Erklärung zu REACH. Sehr geehrte Damen und Herren, am 1. Juni 2007 ist “REACH“, die neue EU Chemikalienverordnung, in Kraft getreten. Wir möchten Sie über REACH und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Firma Reinhard Krückemeyer GmbH & Co. KG informieren. Was ist REACH? REACH ist die Abkürzung für die englische Begrifflichkeit „Registration, Evaluation, and Authorisation of Chemicals“(Registrierung, Bewertung, Zulassung, Beschränkung von Chemikalien). Nichtvorregistrierte Produkte dürfen ab dem 01.12.2008 nicht mehr innerhalb der EU hergestellt oder aus Drittländern importiert werden. Vorregistrierungsphase: 01.06.2008 - 01.12.2008 Die Vorregistrierung ist der tatsächlichen Registrierung vorgeschaltet. In dieser Phase wird bekundet welche Produkte registriert werden sollen. Registrierungsphase: 01.12.2008 - 01.12.2018 Je nach Stoff dürfen spätestens ab dem 01.12. 2018 die nichtregistrierten Stoffe und damit auch Zubereitungen nicht mehr hergestellt bzw. aus Drittländern importiert werden. REACH hat das Ziel, den Schutz der Menschen und der Umwelt vor den Auswirkungen von Stoffen zu verbessern und vor allem das Risiko bei deren Anwendung in allen Stufen entlang der gesamten Lieferkette, zu erfassen und zu reduzieren. Alle chemischen Stoffe, die mit einer Menge größer einer Tonne pro Jahr hergestellt oder in die EU eingeführt werden, müssen den REACH Prozess durchlaufen. Wichtig ist hierbei die Kommunikation entlang der gesamten Lieferkette. Die Anwendung und Verwendung von Stoffen müssen vom Stoffhersteller bis hin zum Anwender betrachtet werden, um das Risiko eines Stoffes, im Sinne eines erhöhten Verbraucherschutzes und Umweltschutzes richtig beurteilen zu können. Welche Produkte die Krückemeyer vertreibt sind von REACH betroffen? Betroffen sind sämtliche Produkte, die chemische Stoffe sind oder als Zubereitung chemische Stoffe enthalten. Bei Krückemeyer sind davon folgende Produktgruppen betroffen: Klebstoffe, Beizen, Pflegemittel, Reiniger, Schleiföle, Prüfmittel sowie Klebebänder die keinen Träger aufweisen (Transfertapes) als auch wärmeaktivierbare Klebebandtypen. Ist Krückemeyer nach REACH zur Registrierung verpflichtet? Krückemeyer ist nicht zur Registrierung verpflichtet, da keine chemischen Stoffe und Zubereitungen selbst hergestellt, noch aus Drittländern importiert werden. Die Registrierungspflicht liegt bei den jeweiligen Herstellern und Importeuren von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Werden die registrierungspflichtigen Stoffe bzw. alle in den Zubereitungen enthaltenen Stoffe der jeweiligen Vorlieferanten von Krückemeyer vorregistriert? Wir haben bereits frühzeitig Kontakt zu unseren Vorlieferanten aufgenommen und diese gebeten, uns mitzuteilen, ob alle an uns gelieferten, registrierungspflichtigen Stoffe, bzw. alle in den Zubereitungen enthaltenen Stoffe, vorregistriert werden. Wir werden Sie über relevante, durch REACH verursachte Veränderungen unserer Produkte informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit Ihnen abstimmen. Viele unserer Lieferanten haben uns schon mitgeteilt, dass deren Produkte, entsprechend den Anforderungen von REACH, auch in Zukunft lieferbar sein werden. Bis heute liegt uns keine Information vor, dass ein Hersteller plant, ein Produkt auf Grund von REACH in seiner Rezeptur zu verändern oder vom Markt zu nehmen. Ist Krückemeyer informationspflichtig Krückemeyer ist als “nachgeschalteter Anwender“informationspflichtig, da chemische Stoffe und Zubereitungen vertrieben werden. Zum Wohle und zum Schutz unserer Kunden werden wir alle notwendigen uns vorliegenden Informationen für eine sichere Verwendung unserer Produkte in Form von Sicherheitsdatenblättern, die wir von unseren Lieferanten erhalten, zur Verfügung stellen. Reinhard Krückemeyer GmbH & Co. KG Die Geschäftsführung 2