Presse-Information Bz, 08.02.2005 Telefon Lästige Anrufe, windige Verträge, gesalzene Rechnungen Vorsicht bei Vertragsabschlüssen via Telefon – ADSL und überhöhte Rechnungen - Ein Ratgeber schafft Abhilfe Gehören Sie auch zu jenen, die zu unmöglichen Zeiten ans Telefon gerufen werden, weil irgendeine Telefongesellschaft ein neues Produkt verkaufen will? Die Verbraucherzentrale warnt vor diesen Anrufen und vor allem davor, sich auf die angeblich supergünstigen Angebote einzulassen. Da die Klagen über hohe Rechungen, die nach solchen Anrufen ins Haus flattern, nicht abreißen, hat die VZS jetzt einen Ratgeber zum Umgang mit telefonischen Verkaufsangeboten von Produkten der Kommunikationstechnologie, also von Internetanschlüssen, ADSL-Anschlüssen oder Telefonverträgen mit neuen Gesellschaften herausgebracht. Für zwei oder drei Monate oder zu bestimmten Uhrzeiten gratis telefonieren zu können, ist ein verlockendes Angebot. Doch wer sich auf die telefonischen Angebote einlässt, erlebt Monate später, wenn die erste Rechnung fällig ist, seine blauen Wunder. Die für die Telefonberatung zuständige Fachfrau der Verbraucherzentrale, Paola Francesconi macht ein Beispiel: Familie X erhält im August ein telefonisches Angebot zum Abschluss eines ADSL-Vertrages, der für drei Monate lang gratis sein sollte. In einem zweiten Moment könne sich die Familie dann für einen Vertrag entscheiden, der für sie interessant sei, so die Auskunft am Telefon. Am ersten September wird die ADSL-Leitung aktiviert, die Familie freut sich und surft fleißig im Internet, in der Meinung, das koste drei Monate lang nichts. Am Jahresende kommt dann die Überraschung: eine Telefonrechnung von über 500 €uro! Für Paola Francesconi stehen solche Fälle auf der Tagesordnung. „Wir haben ständig mit Beschwerden von Telefonabonnenten zu tun, weil praktisch alle Telefongesellschaften ihren Kunden Dienste aufzwingen, die sie nicht haben wollen und die eine Menge Geld kosten“, resümiert die Telefonberaterin der VZS. Solche Dienste sind etwa Anrufbeantworter, automatische Vorwähler, oder sonstige Zusatzverträge. Wie ist diese Situation zu erklären? In der Verbraucherzentrale kennt man die Regeln des liberalisierten Telefonmarktes: “Die Gesellschaften betreiben dieses aggressive Marketing entweder selbst oder sie übertragen den Verkauf ihrer Produkte an Marketinggesellschaften. Deren Angestellte arbeiten dann auf Provision“, erklärt Paola Francesconi. Für die betroffenen Konsumenten stellt sich die Frage, welchen Wert Verträge haben, die am Telefon abgeschlossen wurden und ob man sie kündigen kann, vor allem aber ob man sie bezahlen muss. In der VZS heißt es „nein“. Verträge, die ohne das erklärte Einverständnis des Kunden zustande kommen, sind nichtig. In der Verbraucherzentrale empfiehlt man, sich sofort von der Telefongesellschaft zu trennen, wenn diese unseriös arbeitet. In Bozen, Meran, Brixen und Bruneck kann man sich, was den ADSL-Anschluss betrifft, definitv von Telecom trennen, ohne weiterhin den Grundtarif an diese zahlen zu müssen. Auch für die anderen Dienste kann man sich andere Anbieter suchen, auch solche, die in Südtirol arbeiten und deutschsprachiges Personal haben. Der Telecom bezahlt man dann nur noch den Grundtarif. Tipps: Schreiben Sie immer den Namen der Gesellschaft, den Namen Ihres Gesprächspartners, Uhrzeit und Datum des Gespräches auf Geben sie auf keinen Fall persönliche Daten wie die Nummer der Indentitätskarte oder die Steuernummer weiter. Diese Daten könnten für einen Vertragsabschluss missbraucht werden und könnten als Beweis Ihrer Zustimmung gelten. Rufen Sie niemals eine Nummer zurück, auch das könnte als Zustimmung zu einem Vertrag interpretiert werden. Kontrollieren Sie Ihre bisherige Telefonrechnung: wann telefonieren Sie wohin am häufigsten? Vergleichen Sie das Angebot dann mit den Angeboten andere Anbieter. Kontrollieren Sie immer Ihre Telefonrechnung! Wenn darauf Dienste aufscheinen, die Sie nie verlangt haben, rufen Sie den Kundenservice Ihrer Gesellschaft an und lassen Sie die Dienste sofort deaktivieren. Die Telefongesellschaft muss einen Beweis dafür vorlegen, dass Sie die Aktivierung der Dienste verlangt haben. Bezahlen Sie nur den Differenzbetrag ohne die unbestellten Dienste. Wenn Sie schon bezahlt haben, kontrollieren Sie, ob der Fehlbetrag von der nächsten Rechnung tatsächlich abgebucht wird. Wenn Sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben, der per Telefon angebahnt wurde, sollen Sie wissen, dass es sich dabei um einen Fernabsatzvertrag handelt und dass Sie von diesem laut Gesetz 185/99 innerhalb von 10 Tagen nach Aktivierung des Dienstes mittels Einschreibebrief mit Rückantwort aussteigen können. Produkte (Telefon, Modem, Router…) müssen auf Ihre Kosten zurückgeschickt werden. Im “Ratgeber Telefon” kann man diese und viele weitere Informationen nachlesen. Der Ratgeber ist unter www.verbraucherzentrale.it als Download-Dokument zu haben.