BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Landesverband Nordrhein Landesvorsitzender Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * 52062 Aachen BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * 52062 Aachen Landesrundschreiben Nordrhein August/September 2013 Landesvorsitzender: Dr. med. Thomas Bärtling Rennbahn 9-11 52062 Aachen Tel. : 0172 89 64 108 Fax 02 41 – 26 971 [email protected] Stellv. Landesvorsitzender: Dr. med. Tobias Resch Bankstr. 6 40476 Düsseldorf Tel. 02 11 – 22 95 05 20 Fax 02 11 – 49 21 019 [email protected] Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Sie hatten einen schönen Sommer mit einem erholsamen Urlaub! Hier wieder einige wichtige Informationen: 1.) Abrechnung Sono II B nach den neuen Mutterschaftsrichtlinien Nur zur Info :Es bestehen zwei Abrechnungsmöglichkeiten a) Abrechnung über Kostenerstattung mit Rechnung an die Patientin nach GOÄ b) Abrechnung über Pseudoziffern im Rahmen der Quartalsabrechnung über die KV Welche Methode Sie wählen bleibt Ihnen überlassen. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Landeswebseite (Abrechnung Sono II b Pseudoziffern, Stellungnahme der KBV und ÄK zur Abrechnung Sono II b,Landesrundschreiben Juni, Präsidentenbrief). 2.) Neuer EBM zum 01.10.2013 a) Wie bereits angekündigt wird zum 01.10.13 der Orientierungspunktwert auf 10 cent festgelegt. Da das Ganze kostenneutral geschehen muss, wird im Gegenzug die Punktzahlbewertung der einzelnen Leistungen entsprechend gesenkt. Es gibt also ab 1.Oktober eine Eurogebührenordnung. Das ist kein Grund zum Jubeln - es ist nicht mehr Geld im System und es gibt nach wie vor RLV und QZV. b) Ab 01.10. gibt es für uns Gynäkologen und alle anderen Fachgruppen, die an der Grundversorgung teilnehmen eine s.g. „Grundversorgerpauschale“. Sie beträgt für die Gynäkologen 25 Punkte bzw. 2,50€ zusätzlich zum RLV pro Behandlungsfall und Quartal. Achtung ! Folgende Ziffern sind K.O. –Ziffern (Fälle, in denen nachfolgende Ziffern abgerechnet werden, erhalten keine Grundversorgerpauschale): Allgemeine Leistungen: 01414,01510,01511,01512,01520,01521,01530,01531,01759,01793,01800,01802,01803, 01804,01805,01806,01807,01808,01809,01810,01811,01835,01836,01837,01838,01839, 01851,01852,01855,01856,01857,01903,01904,01905,01906,01910,01911,01913,01915 Gynäkologische Leistungen: 08230,08231,08310,08311,08320,08333,08334,08341,08345,08410,08411,08412,08413, 08414,08415,08416,08510,08520,08521,08530,08531,08540,08541,08542,08550,08551, 08552,08560,08561,08570,08571,08572,08573,08574 1 Sonographische Leistungen: 33074, 33075 Alle Ziffern des Bereichs 31 (ambulante OP) sind ebenfalls K.O. – Ziffern. Das gilt auch für alle Ziffer des Bereichs 36 (belegärztliche Leistungen). 3.) Ringversuche Bezüglich der Notwendigkeit von Ringversuchen in unseren Praxen hat unser Präsident Dr. Albring bei der Bundesärztekammer interveniert und tut dies auch weiterhin mit großem Nachdruck. Die bisherige Antwort der Ärztekammer finden Sie auf unserer Landeswebseite ( Antwort der ÄK auf Anfrage Dr. Albring). Bezüglich des Schwangerschaftstestes scheint die Ärztekammer ein Einsehen zu haben und man wird wohl von Ringversuchen absehen. Zum Thema Ringversuche Urinsediment hier ein Brief der KV Köln an eine Gynpraxis, den ich wohl nicht weiter kommentieren muss: 2 Wie Sie sehen ist bei Telefonaten mit der KV allerhöchste Vorsicht geboten! 4.) Dokumentationsprüfungen der Ultraschallkommission Diese Prüfungen führen immer wieder zu Verunsicherung und Ärger. Die Prüfungen sind keine Willkür der KV, sondern gesetzlich zwingend vorgeschrieben (§35, Abs.2 SGB V). Die Mindestanforderungen an die Bilddokumentation wurden freundlicherweise von Prof. Dr. Jörn und Dr. Marquet (beide aus Aachen) zusammengestellt: Bilddokumentation in der Gynäkologie und Geburtshilfe 1.) Mammasonographie ( 33014) 1 Bild pro Brust, am besten oben/außen mit Kennzeichnung (Piktogramm) Doppelbild links/rechts möglich, keine Vierfachbilder auf einem Print Empfohlen aber nicht Pflicht: Zusätzlich Axilla 2.) Gynäkologischer Ultraschall (33044) Uterus im Längsschnitt (Differenzierung von Endo-und Myometrium) Ovarien bds. (Differenzierung von Binnenstrukturen) 3.) geburtshilfliche Basissonographie – Screening (01770) MuRiLi Fetometrie (BIP, Abdomen, 1 Extremität, ggf. kontrollbedürftige Befunde) 4.) weiterführende sonographische Diagnostik I (01772) je nach Indikation 5.) weiterführende Fehlbildungssonographie II (01773) Planum fronto-occipitale – Zerebellum - Gesicht im Profil und Gesicht frontal (Nase/Lippe) - Wirbelsäule mit Hautkontur im Sagittalschnitt – Herz mit Vierkammerblick – linksventrikulärer Ausflusstrakt, rechtsventrikulärer Ausflusstrakt, Zwerchfell im Sagittal-oder Frontalschnitt – Abdomenquerschnitt (Biometrie) mit Magen – Nieren bds. – Harnblase – Femur oder Humerus – Tibia/Fibula oder Radius/Ulna – Hand – Fuß 6.) fetomaternales Gefäßsystem (01775) uterinae bds. mit a. umbillicalis im 2. Trimenon uterinae bds. mit a. umbillicalis und a. cerebri media im 3. Trimenon, je nach Indikation Bei Pathologie ggf. zusätzlich ductus venosus und Aorta Werden im Rahmen der Untersuchung Auffälligkeiten entdeckt, sind diese gesondert zu dokumentieren. Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen auf Grund der mütterlichen Bauchdecke, einer ungünstigen Lage des Feten oder einer ungenügenden Fruchtwassermenge, sollten diese im schriftlichen Befund aufgeführt werden. Auch ist die Patientin in einem solchen Fall über die eingeschränkten Sichtverhältnisse aufzuklären. Gleiches gilt für die Mammasonographie bei eingeschränkter Beurteilbarkeit z.B. einer Fibrosis oder sehr großen Mammae. Dr. K.L. Marquet Prof. H. Jörn Vielen Dank an die Kollegen Jörn und Marquet! Selbstverständlich gelten diese Dokumentationsregeln für das neue, erweiterte Sonographiescreening IIb entsprechend. 3 Alle übrigen Prüfkriterien ( Pat.Identität, Bildqualität usw. finden Sie auf der Landeswebseite (Bilddokumentation - Kurzinfo ; Prüfprotokoll – Sono - Doku –KV; Bewertung Sono – Doku – Prüfung – KV; Ultraschallvereinbarung; MuRichtlinien (Stand 01.07.13); Workshop Sonodoku BVF + KV Rhld.Pfalz). Wer geprüft wird, sollte sich hier genau informieren, bevor er/sie die Unterlagen zur KV schickt. 5.) Gynäkologentag Nordrhein 11.+12.10.2013 in Köln Ich erinnere noch einmal an den Gyntag Nordrhein. Es sind noch Plätze frei! Programm und Anmeldeformular finden Sie auf der Landeswebseite. Ich freue, mich möglichst viele von Ihnen persönlich dort begrüßen zu können! 6.) Abschlusskurs Dopplersonographie 20.+21.09.13 in Aachen Es sind noch einige, wenige Plätze frei! Das genaue Programm finden Sie auf der Landeswebseite. Landeswebseite : www.bvf-nordrhein.de/news/downloads hier finden Sie alle Infos und Dokumente. Rückfragen bitte möglichst per mail an: [email protected] In dringenden Fällen telefonisch unter: 0172 89 64 108 Infos zur Weiterentwicklung des EBM unter : www.kbv.de Einen guten Start in einen hoffentlich angenehm temperierten Herbst- sowohl politisch als auch meteorologisch ! Mit freundlichem Gruß Dr. Thomas Bärtling 4