REACH die neue Chemikalienverodnung der

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Erklärung zu REACH.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. Juni 2007 ist “REACH“, die neue EU Chemikalienverordnung, in Kraft getreten. Wir
möchten Sie über REACH und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Firma Reinhard
Krückemeyer GmbH & Co. KG informieren.
Was ist REACH?
REACH ist die Abkürzung für die englische Begrifflichkeit „Registration, Evaluation, and
Authorisation of Chemicals“(Registrierung, Bewertung, Zulassung, Beschränkung von
Chemikalien). Nichtvorregistrierte Produkte dürfen ab dem 01.12.2008 nicht mehr innerhalb
der EU hergestellt oder aus Drittländern importiert werden.
Vorregistrierungsphase:
01.06.2008 - 01.12.2008
Die Vorregistrierung ist der tatsächlichen Registrierung vorgeschaltet. In
dieser Phase wird bekundet welche Produkte registriert werden sollen.
Registrierungsphase:
01.12.2008 - 01.12.2018
Je nach Stoff dürfen spätestens ab dem 01.12. 2018 die nichtregistrierten
Stoffe und damit auch Zubereitungen nicht mehr hergestellt bzw. aus
Drittländern importiert werden.
REACH hat das Ziel, den Schutz der Menschen und der Umwelt vor den Auswirkungen von
Stoffen zu verbessern und vor allem das Risiko bei deren Anwendung in allen Stufen entlang
der gesamten Lieferkette, zu erfassen und zu reduzieren.
Alle chemischen Stoffe, die mit einer Menge größer einer Tonne pro Jahr hergestellt oder in
die EU eingeführt werden, müssen den REACH Prozess durchlaufen. Wichtig ist hierbei die
Kommunikation entlang der gesamten Lieferkette. Die Anwendung und Verwendung von
Stoffen müssen vom Stoffhersteller bis hin zum Anwender betrachtet werden, um das Risiko
eines Stoffes, im Sinne eines erhöhten Verbraucherschutzes und Umweltschutzes richtig
beurteilen zu können.
Welche Produkte die Krückemeyer vertreibt sind von REACH betroffen?
Betroffen sind sämtliche Produkte, die chemische Stoffe sind oder als Zubereitung
chemische Stoffe enthalten. Bei Krückemeyer sind davon folgende Produktgruppen
betroffen:
Klebstoffe, Beizen, Pflegemittel, Reiniger, Schleiföle, Prüfmittel sowie Klebebänder die
keinen Träger aufweisen (Transfertapes) als auch wärmeaktivierbare Klebebandtypen.
Ist Krückemeyer nach REACH zur Registrierung verpflichtet?
Krückemeyer ist nicht zur Registrierung verpflichtet, da keine chemischen Stoffe und
Zubereitungen selbst hergestellt, noch aus Drittländern importiert werden. Die
Registrierungspflicht liegt bei den jeweiligen Herstellern und Importeuren von chemischen
Stoffen und Zubereitungen.
Werden die registrierungspflichtigen Stoffe bzw. alle in den Zubereitungen
enthaltenen Stoffe der jeweiligen Vorlieferanten von Krückemeyer vorregistriert?
Wir haben bereits frühzeitig Kontakt zu unseren Vorlieferanten aufgenommen und diese
gebeten, uns mitzuteilen, ob alle an uns gelieferten, registrierungspflichtigen Stoffe, bzw. alle
in den Zubereitungen enthaltenen Stoffe, vorregistriert werden.
Wir werden Sie über relevante, durch REACH verursachte Veränderungen unserer Produkte
informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit Ihnen abstimmen.
Viele unserer Lieferanten haben uns schon mitgeteilt, dass deren Produkte, entsprechend
den Anforderungen von REACH, auch in Zukunft lieferbar sein werden.
Bis heute liegt uns keine Information vor, dass ein Hersteller plant, ein Produkt auf Grund
von REACH in seiner Rezeptur zu verändern oder vom Markt zu nehmen.
Ist Krückemeyer informationspflichtig
Krückemeyer ist als “nachgeschalteter Anwender“informationspflichtig, da chemische Stoffe
und Zubereitungen vertrieben werden.
Zum Wohle und zum Schutz unserer Kunden werden wir alle notwendigen uns vorliegenden
Informationen für eine sichere Verwendung unserer Produkte in Form von
Sicherheitsdatenblättern, die wir von unseren Lieferanten erhalten, zur Verfügung stellen.
Reinhard Krückemeyer GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung
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