REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

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Berneck, Oktober 2015
REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ergeben sich gesetzliche Verpflichtungen, Verantwortungen und
Informationsrechte zu den von uns gelieferten, unbestückten Leiterplatten und den darin enthaltenen Stoffen.
Optiprint ist sich seiner Umwelt und gesetzlichen Verantwortung bewusst und überprüft regelmässig die Rechtskonformität.
Dies ist in unserem ISO-14001 Managementsystem verankert.
REACH Erklärung
Leiterplatten sind als Erzeugnisse zu betrachten, die bestimmungsgemäss keine Stoffe abgeben. Ein Erzeugnis ist nach der
Definition von REACH, Artikel 3(3) ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt
erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.
Die unbestückte Leiterplatte ist somit als ein Erzeugnis anzusehen, das unter REACH nicht registriert werden muss.
Substances of Very High Concern (SVHC)
Die von uns gelieferten Erzeugnisse enthalten keinen Stoff der von der Europäischen Chemikalienagentur publizierten Liste
gemäß Artikel 59 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ("Kandidatenliste") zu mehr als 0.1 Masseprozent. Daher sehen
wir keine Verpflichtung, Stofflisten oder Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.
Sollte sich ergeben, dass Inhaltsstoffe (ab einer Konzentration über 0.1 Masseprozent) unserer Leiterplatten als besonders
besorgniserregend oder zulassungspflichtig eingestuft werden, würden wir unsere Kunden umgehend informieren.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass im Rahmen der Produktion alle gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes
und Umweltschutzes eingehalten werden. Wir fertigen unsere Produkte so, dass beim bestimmungsgemäßen oder
vorhersehbaren Gebrauch von ihnen keine Gesundheitsgefahren für den Anwender und keine Gefahren für die Umwelt
ausgehen.
Alle Angaben haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Sie entsprechen dem derzeitigen Stand der Technik.
In den Angaben ist keine Zusicherung im gewährleistungsrechtlichen Sinne zu verstehen.
Wir hoffen, hiermit Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für etwaige weitere Fragen stehen wir gern zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Simon Hütter, CQO
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