PDF: Essenplan 06.03.-10.03.2017

Werbung
Was gibt’s zu essen?
Montag, 06.03.2017
Kartoffeleintopf mit Gemüse
& Brötchen (1)
(9)
Dienstag, 07.03.2017
Hühnerfrikassée
(3,7)
mit Reis
Mittwoch, 08.03.2017
Spaghetti mit Hackfleischsauce
& Gurkensalat
(9)
Donnerstag, 09.03.2017
Seelachsfilet (1,4) mit Rahmspinat
& Stampfkartoffeln (7)
(7,9)
Freitag, 10.03.2017
Gemüsemaultaschen-Auflauf
(1,3,7,9,10)
Guten Appetit ! ! !
(in Klammern die Allergenkennzeichnung nach der neuen Lebensmittelinformationsverordnung ab 15.12.2014)
Unsere Nachtische können Farbstoffe und Konservierungsmittel enthalten
Allergene
Neben vielen anderen Allergien gibt es auch Allergien auf Lebensmittel. Etwa zwei bis drei Prozent der
Erwachsenen und vier bis acht Prozent der Kinder sind davon betroffen. Bei Lebensmittelallergien
(http://www.bll.de/de/lebensmittel/ernaehrung/allergien) handelt es sich um eine Unverträglichkeitsreaktion
auf Lebensmittel, die von einer Immunreaktion begleitet wird. Wie die allergische Reaktion ausfällt, ist von
Mensch zu Mensch verschieden. Reaktionen reichen von einer eher harmlosen Schleimhautreaktion bis hin zu
ernsthaften Komplikationen wie im Einzelfall sogar Schockreaktionen. Von den Lebensmittelallergien zu
unterscheiden sind die Lebensmittelintoleranzen
(http://www.bll.de/de/lebensmittel/ernaehrung/unvertraeglichkeiten), die Unverträglichkeitsreaktionen ohne
Beteiligung des Immunsystems sind und deshalb oft mit leichteren Reaktionen verbunden sind.
Betroffene, die unter einer Lebensmittelallergie oder -intoleranz leiden, müssen sehr bewusst mit
Lebensmitteln umgehen und sie sorgfältig auswählen. Dabei hilft Ihnen die Allergenkennzeichnung. Die 14
häufigsten Auslöser von Lebensmittelallergien und -intoleranzen, die für die große Mehrzahl aller
Lebensmittelallergien und Unverträglichkeitsreaktionen auf Lebensmittel verantwortlich sind, werden immer
in der Zutatenliste gekennzeichnet.
Es handelt sich um:

Glutenhaltiges Getreide

Krebstiere

Eier

Fisch

Erdnüsse

Soja

Milch und Lactose

Schalenfrüchte (Baumnüsse)

Lupine

Weichtiere

Sellerie

Senf

Sesamsamen

Schwefeldioxid und Sulfite
Für die Allergeninformation ist der Blick in das Zutatenverzeichnis entscheidend. Hier werden alle Zutaten mit
allergenem Potential angegeben, die in dem betreffenden Produkt enthalten sind. Klare Bezeichnungen sorgen
dafür, dass der Verbraucher das allergene Potential gut erkennen kann, z. B. Suppengewürz (Sellerie, Senf)
oder Couscous (Weizen). Im Zuge der neuen EU-Lebensmittelinformations-Verordnung werden die allergenen
Zutaten künftig auch optisch hervorgehoben.
Zusätzlich geben viele Hersteller noch die sogenannte „Spurenkennzeichnung“ an. Der Aufdruck „Kann
Spuren von ...… enthalten“ ist ein freiwilliger Hinweis auf unbeabsichtigte Einträge von allergenen Stoffen in
das Lebensmittel, die technologisch nicht mit absoluter Sicherheit zu vermeiden ist. Der Spurenhinweis
bedeutet also nicht, dass in dem Lebensmittel auch wirklich Spuren von Allergenen enthalten sein müssen. Es
kann aber nicht sicher ausgeschlossen werden und über diese Möglichkeit wird der Verbraucher informiert.
© BLL 2014 - http://www.bll.de
Herunterladen