium + Langfristiger Einsatz (Imagewerbung) + Kombination mit Innenwerbung möglich + Große Gestaltungsräume (z. B. Fensterbelegung) + Große Werbefläche (bis zu 12 Meter Länge) Fensterflächen können bis zu 30 % pro Fenster mit einbezogen werden Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie beklebbar. Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben. Fronten müssen frei bleiben MIETE 400 Euro* pro Monat * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 4 g Werbung Bus Solobus Werbevorteil Gestaltung mit Fenster + Dauerhaftes Werbemedium + Langfristiger Einsatz (Imagewerbung) + Kombination mit Innenwerbung möglich + Hohe Werbewirksamkeit bei geringeren Produktions- und Mietkosten (gegenüber Gelenkbus) Fensterflächen können bis zu 30 % pro Fenster mit einbezogen werden Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie beklebbar. Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben. MIETE Fronten müssen frei bleiben 300 Euro* pro Monat * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 5 g Werbung Bus Heckfläche Werbevorteil Teilgestaltung + Kurz- bis mittelfristiger Einsatz empfohlen + Monatliche Belegung möglich (für Kampagnen bzw. Sonderaktionen) + Hohe Werbewirksamkeit bei geringen Poduktions- und Mietkosten + Sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten Ganzgestaltung Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie beklebbar. Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben. MIETE MIETE 220 Euro* pro Monat 150 Euro* pro Monat ltung) ung) lt (Teilgesta (Ganzgesta MINDESTLAUFZEIT 1 Monat Teilgestaltung (ohne Fenster) Ganzgestaltung (mit Fenster) * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 6 g Werbung Bus Traffic-Boards (18/1 oder 4/1) Werbevorteil 18/1 4/1 + Kurzfristiger Einsatz (für Kampagnen und Sonderaktionen) + Kurzfristig buchbar, monatliche Belegung möglich + Auffällige Werbemöglichkeit, da Sonderformat (bei geringen Poduktionskosten) Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie beklebbar. Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben. MIETE 180 Euro* pro Monat MIETE Seitliches Traffic-Board (18/1) Formate: Citaro: 3560 x 2350 mm CNG 313: 3560 x 2400 mm MAN NL 232: 3560 x 2400 mm MAN Lions City: 3560 x 2360 mm 400 Euro* pro Monat Hinteres Traffic-Board (4/1) Formate: Citaro: 1190 x 1750 mm CNG 313: 1190 x 1600 mm MAN NL 232: 1190 x 1650 mm MAN Lions City: 1190 x 1450 mm MINDESTLAUFZEIT 1 Monat FORMAT Seitliches Traffic-Board (18/1) Hinteres Traffic-Board (4/1) jeweils abhängig vom Bustyp * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 7 g Werbung Bus Traffic-Banner Werbevorteil + Kurz- bis mittelfristiger Einsatz (für Kampagnen und Sonderaktionen) + Kurzfristig buchbar, monatliche Belegung möglich + Geringe Poduktionskosten MIETE 20 Euro* pro Monat (je Banner) MINDESTLAUFZEIT 1 Monat MINDESTBELEGUNG 5 Banner/Solobus 7 Banner/Gelenkbus FORMAT 175 x 50 cm * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 8 g Werbung Bus Seitenscheiben-Banderolen Werbevorteil + Dauerhafte Werbepräsenz im Bus + Sichtbar in Sitzhöhe + Zielgruppenorientiert einsetzbar (gut geeignet zur Unterstützung der Außenwerbung) MIETE 20 Euro* pro Monat le) (je Bandero MINDESTLAUFZEIT 1 Monat FORMAT 50 x 15 –20 cm * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind Entwurf- und Produktionskosten.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 9 g Werbung Bus Seitenscheiben-Plakate Werbevorteil + Hohe Werbewirksamkeit im Businnenraum + Zielgruppenorientiert, z. B. Schüler, Studenten, Pendler + Gute Darstellungsmöglichkeit + Kurzfristige Werbeform bei geringen Produktions- und Mietkosten Materialempfehlung: 200 bis 270g Spielkartenkarton DIN A3 quer DIN A3 hoch MIETE für ab 7 Euro* 2 Wochen (je Plakat) Bitte 1,5 cm rundum laufenden Rand ohne wichtige Motivinhalte berücksichtigen. 2 Wochen MINDESTBELEGUNG 50 Busse MIETE FORMAT 7 Euro für 2 Wochen pro Plakat 10 Euro für 1 Monat pro Plakat 30 Euro für 3 Monate pro Plakat 50 Euro für 6 Monate pro Plakat DIN A3 hoch (297 x 420 mm) und quer (420 x 297 mm) doppelseitig bedruckt oder zusammengefasst. * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind Entwurf- und Produktionskosten.) 10 MINDESTLAUFZEIT g Werbung Bus g Werbung Bahn Premiumscheibe In Bussen und Bahnen möglich! Werbevorteil + Sehr gute Werbemöglichkeit im Bus- und Bahninnenraum + Von allen Stellen in Bus und Bahn sichtbar + Gute Gestaltungsmöglichkeit + Kostengünstig in Produktion und Miete + 1 Fläche/Bus, 2 Flächen/Bahn hinter Fahrerstand MIETE * ab 12 Euro en für 2 Woch MINDESTLAUFZEIT 2 Wochen (je Plakat) MINDESTBELEGUNG MIETE 12 Euro für 2 Wochen pro Plakat 20 Euro für 1 Monat pro Plakat 50 Euro für 3 Monate pro Plakat 100 Euro für 6 Monate pro Plakat Bitte 1,5 cm rundum laufenden Rand ohne wichtige Motivinhalte berücksichtigen. * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind Entwurf- und Produktionskosten.) 11 50 Busse 20 Bahnen FORMAT DIN A2 hoch (420 x 594mm) einseitig bedruckt. g Werbung Bahn Deckenflächen-Plakate Werbevorteil + Werbemöglichkeit ohne Streuverluste im Bahninnenraum + Deutsch-französisches Einzugsgebiet Materialempfehlung: 200 bis 270g Spielkartenkarton (Nur einseitiger Druck erforderlich, da Anbringung siehe Foto und Skizze!) MIETE für ab 7 Euro* 2 Wochen (je Plakat) MINDESTLAUFZEIT 2 Wochen MINDESTBELEGUNG MIETE 7 Euro für 2 Wochen pro Plakat 10 Euro für 1 Monat pro Plakat 30 Euro für 3 Monate pro Plakat 50 Euro für 6 Monate pro Plakat Bitte 1,5 cm rundum laufenden Rand ohne wichtige Motivinhalte berücksichtigen. * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind Entwurf- und Produktionskosten.) 12 20 Bahnen FORMAT DIN A3 quer (420 x 297 mm) einseitig bedruckt g Werbung Bahn Fußbodenfolien (STANDARDFLÄCHEN) Werbevorteil + Innovative, aufmerksamkeitsstarke Werbemöglichkeit im Bahninnenraum + Wenig Streuverluste + Kurz- bis mittelfristige Werbeform Einstiegsbereiche = Standardfläche MIETE (Nur normierte Folien in Abstimmung mit der Saarbahn GmbH!) uro* ab 3.500 E ate für 12 Mon MIETE MINDESTLAUFZEIT 3.500 Euro/12 Monate* 12 Monate FORMAT (Standardfläche) 2 x 13 m² = 26 m² Nur auf Anfrage. Umfassendes Innen-Branding möglich. Nur patentierte und normierte Folie verwendbar. (Brandschutz, Allergieschutz, rutschfest, haltbar, lichtecht) Sonderflächen auf Anfrage! * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 13 g Werbung Bahn Sonderflächen Innen Werbevorteil + Innovative, aufmerksamkeitsstarke Werbemöglichkeit im Bahninnenraum + Wenig Streuverluste + Kurz- bis mittelfristige Werbeform (Nur normierte Folien in Abstimmung mit der Saarbahn GmbH!) MIETE ra xt 500 Euro eächen fl für Sonder ate on M für 12 MIETE 500 Euro* für Sonderflächen. Nur auf Anfrage. MINDESTLAUFZEIT 12 Monate FORMAT Zusätzlich zur Fußbodenfolie Beklebung von verschiedenen Sonderflächen, wie z. B. Decke und Seiten auf Anfrage. * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Anbringen, Entfernen sowie den Entwurf.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 14 g Werbung Bahn Promotion-Aktionen Werbevorteil + Hohe Werbewirksamkeit + Kurzfristig angelegte Werbung + Zielgruppengerichtete Ansprache + Verteilung von Give-Aways oder Flyern, Live-Musik, Nikolaus oder Oster-Aktionen möglich (keine offenen Speisen und Getränke) MIETE 500 Euro* pauschal für 1 Tag MINDESTLAUFZEIT 1 Tag Nikolaus-Aktion in der Saarbahn SR 3-Band in der Saarbahn * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 15 In allen Bahnen nach vorheriger Sondergenehmigung möglich. g Werbung Bahn Bahnen Werbevorteil + Dauerhaftes Werbemedium, modernes Image + Langfristiger Einsatz (deutsch-französisches Einzugsgebiet) + Sehr gute Darstellungsform auf Premium-Produkt + Sehr große Werbefläche (rund 100 m2) + Teilbeklebung (A-,B- oder C-Teil) in Werbegemeinschaft möglich Fensterflächen nur mit normierter Window Graphics Folie beklebbar. Piktogramme/Logos müssen sichtbar bleiben. MIETE * 1.200 Euro pro Monat Fronten müssen frei bleiben A-Teil Fensterflächen können bis zu 30 % pro Fenster mit einbezogen werden. C-Teil MINDESTLAUFZEIT 1 Jahr B-Teil * Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Entwurf, Produktion, Anbringen, Entfernen.) Die Vermaßungsskizzen finden Sie unter www.saarbahn.de/werbung. 16 g Werbung Bahn A-Teil = B-Teil (ohne Wagenkopf): C-Teil: Oberer Rumpf/Dachkranz: 2,39 m x 0,54 m 7,52 m x 0,54 m Oberer Rumpf/Dachkranz: 10,40 m x 0,54 m Unterer Rumpf: 3,63 m x 1,02 m 2,67 m x 0,80 m 0,99 m x 0,80 m Unterer Rumpf: 10,40 m x 0,54 m Höhe Fensterbeklebung: 30 % pro Fenster möglich A-Teil C-Teil Außenwerbung an Bahnen: Unabhängig von den freigegebenen Flächen auf den Bahnen sind die von den Auftraggebern beabsichtigten Texte und Ausführungen der Werbung gemäß den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung“ zur Genehmigung vorzulegen. Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Werbung: • Alle Anschriften und Sicherheits-Piktogramme an den Fahrzeuglängsseiten und an den Köpfen müssen deutlich erkennbar bleiben. Alle Maßangaben verstehen sich als ca.-Werte, die vor der Produktion überprüft werden müssen. Piktogramm und Anhebestellen müssen sichtbar bleiben. (Darstellungen auch in weiß möglich). Die Frontansichten dürfen nicht beschriftet werden. Die seitlichen Kopfflächen dürfen einbezogen werden. B-Teil • Die Seitenfenster können mit normierter Window Graphics Folie bis zu 30 % pro Fenster verklebt werden (die Sicht nach außen und das Zerschlagen der Scheibe mit Folie im Notfall muss gewährleistet sein). • Scheiben im Fahrerstand sind von jeglicher Werbung freizuhalten. • Das Bekleben der Fenster an den Türen ist nicht zulässig. • Die Nutzung der Seitenfläche vom Fahrzeugkopf ist möglich. • Bei Unfällen sind verstärkt die Frontteile betroffen. • Die Frontansicht muss frei bleiben. * Die abgebildeten Skizzen und Maßangaben dienen als Entwurfsvorlagen. Eine Endbemaßung muss am Originalfahrzeug vorgenommen werden. 17 g Werbung Bahnhaltestellen Werbung Bahnhaltestellen Werbung an den Haltestellen der Saarbahn kommt garantiert gut an: In der Aufmerksamkeit von Fahrgästen, Fußgängern, Autofahrern und allen anderen Verkehrsteilnehmern. Präsentieren Sie Ihre Botschaft eindrucksvoll und fernab der üblichen Wege. Außergewöhnliche Ideen brauchen außergewöhnliche Plätze! Gehen Sie neue Wege - wir gehen sie mit! Gute Gründe für Ihre Haltestellenwerbung: 1 2 3 Toppreis: Moderne Markenkommunikation zu einem Bruchteil des Preises einer Anzeigenwerbung. Unsere Standorte sind direkt vor Ihrer Haustür: Riegelsberg, Heusweiler und Lebach. Ob Wartezeit an den Haltestellen oder Stop-and-go auf der B268 - Ihre Werbung prägt sich ein! ors tra ße Wa l Et pers ze nh hofe ofe n/ n Wa lpe rsh ofe nM Mü itt hle e ns tra ße He Sc uswe hu ile lze r nt rum He us we ile rM ark In de t rH om me rsb Kir ac sc hh h of Eiw eil er Eiw eil er No rd La nd sw eil er Sü La d nd sw eil er No Le rd ba ch Sü d Gis Gü ch en ba ch lle t rgh a be rg Po s ge ls be Rie ge ls Rie Wo lf An 18 Standorten sind 49 Haltestellen buchbar: sk au lst raß Rie e ge Ra lsb th e r au g s Ihre Werbung soll so richtig ankommen? Dann reservieren Sie sich jetzt Ihre individuelle Werbefläche! Gestalten Sie die Haltestelle nach Ihren Wünschen. Riegelsberg Heusweiler 18 Lebach g Werbung Bahnhaltestellen Jetzt für Preise 1 Rückwand (bestehend aus 3 Einzelscheiben) 1 Seitenscheibe (mind. 2 Seitenscheiben pro Auftrag erforderlich) 1 kompletter Fahrgastunterstand (1 Rückwand und 2 Seitenscheiben) 100 € /Monat 50 €*/Monat 200 €*/Monat * 200 Euro* pro Monat buchen! Die Kosten für das Layout, die Produktion sowie die Anbringung und Neutralisation trägt der Kunde. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate. Es gelten die AGBs der Verkehrsmittelwerbung unter www.saarbahn.de/haltestellenwerbung. * Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 19 g Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2015) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung 1. 3. Auftragsdurchführung 3.1. Der Auftraggeber liefert die für die Werbung erforderlichen Entwürfe, Schilder, Plakate usw. fristgemäß kostenfrei an die Saarbahn GmbH. Soweit notwendig sind maßstäbliche Entwürfe vorzulegen. Vom Auftraggeber gelieferte Entwürfe, Plakate, usw. werden nur zurückgegeben, soweit dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. Geltung Die nachstehenden Geschäftsbedingungen für Verkehrsmittelwerbung gelten für sämtliche Plakat- und Fahrzeugflächen der Verkehrsmittel sowie an den Haltestellen der Saarbahn GmbH, Hohenzollernstraße 104-106, 66117 Saarbrücken. 3.2. Die Anlieferung von Plakaten muss mindestens 10 Tage vor Aushangtermin erfolgen. Der Plakataushang in den Fahrzeugen der Saarbahn GmbH versteht sich als reine Innenwerbung. Zum Aushang in den Bussen sollten die Plakate doppelseitig sichtbar sein, um Leerflächen zu vermeiden, zum Aushang in Bahnen können diese einseitig bedruckt angeliefert werden. 2. Auftragsannahme 2.1. Die Verantwortung für Form und Inhalt der Werbung trägt der Auftraggeber. Die Saarbahn GmbH behält sich die Annahme von Aufträgen in Abhängigkeit der Werbeinhalte und Einhaltung der technischen Bedingungen vor, wenn die Werbung gegen geltendes Recht, Verordnungen, gesetzliche und behördliche Bestimmungen, oder die guten Sitten verstößt. Insbesondere Werbung mit anstößigem, religiösem und politischem Inhalt ist nicht gestattet. 3.3. Text und Ausführung der Werbung innen und außen unterliegen immer der Genehmigung der Saarbahn GmbH. Auf Anforderung und soweit erforderlich sind maßstäbliche Entwürfe durch den Auftraggeber vorzulegen. 2.2. Die Beseitigung der Werbung aus zwingenden betrieblichen oder aus ordnungs- bzw. zivilrechtlichen Gründen bleibt jederzeit vorbehalten. Wird die Werbung ganz oder teilweise untersagt, so gilt der Vertrag in beiderseitigem Einverständnis vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Grundes in entsprechendem Umfang als aufgehoben und zwar aufgrund unverschuldeter Unmöglichkeit der Leistung. Schadenersatzoder Minderleistungsansprüche stehen keiner der beiden Parteien aus diesem Anlass zu. 3.4. Die Kosten für die Gestaltung, Anbringung und Unterhaltung der Werbung (Produktion, Auswechseln, Ausbessern und Neubemalung von beschädigten und unansehnlich gewordenen Werbeflächen) an Fahrzeugen und Haltestellen sowie für ihre Beseitigung bzw. Neutralisierung nach dem vereinbarten Vertragsablauf gehen zu Lasten des Auftraggebers. 3.5. Die Neutralisierung umfasst bei Verwendung von Folien die evtl. erforderliche Wiederherstellung eines einwandfreien Lackuntergrundes. Die notwendigen Arbeiten sind vom Auftraggeber so rechtzeitig zu veranlassen, dass sie innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Vertrages ausgeführt werden können. Verstreicht die Frist ungenutzt, werden die notwendigen Arbeiten durch die Saarbahn GmbH auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt und ggf. wird der Mietpreis für den laufenden Monat nachberechnet. 2.3. Der Ausschluss von Wettbewerbern ist nicht zugesichert. Die Saarbahn GmbH bemüht sich, Werbung konkurrierender Produkte nicht direkt nebeneinander anzubringen. 2.4. Die Saarbahn GmbH ist berechtigt Eigenwerbung vorzunehmen. 20 g Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2015) 3.6. Wird ein Fahrzeug aus betrieblichen Gründen (z. B. Totalschaden, Verschrottung usw.) vor Vertragsablauf aus dem Verkehr gezogen bzw. an einen Auftragsunternehmer verkauft, so endet automatisch der Vertrag zum Zeitpunkt der Außerbetriebnahme bzw. des Verkaufs durch die Saarbahn GmbH. Stilllegungen werden dem Auftraggeber frühestmöglich durch die Saarbahn GmbH mitgeteilt. ausschließlich Window Graphics Folie zu verwenden. Je nach Standort des Fahrgastunterstandes ist eine Aussparung der Folie an den Seitenscheiben in Sitzhöhe erforderlich. 3.10. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass nach Anbringung der Werbung die sicherheitsrelevanten Daten (wie Hebepunkte und interne Fahrzeugnummern) und das Logo des Fahrzeugeigentümers wieder angebracht werden. 3.7. Es können in diesen Fällen keine weitergehenden Ersatzansprüche z. B. auf entgangenen Werbegewinn geltend gemacht werden. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Neutralisierung des Fahrzeuges besteht auch im Falle der vorzeitigen Kündigung bzw. Stilllegung fort, sofern die Saarbahn GmbH den Auftraggeber nicht ausdrücklich aus Billigkeitsgründen aus dieser Verpflichtung entlässt. Wünscht der Auftraggeber eine Übertragung seiner Werbung auf ein Ersatzfahrzeug, so trägt die Saarbahn GmbH die Kosten einer Neuanbringung der Werbung, wobei sich die Vertragslaufzeit nach Übertragung der Werbung um mindestens weitere 12 Monate verlängert. 3.11. Die Front-Ansicht der Saarbahnen sowie der Busse dürfen nicht mit Werbung versehen werden. 3.12. Bei Ausfall eines Fahrzeugs auf Grund eines Unfallschadens oder betriebsbedingt (z. B. TÜV) von mindestens einem Monat erhält der Auftraggeber eine entsprechende Gutschrift. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags, bzw. die Nichtzahlung des Mietpreises ist nicht gestattet. 3.13. Linien, Strecken- und Platzwünsche an den Fahrzeugen können aus betrieblichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Platzwechsel und Entfernung der Werbung aus betrieblichen oder aus ordnungsrechtlichen Gründen bleibt der Saarbahn GmbH vorbehalten. 3.8. Bei Anbringung von Werbefolien an den Fahrzeugscheiben ist der Auftraggeber verpflichtet nur solche Folien zu verwenden, die zur Anbringung auf Fahrzeugscheiben zugelassen sind (§ 19 StVZO). Die ScheibenEinfassung muss von Aufklebern frei bleiben. Die Fenster dürfen bis ca. 30 % der Fläche beklebt werden (normierte Window Graphics Folie obligatorisch). Das Bekleben von Notausstiegsfenstern darf nur einseitig erfolgen. Beim Aufbringen von Folien auf Notausstiegsfenstern ist zu beachten, dass die Scheibeneinfassungen nicht beklebt werden bzw. die Folie bei durchgehenden Motiven dementsprechend umlaufend eingeschnitten ist. 3.14. Die Standorte für die Werbung an den Fahrgastunterständen sind nach Verfügbarkeit frei wählbar. Es besteht kein Anspruch auf Anbringung der Werbung an einem bestimmten Standort. 4. Laufzeiten 4.1. Die Laufzeit beginnt mit dem im Vertrag geregelten Datum. Falls sich aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, die Lieferung des Werbematerials bzw. die Ausführung der Beklebungsarbeiten um mehr als eine Woche gegenüber dem vorgesehenen Vertragsbeginn 3.9. Für die Anbringung von Werbefolien an den Seitenscheiben der Fahrgastunterstände der Haltestellen ist der Auftraggeber verpflichtet 21 g Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2015) verzögert, ist die Saarbahn GmbH berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zu berechnen. 5.4. Das beiderseitige Recht auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Totalausfall eines Fahrzeuges bzw. Ausmusterung und Verkauf) bleibt unberührt. Die Saarbahn GmbH hat ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen die Inhaltsbestimmungen für Werbungen nach diesem Vertrag, insbesondere 2.2. und 2.3. verstößt. 4.2. Die Saarbahn GmbH teilt dem Auftraggeber den Beginn der Werbung unverzüglich mit. Die Außenwerbung auf den Bussen und Bahnen wird für die vereinbarte Dauer angebracht. 4.3. Kann der Auftrag infolge unvorhergesehener Umstände (Streik, höhere Gewalt, Krieg etc.) nicht vereinbarungsgemäß ausgeführt werden, wird der Auftraggeber hier von schnellstmöglich verständigt. Der Vertragsbeginn wird dementsprechend verschoben. 6. Preise 6.1. Den Aufträgen wird die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültige Preisliste zugrunde gelegt. Die Saarbahn GmbH gewährt während der Vertragslaufzeit die Preisfixierung. Im Falle einer Erhöhung des vereinbarten Entgeltes um mehr als 10 % steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Rücktritt nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung zum Preisänderungszeitpunkt schriftlich mitgeteilt wurde. 5. Kündigung 5.1. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages der Werbung auf Fahrzeugen vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Der Werbevertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Laufzeit schriftlich beendet werden. Bei nicht fristgerechter schriftlicher Erklärung verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Bei der Einzelbelegung von Heckflächen und Trafficboards beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat. Bei vereinbarten Vertragslaufzeiten, die kürzer als ein Jahr sind, beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen vor Ablauf der Laufzeit. 6.2. Bei der Festsetzung der Preise ist berücksichtigt, dass die Verkehrsmittel aus Gründen, welche in der Eigenart des Verkehrsunternehmens liegen Fahrplanänderungen an Wochenenden und zu Ferienzeiten, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Hauptuntersuchungen sowie andere Ausfallzeiten etc.) oder aus anderen Ursachen, insbesondere wegen Unfallschäden oder aus Gründen höherer Gewalt (Streik, Betriebsunterbrechungen und Betriebseinschränkungen etc.) vorübergehend nicht im Verkehr sind. Die Saarbahnen sind durchschnittlich 8 Stunden am Tag im Einsatz. Aus diesem Grunde liegt der Preisbildung ein Ausfallersatz von 30 % zugrunde. Wegen solcher Einwirkungen kann der Auftraggeber weder vom Vertrag zurücktreten, noch die Zahlungen verweigern. Geringfügige Störungen berechtigen nicht zur Minderung. 5.2. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages der Haltestellenwerbung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Der Werbevertrag für die Haltestellen kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf der Laufzeit schriftlich beendet werden. Bei nicht fristgerechter schriftlicher Erklärung verlängert sich der Vertrag um die im Vertrag vereinbarte Mietdauer automatisch. 5.3. Die vorzeitige Aufhebung eines Vertrages ist nur in gegenseitigem Einvernehmen zulässig. 22 g Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10/2015) 9. Schriftform Aufträge und Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 6.3. Auf die Listenpreise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. 7. Zahlungsbedingungen 7.1. Der Betrag ist innerhalb einer Zahlungsfrist von zwei Wochen nach Rechnungsstellung an den Werbetreibenden zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. 7.2. Im Falle des Zahlungsverzuges wird der geschuldete Betrag handelsrechtlich verzinst. 10. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken. 8. Haftung 8.1. Im Falle fremdverschuldeter unfallbedingter Beschädigung der Werbemittel ersetzt die Saarbahn GmbH die Werbemittel und ist berechtigt, diesen Schaden gegenüber Dritten geltend zu machen. Etwaige Ansprüche tritt der Auftraggeber an die Saarbahn GmbH ab. 8.2. Bei Schäden, die durch äußere Einwirkung (Vandalismus, höhere Gewalt etc.) entstanden sind und für die ein Dritter nicht zur Haftung herangezogen werden kann, übernimmt die Saarbahn GmbH keine Haftung. 8.3. Für Druckfehler sowie für Verlust, Beschädigung und Diebstahl von Plakaten oder Folien an den Fahrgastunterständen während der Aushangzeit bzw. beim Transport, Entfernen und Lagern wird keine Haftung übernommen. Bei Beschädigung der Werbeträger durch Mitarbeiter der Saarbahn GmbH ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. 8.4. Im Falle des Zahlungsverzuges haftet der Werbetreibende auch für den Ausfall in voller Höhe, welcher der Saarbahn GmbH bis zum Ablauf des Vertrages entsteht. Die durch die Vertragsunterbrechung entstehenden Entfernungs- und Wiederanbringungskosten gehen zu Lasten des Werbetreibenden. 23 Herausgeber: Saarbahn GmbH Hausadresse Malstatter Str. 5 66117 Saarbrücken Postadresse Hohenzollernstr. 104–106 66117 Saarbrücken Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Ihre Ansprechpartner: Marketing/Verkehrsmittelwerbung Nathalie Zimmer, Tel. 0681 5003-303 Ursula Royère, Tel. 0681 5003-319 Lisa Becker, Tel. 0681 5003-173 Fax: 0681 5003-351 E-Mail: [email protected] www.saarbahn.de/werbung