Allergenen

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Der richtige Umgang mit
Allergenen
Die neue Lebensmittel-Informationsverordnung
sorgt für Klarheit und Sicherheit
Allergien und Unverträglichkeiten haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Jeder
dritte Mensch reagiert inzwischen auf irgendeine Substanz allergisch. Durch die neue europäische Lebensmittel-Informationsverordnung ­müssen ab Dezember 2014 die in Lebensmitteln enthaltenen Allergene verbindlich angegeben werden. Dies gilt für alle verpackten
Produkte wie auch für Lebensmittel in der losen Abgabe an der Theke wie auch in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung.
Was Sie zur neuen Lebensmittel-Informationsverordnung wissen müssen ...
Muss man vor allen Speisen warnen?
In beinahe allen Lebensmitteln und Fertigprodukten können Allergene vorkommen. In dieser
Broschüre informieren wir ausführlich darüber und sorgen für Transparenz bei der Zutatenliste und den Rezepturen. Viele Antworten finden Sie in dieser Broschüre, so sind Sie immer
gut vorbereitet auf die Fragen Ihrer Kunden.
Wo findet man Allergene?
Eine Allergie ist eine Überreaktion des Immunsystems
gegenüber bestimmten körperfremden Substanzen, die
für Nicht-Allergiker harmlos sind. Heute kennt man über
20.000 unterschiedliche Auslöser von Allergien. Aufgrund der verschie­denen Substanzen, die Aller­gien auf
unterschiedlichen Wegen aus­lö­sen können, grenzt man
In­halations-­Aller­­gene (wie Pollen), Nahrungs­­­­mit­tel-Aller­
­­gene (wie Kuhmilch oder Nüsse), Kon­­­takt-Allergene (wie
Nickel), Arz­nei­mit­tel-Allergene und Insektengift-Allergene von­einander ab.
Doch was genau sind eigentlich Allergene?
Die am häufigsten vorkommenden Allergene sind Eiweiße aus dem Pflanzen- und Tierreich
wie Blütenpollen, Hausstaubmilben und Tierhaare. Die Eiweißstoffe lösen im Körper Überempfindlichkeitsreaktionen aus, das Immunsystem bildet Antikörper gegen diese Nahrungsbestandteile und zeigt allergische Reaktionen. Die Symptome einer Allergie können
mild bis schwerwiegend und in einigen Fällen sogar lebensbedrohlich sein. Dabei zeigen sich
die Symptome ganz unterschiedlich von Kreislaufbeschwerden, Hautausschlägen, Erbrechen, Blähungen, Durchfall, Atemnot bis hin zum anaphylaktischen Schock (Kreis­laufschock
mit Organversagen). Die Stärke dieser Reaktion hängt dabei vom allergenen Potential des
Auslösers und von der Sensibilität des Allergikers ab. Ernährungsbedingte Allergien treten
bei 2 % der Erwachsenen und bei 8 % der Kinder auf.
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... SELGROS informiert
Wie unterscheidet man
Unverträglichkeit von Allergie?
Gluten und Laktose sind keine Allergene im eigentlichen Sinne! Das Klebe­eiweiß Gluten
ist in vielen Getreidesorten enthalten. Menschen, die kein Gluten oder keinen Milchzucker
(Laktose) vertragen, leiden aufgrund einer Stoffwechselstörung unter einer Lebensmittel­
intoleranz, die jedoch keine Allergie ist. Diese entsteht, weil der durch die Nahrung aufgenommene Milchzucker (Laktose) als Folge fehlender oder verminderter Produktion des
Verdauungsenzyms Laktase nicht verdaut wird.
Zur Vereinfachung werden Gluten und Laktose in der LMIV und anderen Rechtsverordnungen zu den Allergenen zugeordnet, obwohl sie genaugenommen im biologischen Sinne nicht
dazu gehören.
Wussten Sie schon …?
Die Begriffe „Allergie“ und „Unverträglichkeit“ werden
im Sprachgebrauch häufig gleichbedeutend verwendet.
Allerdings besteht hier – aus medizinischer Sicht –
durchaus ein Unterschied. Denn auch wenn die Symptome, die bei einer Unverträglichkeit auftreten,
durchaus eine allergische Reaktion vermuten lassen,
steckt nicht immer eine Überreaktion des Immunsystems und die vermehrte Bildung von Antikörpern
dahinter, wie es per Definition bei einer echten Allergie
der Fall ist. Bei einer Allergie laufen also im Gegensatz zu
einer Unverträglichkeit im Körper ganz unterschiedliche
Prozesse ab.
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Was Sie zur neuen Lebensmittel-Informationsverordnung wissen müssen ...
Worauf wird am häufigsten allergisch reagiert?
Die häufigsten Lebensmittelallergien richten sich gegen Hühnerei, Kuhmilch, Weizen und
Soja. Bei der Lebensmittelallergie gibt es keine Möglichkeit der Hyposensibilisierung. Einzige
Therapie ist daher das konsequente Meiden des Lebensmittels.
Säuglinge
Kuhmilch, Hühnerei
Kinder
Kuhmilch, Hühnerei, Fisch,
Soja, Weizen, Nüsse
Erwachsene
Obst, Gemüse, Nüsse,
Gewürze, Fisch, Meeresfrüchte
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... SELGROS informiert
Kunden und Gäste auf der sicheren Seite
Bei der losen Abgabe von Lebensmitteln im Supermarkt, z. B. an der Wurst- und Käsetheke,
müssen Sie darauf achten, dass die Angaben auf den Schildern, gut zu lesen sind. In Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung, wo keine Speisekarte ausliegt, genügt ein Aushang
oder eine schriftliche Mitteilung, um die Speisen zu kennzeichnen. Am Büffet ist es Pflicht,
Schildchen oder eine Karte zu erstellen, die auf die Zusatzstoffe und Allergene in den
Speisen hinweist.
Beim Garnieren von Gerichten die Kennzeichnungspflicht nicht vergessen! Auch in der
Garnitur können Allergene enthalten sein. Das Sahnehäubchen auf der Tomatensuppe, der
Sesam auf den Kartoffeln und die Garnele in der Bouillabaisse müssen auf wechselnden
Tages- und Wochenkarten angezeigt werden.
„Kann Spuren enthalten“
Was machen Schalenfrüchte im Fleischsalat?
Die Hinweise auf Spuren allergener Lebensmittel sollen die Allergiker schützen, die bereits
auf den Verzehr geringster Mengen reagieren. In der Regel produziert ein Betrieb eine ganze
Reihe unterschiedlicher Lebensmittel. Allein bei der Lagerung und Verwendung der Zutaten
kann es vorkommen, dass ein Allergen mit einem Lebensmittel in Kontakt kommt. Auch bei
der Verarbeitung kann es trotz gründlicher Reinigung möglich sein, dass Reste von Zutaten in
einer Maschine verbleiben und so kleinste Mengen (Spuren) von Allergenen in ein Lebensmittel gelangen, die eigentlich nicht zur Zutatenliste gehören.
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Was Sie zur neuen Lebensmittel-Informationsverordnung wissen müssen ...
Kennzeichnen, aber richtig!
Beispiel für die Kennzeichnung
Allergene und Zusatzstoffe müssen schnell erkennbar sein, wenn schon der Name des
Gerichtes nicht den Hinweis auf die Allergene gibt, wie es z. B. bei „Salat mit Walnussdressing“, „Weizenbaguette“ oder „Hähnchenspieße mit Erdnusssauce“ der Fall ist. Die Hinweise
am besten in leicht lesbarer Schrift, direkt beim Lebensmittel oder als Fußnote anbringen. Für
die Fußnote bringen Sie direkt am Produkt eine Kennziffer (z. B. 1, 2 usw.) an, die dann auf die
Erläuterung auf der Speise- oder Getränkekarte verweist (z. B. 1 = mit Farbstoff,
2 = Allergen: Gluten usw.).
SELGROS Kunden-Tipp
Speisekar te
Vorspeise
1. Italienischer Salat
• Frittiertes birgt hohe Risiken
für Allergiker. Verwenden Sie
für jedes Produkt eine neue,
gut gereinigte Pfanne und
frisches Öl.
2; 3
mit Shrimps
2. Caprese
7
• Frisches Obst ist nicht nur gesünder, sondern auch problem­
­los im Gegensatz zu allergenhaltigen Desserts.
Tomate mit Mozzarella
3. Gebackener Fetakäse
7
mit Krautsalat
4. Platte „Bella Italia“
2; 10; 14
Variation von Antipasti
5. Satéespieße
4
• Meiden Sie Fertigsaucen und
-dressings. Bieten Sie Ihrem
Gast lieber frisch zubereitete
Saucen an.
in Erdnusssauce
Hauptgang
6. Omlette
3
mit Paprika
7. Thunfischsteak
11
mit Sesamkruste
8. Gebratene Nudeln
6
mit Gemüse
9. Schnitzel Wiener Art
3
mit Pommes und Salat
Dessert
10. Eisvariationen
11. Tiramisu
7
3
4 Erdnüsse,
Allergene: 1 Getreide, 2 Krebstiere, 3 Ei,
, 10 Senf,
6 Sojabohnen, 7 Milch, 8 Nüsse, 9 Sellerie
, 14 Weichtiere
11 Sesamkörner, 12 Schwefeldioxid, 13 Lupine
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... SELGROS informiert
Ein Muss bis Dezember:
Die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
Ab dem 13. Dezember 2014 ist die 2011 verabschiedete EU-Verordnung Nr. 1169/2011, kurz
LMIV, ­verpflich­tend umzusetzen. Sie soll in Zukunft den Informationsbedarf des Verbrauchers
gewährleisten und ihm so mehr Sicherheit bei der Verwendung von Lebens­mitteln bieten. Das
Neue: Alle 14 Hauptallergene müssen bei vorverpackten Lebensmitteln im Zuta­ten­verzeichnis
angegeben werden, sofern sie darin enthalten sind. Das gilt für die Lebens­­mittelhersteller, von
verpackten Produkten genauso wie für Speisen, die Gastronomie und Köche servieren. Bisher
wurden sämtliche Daten rund um Lebensmittel­bezeichnung, Zutatenverzeichnis, Nährwertdeklaration oder Herkunftsort auf verpackten Produkten angegeben.
Die 14 Hauptallergengruppen
Glutenhaltiges Getreide
Schalenfrüchte/-erzeugnisse
namentliche Nennung notwendig
namentliche Nennung notwendig
u. a. Weizen, Hartweizen,
Roggen, Gerste, Hafer
u. a. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse,
Pistazien, Cashewkerne
Sellerie/-erzeugnisse
Milch/-erzeugnisse
Bleichsellerie, Knollensellerie,
Staudensellerie
einschließlich Laktose
Alle Milchprodukte
Krebstiere/-erzeugnisse
Schwefeldioxid/Sulfite
u.a. Krebs, Shrimps,
Garnelen, Scampi, Hummer
E 220 – E 228 u.a. in Trockenobst,
Tomatenpüree, Wein
Lupine/-erzeugnisse
Soja/-erzeugnisse
u.a. Lupinenmehl, Lupinenkonzentrat, Lupinenprotein
Alle Sorten Sojabohnen
Sesam/-erzeugnisse
Erdnüsse/-erzeugnisse
u.a. Sesamöl, Sesammehl,
Sesamsamen
Alle Erdnusssorten
Fisch/-erzeugnisse
Eier/-erzeugnisse
Alle Fischarten
(u. a. Anchovis, Kaviar)
Alle Eissorten
Senf/-erzeugnisse
Weichtiere
u.a. auch Senfsprossen,
Senfpulver, Senfkörner
u. a. Schnecken, Muscheln,
Austern, Tintenfisch, Calamares
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Was Sie zur neuen Lebensmittel-Informationsverordnung wissen müssen ...
Mit Wissen, Sorgfalt und Transparenz haben Sie
Allergene im Griff
Wie die Informationspflicht für Allergene bei unverpackten Lebensmitteln um­gesetzt werden soll, dafür gibt es bisher keine gesetzlichen Vorgaben. Ihren Kunden und Gästen können
Sie aber am besten gerecht werden, indem Sie zuerst die in Ihrem Betrieb vorkommenden
14 Hauptallergene erfassen.
In der Gastronomie
Im beratenden Service
Achten Sie bei der Zubereitung der Spei­­sen
für Allergiker darauf, dass Aller­­gene nicht mit
der Speise in Be­rührung kommen. Ein separater, sau­berer Arbeitsplatz, saubere Hände,
Werkzeuge und Arbeitskleidung verhindern
zuverlässig die Kontamination aus anderen
Küchenbereichen. Aufgepasst beim Garnieren!
Geben Sie grundsätzlich verlässliche Informationen über Speisen und ihre Inhalts­
stoffe an Allergiker weiter. Es ist wichtig, dass
Sie auf der Speisekarte verwendete Allergene in Zusammenhang mit dem Gericht
nennen. Zum Beispiel Schoko-Haselnuss
Muffins, Hühner-Spieße in Erdnusssauce etc.
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