BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Landesverband Nordrhein Landesvorsitzender Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * 52062 Aachen BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V. Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * 52062 Aachen Landesrundschreiben Nordrhein Mai 2012 Landesvorsitzender: Dr. med. Thomas Bärtling Rennbahn 9-11 52062 Aachen Tel. 02 41 – 25 408 Fax 02 41 – 26 971 [email protected] Stellv. Landesvorsitzender: Dr. med. Tobias Resch Bankstr. 6 40476 Düsseldorf Tel. 02 11 – 22 95 05 20 Fax 02 11 – 49 21 019 [email protected] Liebe Kolleginnen und Kollegen! 1.) Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein! Wie Sie den Medien entnehmen konnten, sind einige Kolleginnen und Kollegen von der Verbraucher Zentrale unter Androhung von hohen Strafen abgemahnt worden. Angeblich haben diese Kolleginnen/en auf ihrer Homepage irreführend und unlauter für den Igelultraschall geworben. Die mir vorliegenden Abmahnschreiben der Verbraucherzentrale lassen m.E. diesen Tatbestand nicht erkennen. Ich bin echt sauer! Immer der Ärger mit neuen Auflagen, Prüfungen etc. ohne einen Pfennig mehr und jetzt auch noch das... Es kann doch nicht angehen, dass die Verbraucherzentrale sich erdreistet, in die ärztliche Therapie und Diagnosefreiheit einzugreifen. Vor allem gerade jetzt: Das neue Patientenrechtegesetzt verpflichtet uns Ärzte dazu über alle Diagnose – und Therapiemöglichkeiten aufzuklären. Der Berufsverband wird sich der Sache annehmen und hat auch schon eine Presseerklärung abgeben. Ich werde heute auch die Verbraucherzentrale Nordrhein anschreiben. Das hilft den Betroffenen natürlich erst mal nicht weiter. Daher hier mein persönlicher Rat: 1.) Überprüfen Sie Ihre Werbung für IGeL Leistungen auf Ihrer Homepgae kritisch, da ggf. mit weiteren Überprüfungen zu rechnen ist. Verbandsseits wird es hierzu in Kürze Erläuterungen zur zulässigen Werbung für individuelle Gesundheitsleistungen geben. 1 2.) Zunächst keine Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese sehr weit gefasst ist und möglicher Weise Ihr gesamter Internetauftritt später in Frage gestellt werden kann. Erneute Vorstöße seitens der Verbraucherzentrale mit der damit erheblichen Vertragsstrafe wären vorprogrammiert. 3.) Klären Sie Ihre individuelle Situation unbedingt mit Ihrem Anwalt, vor allem hinsichtlich einer individuellen Unterlassungserklärung Der Berufsverband kann leider nicht die betroffenen Kolleginnen und Kollegen gerichtlich als Gesamtheit vertreten, da die Vorwürfe, die erhoben werden, individuell sind und ein solches Vorgehen unmöglich machen. Falls Sie keinen eigenen Anwalt haben - folgende Kanzlei vertritt schon einige Kolleginnen und ist daher mit der Problematik vertraut. Kanzlei E. Ewig und C. Nord, Fachanwälte für Medizinrecht, Büchelstr. 50, 53227 Bonn, Tel.: 0228/ 911510, Fax: 0228 / 9115122 2.) Hier noch einmal ein paar Regeln zum IGELn Ärztliche Beratung = Grundvoraussetzung Vertragsabschluss vor Leistungserbringung Inhalt : Vereinbarte Leistung Höhe des Honorars Erklärung d. Patientin, dass sie auf eigenen Wunsch behandelt wird und, dass die Leistung in diesem Fall keine GKV-Leistung ist Unterschrift der Patientin Rechnung nach GOÄ 3.) Screening auf Gestationsdiabetes Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 72/2012 vom 30.04.2012 können die Sachkosten nicht über Sprechstundenbedarf abgerechnet werden, da dies die Sprechstundenvereinbarung nicht vorsieht. Das gilt auch für die KV – Nordrhein. (Willkommen in Schilda...) Ich hoffe, demnächst mal was Positives mitteilen zu können. 2 Viele Grüße Thomas Bärtling 3