BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Landesverband Nordrhein Landesvorsitzender Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * 52062 Aachen BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * 52062 Aachen Landesrundschreiben Nordrhein Oktober 2015 Landesvorsitzender: Dr. med. Thomas Bärtling Rennbahn 9-11 52062 Aachen Tel. 02 41 – 25 408 Fax 02 41 – 26 971 [email protected] Stellv. Landesvorsitzender: Dr. med. Tobias Resch Bankstr. 6 40476 Düsseldorf Tel. 02 11 – 22 95 05 20 Fax 02 11 – 49 21 019 [email protected] Liebe Kolleginnen und Kollegen! auf Grund der vielen Anfragen, die ich bekomme, scheint es mir nötig, noch einmal einige Dinge klar zu stellen und auch wieder einiges Neues weiter zu leiten: 1.) Gynäkologentag Nordrhein 23. Und 24.10.15 in Köln Ich möchte noch einmal auf den Gyntag aufmerksam machen. Der Kolposkopiekurs ist leider schon ausgebucht, in allen anderen Kursen sind noch Anmeldungen möglich. Neu im Programm ist der interaktive Mikroskopierkurs. Für die Kurse gibt es jeweils 3 Fobipunkte. Für das Vortragsprogramm am Samstag gibt es 9 Punkte; dieses Programm ist auch als DMP-Jahresfortbildung anerkannt. Programm und Anmeldung unter: www.fba.de/nordrhein 2.) Ziffer 01770 Wie bereits mitgeteilt, kann nur ein Gynäkologe im Quartal die 01770 abrechnen. Ausnahmen gibt es nicht. Sollte es triftige Gründe für einen Arztwechsel im Quartal geben, kann nur eine Abrechnung über Kostenerstattung direkt mit der Krankenkasse erfolgen; in solchen Fällen muss die Patientin das mit ihrer Krankenkasse klären. Diese Regelung ist seit 01.07.15 im Abrechnungsmodul der KVNO hinterlegt, so dass beim Zweitabrechner die 01770 automatisch gestrichen wird. Ob auch rückwirkend eine Streichung möglich ist, wird derzeit noch mit den Krankenkassen verhandelt. 3.) Ziffer 01701 (Laborpauschale MuVo) Die Ziffer 01701 führt seit 01.07.15 nicht mehr zum Ausschluss der PFG (Grundversorgerpauschale). Früher wurde diese Ziffer von der KV automatisch angesetzt. Jetzt muss sie von Ihnen selbst bei jeder Schwangeren angesetzt werden. 1 4.) Gemeinsame Schwangerenbetreuung von Hebamme und Arzt/Ärztin Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass nur einer von Beiden die Mutterschaftsvorsorge mit der entsprechenden Ziffer abrechnen darf. Rechnet der Gynäkologe die Ziffer 01770 ab, kann die Hebamme nicht auch noch ihre MuVo-Ziffer abrechnen, sondern nur gegebenenfalls einzelne Leistungen, wie Beratungsziffer, CTG usw. 5.) Wichtige Umfrage zur NIPD BVF-Präsident Dr. Albring und der 2. Vorsitzende Dr. König möchten Sie um Ihre Mitwirkung bei einer Umfrage (Dauer: 10-15 min), die sich mit nicht-invasiver Pränataldiagnostik befasst, und die Verbreitung an die Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Zuständigkeitsbereich bitten. Wie Sie alle wissen, drängen aktuell die neuen Bluttests (NIPT, z.B. PraenaTest) in die Praxis und werden vermehrt zum Thema. In den USA wurden im letzten Jahr schon hunderttausende der Tests durchgeführt und im Gegensatz zu anderen Ländern (z.B. NL, GB) mangelt es in Deutschland an nicht-klinischer wissenschaftlicher Begleitforschung. Ihre Mitwirkung ist daher von großer Relevanz - unabhängig davon, ob Sie NIPT bisher anbieten oder nicht. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Indikation oder Information? Die Rolle des Arztes im Umgang mit der neuen nicht-invasiven Pränataldiagnostik" ist am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der RWTH Aachen angesiedelt. Unter der Leitung von PD Dr. Dagmar Schmitz (Aachen) und Prof. Dr. Wolfram Henn (Homburg/Saar) steht dabei die Beratung im Vorfeld pränataler Diagnostik vor dem Hintergrund neuer Herausforderungen im Fokus. Spätestens mit der (zu erwartenden) GKV-Erstattung werden die Praxen in der Breite mit NIPT konfrontiert werden und noch gibt es eine Reihe offener Fragen (Beratung nach GenDG, Haftungsrecht, Implementierung von NIPT in die Vorsorge,…), die der Klärung bedürfen. Hier der Link zur Umfrage: https://www.umfrageonline.com/s/6411f11 Sollte der Link nicht funktionieren, kopieren Sie bitte die Adresse in die Adresszeile Ihres Browsers. Ansonsten können Sie ihn beliebig kopieren und weiterleiten. Es ist im Sinne unseres Verbandes, wenn möglichst viele KollegInnen an dieser Umfrage teilnehmen! Vielen Dank für Ihr Engagement!! 6.) Neue Kennzeichnung von Rezepten Ab 01.07.2015 muss auf dem Rezepteindruck (Stempel) auch der Vorname des Arztes/Ärztin und die Telefonnummer angegeben sein. Das könnte bei großen Gemeinschaftspraxen zu Problemen führen. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet die Kosten für die Rezepte zu übernehmen, die diese Vorgabe nicht erfüllen. Ob es eine Übergangsregelung gibt, wird zur Zeit noch seitens der KVNO geklärt. 2 7.) BVF@ktuell Mit BVF@ktuell versorgt Sie der Berufsverband künftig noch schneller mit aktuellen Informationen. Der Erfolg hängt von Ihrer Mithilfe ab. Ziel ist es die kostenintensive Versendung von Schreiben an mehr als 14.000 Mitglieder in Zukunft durch den elektronischen Versand zu ersetzen. Bitte melden Sie sich an und bitte danach unbedingt die Anmeldung bestätigen, sonst klappt’s nicht! Anmelden können Sie sich über die Startseite des BVF www.bvf.de und danach auf das Symbol BVF@ktuell klicken. 8.) Versorgung von Flüchtlingen Die Versorgung von Flüchtlingen und die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistung ist zur Zeit noch nicht einheitlich geregelt. Deshalb ist die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW geplant. Das wird jedoch noch bis mindestens Anfang 2016 dauern, da die Gesundheitskarte so gestaltet werden muss, dass nur Grundversorgung, Akutversorgung und Impfleistungen abgerechnet werden können (z.B. keine Krebsvorsorge und sonstige Präventionsleistungen) Diese Vorgaben müssen dann auch noch in der Praxissoftware eingepflegt werden, das wird also alles noch etwas dauern. 9.) Vorsorgepass Der BVF hat einen Vorsorgepass für unsere Patientinnen entwickelt. In Anbetracht der anstehenden Änderungen soll dieser Vorsorgepass die Patientin darauf aufmerksam machen, dass die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Gynäkologen unerlässlich ist. Sie finden die Druckvorlage und Anleitung zum Drucken bzw. Bestellen unter www.bvf.de , dann auf Fachbesucher gehen und dann auf wichtige Dokumente. Bei der angegebenen Druckerei (sie können aber auch jede andere Druckerei nehmen) kosten 1000 Exemplare 40,-€. 3 10.) Frühgeburtenprävention Das Institut Prof. Saling in Berlin bat mich noch einmal auf die Wichtigkeit der vaginalen PH-Messung und Mikroskopie des Vaginal-Sekrets im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge hinzuweisen. Durch konsequente Infektionsvermeidung in der Schwangerschaft lässt sich die Rate der Frühgeburten schließlich drastisch senken. Abrechnungsmöglichkeit ist ja über die Ziffer 32030 und 32045 gegeben. Sinnvoll ist es auch der Patientin den von Herrn Prof. Saling entwickelten PH- Handschuh zur Selbstuntersuchung zu empfehlen. Dieser wird auch von einigen Krankenkassen kostenlos verteilt. Das war’s für heute: Wir sehen uns am 23. bzw. 24. Oktober in Köln! Mit kollegialem Gruß Thomas Bärtling Landeswebseite: www.bvf-nordrhein.de/news/downloads Kritik, Fragen, Anregungen? Gerne! Bitte per mail an: [email protected] 4