Das Gesundheitsamt informiert Landkreis Rastatt Hepatitis A Die Hepatitis A ist eine Virusinfektion, die eine Leberentzündung (Hepatitis) hervorruft. Sie ist auch unter dem Namen „infektiöse Gelbsucht“ bekannt. Das Hepatitis A-Virus gehört zu einer Gruppe von bislang 6 bekannten Erregern, die eine Virushepatitis auslösen können (Hepatitis A-F). Vorkommen Die Hepatitis A ist weltweit verbreitet. Pro Jahr werden weltweit etwa 10 Millionen Erkrankungen beobachtet. In Mitteleuropa ist die Häufigkeit in den letzten Jahrzehnten allerdings stark zurückgegangen, derzeit gibt es jährlich ca. 1.500 Neuerkrankungen in Deutschland. Im Mittelmeerraum, in Osteuropa, Asien und Südamerika ist die Hepatitis A deutlich häufiger als in Mitteleuropa, sodass viele Erkrankungen auf Reisen in diese Gebiete erworben werden. Übertragung, Ansteckungsgefahr Das Hepatitis A Virus wird vorwiegend durch Schmutz- und Schmierinfektion über die Hände von Mensch zu Mensch übertragen. Eine parenterale Übertragung (z.B. durch Blut) ist bisher nicht nachgewiesen worden. Weitere Infektionsquellen können z.B. der Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln bzw. Trinkwasser und Meeresfrüchten (Austern, Muscheln) aus Gewässern mit hohem Abwassergehalt sein. Auch die Übertragung durch direkten Kontakt mit infektiösem Stuhl ist möglich. Bereits 1 - 2 Wochen vor Auftreten der Krankheitssymptome scheidet der Infizierte den Erreger über den Stuhl aus. Somit sind Erkrankte 1 - 2 Wochen vor und bis zu einer Woche nach Auftreten des Gelbwerdens ansteckend. Inkubationszeit Die Inkubationszeit (Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt ca. 2 – 6 Wochen. Symptome Die Krankheitssymptome gleichen zuerst denen einer normalen Grippe, z.B. Abgeschlagenheit, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit und Müdigkeit. Hinzu kommen Oberbauchbeschwerden, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und später Gelbfärbung der Augen und der Haut. Die Erkrankung dauert etwa 6 - 8 Wochen, manchmal auch einige Monate. Chronische Verläufe sind bei der Hepatitis A nicht bekannt. Die Infektion kann asymptomatisch (und damit unbemerkt) verlaufen. Dies ist gerade bei Kindern sehr häufig. Im höheren Lebensalter gibt es auch sehr schwere Verläufe. Eine durchgemachte Infektion hinterlässt in der Regel eine langjährige oder lebenslange Immunität (Kontrolle durch Nachweis von Hepatitis A-Antikörpern im Blut). Diagnose Die Diagnose einer akuten Hepatitis wird anhand des klinischen Bildes und der biochemischen Laborparameter (Leberwerte) gestellt. Der Beweis einer frischen Hepatitis A-Infektion erfolgt durch den Nachweis von Antikörpern (Anti-HAV-IgM) im Blut. Therapie Die Therapie erfolgt symptomatisch: Bettruhe, Behandlung der Allgemeinsymptome, kohlenhydratreiche und fettarme Ernährung, absolutes Alkoholverbot. Seite 1 von 2 Komplikationen Schweregrad und Komplikationsrate der Hepatitis A-Infektion steigen mit zunehmendem Lebensalter. Hier gibt es schwere Formen, die verzögert oder in Schüben verlaufen, Todesfälle sind bei schwersten Verläufen möglich. Prophylaxe 1. Impfung Gegen die Hepatitis A gibt es einen hochwirksamen und gutverträglichen Impfstoff. Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfungen im Abstand von 6 – 9 Monaten, bereits ca. 14 Tage nach der ersten Impfung ist ein Schutz vorhanden. Nach zwei Impfungen beträgt die Schutzdauer 10 Jahre. Daneben wird ein Kombinationsimpfstoff angeboten, der gegen die Hepatitis A und B schützt. 2. Passive Immunisierung mit Immunglobulinen Durch die Möglichkeit der Impfung ist dieses Vorgehen nur noch selten erforderlich (z.B. bei exponierten Personen mit Vorerkrankungen und ohne Impfschutz). Bei Gabe von Immunglobulinen in den ersten 10 Tagen nach möglicher Ansteckung kann oft noch eine Erkrankung verhindert oder zumindest abgeschwächt werden. Die Schutzdauer beträgt maximal sechs Monate. Die gleichzeitige Gabe mit der ersten aktiven Impfung ist möglich. Hier sollten sich Betroffene mit ihrem behandelnden Arzt beraten. 3. Verhaltensregeln bei Aufenthalt in Hepatitis A-Endemiegebieten • nur abgekochtes Trinkwasser verwenden (auch zum Zähneputzen!) • Meiden von Eiswürfeln (in Drinks), Speiseeis, offenen Getränken, nicht pasteurisierter Milch • Gemüse schälen oder mit abgekochtem Wasser gründlich waschen • Rohes Obst selbst schälen • Fleisch, Fisch und Schalentiere nicht in rohem Zustand verzehren Grundsatz: Kochen, braten, schälen oder vermeiden! Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen 1. Nach dem Toilettengang bzw. nach Kontakt mit vermutlich erregerhaltigen Gegenständen (z.B. Windeln) und vor Kontakt mit Nahrungsmitteln ist auf eine sorgfältige Reinigung der Hände und Nägel mit warmem Wasser, Seife und Bürste zu achten. Die Hände sollten möglichst vor dem Waschen mit einem Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden. 2. Die Toilette, insbesondere Sitz, Deckel und Spülknopf, sollte nach jeder Benutzung mit einem Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden. Die Desinfektionsmittel müssen virusinaktivierend sein und sind in der Apotheke erhältlich. 3. Die gebrauchte Leib- und Bettwäsche, sowie benutzte Handtücher sind gesondert zu sammeln und bei einer Temperatur von 90° C zu waschen. Wäsche, die nicht in dieser Weise gewaschen werden kann, ist vor dem Waschen durch Einlegen in eine Desinfektionsmittellösung zu desinfizieren. 4. Falls ein Badezimmer zur alleinigen Benutzung nicht zur Verfügung steht, verwenden Sie zur Körperreinigung nach Möglichkeit die Dusche, denn nach einem Wannenbad müssen Sie die Badewanne desinfizieren. 5. Im Krankenhaus ist die Unterbringung im Einzelzimmer und die Benutzung einer eigenen Toilette notwendig. Eine Isolierung ist bis zu 2 Wochen nach Auftreten der ersten klinischen Symptome bzw. 1 Woche nach Auftreten des Ikterus erforderlich. Wiederzulassung in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen Kinder und Erwachsene können, wenn sie klinisch gesund sind, 2 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome die Schule wieder besuchen. Kinder und Jugendliche sollten bei engem Kontakt zu einem Erkrankten (z.B. Haushalt, Kindertagesstätte, evt. Schule) eine postexpositionelle aktive Schutzimpfung (oder Immunglobulinprophylaxe) erhalten. Enge Kontaktpersonen (z.B. in der Wohngemeinschaft) ohne Impfschutz oder früher durchgemachte Erkrankung sind für 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu einem Infektiösen vom Besuch von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen auszuschließen, sofern nicht die strikte Einhaltung von hygienischen Maßnahmen zur Verhütung einer Übertragung gewährleistet ist. Seite 2 von 2