Exposé Baugrundstück v. 17.04. - Niedersächsischen Landesforsten

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Exposé
Bauplatz an der Marienburger Straße
Gemeinde Diekholzen (PLZ 31199)
im Landkreis Hildesheim
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Die Niedersächsischen Landesforsten bieten ein in der Ortsmitte der Gemeinde
Diekholzen gelegenes Baugrundstück zum Verkauf an. Diekholzen zeichnet sich
einerseits durch seine schöne Lage inmitten der Natur und andererseits durch seine
Nähe zur Stadt Hildesheim aus.
Lage
Das Verkaufsobjekt befindet sich im Zentrum der etwa 3200 Einwohner zählenden
Gemeinde Diekholzen, südlich von Hildesheim. Es grenzt an die Ortsdurchgangsstraße und bietet gute Verhältnisse zur Deckung des täglichen Bedarfs.
Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule, Kindergarten, Zahn- und Allgemeinärzte,
Apotheke, Sporteinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime befinden sich in
unmittelbarer Nähe. Für Beruf und Freizeit bietet die nur wenige Autominuten
entfernte Stadt Hildesheim umfassende Möglichkeiten. Darüber hinaus ist Diekholzen
trotz seiner Stadtnähe wunderschön in der Natur gelegen, eingebettet in den
Hildesheimer Wald und die angrenzende Feldmark. Zahlreiche Wanderwege laden
Erholungssuchende zum Aufenthalt in Wald und Feld ein.
Quelle: Topographische Karte 50
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Die Einbindung in das regionale Straßennetz erfolgt
- nach Norden über die L 485 nach Hildesheim
- nach Süden über die L 485 nach Alfeld
•
Entfernung zur Autobahn 7 (über Hildesheim) ca. 10 km
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Beschreibung des Grundstückes
Das nach Nord-Westen geneigte Grundstück besitzt eine Größe von 848 m2. Der
Bauplatz wird als „gemischte Baufläche“ eingestuft, da sich sowohl freistehende
individuelle Einzelhausbebauung als auch Geschäftsgrundstücke in der näheren
Umgebung befinden. Derzeit wachsen im nördlichen Teil der Baufläche diverse
Nadelbäume und einzelne Laubbäume, Büsche und Sträucher auf dem Rest der
Fläche.
Rechtliche Merkmale
Für den Bereich, in dem der Bauplatz liegt, besteht kein Bebauungsplan. Im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Diekholzen ist das Grundstück innerhalb eines
im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Innenbereich) dargestellt. Nach § 34
Baugesetzbuch (BauGB) ist hier ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung
gesichert ist und wenn sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Die Erschließungsstraße für das Grundstück ist seit längerer Zeit ausgebaut und es
sind weder Erschließungsbeiträge nach BauGB noch Kommunalabgaben nach
Niedersächsischem Kommunalabgabengesetz (NKAG) zu zahlen. Anschlüsse für die
Entsorgung des Regen- und Schmutzwassers sowie für die Trinkwasserversorgung
sind für dieses Grundstück noch nicht vorhanden und müssen auf Kosten des Käufers
errichtet werden.
Das Grundbuch enthält in Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) ein
eingetragenes Wege- und Abwasserleitungsrecht für den jeweiligen Eigentümer des
Nachbargrundstückes. Das Wegerecht beschränkt sich auf die Auffahrt von der
Marienburger Straße zum Nachbargrundstück, welche derzeit gepflastert und durch
einen Zaun räumlich abgegrenzt ist. Art und Gestaltung der Auffahrt obliegen dem
Käufer.
Im Liegenschaftsbuch ist kein Hinweis auf eine Baulast eingetragen.
Preisvorstellung
Die Kaufpreiserwartung liegt bei 50 €/ m2.
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Fotos
Auffahrt zum Nachbargrundstück
Blickrichtung Nord-West
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Karten
Quelle: ASL - Auskunftssystem Liegenschaftskataster
Quelle: ASL - Auskunftssystem Liegenschaftskataster
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Kontakt
Anfragen, Besichtigungswünsche und schriftliche Gebote richten Sie bitte an die
Niedersächsischen Landesforsten
Forstamt Liebenburg
Schloß-Straße 23
38704 Liebenburg
Tel.: 05346 - 9200 - 0
Fax: 05346 - 9200 - 55
Mail: [email protected]
Ansprechpartner ist Herr Michael Horstmann
Tel.-Durchwahlnummer 13
E-Mail: [email protected]
Dieses und weitere Immobilienangebote der Niedersächsischen Landesforsten finden
Sie im Internet unter www.landesforsten.de Produkte & Service Immobilienangebote, oder Sie wenden sich an die Betriebsleitung in Braunschweig,
Tel. 0531 / 1298 – 335, Herr Lutz Eickemeier.
Hinweis
Diese Ausschreibung stellt für die Nds. Landesforsten lediglich eine öffentliche,
unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Die Nds.
Landesforsten behalten sich die Entscheidung darüber vor, ob, wann, an wen und zu
welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Die Nds. Landesforsten behalten sich
ebenfalls vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen
Finanzierungsnachweis zu verlangen.
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