Exposé Bauplatz an der Marienburger Straße Gemeinde Diekholzen (PLZ 31199) im Landkreis Hildesheim -2- Die Niedersächsischen Landesforsten bieten ein in der Ortsmitte der Gemeinde Diekholzen gelegenes Baugrundstück zum Verkauf an. Diekholzen zeichnet sich einerseits durch seine schöne Lage inmitten der Natur und andererseits durch seine Nähe zur Stadt Hildesheim aus. Lage Das Verkaufsobjekt befindet sich im Zentrum der etwa 3200 Einwohner zählenden Gemeinde Diekholzen, südlich von Hildesheim. Es grenzt an die Ortsdurchgangsstraße und bietet gute Verhältnisse zur Deckung des täglichen Bedarfs. Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule, Kindergarten, Zahn- und Allgemeinärzte, Apotheke, Sporteinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime befinden sich in unmittelbarer Nähe. Für Beruf und Freizeit bietet die nur wenige Autominuten entfernte Stadt Hildesheim umfassende Möglichkeiten. Darüber hinaus ist Diekholzen trotz seiner Stadtnähe wunderschön in der Natur gelegen, eingebettet in den Hildesheimer Wald und die angrenzende Feldmark. Zahlreiche Wanderwege laden Erholungssuchende zum Aufenthalt in Wald und Feld ein. Quelle: Topographische Karte 50 • Die Einbindung in das regionale Straßennetz erfolgt - nach Norden über die L 485 nach Hildesheim - nach Süden über die L 485 nach Alfeld • Entfernung zur Autobahn 7 (über Hildesheim) ca. 10 km -3- Beschreibung des Grundstückes Das nach Nord-Westen geneigte Grundstück besitzt eine Größe von 848 m2. Der Bauplatz wird als „gemischte Baufläche“ eingestuft, da sich sowohl freistehende individuelle Einzelhausbebauung als auch Geschäftsgrundstücke in der näheren Umgebung befinden. Derzeit wachsen im nördlichen Teil der Baufläche diverse Nadelbäume und einzelne Laubbäume, Büsche und Sträucher auf dem Rest der Fläche. Rechtliche Merkmale Für den Bereich, in dem der Bauplatz liegt, besteht kein Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Diekholzen ist das Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Innenbereich) dargestellt. Nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) ist hier ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und wenn sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Erschließungsstraße für das Grundstück ist seit längerer Zeit ausgebaut und es sind weder Erschließungsbeiträge nach BauGB noch Kommunalabgaben nach Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz (NKAG) zu zahlen. Anschlüsse für die Entsorgung des Regen- und Schmutzwassers sowie für die Trinkwasserversorgung sind für dieses Grundstück noch nicht vorhanden und müssen auf Kosten des Käufers errichtet werden. Das Grundbuch enthält in Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) ein eingetragenes Wege- und Abwasserleitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer des Nachbargrundstückes. Das Wegerecht beschränkt sich auf die Auffahrt von der Marienburger Straße zum Nachbargrundstück, welche derzeit gepflastert und durch einen Zaun räumlich abgegrenzt ist. Art und Gestaltung der Auffahrt obliegen dem Käufer. Im Liegenschaftsbuch ist kein Hinweis auf eine Baulast eingetragen. Preisvorstellung Die Kaufpreiserwartung liegt bei 50 €/ m2. -4- Fotos Auffahrt zum Nachbargrundstück Blickrichtung Nord-West -5- Karten Quelle: ASL - Auskunftssystem Liegenschaftskataster Quelle: ASL - Auskunftssystem Liegenschaftskataster -6- Kontakt Anfragen, Besichtigungswünsche und schriftliche Gebote richten Sie bitte an die Niedersächsischen Landesforsten Forstamt Liebenburg Schloß-Straße 23 38704 Liebenburg Tel.: 05346 - 9200 - 0 Fax: 05346 - 9200 - 55 Mail: [email protected] Ansprechpartner ist Herr Michael Horstmann Tel.-Durchwahlnummer 13 E-Mail: [email protected] Dieses und weitere Immobilienangebote der Niedersächsischen Landesforsten finden Sie im Internet unter www.landesforsten.de Produkte & Service Immobilienangebote, oder Sie wenden sich an die Betriebsleitung in Braunschweig, Tel. 0531 / 1298 – 335, Herr Lutz Eickemeier. Hinweis Diese Ausschreibung stellt für die Nds. Landesforsten lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Die Nds. Landesforsten behalten sich die Entscheidung darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Die Nds. Landesforsten behalten sich ebenfalls vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Finanzierungsnachweis zu verlangen.