Computer dürfen weiterhin mit vorinstallierter Software verkauft

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Newstickermeldung vom 09.09.2016
Computer dürfen weiterhin mit vorinstallierter Software verkauft werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Computer grundsätzlich mit
einer vorinstallierten Software (zum Beispiel Windows-Betriebssysteme) verkauft werden
können. Dies stelle keine unlautere Geschäftspraxis dar (Urteil des EuGH vom 7. September
2016, Az.: C-310/15).
Im vorliegenden Fall kaufte der Kläger in Frankreich einen Computer von Sony zum Preis
von 549 Euro. Der Computer war mit dem Betriebssystem Microsoft Windows Vista und
anderen Anwendungen vorinstalliert versehen. Der Kläger wollte die vorinstallierte Software
jedoch nicht und forderte die Erstattung der Kosten für diese. Sony lehnte ab und bot dem
Kläger die Rückabwicklung des Kaufes an. Dies wiederum lehnte der Käufer ab.
Nach Auffassung des EuGH stellt ein solches Kopplungsgeschäft keine unlautere
Geschäftspraxis dar. Vorinstallierte Betriebssysteme erfüllten die Erwartungen der meisten
Verbraucher, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen. Zudem habe der Sony-Händler
den Kläger über die vorinstallierte Software „gebührend informiert“. Ihm sei auch ermöglicht
worden, den Kauf auf Grundlage der im Fernabsatz getätigten Bestellung zu widerrufen.
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