Newstickermeldung vom 09.09.2016 Computer dürfen weiterhin mit vorinstallierter Software verkauft werden Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Computer grundsätzlich mit einer vorinstallierten Software (zum Beispiel Windows-Betriebssysteme) verkauft werden können. Dies stelle keine unlautere Geschäftspraxis dar (Urteil des EuGH vom 7. September 2016, Az.: C-310/15). Im vorliegenden Fall kaufte der Kläger in Frankreich einen Computer von Sony zum Preis von 549 Euro. Der Computer war mit dem Betriebssystem Microsoft Windows Vista und anderen Anwendungen vorinstalliert versehen. Der Kläger wollte die vorinstallierte Software jedoch nicht und forderte die Erstattung der Kosten für diese. Sony lehnte ab und bot dem Kläger die Rückabwicklung des Kaufes an. Dies wiederum lehnte der Käufer ab. Nach Auffassung des EuGH stellt ein solches Kopplungsgeschäft keine unlautere Geschäftspraxis dar. Vorinstallierte Betriebssysteme erfüllten die Erwartungen der meisten Verbraucher, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen. Zudem habe der Sony-Händler den Kläger über die vorinstallierte Software „gebührend informiert“. Ihm sei auch ermöglicht worden, den Kauf auf Grundlage der im Fernabsatz getätigten Bestellung zu widerrufen.