Kurzanleitung 1. Auflage – Stand: September 2015 BAYERN.RECHT Inhalt Einführung 3 Drucken 20 Startseite 3 Gesamtes Gesetz anzeigen 21 Inhaltsübersicht 4 Aktenverwaltung 23 Intuitive Suche 7 Einstellungen 24 Optimiertes Suchfeld 8 Technik 26 Detailsuche 10 Übersicht über die Symbole 26 Profisuche 12 Support 27 ZentraleSuchfilter 13 Trefferliste 14 Filterfunktion 16 Suchauftrag 17 Dokument: Navigation 17 Dokument: Weitere Nutzung 19 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 2 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Einführung Im Mai 2001 wurde beck-online.DIE DATENBANK als innovative juristische Datenbank gestartet. Die höchst leistungsfähige Suchtechnologie wurde seitdem fortlaufend auf die speziellen Bedürfnisse der juristischen Recherche optimiert. Sie ermöglicht es, den Datenbestand blitzschnell (sogar nach äußerst allgemeinen Begriffen wie „vertrag“) komplett zu durchsuchen. Die Trefferliste kann sodann umsortiert und mit Hilfe von Kategorien sinnvoll eingeschränkt werden. Inhaltsübersicht Im Zentrum steht die einzeilige Suche mit integrierter Detailsuche, welche die Vorteile einer intelligenten juristischen Suchmaschine und einer fein strukturierten Fachdatenbank vereint. Die optische Gestaltung ist dezent und funktional. Auf dieser erfolgreichen Datenbank basiert das Angebot BAYERN.RECHT Die mittlere Spalte der Startseite bietet unter der Begrüßung aktuelle Fachnews. Außerdem dient sie als Anzeigebereich, wenn Sie in der linken oder rechten Spalte etwas ausgewählt haben. klicken, wird in der mittleren Spalte der Inhalt angezeigt, der mit Suchfeldern oder durch Blättern auf den verschiedenen Seiten erschlossen werden kann. Die Suche startet nach der Eingabe eines Begriffes in die Suchfelder in der Regel automatisch, kann aber auch jeweils durch einen Klick auf den Button „Suchen“ ausgelöst werden. Rechtsprechung In dieser Kategorie können Sie sich vor allem über kürzlich in BAYERN.RECHT eingegangene Entscheidungen informieren. Im Feld „Gericht“ können Sie direkt „bgh“ oder „vg münchen“ eingeben. Sollten Sie aufgrund eines Entscheidungszitats suchen, so können Sie hier Datum und/oder Aktenzeichen eingeben (was allerdings im einzeiligen Suchfeld sowie in der Detailsuche ebenso möglich ist). Sie haben ferner die Möglichkeit, die Entscheidungen nach Eingangsdatum der letzten vier Kalenderwochen zu selektieren. Startseite Zur Startseite von BAYERN.RECHT gelangen Sie, indem Sie in Ihrem Browser http://bayernrecht.bybn.de eingeben. Sie befinden sich nun auf der Startseite, die Ihnen den Einstieg in diese Datenbank ermöglicht. Unter „Inhaltsübersicht“ erhalten Sie bibliothekarische Informationen zur Rechtsprechung und zu den Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und sonstigen Normen, die BAYERN.RECHT für Sie bereithält. So erfahren Sie zum Beispiel, mit welchen Abkürzungen die Normen in BAYERN.RECHT gesucht werden können. Wenn Sie auf eine dieser Kategorien Im linken Bereich haben Sie weitere, nützliche Einschränkungsmöglichkeiten: Treffer in Rechtsgebiet Treffer für Gericht Treffer in Zeitraum Treffer in Publikationen. So können Sie beispielsweise überprüfen, was in einem bestimmten Rechtsgebiet sowie in einer bestimmten Gerichtsbarkeit in letzter Zeit entschieden wurde. In der rechten Spalte finden Sie den https-verschlüsselten Log-in-Dialog. Sobald Sie eingeloggt sind, werden Sie oberhalb des Dialogs begrüßt. Darunter werden Ihnen unter „Meine Vorgänge“ personalisierte Informationen zu Ihren Aktivitäten innerhalb der Datenbank angeboten. Unter „Meine Module“ wird angezeigt, welche Module Sie abonniert haben. Dies kann bei einzelnen Nutzern über das Modul BAYERN.RECHT hinausgehen. Darunter finden Sie den Service „Aktuelle Gesetzesänderungen“, dessen Schwerpunkt im Bundesrecht liegt. In der linken Spalte finden Sie die Kategorien „Inhaltsübersicht“ und „Modulübersicht“. Wenn Sie hier klicken, erfahren Sie, welche Inhalte die Datenbank BAYERN.RECHT enthält. 3 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 4 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Rechtsvorschriften Der Begriff „Rechtsvorschriften“ fasst in BAYERN.RECHT Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Bekanntmachungen zusammen. Diese Normen haben gemein, dass sie in Gesetz- Verträge und sonstige Rechtsquellen blättern verkündet werden. Die Suchfelder „Geltungsbereich“ und „Rechtsgebiete“ erleichtern Ihnen die Eingabe mit Suchvorschlagslisten. Diese Rubrik erschließt sonstige Normen aller Art wie beispielsweise Staatsverträge oder die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge. Sie ermöglicht die Einschränkung der Suche nach „Datum“ und „Geltungsbereich“. Verwaltungsvorschriften Bei den Verwaltungsvorschriften gibt es die weiteren Auswahlmöglichkeiten nach „Behörde“, „Gliederungsnummer“ und „Datum“. Sie sind besonders dann hilfreich, wenn Sie schon recht genau wissen, wonach Sie suchen. Fortführungsnachweise Diese Rubrik erschließt die Fortführungsnachweise der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften, gegliedert nach unterschiedlichen Formen der Aufbereitung und den Amtsblättern. 5 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 6 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Intuitive Suche Wortstammzerlegung Suggest (Sucheingabevorschläge) Wenn Sie in die einzeilige Suche einen Suchbegriff eingeben, so erhalten Sie (bei langsamer Eingabe sukzessiv) eine Vorschlagsliste. Angezeigt werden untereinander die ersten ca. 20Vorschläge,sortiertnachNutzereingabehäufigkeit. In den persönlichen Einstellungen (s. unten) kann die SuggestFunktionalität bei Bedarf dauerhaft abgeschaltet werden. Mit der Esc-Taste kann die Vorschlagsliste kurzfristig ausgeblendet werden. Ein zusammengesetztes Wort, z. B. „Berufsweiterbildung“, wird in seine Teilkomponenten zerlegt, damit die angezeigte Trefferauswahl bessere Ergebnisse liefert. Gefunden werden dann auch Dokumente, in denen die Wortstämme „Beruf“ und „Weiterbildung“ getrennt geschrieben sind, etwa „berufliche Weiterbildung“. Die Wortstammzerlegung können Sie durch Verwendung der Phrasensuche – setzen Sie dazu den / die Suchbegriff(e) in Anführungszeichen – unterbinden. In der Liste können Sie das gewünschte Wort entweder mittels Mausklick auswählen oder mit den Pfeiltasten zum passenden Begriff gelangen. Der ausgewählte Begriff erscheint dann im einzeiligen Suchfeld. Die Suche wird ohne weiteren Klick auf die Suchlupe oder Return-Taste mit Auswahl des Begriffs ausgelöst. Rechtschreibkorrektur In Vorschlagliste und Suchfunktion ist eine Rechtschreibkorrektur integriert. Offensichtliche Tippfehler in der einzeiligen Suche (z. B. „anwlat“ statt „anwalt“) werden bei den Vorschlägen ignoriert. Wenn Sie eine Suche nach dem Wort mit Rechtschreibfehler auslösen, wird eine Volltextsuche nach dem Wort in seiner falschen Schreibweise durchgeführt und zusätzlich in einer Meldung ein „Meinten Sie…“-Vorschlag unterbreitet. Dort ist das korrigierte Wort dann verlinkt und ein Klick darauf löst eine erneute Suche in richtiger Schreibweise aus. Optimiertes Suchfeld Diese Suche ist für die Volltextsuche und für den direkten Zugang zu Dokumenten der Datenbank BAYERN.RECHT besonders gut geeignet. Das Suchfeld bietet Ihnen verschiedenen Optionen: Nach beliebigen Begriffen suchen Sie können einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben und diese mit UND, ODER, OHNE und NAHE verknüpfen. Da UND der Standardoperator ist, kann auf seine Eingabe regelmäßig verzichtet werden. Siehe dazu unten „Profisuche“. Fundstellen nachschlagen Geben Sie hierzu eine Fundstelle so ein, wie sie normalerweise angegeben wird. 7 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 8 BAYERN.RECHT Beispiele: Mit der Eingabe „§ 280 bgb“ und einem Klick auf die Suchlupe gelangen Sie zu der entsprechenden Vorschrift. Es funktioniert auch mit „bgb 280“. Mit „bafög“ springen Sie zur Titelseite des Gesetzes. BAYERN.RECHT Die Abkürzungen der in BAYERN.RECHT enthaltenen Gesetze erhalten Sie, indem Sie auf „Home“ und dann links unterhalb auf „Rechtsvorschriften“ klicken. Dort geben Sie zum Beispiel „bauordnung“ und „BAY“ ein. Die in dieser Datenbank funktionierenden Abkürzungen werden angezeigt. Detailsuche Der Hauptzweck der Detailsuche ist es, die einzeilige Suche einzuschränken, wenn dort ein oder mehrere Suchbegriffe eingegeben wurden. Die Schaltfläche „Detailsuche“ befindet sich direkt unter der einzeiligen Suche. Die Suche kann im Rahmen der Detailsuche zur Erzielung präziser Ergebnisse wie folgt eingeschränkt werden: Rechtsgebiete Eine Möglichkeit besteht darin, die Suche auf bestimmte Rechtsgebiete zu beschränken. Dazu sind dessen erste Buchstaben einzugeben, bis das Rechtsgebiet in der Vorschlagsliste erscheint. Im Gegensatz zum Kategorienfilter können hier mehrere Kriterien kumuliert werden, um die Trefferzahl zu erhöhen. Die normierten Abkürzungen, z.B. SozR oder SteuerR ❶, können auch direkt in das Feld geschrieben werden. ❶ Entscheidungen über Aktenzeichen finden Es wird nur nach Entscheidungen mit dem entsprechenden Aktenzeichen gesucht. Beispiel: Geben Sie „12 ZB 14.21“ ein und klicken Sie auf die Lupe. Die Suche auf ein Gericht begrenzen Das Suchfeld erkennt fast alle deutschen Gerichte. Beispiel: Wenn Sie beispielweise „vgh münchen tonnendach“ eingeben und auf „Suchen“ klicken, durchsucht BAYERN.RECHT nur Entscheidungen des VGH München nach dem Begriff „Tonnendach“. Die Suche mit Datum begrenzen Sie geben zum Beispiel „kosovo ab 2014“ ein und finden dann Dokumente mit dem Begriff „Kosovo“ ab dem 1. Januar 2014. Für einen präzisen Zeitraum verwenden Sie einfach Bindestrich und Tagesdaten, etwa „kosovo 1.7.2014-31.12.2014“. 9 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 10 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Publikationstypen (Normen) Gericht oder Gerichtstyp Entsprechend ist es möglich die Suche auf bestimmte Publikationstypen zu beschränken. Dafür können beispielsweise die Verwaltungsvorschriften ❶ angehakt werden. Standardmäßig werden hier nur die in Kraft ❷ befindlichen Vorschriften gesucht. Die Detailsuche bietet Ihnen die Möglichkeit, darüber hinaus nach zukünftigen oder komplett außer Kraft getretenen Normen zu suchen. Auch ein Gericht oder Gerichtstyp kann durch Eingabe in der Gerichtszeile und Auswahl des Gerichts bzw. Gerichtstyps komfortabel ausgewählt werden. ❶ ❶ ❶ ❷ ❷ Sucheinstellungen beibehalten Es besteht die Möglichkeit die Sucheinstellungen beizubehalten, so dass man auch bei kompletter Neueingabe eines Begriffs im einzeiligen Suchfeld die Einschränkungen aus der Detailsuche nicht verliert. Wird die Checkbox “Sucheinstellungen beibehalten“ (ganz unten in der Detailsuche) ❷ angeklickt, bleiben die Detailsucheinstellungen erhalten, solange man eingeloggt ist. Rechts oben kann mit Klick auf das Papierkorbsymbol die Detailsuche zurückgesetzt und mit Klick auf das Kreuz der Suchdialog zugeklappt werden. Des Weiteren kann die Detailsuche auf eine bestimmte Norm eingeschränkt werden. Dazu geben Sie Gesetzesabkürzung und Paragrafennummer ein, also z.B. „BGB 22“. Profisuche Wenn Sie innerhalb der Detailsuche auf das rote Häkchen neben „Profisuche“ klicken, eröffnen sich fortgeschrittene Möglichkeiten für Ihre Suche. Nur in Überschriften suchen Wenn Sie in der Detailsuche rechts neben „Profisuche“ auf die rote Pfeilschaltfläche klicken, haben Sie die Möglichkeit, nur in Überschriften zu suchen. Das bietet sich an, wenn Sie mit Ihren Suchbegriffen eine zu große Treffermenge erhalten. In der Praxis am wichtigsten ist die Option „nur in Überschriften suchen“. ❶ ❶ 11 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 12 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Kombination Eingabefelder und Operatoren Ohne Normen anderer Länder oder der EU Darunter befinden sich Schaltflächen, die es erlauben, die Sucheingabe zu strukturieren. Es werden gängige Eingabefelder benannt. Wenn Sie z. B. auf „Gericht“ klicken, wird in der einzeiligen Suche „G:()“ eingefügt. Zwischen den Klammern ist dann das gewünschte Gericht, also z. B. „bgh“, einzugeben, so dass sich in der Suchzeile die Angabe „G:(bgh)“ ergibt. Dieser Ausdruck kann nun mit anderen Ausdrücken und Suchbegriffen logisch verknüpft werden. Ebenfalls unter dem zentralen Suchfeld befindet sich die Checkbox „Ohne Normen anderer Länder/EU“. ❶ Der Haken ist standardmäßig gesetzt, so dass der Filter aktiv ist. Auf diese Weise werden bei der Suche nur Normen aus dem Geltungs- bereich Bayern und Bund berücksichtigt. Dieser Filter wird auch bei allen weitergehenden Recherchen – bspw. über die Verweise mittels der Funktion „Weiterführende Dokumente mit „Siehe auch …“ (siehe dazu weiter unten) berücksichtigt. ❶ Auf der rechten Seite der Profisuche befinden sich die vier anklickbaren Operatoren UND, ODER, OHNE (NICHT) und NAHE. Wenn Sie zwei Suchbegriffe mit UND verknüpfen, bedeutet das, dass beide Begriffe im Dokument vorhanden sein müssen. Sie können das UND auch weglassen, da es sich hierbei um die Standardverknüpfung handelt. Beispiel: Bei der Suche in BAYERN.RECHT ist „trinkwasser anspruch“ gleichbedeutend mit „trinkwasser UND anspruch“. ODER bedeutet, dass mindestens einer der damit verknüpften Begriffe im Dokument vorkommen muss. Ein Suchbegriff, vor dem OHNE steht, darf im gesuchten Dokument nicht vorkommen. Zwei mit NAHE verknüpfte Suchbegriffe dürfen im Dokument nicht weiter als zehn Worte voneinander entfernt stehen. Mit runden Klammern können Sie Ihre Suchbegriffe gruppieren. Diese Klammern für die Feinstrukturierung Ihrer Suche müssen Sie selbst setzen, z. B. „(lärm ODER musik) hausordnung“. Schließlich weist Sie der Suchassistent noch auf die Möglichkeit der Phrasensuche hin (z. B. „juristische person“ genau in dieser Anordnung). Die Phrasensuche schaltet die Suchinterpretation und Wortstammzerlegung aus. Wenn Sie z. B. „baugb“ ohne Anführungszeichen eingeben, wird zur Titelseite des betreffenden Gesetzes gesprungen. „“baugb““ mit Anführungszeichen findet alle Dokumente, die diese Gesetzesabkürzung enthalten. Trefferliste Nachdem Sie eine Suche ausgeführt haben oder wenn Sie einem mehrdeutigen Querverweis folgen, erhalten Sie eine Trefferliste. Diese zeigt die wichtigsten Angaben zum Dokument, das heißt in der Regel Urheber, Titel und Fundstelle. Der Publikationstyp wird durch ein Symbol angezeigt. Sind mehrere Entscheidungsveröffentlichungen zum selben Datum und Aktenzeichen vorhanden, so werden diese als konsolidierter Treffer übersichtlich zusammengefasst. Über die Trefferliste können Sie sich zur besseren Orientierung die relevanten Passagen eines Dokuments anzeigen lassen, die den Suchbegriff enthalten: „Treffer im Kontext“. Dazu klicken Sie auf die Schaltfläche . Diese Anzeige gibt einen Überblick über den Text im Umfeld der Suchbegriffe im Dokument. Sie ist auch außerhalb der abonnierten Module ohne Einzeldokumentbezug und somit kostenfrei verfügbar. Durch Klick auf die Fundstelle oder die Überschrift des Treffers wird der Volltext des Dokuments angezeigt. Außerdem besteht in der Navigationsleiste oben rechts neben „Home“ die Möglichkeit, links und rechts neben der Schaltfläche „Treffer“ zwischen den Dokumenten der Trefferliste zu blättern. Zentrale Suchfilter ❶ Mein/Unser BAYERN.RECHT Unter dem einzeiligen Suchfeld befindet sich die Option „Mein BAYERN.RECHT“ (IP-Nutzer: „Unser BAYERN.RECHT“). ❶ Wird sie angeklickt, wird ausschließlich in den abonnierten Dokumenten gesucht. Ist diese Funktion aktiviert, werden nur kostenfreie Einzeldokumente in der Trefferliste angezeigt. Bei kostenpflichtigen Dokumenten werden Sie auf die Kostenfolge ausdrücklich hingewiesen. 13 Ein weiterer Effekt von „Mein/Unser BAYERN.RECHT“ ist, dass sich die linke Spalte mit den Kategorien „Meine Inhaltsübersicht“, „Meine Vorgänge“ (nicht bei IP-Nutzern) und „Meine Werke“ zeigt. So haben Sie einen noch besseren Überblick über Ihre individuelle Arbeit in der Datenbank BAYERN.RECHT. BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 14 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Filterfunktion Mit der Filterfunktion haben Sie die Möglichkeit, Ihr Suchergebnis einzugrenzen. Mit Hilfe der Kategorien „Treffer in Rechtsgebiet“ und „Treffer in Publikationstyp“ kann die Trefferliste gezielt verkleinert sowie präzisiert werden. Das empfiehlt sich besonders dann, wenn Sie viele Treffer erhalten haben. Beispiel: Sie haben einen umweltrechtlichen Fall zum Thema Trinkwasser zu bearbeiten. Dazu geben Sie in der einzeiligen Suche „trinkwasser“ ein und erhalten tausende Treffer über sämtliche Rechtsgebiete verstreut. Sie können nun links auf die Kategorie „Öffentliches Recht“ und dann auf „Umweltrecht“ klicken. Dadurch zeigt Ihnen die Trefferliste fast nur noch einschlägige Treffer. Falls Sie ein Dokument geöffnet haben, erreichen Sie die zuletzt angezeigte Trefferliste wieder durch einen Klick auf die Schaltfläche „Treffer“. Die Trefferliste können Sie nach Relevanz oder Datum sortieren. Klicken Sie hierzu auf die jeweilige Angabe oberhalb der Trefferliste. Außerdem können Sie direkt daneben alle Kontexte anzeigen lassen. In dem Beispiel können Sie die Einschränkung auf das Rechtsgebiet Schritt für Schritt rückgängig machen, indem Sie oberhalb der Trefferliste in der Zeile „Eingeschränkt auf“ zunächst auf das rote Kreuz neben „Öffentliches Recht“ und dann auf das neben „Umweltrecht“ klicken. Wenn Sie alle Kategorien auf einmal zurücksetzen wollen, klicken Sie auf das rote Kreuz am rechten Rand der Zeile „Eingeschränkt auf“. Je nach gewählter Kategorie können weitere Kategorien erscheinen wie z. B. „Treffer in Publikationen“, „Treffer für Gericht“ und „Treffer in Zeitraum“. Auf diese Weise lassen sich die umfangreichen Datenbestände einfach überschauen und filtern. 15 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 16 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Suchauftrag Das bietet auch im Normbereich hilfreiche Möglichkeiten. Rechts oberhalb der Trefferliste (in der grauen Leiste) kann mit „Suche speichern“ eine Suche hinterlegt werden, auf Wunsch mit E-Mail-Benachrichtigung über neu eingestellte Dokumente in BAYERN.RECHT (s. auch „Einstellungen“). Um einen Suchauftrag anzulegen müssen Sie persönlich eingeloggt sein. Beispiel: Sie wollen sich mit dem BAföG näher beschäftigen und suchen mit dieser Abkürzung. Sie landen auf der Titelseite des BAföG und sehen rechts den „Siehe auch“-Bereich. Sie klicken auf das Plus-Zeichen direkt vor ❶ „Bayern“. Eine Liste aller bayerischen Normen, die das BAföG zitieren, erscheint. ❶ Wenn Sie nun die Studentenwerkeverordnung interessiert, klicken Sie neben „StudWV“ auf „§ 15“. Dort finden Sie das BAföG zitiert. ❷ ❷ Mit Klick auf das Zahnrad gelangen Sie zu den „Einstellungen“ (s. unten), wo Sie den „Siehe auch“-Bereich standardmäßig schließen können. Dokument: Navigation Wird das Dokument angezeigt, haben Sie mehrere Möglichkeiten zu weiteren Dokumenten zu gelangen. Zu fast jedem Dokument wird links neben dem Volltext ein Inhaltsverzeichnis angezeigt, in dem das aktuelle Dokument markiert ist. Sie können jedes andere Dokument im Verzeichnis durch Klick öffnen. Außerdem können Sie, besonders in Gesetzen, von Artikel zu Artikel bzw. Paragraf zu Paragraf blättern und sich das ganze Gesetz anzeigen lassen (siehe „Übersicht der Symbole“). Per Link folgen Sie einfach Zitaten und Fußnoten im Text, wobei Tooltipps (das heißt sich automatisch öffnende weitergehende Informationen zum Link bei Berührung mit dem Mauszeiger) die Vorausschau erleichtern. Sofern eine Fundstelle nicht vorhanden ist, versucht die Datenbank, Parallelfundstellen zu finden. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, in der Trefferliste zu blättern. Dies können Sie rechts oben mit Hilfe der Pfeile neben „Treffer“ auch bei Vollanzeige der Dokumente tun. Eigene Anmerkungen zu Dokumenten Weiterführende Dokumente mit „Siehe auch …“ Im Bereich „Siehe auch“ zeigt die Datenbank weiterführende Inhalte an, die dem geöffneten Dokument zugeordnet sind. Bei Gerichtsentscheidungen werden Dokumente gesucht, die das angezeigte Dokument zitieren. Dies wird auch „Passivzitierung“ genannt. Besonders gut funktioniert dies bei den Leitentscheidungen der Bundesgerichte. Sie klicken rechts auf „Zitiert in Rechtsprechung“ ❶ und erhalten eine Trefferliste der Entscheidungen, die das ursprüngliche Urteil zitieren. Sofern Sie persönlich eingeloggt sind, können Sie bei Dokumenten (rechts) eigene Anmerkungen eingeben, die dauerhaft verfügbar gespeichert werden. Diese sind für andere Nutzer nicht sichtbar. Wenn markierte Dokumente gedruckt werden, können Ihre zugehörigen Anmerkungen auf Wunsch mit ausgedruckt werden. Sie können eine Anmerkung auch wieder löschen. ❶ 17 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 18 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Dokument: Weitere Nutzung Markierte Dokumente drucken Dokumentenmanager Sie können ein angezeigtes Dokument exportieren. Hier stehen die Formate ❶ DOCX, RTF, PDF und HTML zur Verfügung. Ferner kann ein permanenter Link zur Fassung einer Rechtsvorschrift am Tag des Aufrufs erstellt werden ❷ (Dokument archivieren). Daneben kann der Link zur jeweils gültigen Fassung einer Vorschrift erstellt werden. Diese erweiterte Archivierungsfunktion steht Ihnen bei Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften sowie bei Verträgen und sonstigen Rechtsquellen zur Verfügung. Klicken Sie hierzu auf das Icon oben rechts in der Icon-Leiste. Damit öffnen sie den Dokumentenmanager. Neben der Schaltfläche „Markieren“ ist die Schaltfläche „Dokumentliste“. Wenn Sie darauf klicken, erscheint eine Liste der markierten Dokumente. Dort können Sie einzelne Dokumente, die Sie drucken wollen, auswählen. Klicken Sie nun auf das Druckersymbol und beachten Sie alle Optionen in dem sich öffnenden Druckdialog. Ein Klick auf die Schaltfläche „Drucken“ startet den Druck. Auf diese Weise können Sie mehrere Paragrafen eines Gesetzes oder eines Kommentars auf einmal ausdrucken. Kopieren Möchten Sie ein komplettes Dokument in Ihre Textverarbeitung übertragen, klicken Sie einfach auf die Schaltfläche „Kopieren“. Es öffnet sich ein zweites Fenster, in dem das ausgewählte Dokument ohne Links und Anmerkungen, im Fall von Formularen auch ohne Fußnoten, erscheint. Dieser Text wurde in die Windows-Zwischenablage kopiert, so dass Sie ihn nun bequem mit der Einfügen-Funktion Ihres Betriebssystems in die Textverarbeitung übernehmen können. Bei manchen BrowserVersionen des Internet Explorer und Firefox ist es erforderlich, den gewünschten Text selbst zu markieren und mit dem Tastaturbefehl Strg+C in die Zwischenablage zu übernehmen. Falls Sie nur Teile eines Dokumentes kopieren möchten, können Sie einzelne Textpassagen markieren und auf das nach der Markierung erscheinende rote Dokumentensymbol klicken. Es öffnet sich ein Dialog mit dem Zitattext und einem Zitiervorschlag (sofern dieser im Dokument hinterlegt ist), welchen Sie bequem per Strg+C in die Zwischenablage kopieren können. E-Mail versenden Die URL (Internet-Adresse) eines in BAYERN.RECHT enthaltenen Dokuments kann per E-Mail versendet werden. Der Empfänger der E-Mail kann durch Klick auf die URL das Dokument öffnen, sofern er einen Zugang zu BAYERN.RECHT besitzt. Klicken Sie dazu beim geöffneten Dokument rechts oben auf die Schaltfläche „E-Mail versenden“. ❶ Drucken ❷ Dokument drucken Mit Klick auf das Druckersymbol, das sich in der Symbolleiste befindet, öffnet sich der Druckmanager. Markieren Sie können ein angezeigtes Dokument markieren ❶, um es gemeinsam mit anderen markierten zu drucken. In der Symbolleiste befindet sich die dafür vorgesehene Schaltfläche „Markieren“. Wenn sie angeklickt wird, erscheint in ihr ein grünes Häkchen ❷, an dem zu erkennen ist, dass das Dokument markiert ist. Es ist auch möglich, Dokumente in der Trefferliste zu markieren. Zu diesem Zweck befindet sich vor jedem angezeigten Treffer eine Checkbox, die per Mausklick aktiviert werden kann. Damit besteht die Möglichkeit das aktuelle Dokument auszudrucken. Sie können mit „Siehe auch ...“ und „mit persönlichen Anmerkungen“ den Ausdruck anreichern. Die Option „Dokumente auf neuer Seite beginnen“ bewirkt, dass beim Druck mehrerer Dokumente vor jedem Dokument ein Seitenvorschub stattfindet. Wenn eine Norm angezeigt wird, kann im Druckmanager darüber hinaus gewählt werden, ob nur der aktuelle Paragraf oder ein größerer Abschnitt bis hin zum gesamten Gesetz gedruckt werden soll. ❶ ❷ 19 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 20 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Markierte Dokumente drucken Wenn Sie mehrere ausgewählte Dokumente drucken wollen, müssen Sie diese zunächst markieren, um dann in der Dokumentliste zu öffnen. ❶ den Druckdialog ❷ Dort können Sie wahlweise „alle Dokumente“ oder „ausgewählte Dokumente“ aktivieren. ❸ ❶ Wenn Sie „Volltexte der Treffer drucken“ nicht aktivieren, erhalten Sie lediglich eine kurz gefasste Liste der markierten und ausgewählten Dokumente. Für den vollen Text müssen Sie hier also einen Haken setzen. BeikleinerenVorschriftenwerdendieseaufdenerstenKlickkomplettangezeigt.BeiVorschriftenmitmehrals200 Dokumenten ist die Anzeige aus technischen Gründen nur in 200er-Schritten möglich: ❷ ❸ Druckvorschau Sobald Sie im Druckmanager auf „Drucken …“ geklickt haben, öffnet sich die Druckvorschau in einem neuen Tab Ihres Browsers. Sie können sich dann vorab (ohne den Drucker zu bemühen) überzeugen, ob das Ergebnis Ihren Erwartungen entspricht. Gesamtes Gesetz anzeigen Nützlich ist die Funktion, mit der man sich analog zur Druckfunktion die gesamte Vorschrift anzeigen lassen kann. Dafür kann man links auf „Gesamtansicht“ oder rechts auf die Schaltfläche „gesamtes Gesetz anzeigen“ ❶ klicken. ❶ ❶ 21 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 22 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Aktenverwaltung Sofern Sie eingeloggt sind, ermöglicht es Ihnen die Aktenverwaltung vor allem, Dokumente zu ordnen. Über den Schalter „Akten“ kann ein Aktenzeichen neu angelegt oder aus einer Liste ausgewählt werden. Im Aktenvorblatt können Angaben wie Rechtsgebiet oder Verfahrensstand mitgeführt Einstellungen werden. Wenn eine Akte als „aktuell“ ausgewählt wurde, werden alle aufgerufenen Dokumente unterhalb des Reiters „Historie“ aufgelistet. Explizit zur Akte gespeicherte Dokumente stehen unter „Dokumente“. Der BAYERN.RECHT-Schalter „Einstellungen“ ❶ (Schalterleiste unten links) eröffnet Ihnen, sofern Sie eingeloggt sind, den Zugang zu wichtigen Funktionen. ❶ ❷ ❶ Benutzereinstellungen Wenn Sie auf „Benutzereinstellungen“ klicken, können Sie die Option „Mein BAYERN.RECHT“ (s. oben) dauerhaft voreinstellen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Die von Ihnen angelegten Akten können den Status „aktiv“, „ruhend“ oder „geschlossen“ ❶ haben. Die Aktenübersicht kann nach dem Status gefiltert werden. Wenn Sie wieder ohne Akte ❷ arbeiten wollen, klicken Sie links in der Navigation auf „ohne Akte“. Rechts oben neben dem LogoutSchalter erscheint dann nicht mehr das Aktenzeichen der aktuellen Akte, sondern der Text „[ohne Akte]“. Bei der Anlage der Akten hilft Ihnen der Aktenzeichenassistent (s. unten „Einstellungen“). 23 Möglichkeiten, die bis zur Bildschirmauflösung und Sprachauswahl reichen. Sie können ein Dokument nicht nur direkt beim Dokument, sondern auch über die Schaltfläche „Dokumentliste“ aufrufen und gezielt zur Akte nehmen. Dokumente, die Sie im Einzeldokumentabruf bezogen haben, bleiben in der Aktenverwaltung nach Ablauf von 15 Tagen lediglich als Link erhalten. Mit Klick auf „Dokumentabrufe“ erhalten Sie eine filterbare Liste sämtlicher (auch ohne Aktenzuordnung) abgerufener Dokumente. BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 24 BAYERN.RECHT BAYERN.RECHT Passwort ändern Suchaufträge Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Ihr Passwort in regelmäßigen Abständen ändern. Sie können die von Ihnen angelegten Suchaufträge verwalten, indem Sie „Jetzt suchen“, den „Auftrag bearbeiten“ oder den „Auftrag löschen“. Die Funktion „Auftrag bearbeiten“ ermöglicht es Ihnen u. a., die E-Mail-Benachrichtigung ein- oder auszuschalten (wenn Sie mindestens einen Suchauftrag eingerichtet haben). Newsletter Dort können Sie den kostenlosen, tagesaktuellen E-MailService beck-aktuell abonnieren. Haben Sie weitere NewsletterDienste des Verlags abonniert, so erhalten Sie hier zusätzlich eine Übersichtsliste. Persönliche Daten Wenn Sie auf „Persönliche Daten“ klicken, werden Ihnen die wichtigsten Daten, mit denen Sie bei BAYERN.RECHT registriert sind, gezeigt. Dazu gehört auch die E-Mail-Adresse. Aktenzeichenassistent Letzte Suchen Ihre letzten 100 Suchabfragen werden unter „Letzte Suchen“ angezeigt. Verwendung von beck-touch Hier können Sie einstellen, ob Sie die speziell für Smartphones und Tablets konzipierte Oberfläche verwenden möchten. Siehe auch „Technik“. Wenn Sie Ihre Akten in BAYERN.RECHT automatisch fortlaufend nummerieren wollen, hilft Ihnen der Aktenzeichenassistent. Zur eigentlichen Aktenverwaltung gelangen Sie jederzeit über die Schaltfläche „Akten“ (siehe oben). Technik Geeignete Browser Die Datenbank BAYERN.RECHT ist für die jeweils aktuelle Version des Microsoft Internet Explorer und des Mozilla Firefox optimiert. Zusätzlich muss der Browser bzw. die Sicherheitslösung so konfiguriert sein, dass Cookies angenommen werden. Damit BAYERN.RECHT komfortabel funktioniert, sollte Ihr Browser JavaScript zulassen (was standardmäßig der Fall ist). Wenn Sie oder Ihre IT-Abteilung JavaScript aus Sicherheitsgründen nicht zulassen, bemerkt BAYERN.RECHT das und verändert automatisch seine Optik für Sie. Nutzung auf Touchgeräten BAYERN.RECHT kann auch über Smartphones und Tablets optimal genutzt werden. Die Darstellung wird automatisch angepasst. Voraussetzung ist ein VPN-Zugang ins Behördennetz. Übersicht über die Symbole Bringt Sie zur Startseite. Hier finden Sie die Trefferliste der zuletzt verwendeten Suche. Dokumente mit selbst gewählten Aktenzeichen verknüpfen (Aktenverwaltung). Detailliertere Informationen, die Ihnen weiterhelfen. Treffer im Kontext. Dokument markieren. Dokument ist markiert. Liste der markierten Dokumente. Markiertes Dokument zur Akte nehmen. Markiertes Dokument aus Liste entfernen. Kopiert das Dokument (bei Formularen ohne Fußnoten und Anmerkungen). Druckt ein oder mehrere Dokumente. Ein oder mehrere Dokumente als E-Mail versenden. Nutzerverwaltung Ganzes Gesetz anzeigen (in Schritten von 200 Dokumenten). Als nicht eingeloggter IP-Nutzer können Sie sich unter der Überschrift „Kein Persönliches Login“ ein persönliches Nutzerkonto einrichten, um BAYERN.RECHT personalisiert nutzen zu können. Suche speichern. Suche löschen. Von Dokument zu Dokument blättern. In mehrseitigen Werken, gelangt man zur nächsten Seite. Nach einer Suche gelangt man zum nächsten Treffer. 25 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 BAYERN.RECHT Kurzanleitung 2015 26 Support Hotline für technische Fragen zur Benutzung: Telefon: +49 (89) 3 81 89-4 21, Fax: -1 34, Angebotsstand: 24. September 2015 Verlag C.H.BECK oHG, Wilhelmstraße 9, 80801 München · Amtsgericht München HRA 48045 E-Mail: [email protected] Verlag C.H.BECK · Wilhelmstraße 9 · 80801 München · [email protected] · www.beck-online.de