1 PFERDEKAUFVERTRAG P F E R D E K A U F V E R T R A G N R .: 23/2015 Geschlossen gemäß § 409 ff. des Handelsgesetzbuches zwischen den Vertragsparteien : Nr.: 1044/2015 Národný žrebčín „Topolcianky“, štátny podnik (Slowakische Nationalgestüt Topolcianky) Herr Ing. Michal Horný, PhD., - Direktor Parková 13, SK-951 93 TOPOLCIANKY, Slowakische Republik (DIC: SK2020412196 ) Verkäufer: und Käufer: Erika Rehbock Rausjärvi 44 FIN-03810 IKKALA Tel. +358 9 2262689 E-mail: [email protected] FINLAND § 1 KAUFGEGENSTAND Der Verkäufer verpflichtet sich in diesem Vertrag, dass er dem Käufer Tiere Sportpferd/e mit folgenden Merkmalen - verkauft: Nummer: Name Farbe Alter/ Geburtsdatum Geschlecht Favory XI-62 Schimmel 1.5.2009 Stute 1 7829 Preis in € VAT (20 %) Gesamt Der Käufer verpflichtet sich mit diesem Vertrag, dass er das Pferd / die Pferde abnimmt und den vereinbarten Preis bezahlt. 1 Anmerkung: die Eintragung betrifft Fohlennummer, Stutbuchnummer., Mutterstutenummer im Stutbuch PFERDEKAUFVERTRAG §2 2 ORT UND ZEITPUNKT DER ERFÜLLUNG Der Ort der Erfüllung sind a) die Räume des Verkäufers im Falle, dass der Käufer selbst den Abtransport des Pferdes / der Pferde gewährleistet. Somit ist der Vertrag erfüllt, sobald der Verkäufer das Pferd / die Pferde verladen - und der zur Ausführung des Transports bestimmten Person - übergeben hat. b) der Bestimmungsort nach den Möglichkeiten des Käufers im Falle, dass der Verkäufer den Transport des Pferdes / der Pferde gewährleistet. Der Vertrag ist erfüllt, wenn das Pferd / die Pferde ausgeladen worden ist / worden sind. Der Zeitpunkt Erfüllung dieses Vertrages dauert bis 19.08.2015 Der Verkäufer ist dabei verpflichtet, das genaue Tagesdatum der Überführung des Pferdes / der Pferde dem Käufer 3 Tage vorher bekannt zu geben. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Termin zu bestätigen. Der Käufer verpflichtet sich, Änderungen unverzüglich bekannt zu geben. §3 KAUFPREIS, ZAHLUNGS ART, FÄLLIGKEIT Der im § 1 dieses Vertrages angegebene Kaufpreis ist vereinbart als Vertragspreis. Der Käufer ist verpflichtet diesen Preis aufgrund der von dem Verkäufer ausgestellten Rechnung zu bezahlen, und zwar a) in bar, unmittelbar an den Verkäufer am Tag der Übergabe des Pferdes / der Pferde, b) durch Überweisung auf das Konto des Verkäufers, Kontonummer č.ú.5405-162 /0200, geführt bei der Bank VÚB Exp. Zlaté Moravce. 2 Zahlungsfrist ist das auf der Rechnung angegebene Tagesdatum. Entscheidend ist der Tag, an dem das Geld nachweislich auf dem o.a. Konto per Buchungseingang bestätigt wurde. Im Falle einer Verspätung der Bezahlung hat der Verkäufer Anspruch auf eine sogenannte Verspätungsgebühr gemäß § 369 des Handelsgesetzbuches. §4 EIGENTUMSÜBERG ANG (ÜBERG ABE DES BESITZES) Der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht für den Gegenstand dieses Vertrages erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises, der im § 1 dieses Vertrages angegeben ist. 2 Bankverbindung: Všeobecná úverová banka (VÚB) Exp. Zlaté Moravce, Župná ulica 2 953 00 Zlaté Moravce, Kto.-Nr.: 5405-162 /0200 ICO: 31447708, DIC: SK2020412196, IBAN SK60 0200 0000 0000 0540 5162 3 PFERDEKAUFVERTRAG §5 VERANTWORTUNG DES VERKÄUFERS Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass der Gegenstand dieses Vertrages den im § 1 aufgeführten Merkmalen entspricht. Er ist für die Übereinstimmung mit den Dokumenten, die dem Käufer überreicht werden, verantwortlich. Der Verkäufer ist nicht für Schäden verantwortlich, die als Folge eines fahrlässigen Handelns des Käufers oder der Personen, die vom Käufer beauftragt wurden, entstanden sind. Der Verkäufer weist darauf hin, dass der Gegenstand : - folgende Schäden - keine ihm bekannten Schäden und Mängel aufweist. §6 DIE PFLICHTEN DES KÄUFERS Der Käufer ist verplichtet zusätzlich zu den vorher genannten Leistungen, den Gegenstand des Vertrages bei der Übernahme sorgfältig zu untersuchen und mögliche erkennbare Schäden sofort dem Verkäufer zu melden. §7 KÜNDIGUNG DES VERTRAGES Die Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, und zwar: a) der Verkäufer, wenn der Käufer sich mehr als 90 Tage mit der Bezahlung der Rechnung verspätet; der Käufer grundlos die Erfüllung des Gegenstandes dieses Vertrages nicht annimmt, b) der Käufer, wenn der Verkäufer ihm eine Ware geliefert hat, die nicht im Einklang mit den Merkmalen steht, die diesem Vertrag oder den dazu gehörenden Dokumenten zu Grunde liegen, und er sich nicht anders mit dem Verkäufer einigt. Die Wirkung der Kündigung des Vertrages tritt dann in Kraft, wenn die schriftliche Benachrichtigung über die Kündigung der Gegenseite übermittelt wurde. Das Recht auf Schadenersatz, der durch die Kündigung der kündigenden Seite entstand, ist durch die in Inanspruchnahme des Kündigungsrechtes nicht angetastet. §8 DOKUMENTE, DIE SICH AUF DEN GEGENSTAND DES VERTRAGES BEZIEHEN Der Verkäufer übergibt dem Käufer bei der Übergabe des Gegenstandes folgende Dokumente: - Original Abstammung/Abstammungsnachweis, 4 PFERDEKAUFVERTRAG - vollständige tierärztliche Bescheinigungen 3 - Rechnung. Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Vertrag die Übernahme / Annahme der Dokumente. §8 ABSCHLUSSVEREINBARUNGEN Der Vertrag wurde in drei Exemplaren angefertigt; für jeden Vertragspartner drei Exemplar. Jedes Exemplar ist ein Original. Die Vertragspartner erklären, dass sie sich frei und ungezwungen auf seinen Inhalt geeinigt haben. Der Ausdruck ihres Willens ist ernst gemeint und nicht unter Bedrängnis und unter nachteiligen Bedingungen gemacht worden, und dass der endgültige Text mit ihrem geplanten übereinstimmt. Sie haben den Vertrag gelesen und sind mit seinem Inhalt einverstanden. Als Zeichen ihrer Zustimmung unterschreiben beide Parteien den Vertrag handschriflich. Ich stimme mit dem Veröffentlichung des Vertrags im Centralregister der Verträge, der vom Regierungsbüro geführt wird, nach dem Gesetz 546/2010. Topolcianky, 19.08.2015 Verkäufer: .................................... Ing. Michal Horný, PhD. - Direktor - 3 Anmerkung: z.B. Formulare, Atteste, Impfpass, ggfls. Equidenpass Käufer: ...................................................... Erika Rehbock