Kurzanleitung - Beck-Online

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Kurzanleitung
1. Auflage – Stand: September 2015
BAYERN.RECHT
Inhalt
Einführung
3
Drucken
20
Startseite
3
Gesamtes Gesetz anzeigen
21
Inhaltsübersicht
4
Aktenverwaltung
23
Intuitive Suche
7
Einstellungen
24
Optimiertes Suchfeld
8
Technik
26
Detailsuche
10
Übersicht über die Symbole
26
Profisuche
12
Support
27
ZentraleSuchfilter
13
Trefferliste
14
Filterfunktion
16
Suchauftrag
17
Dokument: Navigation
17
Dokument: Weitere Nutzung
19
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
2
BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Einführung
Im Mai 2001 wurde beck-online.DIE DATENBANK als innovative
juristische Datenbank gestartet. Die höchst leistungsfähige
Suchtechnologie wurde seitdem fortlaufend auf die speziellen
Bedürfnisse der juristischen Recherche optimiert. Sie ermöglicht es, den Datenbestand blitzschnell (sogar nach äußerst
allgemeinen Begriffen wie „vertrag“) komplett zu durchsuchen.
Die Trefferliste kann sodann umsortiert und mit Hilfe von
Kategorien sinnvoll eingeschränkt werden.
Inhaltsübersicht
Im Zentrum steht die einzeilige Suche mit integrierter
Detailsuche, welche die Vorteile einer intelligenten
juristischen Suchmaschine und einer fein strukturierten
Fachdatenbank vereint. Die optische Gestaltung ist dezent
und funktional.
Auf dieser erfolgreichen Datenbank basiert das Angebot
BAYERN.RECHT
Die mittlere Spalte der Startseite bietet unter der Begrüßung
aktuelle Fachnews. Außerdem dient sie als Anzeigebereich,
wenn Sie in der linken oder rechten Spalte etwas ausgewählt
haben.
klicken, wird in der mittleren Spalte der Inhalt angezeigt, der
mit Suchfeldern oder durch Blättern auf den verschiedenen
Seiten erschlossen werden kann. Die Suche startet nach der
Eingabe eines Begriffes in die Suchfelder in der Regel automatisch, kann aber auch jeweils durch einen Klick auf den Button
„Suchen“ ausgelöst werden.
Rechtsprechung
In dieser Kategorie können Sie sich vor allem über kürzlich in
BAYERN.RECHT eingegangene Entscheidungen informieren. Im
Feld „Gericht“ können Sie direkt „bgh“ oder „vg münchen“ eingeben. Sollten Sie aufgrund eines Entscheidungszitats suchen,
so können Sie hier Datum und/oder Aktenzeichen eingeben
(was allerdings im einzeiligen Suchfeld sowie in der Detailsuche ebenso möglich ist). Sie haben ferner die Möglichkeit,
die Entscheidungen nach Eingangsdatum der letzten vier
Kalenderwochen zu selektieren.
Startseite
Zur Startseite von BAYERN.RECHT gelangen Sie, indem Sie
in Ihrem Browser http://bayernrecht.bybn.de eingeben. Sie
befinden sich nun auf der Startseite, die Ihnen den Einstieg in
diese Datenbank ermöglicht.
Unter „Inhaltsübersicht“ erhalten Sie bibliothekarische
Informationen zur Rechtsprechung und zu den Rechtsvorschriften, Verwaltungsvorschriften und sonstigen Normen, die
BAYERN.RECHT für Sie bereithält. So erfahren Sie zum Beispiel,
mit welchen Abkürzungen die Normen in BAYERN.RECHT
gesucht werden können. Wenn Sie auf eine dieser Kategorien
Im linken Bereich haben Sie weitere, nützliche
Einschränkungsmöglichkeiten:
——
Treffer in Rechtsgebiet
——
Treffer für Gericht
——
Treffer in Zeitraum
——
Treffer in Publikationen.
So können Sie beispielsweise überprüfen, was in einem bestimmten Rechtsgebiet sowie in einer bestimmten Gerichtsbarkeit in letzter Zeit entschieden wurde.
In der rechten Spalte finden Sie den https-verschlüsselten
Log-in-Dialog. Sobald Sie eingeloggt sind, werden Sie oberhalb
des Dialogs begrüßt. Darunter werden Ihnen unter „Meine
Vorgänge“ personalisierte Informationen zu Ihren Aktivitäten
innerhalb der Datenbank angeboten. Unter „Meine Module“
wird angezeigt, welche Module Sie abonniert haben. Dies kann
bei einzelnen Nutzern über das Modul BAYERN.RECHT hinausgehen. Darunter finden Sie den Service „Aktuelle Gesetzesänderungen“, dessen Schwerpunkt im Bundesrecht liegt.
In der linken Spalte finden Sie die Kategorien „Inhaltsübersicht“ und „Modulübersicht“. Wenn Sie hier klicken,
erfahren Sie, welche Inhalte die Datenbank BAYERN.RECHT
enthält.
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Rechtsvorschriften
Der Begriff „Rechtsvorschriften“ fasst in BAYERN.RECHT
Gesetze, Verordnungen, Satzungen und Bekanntmachungen
zusammen. Diese Normen haben gemein, dass sie in Gesetz-
Verträge und sonstige Rechtsquellen
blättern verkündet werden. Die Suchfelder „Geltungsbereich“
und „Rechtsgebiete“ erleichtern Ihnen die Eingabe mit Suchvorschlagslisten.
Diese Rubrik erschließt sonstige Normen aller Art wie beispielsweise Staatsverträge oder die für allgemeinverbindlich erklärten
Tarifverträge. Sie ermöglicht die Einschränkung der Suche nach „Datum“ und „Geltungsbereich“.
Verwaltungsvorschriften
Bei den Verwaltungsvorschriften gibt es die weiteren Auswahlmöglichkeiten nach „Behörde“, „Gliederungsnummer“ und „Datum“.
Sie sind besonders dann hilfreich, wenn Sie schon recht genau wissen, wonach Sie suchen.
Fortführungsnachweise
Diese Rubrik erschließt die Fortführungsnachweise der Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften, gegliedert nach unterschiedlichen Formen der Aufbereitung und den Amtsblättern.
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Intuitive Suche
Wortstammzerlegung
Suggest (Sucheingabevorschläge)
Wenn Sie in die einzeilige Suche einen Suchbegriff eingeben,
so erhalten Sie (bei langsamer Eingabe sukzessiv) eine Vorschlagsliste. Angezeigt werden untereinander die ersten
ca. 20Vorschläge,sortiertnachNutzereingabehäufigkeit.
In den persönlichen Einstellungen (s. unten) kann die SuggestFunktionalität bei Bedarf dauerhaft abgeschaltet werden. Mit
der Esc-Taste kann die Vorschlagsliste kurzfristig ausgeblendet
werden.
Ein zusammengesetztes Wort, z. B. „Berufsweiterbildung“,
wird in seine Teilkomponenten zerlegt, damit die angezeigte
Trefferauswahl bessere Ergebnisse liefert. Gefunden werden
dann auch Dokumente, in denen die Wortstämme „Beruf“ und
„Weiterbildung“ getrennt geschrieben sind, etwa „berufliche
Weiterbildung“.
Die Wortstammzerlegung können Sie durch Verwendung der
Phrasensuche – setzen Sie dazu den / die Suchbegriff(e) in
Anführungszeichen – unterbinden.
In der Liste können Sie das gewünschte Wort entweder mittels
Mausklick auswählen oder mit den Pfeiltasten zum passenden
Begriff gelangen. Der ausgewählte Begriff erscheint dann im
einzeiligen Suchfeld. Die Suche wird ohne weiteren Klick auf
die Suchlupe oder Return-Taste mit Auswahl des Begriffs ausgelöst.
Rechtschreibkorrektur
In Vorschlagliste und Suchfunktion ist eine Rechtschreibkorrektur integriert. Offensichtliche Tippfehler in der einzeiligen Suche (z. B. „anwlat“ statt „anwalt“) werden bei den
Vorschlägen ignoriert. Wenn Sie eine Suche nach dem Wort
mit Rechtschreibfehler auslösen, wird eine Volltextsuche nach
dem Wort in seiner falschen Schreibweise durchgeführt und
zusätzlich in einer Meldung ein „Meinten Sie…“-Vorschlag
unterbreitet. Dort ist das korrigierte Wort dann verlinkt und ein
Klick darauf löst eine erneute Suche in richtiger Schreibweise
aus.
Optimiertes Suchfeld
Diese Suche ist für die Volltextsuche und für den direkten Zugang zu Dokumenten der Datenbank BAYERN.RECHT
besonders gut geeignet. Das Suchfeld bietet Ihnen verschiedenen Optionen:
Nach beliebigen Begriffen suchen
Sie können einen oder mehrere Suchbegriffe eingeben und diese mit UND, ODER, OHNE und NAHE verknüpfen.
Da UND der Standardoperator ist, kann auf seine Eingabe regelmäßig verzichtet werden. Siehe dazu unten „Profisuche“.
Fundstellen nachschlagen
Geben Sie hierzu eine Fundstelle so ein, wie sie normalerweise angegeben wird.
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
Beispiele:
——
Mit der Eingabe „§ 280 bgb“ und einem Klick auf die
Suchlupe gelangen Sie zu der entsprechenden Vorschrift.
Es funktioniert auch mit „bgb 280“.
——
Mit „bafög“ springen Sie zur Titelseite des Gesetzes.
BAYERN.RECHT
Die Abkürzungen der in BAYERN.RECHT enthaltenen Gesetze
erhalten Sie, indem Sie auf „Home“ und dann links unterhalb
auf „Rechtsvorschriften“ klicken. Dort geben Sie zum Beispiel
„bauordnung“ und „BAY“ ein. Die in dieser Datenbank funktionierenden Abkürzungen werden angezeigt.
Detailsuche
Der Hauptzweck der Detailsuche ist es, die einzeilige Suche
einzuschränken, wenn dort ein oder mehrere Suchbegriffe eingegeben wurden. Die Schaltfläche „Detailsuche“ befindet sich
direkt unter der einzeiligen Suche. Die Suche kann im Rahmen
der Detailsuche zur Erzielung präziser Ergebnisse wie folgt eingeschränkt werden:
Rechtsgebiete
Eine Möglichkeit besteht darin, die Suche auf bestimmte
Rechtsgebiete zu beschränken. Dazu sind dessen erste Buchstaben einzugeben, bis das Rechtsgebiet in der Vorschlagsliste
erscheint. Im Gegensatz zum Kategorienfilter können hier
mehrere Kriterien kumuliert werden, um die Trefferzahl zu
erhöhen. Die normierten Abkürzungen, z.B. SozR oder
SteuerR ❶, können auch direkt in das Feld geschrieben
werden.
❶
Entscheidungen über Aktenzeichen finden
Es wird nur nach Entscheidungen mit dem entsprechenden Aktenzeichen gesucht.
Beispiel: Geben Sie „12 ZB 14.21“ ein und klicken Sie auf die Lupe.
Die Suche auf ein Gericht begrenzen
Das Suchfeld erkennt fast alle deutschen Gerichte.
Beispiel: Wenn Sie beispielweise „vgh münchen tonnendach“ eingeben und auf „Suchen“ klicken, durchsucht BAYERN.RECHT nur
Entscheidungen des VGH München nach dem Begriff „Tonnendach“.
Die Suche mit Datum begrenzen
Sie geben zum Beispiel „kosovo ab 2014“ ein und finden dann Dokumente mit dem Begriff „Kosovo“ ab dem 1. Januar 2014.
Für einen präzisen Zeitraum verwenden Sie einfach Bindestrich und Tagesdaten, etwa „kosovo 1.7.2014-31.12.2014“.
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Publikationstypen (Normen)
Gericht oder Gerichtstyp
Entsprechend ist es möglich die Suche auf bestimmte
Publikationstypen zu beschränken. Dafür können beispielsweise die Verwaltungsvorschriften ❶ angehakt werden.
Standardmäßig werden hier nur die in Kraft ❷ befindlichen
Vorschriften gesucht. Die Detailsuche bietet Ihnen die
Möglichkeit, darüber hinaus nach zukünftigen oder komplett
außer Kraft getretenen Normen zu suchen.
Auch ein Gericht oder Gerichtstyp kann durch Eingabe in der Gerichtszeile und Auswahl des Gerichts bzw. Gerichtstyps
komfortabel ausgewählt werden. ❶
❶
❶
❷
❷
Sucheinstellungen beibehalten
Es besteht die Möglichkeit die Sucheinstellungen beizubehalten, so dass man auch bei kompletter Neueingabe eines
Begriffs im einzeiligen Suchfeld die Einschränkungen aus der
Detailsuche nicht verliert. Wird die Checkbox “Sucheinstellungen beibehalten“ (ganz unten in der Detailsuche) ❷
angeklickt, bleiben die Detailsucheinstellungen erhalten,
solange man eingeloggt ist.
Rechts oben kann mit Klick auf das Papierkorbsymbol die
Detailsuche zurückgesetzt und mit Klick auf das Kreuz der
Suchdialog zugeklappt werden.
Des Weiteren kann die Detailsuche auf eine bestimmte Norm eingeschränkt werden. Dazu geben Sie Gesetzesabkürzung und
Paragrafennummer ein, also z.B. „BGB 22“.
Profisuche
Wenn Sie innerhalb der Detailsuche auf das rote Häkchen neben „Profisuche“ klicken, eröffnen sich fortgeschrittene
Möglichkeiten für Ihre Suche.
Nur in Überschriften suchen
Wenn Sie in der Detailsuche rechts neben „Profisuche“ auf die
rote Pfeilschaltfläche klicken, haben Sie die Möglichkeit, nur in
Überschriften zu suchen. Das bietet sich an, wenn Sie mit Ihren
Suchbegriffen eine zu große Treffermenge erhalten.
In der Praxis am wichtigsten ist die Option
„nur in Überschriften suchen“. ❶
❶
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Kombination Eingabefelder und Operatoren
Ohne Normen anderer Länder oder der EU
Darunter befinden sich Schaltflächen, die es erlauben, die
Sucheingabe zu strukturieren. Es werden gängige Eingabefelder benannt. Wenn Sie z. B. auf „Gericht“ klicken, wird in
der einzeiligen Suche „G:()“ eingefügt. Zwischen den Klammern
ist dann das gewünschte Gericht, also z. B. „bgh“, einzugeben,
so dass sich in der Suchzeile die Angabe „G:(bgh)“ ergibt.
Dieser Ausdruck kann nun mit anderen Ausdrücken und
Suchbegriffen logisch verknüpft werden.
Ebenfalls unter dem zentralen Suchfeld befindet sich die
Checkbox „Ohne Normen anderer Länder/EU“. ❶ Der Haken
ist standardmäßig gesetzt, so dass der Filter aktiv ist. Auf diese
Weise werden bei der Suche nur Normen aus dem Geltungs-
bereich Bayern und Bund berücksichtigt. Dieser Filter wird
auch bei allen weitergehenden Recherchen – bspw. über die
Verweise mittels der Funktion „Weiterführende Dokumente
mit „Siehe auch …“ (siehe dazu weiter unten) berücksichtigt.
❶
Auf der rechten Seite der Profisuche befinden sich die vier anklickbaren Operatoren UND, ODER, OHNE (NICHT) und NAHE.
Wenn Sie zwei Suchbegriffe mit UND verknüpfen, bedeutet
das, dass beide Begriffe im Dokument vorhanden sein müssen.
Sie können das UND auch weglassen, da es sich hierbei um die
Standardverknüpfung handelt.
Beispiel: Bei der Suche in BAYERN.RECHT ist „trinkwasser anspruch“ gleichbedeutend mit „trinkwasser UND anspruch“.
ODER bedeutet, dass mindestens einer der damit verknüpften
Begriffe im Dokument vorkommen muss. Ein Suchbegriff, vor
dem OHNE steht, darf im gesuchten Dokument nicht vorkommen. Zwei mit NAHE verknüpfte Suchbegriffe dürfen im
Dokument nicht weiter als zehn Worte voneinander entfernt
stehen. Mit runden Klammern können Sie Ihre Suchbegriffe
gruppieren. Diese Klammern für die Feinstrukturierung Ihrer
Suche müssen Sie selbst setzen, z. B. „(lärm ODER musik)
hausordnung“.
Schließlich weist Sie der Suchassistent noch auf die
Möglichkeit der Phrasensuche hin (z. B. „juristische person“
genau in dieser Anordnung). Die Phrasensuche schaltet die
Suchinterpretation und Wortstammzerlegung aus. Wenn Sie
z. B. „baugb“ ohne Anführungszeichen eingeben, wird zur
Titelseite des betreffenden Gesetzes gesprungen. „“baugb““
mit Anführungszeichen findet alle Dokumente, die diese
Gesetzesabkürzung enthalten.
Trefferliste
Nachdem Sie eine Suche ausgeführt haben oder wenn Sie einem mehrdeutigen Querverweis folgen, erhalten Sie eine
Trefferliste. Diese zeigt die wichtigsten Angaben zum
Dokument, das heißt in der Regel Urheber, Titel und
Fundstelle. Der Publikationstyp wird durch ein Symbol angezeigt. Sind mehrere Entscheidungsveröffentlichungen zum
selben Datum und Aktenzeichen vorhanden, so werden diese
als konsolidierter Treffer übersichtlich zusammengefasst.
Über die Trefferliste können Sie sich zur besseren Orientierung
die relevanten Passagen eines Dokuments anzeigen lassen, die
den Suchbegriff enthalten: „Treffer im Kontext“. Dazu klicken
Sie auf die Schaltfläche
. Diese Anzeige gibt einen Überblick über den Text im Umfeld der Suchbegriffe im Dokument.
Sie ist auch außerhalb der abonnierten Module ohne Einzeldokumentbezug und somit kostenfrei verfügbar.
Durch Klick auf die Fundstelle oder die Überschrift des Treffers
wird der Volltext des Dokuments angezeigt. Außerdem besteht
in der Navigationsleiste oben rechts neben „Home“ die
Möglichkeit, links und rechts neben der Schaltfläche „Treffer“
zwischen den Dokumenten der Trefferliste zu blättern.
Zentrale Suchfilter
❶
Mein/Unser BAYERN.RECHT
Unter dem einzeiligen Suchfeld befindet sich die Option
„Mein BAYERN.RECHT“ (IP-Nutzer: „Unser BAYERN.RECHT“). ❶
Wird sie angeklickt, wird ausschließlich in den abonnierten
Dokumenten gesucht. Ist diese Funktion aktiviert, werden nur
kostenfreie Einzeldokumente in der Trefferliste angezeigt. Bei
kostenpflichtigen Dokumenten werden Sie auf die Kostenfolge
ausdrücklich hingewiesen.
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Ein weiterer Effekt von „Mein/Unser BAYERN.RECHT“ ist,
dass sich die linke Spalte mit den Kategorien „Meine Inhaltsübersicht“, „Meine Vorgänge“ (nicht bei IP-Nutzern) und
„Meine Werke“ zeigt. So haben Sie einen noch besseren
Überblick über Ihre individuelle Arbeit in der Datenbank
BAYERN.RECHT.
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Filterfunktion
Mit der Filterfunktion haben Sie die Möglichkeit, Ihr Suchergebnis einzugrenzen. Mit Hilfe der Kategorien „Treffer in
Rechtsgebiet“ und „Treffer in Publikationstyp“ kann die
Trefferliste gezielt verkleinert sowie präzisiert werden. Das empfiehlt sich besonders dann, wenn Sie viele Treffer erhalten haben.
Beispiel: Sie haben einen umweltrechtlichen Fall zum Thema
Trinkwasser zu bearbeiten. Dazu geben Sie in der einzeiligen
Suche „trinkwasser“ ein und erhalten tausende Treffer über
sämtliche Rechtsgebiete verstreut. Sie können nun links auf
die Kategorie „Öffentliches Recht“ und dann auf „Umweltrecht“
klicken. Dadurch zeigt Ihnen die Trefferliste fast nur noch einschlägige Treffer.
Falls Sie ein Dokument geöffnet haben, erreichen Sie die zuletzt angezeigte Trefferliste wieder durch einen Klick auf die
Schaltfläche „Treffer“.
Die Trefferliste können Sie nach Relevanz oder Datum
sortieren. Klicken Sie hierzu auf die jeweilige Angabe oberhalb
der Trefferliste. Außerdem können Sie direkt daneben alle
Kontexte anzeigen lassen.
In dem Beispiel können Sie die Einschränkung auf das
Rechtsgebiet Schritt für Schritt rückgängig machen, indem Sie
oberhalb der Trefferliste in der Zeile „Eingeschränkt auf“ zunächst auf das rote Kreuz neben „Öffentliches Recht“ und dann
auf das neben „Umweltrecht“ klicken. Wenn Sie alle Kategorien
auf einmal zurücksetzen wollen, klicken Sie auf das rote Kreuz
am rechten Rand der Zeile „Eingeschränkt auf“.
Je nach gewählter Kategorie können weitere Kategorien erscheinen wie z. B. „Treffer in Publikationen“, „Treffer für Gericht“ und
„Treffer in Zeitraum“. Auf diese Weise lassen sich die umfangreichen Datenbestände einfach überschauen und filtern.
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Suchauftrag
Das bietet auch im Normbereich hilfreiche Möglichkeiten.
Rechts oberhalb der Trefferliste (in der grauen Leiste) kann mit „Suche speichern“ eine Suche hinterlegt werden, auf Wunsch mit
E-Mail-Benachrichtigung über neu eingestellte Dokumente in BAYERN.RECHT (s. auch „Einstellungen“). Um einen Suchauftrag anzulegen müssen Sie persönlich eingeloggt sein.
Beispiel: Sie wollen sich mit dem BAföG näher beschäftigen
und suchen mit dieser Abkürzung. Sie landen auf der Titelseite
des BAföG und sehen rechts den „Siehe auch“-Bereich. Sie
klicken auf das Plus-Zeichen direkt vor ❶ „Bayern“. Eine Liste
aller bayerischen Normen, die das BAföG zitieren, erscheint.
❶
Wenn Sie nun die Studentenwerkeverordnung interessiert,
klicken Sie neben „StudWV“ auf „§ 15“. Dort finden Sie das
BAföG zitiert. ❷
❷
Mit Klick auf das Zahnrad gelangen Sie zu den „Einstellungen“ (s. unten), wo Sie den „Siehe auch“-Bereich standardmäßig
schließen können.
Dokument: Navigation
Wird das Dokument angezeigt, haben Sie mehrere Möglichkeiten zu weiteren Dokumenten zu gelangen. Zu fast jedem
Dokument wird links neben dem Volltext ein Inhaltsverzeichnis angezeigt, in dem das aktuelle Dokument markiert
ist. Sie können jedes andere Dokument im Verzeichnis durch
Klick öffnen.
Außerdem können Sie, besonders in Gesetzen, von Artikel zu
Artikel bzw. Paragraf zu Paragraf blättern und sich das ganze
Gesetz anzeigen lassen (siehe „Übersicht der Symbole“).
Per Link folgen Sie einfach Zitaten und Fußnoten im Text,
wobei Tooltipps (das heißt sich automatisch öffnende weitergehende Informationen zum Link bei Berührung mit dem
Mauszeiger) die Vorausschau erleichtern. Sofern eine
Fundstelle nicht vorhanden ist, versucht die Datenbank,
Parallelfundstellen zu finden. Selbstverständlich haben Sie
auch die Möglichkeit, in der Trefferliste zu blättern. Dies können Sie rechts oben mit Hilfe der Pfeile neben „Treffer“ auch
bei Vollanzeige der Dokumente tun.
Eigene Anmerkungen zu Dokumenten
Weiterführende Dokumente mit „Siehe auch …“
Im Bereich „Siehe auch“ zeigt die Datenbank weiterführende
Inhalte an, die dem geöffneten Dokument zugeordnet sind. Bei
Gerichtsentscheidungen werden Dokumente gesucht, die das
angezeigte Dokument zitieren. Dies wird auch „Passivzitierung“
genannt. Besonders gut funktioniert dies bei den Leitentscheidungen der Bundesgerichte. Sie klicken rechts auf
„Zitiert in Rechtsprechung“ ❶ und erhalten eine Trefferliste
der Entscheidungen, die das ursprüngliche Urteil zitieren.
Sofern Sie persönlich eingeloggt sind, können Sie bei
Dokumenten (rechts) eigene Anmerkungen eingeben, die dauerhaft verfügbar gespeichert werden. Diese sind für andere
Nutzer nicht sichtbar. Wenn markierte Dokumente gedruckt
werden, können Ihre zugehörigen Anmerkungen auf Wunsch
mit ausgedruckt werden. Sie können eine Anmerkung auch
wieder löschen.
❶
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Dokument: Weitere Nutzung
Markierte Dokumente drucken
Dokumentenmanager
Sie können ein angezeigtes Dokument exportieren. Hier stehen
die Formate ❶ DOCX, RTF, PDF und HTML zur Verfügung.
Ferner kann ein permanenter Link zur Fassung einer Rechtsvorschrift am Tag des Aufrufs erstellt werden ❷ (Dokument
archivieren). Daneben kann der Link zur jeweils gültigen
Fassung einer Vorschrift erstellt werden. Diese erweiterte
Archivierungsfunktion steht Ihnen bei Rechtsvorschriften,
Verwaltungsvorschriften sowie bei Verträgen und sonstigen
Rechtsquellen zur Verfügung. Klicken Sie hierzu auf das
Icon
oben rechts in der Icon-Leiste. Damit öffnen sie den
Dokumentenmanager.
Neben der Schaltfläche „Markieren“ ist die Schaltfläche
„Dokumentliste“. Wenn Sie darauf klicken, erscheint eine Liste
der markierten Dokumente. Dort können Sie einzelne Dokumente, die Sie drucken wollen, auswählen. Klicken Sie nun auf
das Druckersymbol und beachten Sie alle Optionen in dem
sich öffnenden Druckdialog. Ein Klick auf die Schaltfläche
„Drucken“ startet den Druck. Auf diese Weise können Sie
mehrere Paragrafen eines Gesetzes oder eines Kommentars
auf einmal ausdrucken.
Kopieren
Möchten Sie ein komplettes Dokument in Ihre Textverarbeitung
übertragen, klicken Sie einfach auf die Schaltfläche „Kopieren“.
Es öffnet sich ein zweites Fenster, in dem das ausgewählte
Dokument ohne Links und Anmerkungen, im Fall von Formularen auch ohne Fußnoten, erscheint. Dieser Text wurde in die
Windows-Zwischenablage kopiert, so dass Sie ihn nun bequem mit der Einfügen-Funktion Ihres Betriebssystems in die
Textverarbeitung übernehmen können. Bei manchen BrowserVersionen des Internet Explorer und Firefox ist es erforderlich,
den gewünschten Text selbst zu markieren und mit dem
Tastaturbefehl Strg+C in die Zwischenablage zu übernehmen.
Falls Sie nur Teile eines Dokumentes kopieren möchten,
können Sie einzelne Textpassagen markieren und auf das nach
der Markierung erscheinende rote Dokumentensymbol klicken.
Es öffnet sich ein Dialog mit dem Zitattext und einem Zitiervorschlag (sofern dieser im Dokument hinterlegt ist), welchen
Sie bequem per Strg+C in die Zwischenablage kopieren
können.
E-Mail versenden
Die URL (Internet-Adresse) eines in BAYERN.RECHT enthaltenen Dokuments kann per E-Mail versendet werden. Der
Empfänger der E-Mail kann durch Klick auf die URL das
Dokument öffnen, sofern er einen Zugang zu BAYERN.RECHT
besitzt. Klicken Sie dazu beim geöffneten Dokument rechts
oben auf die Schaltfläche „E-Mail versenden“.
❶
Drucken
❷
Dokument drucken
Mit Klick auf das Druckersymbol, das sich in der Symbolleiste
befindet, öffnet sich der Druckmanager.
Markieren
Sie können ein angezeigtes Dokument markieren ❶,
um es gemeinsam mit anderen markierten zu drucken.
In der Symbolleiste befindet sich die dafür vorgesehene
Schaltfläche „Markieren“. Wenn sie angeklickt wird, erscheint
in ihr ein grünes Häkchen ❷, an dem zu erkennen ist, dass das
Dokument markiert ist.
Es ist auch möglich, Dokumente in der Trefferliste zu markieren. Zu diesem Zweck befindet sich vor jedem angezeigten
Treffer eine Checkbox, die per Mausklick aktiviert werden kann.
Damit besteht die Möglichkeit das aktuelle Dokument auszudrucken. Sie können mit „Siehe auch ...“ und „mit persönlichen Anmerkungen“ den Ausdruck anreichern. Die Option
„Dokumente auf neuer Seite beginnen“ bewirkt, dass
beim Druck mehrerer Dokumente vor jedem Dokument ein
Seitenvorschub stattfindet. Wenn eine Norm angezeigt wird,
kann im Druckmanager darüber hinaus gewählt werden, ob
nur der aktuelle Paragraf oder ein größerer Abschnitt bis hin
zum gesamten Gesetz gedruckt werden soll.
❶
❷
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Markierte Dokumente drucken
Wenn Sie mehrere ausgewählte Dokumente drucken wollen,
müssen Sie diese zunächst markieren, um dann in der
Dokumentliste
zu öffnen.
❶ den Druckdialog ❷
Dort können Sie wahlweise „alle Dokumente“ oder
„ausgewählte Dokumente“ aktivieren. ❸
❶
Wenn Sie „Volltexte der Treffer drucken“ nicht aktivieren, erhalten Sie lediglich eine kurz gefasste Liste der markierten und
ausgewählten Dokumente. Für den vollen Text müssen Sie hier
also einen Haken setzen.
BeikleinerenVorschriftenwerdendieseaufdenerstenKlickkomplettangezeigt.BeiVorschriftenmitmehrals200 Dokumenten
ist die Anzeige aus technischen Gründen nur in 200er-Schritten möglich:
❷
❸
Druckvorschau
Sobald Sie im Druckmanager auf „Drucken …“ geklickt haben,
öffnet sich die Druckvorschau in einem neuen Tab Ihres
Browsers. Sie können sich dann vorab (ohne den Drucker zu
bemühen) überzeugen, ob das Ergebnis Ihren Erwartungen
entspricht.
Gesamtes Gesetz anzeigen
Nützlich ist die Funktion, mit der man sich analog zur Druckfunktion die gesamte Vorschrift anzeigen lassen kann. Dafür kann man
links auf „Gesamtansicht“ oder rechts auf die Schaltfläche „gesamtes Gesetz anzeigen“
❶ klicken.
❶
❶
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Aktenverwaltung
Sofern Sie eingeloggt sind, ermöglicht es Ihnen die Aktenverwaltung vor allem, Dokumente zu ordnen. Über den
Schalter „Akten“ kann ein Aktenzeichen neu angelegt oder
aus einer Liste ausgewählt werden. Im Aktenvorblatt können
Angaben wie Rechtsgebiet oder Verfahrensstand mitgeführt
Einstellungen
werden. Wenn eine Akte als „aktuell“ ausgewählt wurde,
werden alle aufgerufenen Dokumente unterhalb des Reiters
„Historie“ aufgelistet. Explizit zur Akte gespeicherte Dokumente stehen unter „Dokumente“.
Der BAYERN.RECHT-Schalter „Einstellungen“ ❶ (Schalterleiste unten links) eröffnet Ihnen, sofern Sie eingeloggt sind,
den Zugang zu wichtigen Funktionen.
❶
❷
❶
Benutzereinstellungen
Wenn Sie auf „Benutzereinstellungen“ klicken, können Sie
die Option „Mein BAYERN.RECHT“ (s. oben) dauerhaft voreinstellen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer
Die von Ihnen angelegten Akten können den Status „aktiv“,
„ruhend“ oder „geschlossen“ ❶ haben. Die Aktenübersicht
kann nach dem Status gefiltert werden. Wenn Sie wieder
ohne Akte ❷ arbeiten wollen, klicken Sie links in der Navigation auf „ohne Akte“. Rechts oben neben dem LogoutSchalter erscheint dann nicht mehr das Aktenzeichen der
aktuellen Akte, sondern der Text „[ohne Akte]“.
Bei der Anlage der Akten hilft Ihnen der Aktenzeichenassistent
(s. unten „Einstellungen“).
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Möglichkeiten, die bis zur Bildschirmauflösung und Sprachauswahl reichen.
Sie können ein Dokument nicht nur direkt beim Dokument,
sondern auch über die Schaltfläche „Dokumentliste“ aufrufen
und gezielt zur Akte nehmen. Dokumente, die Sie im Einzeldokumentabruf bezogen haben, bleiben in der Aktenverwaltung nach Ablauf von 15 Tagen lediglich als Link erhalten.
Mit Klick auf „Dokumentabrufe“ erhalten Sie eine filterbare
Liste sämtlicher (auch ohne Aktenzuordnung) abgerufener
Dokumente.
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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BAYERN.RECHT
BAYERN.RECHT
Passwort ändern
Suchaufträge
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Ihr Passwort in regelmäßigen Abständen ändern.
Sie können die von Ihnen angelegten Suchaufträge verwalten,
indem Sie „Jetzt suchen“, den „Auftrag bearbeiten“ oder den
„Auftrag löschen“. Die Funktion „Auftrag bearbeiten“ ermöglicht es Ihnen u. a., die E-Mail-Benachrichtigung ein- oder auszuschalten (wenn Sie mindestens einen Suchauftrag eingerichtet haben).
Newsletter
Dort können Sie den kostenlosen, tagesaktuellen E-MailService beck-aktuell abonnieren. Haben Sie weitere NewsletterDienste des Verlags abonniert, so erhalten Sie hier zusätzlich
eine Übersichtsliste.
Persönliche Daten
Wenn Sie auf „Persönliche Daten“ klicken, werden Ihnen die
wichtigsten Daten, mit denen Sie bei BAYERN.RECHT registriert
sind, gezeigt. Dazu gehört auch die E-Mail-Adresse.
Aktenzeichenassistent
Letzte Suchen
Ihre letzten 100 Suchabfragen werden unter „Letzte Suchen“
angezeigt.
Verwendung von beck-touch
Hier können Sie einstellen, ob Sie die speziell für Smartphones
und Tablets konzipierte Oberfläche verwenden möchten. Siehe
auch „Technik“.
Wenn Sie Ihre Akten in BAYERN.RECHT automatisch fortlaufend nummerieren wollen, hilft Ihnen der Aktenzeichenassistent. Zur eigentlichen Aktenverwaltung gelangen Sie
jederzeit über die Schaltfläche „Akten“ (siehe oben).
Technik
Geeignete Browser
Die Datenbank BAYERN.RECHT ist für die jeweils aktuelle
Version des Microsoft Internet Explorer und des Mozilla Firefox
optimiert. Zusätzlich muss der Browser bzw. die Sicherheitslösung so konfiguriert sein, dass Cookies angenommen werden.
Damit BAYERN.RECHT komfortabel funktioniert, sollte Ihr
Browser JavaScript zulassen (was standardmäßig der Fall ist).
Wenn Sie oder Ihre IT-Abteilung JavaScript aus Sicherheitsgründen nicht zulassen, bemerkt BAYERN.RECHT das und
verändert automatisch seine Optik für Sie.
Nutzung auf Touchgeräten
BAYERN.RECHT kann auch über Smartphones und Tablets optimal genutzt werden. Die Darstellung wird automatisch angepasst.
Voraussetzung ist ein VPN-Zugang ins Behördennetz.
Übersicht über die Symbole
Bringt Sie zur Startseite.
Hier finden Sie die Trefferliste der zuletzt verwendeten Suche.
Dokumente mit selbst gewählten Aktenzeichen verknüpfen (Aktenverwaltung).
Detailliertere Informationen, die Ihnen weiterhelfen.
Treffer im Kontext.
Dokument markieren.
Dokument ist markiert.
Liste der markierten Dokumente.
Markiertes Dokument zur Akte nehmen.
Markiertes Dokument aus Liste entfernen.
Kopiert das Dokument (bei Formularen ohne Fußnoten und Anmerkungen).
Druckt ein oder mehrere Dokumente.
Ein oder mehrere Dokumente als E-Mail versenden.
Nutzerverwaltung
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BAYERN.RECHT  Kurzanleitung 2015
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