Presse-Information Bz, 16.10.2008 Gerichtsverfahren wegen abschreckender Warnhinweise für Wein, Bier und Co. Heute erste Gerichtsverhandlung in Chieti und am 21.10. in Bozen Die von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) bei einigen Landesgerichten eingebrachten Klagen für eine Verbesserung der Werbeinformation bei Alkohol sorgen für kontroverse Stellungnahmen. In der Zwischenzeit sind die ersten Verhandlungen von den entsprechenden Richtern in Chieti und Bozen festgelegt worden. Leider hat das Gericht in Trient – im Gegensatz zu den anderen Landesgerichten - die Klage nicht zugelassen. So hat der nationale „Botschafter“ der „Städte des Weins - Città del vino“, Antonio di Biase in einer Stellungnahme in der mittelitalienischen Zeitung „Il Centro“ die Initiative scharf kritisiert und auf die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Weins verwiesen. Er schlägt daher eine Etikettierung der Autos vor, da diese viel gefährlicher seien. Der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale, Walther Andreaus kann eine solche Weinglasinterpretation nicht nachvollziehen. „Es geht bei der Initiative vor allem darum, die Gebrauchsanleitungen für den Genuss von alkoholischen Getränken zu verbessern und damit dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben. Ein voller Genuss kann nur zustande kommen, wenn genaue Anweisungen über den richtigen Umgang angegeben sind. Anscheinend greift die herkömmliche Information überhaupt nicht, dies könnte mit der Zeit auch beträchtliche negative wirtschaftliche Konsequenzen für die Hersteller haben. Der Vorschlag zur Etikettierung von Autos ist gar nicht mal zu weit hergeholt: in der Tat ist der Führerschein ein Nachweis, dass man den richtigen Umgang mit den Fahrzeugen gelernt hat. Es wäre im übrigen kontraproduktiv gegen den Alkohol an sich zu Felde zu ziehen, denn er kann in geringen Maßen durchaus zu einem kultivierten Lebensstil gehören. Vielmehr müssen die Bürger für einen verantwortungsbewussten Konsum gewonnen werden.“ Es gibt aber auch eine Reihe von sehr positiven Solidaritäts- und Unterstützungsbekundungen von Seiten verschiedener Vereinigungen, die den Kampf gegen den Alkoholmissbrauch auf ihre Fahnen geschrieben haben. Jedenfalls ist jetzt die Stunde der Gerichte. Die Rechtsanwälte der beauftragten römischen Anwaltskanzlei werden sich bemühen den Richtern klar zu machen, dass sie es in der Hand haben, durch einen Gefahrenhinweis auf alkoholischen Produkten zur verbesserten Verbraucherinformation beizutragen. Man bezieht sich dabei auf den Verbraucherschutzkodex, der die Auszeichnung von gefährlichen Produkten vorschreibt. „Jede Form des Alkoholmissbrauchs ist gefährlich, und das müssen die Verbraucher wissen,“ sagt Walther Andreaus, Geschäftsführer der VZS. Die Etikettierung und Werbung müsse auf die Gesundheitsgefährdung bei falscher Handhabung hinweisen, ansonsten könnten die Hersteller für mangelnde Sicherheitshinweise verantwortlich gemacht werden, wie dies bereits in Frankreich passiert. „Wir möchten mit unserer Initiative in Bezug auf Alkohol eine Kultur der Prävention unterstützen. Dazu fordern wir auch eine konsequentere Anwendung der bereits bestehenden Gesetze, die durchaus ausreichen, um der Verbraucherinformation zum Durchbruch zu verhelfen.“ Gegen einen simplen Warnhinweis in Bezug auf die Gefährlichkeit des Alkoholmissbrauchs sollte eigentlich niemand etwas einzuwenden haben, es gehe dabei ja nicht um Verbote. Die Selbstverpflichtung einiger Alkoholhersteller, bei der Werbung einen „verantwortlichen Konsum“ zu empfehlen wird von den Verbraucherschützern dagegen als ungenügend und unwirksam angesehen. Erfahrungen zeigen, dass Maßnahmen, bei denen die Hersteller gegen eigene Interessen verstoßen müssten, nichts fruchten.