DOC - BVF Landesverband Nordrhein

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BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V.
Landesverband Nordrhein
Landesvorsitzender Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * 52062 Aachen
BERUFSVERBAND DER FRAUENÄRZTE e. V.
Dr. med. Thomas Bärtling * Rennbahn 9-11 * 52062 Aachen
Landesrundschreiben Nordrhein
Mai 2012
Landesvorsitzender:
Dr. med. Thomas Bärtling
Rennbahn 9-11
52062 Aachen
Tel. 02 41 – 25 408
Fax 02 41 – 26 971
[email protected]
Stellv. Landesvorsitzender:
Dr. med. Tobias Resch
Bankstr. 6
40476 Düsseldorf
Tel. 02 11 – 22 95 05 20
Fax 02 11 – 49 21 019
[email protected]
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
1.) Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein!
Wie Sie den Medien entnehmen konnten, sind einige Kolleginnen und
Kollegen von der Verbraucher Zentrale unter Androhung von hohen Strafen
abgemahnt worden. Angeblich haben diese Kolleginnen/en auf ihrer
Homepage irreführend und unlauter für den Igelultraschall geworben.
Die mir vorliegenden Abmahnschreiben der Verbraucherzentrale lassen m.E.
diesen Tatbestand nicht erkennen.
Ich bin echt sauer! Immer der Ärger mit neuen Auflagen, Prüfungen etc. ohne
einen Pfennig mehr und jetzt auch noch das...
Es kann doch nicht angehen, dass die Verbraucherzentrale sich erdreistet, in
die ärztliche Therapie und Diagnosefreiheit einzugreifen. Vor allem gerade
jetzt: Das neue Patientenrechtegesetzt verpflichtet uns Ärzte dazu über alle
Diagnose – und Therapiemöglichkeiten aufzuklären.
Der Berufsverband wird sich der Sache annehmen und hat auch schon eine
Presseerklärung abgeben. Ich werde heute auch die Verbraucherzentrale
Nordrhein anschreiben.
Das hilft den Betroffenen natürlich erst mal nicht weiter. Daher hier mein
persönlicher Rat:
1.) Überprüfen Sie Ihre Werbung für IGeL Leistungen auf Ihrer Homepgae
kritisch, da ggf. mit weiteren Überprüfungen zu rechnen ist.
Verbandsseits wird es hierzu in Kürze Erläuterungen zur zulässigen
Werbung für individuelle Gesundheitsleistungen geben.
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2.) Zunächst keine Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese sehr
weit gefasst ist und möglicher Weise Ihr gesamter Internetauftritt später
in Frage gestellt werden kann. Erneute Vorstöße seitens der
Verbraucherzentrale mit der damit erheblichen Vertragsstrafe wären
vorprogrammiert.
3.) Klären Sie Ihre individuelle Situation unbedingt mit Ihrem Anwalt, vor
allem hinsichtlich einer individuellen Unterlassungserklärung
Der Berufsverband kann leider nicht die betroffenen Kolleginnen und
Kollegen gerichtlich als Gesamtheit vertreten, da die Vorwürfe, die erhoben
werden, individuell sind und ein solches Vorgehen unmöglich machen.
Falls Sie keinen eigenen Anwalt haben - folgende Kanzlei vertritt schon
einige Kolleginnen und ist daher mit der Problematik vertraut.
Kanzlei E. Ewig und C. Nord, Fachanwälte für Medizinrecht, Büchelstr. 50,
53227 Bonn, Tel.: 0228/ 911510, Fax: 0228 / 9115122
2.) Hier noch einmal ein paar Regeln zum IGELn
 Ärztliche Beratung = Grundvoraussetzung
 Vertragsabschluss vor Leistungserbringung
Inhalt : Vereinbarte Leistung
Höhe des Honorars
Erklärung d. Patientin, dass sie auf eigenen
Wunsch behandelt wird und, dass
die Leistung in diesem Fall keine GKV-Leistung ist
Unterschrift der Patientin
 Rechnung nach GOÄ
3.) Screening auf Gestationsdiabetes
Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 72/2012 vom
30.04.2012 können die Sachkosten nicht über Sprechstundenbedarf
abgerechnet werden, da dies die Sprechstundenvereinbarung nicht vorsieht.
Das gilt auch für die KV – Nordrhein. (Willkommen in Schilda...)
Ich hoffe, demnächst mal was Positives mitteilen zu können.
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Viele Grüße
Thomas Bärtling
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