LVU LUFTFAHRTVEREIN UNTERWESER E. V. GEGRÜNDET 1928 IM DEUTSCHEN AEROCLUB E. V. Organisations- und Ausbildungshandbuch OAHB 1.0 Flugbetrieb Segelfluggelände Hellingst B 3 Alarmplan Verhalten bei Unfällen und Störungen Vorbereitende Maßnahmen Nach Möglichkeit sind auf jedem für den Flugbetrieb verwendeten Flugplatz allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und vorbereitenden Maßnahmen für den Fall von Unfällen und Störungen zu treffen. Hierzu gehören: • Bereitstellung von Gerät (Feuerlöscher, Rettungsdecken, Erste Hilfe Kasten) • Bereitstellung von Fernmeldemitteln (Festnetz- oder Mobiltelefon, Funk) • Benennung von Verantwortlichen Feuer Im Falle eines Feuers in Gebäuden sind zunächst die grundlegenden Maßnahmen zur Brandbekämpfung durchzuführen: • Anwesende warnen • Gebäude evakuieren, sammeln und auf Vollzähligkeit prüfen • Feuerwehr und soweit erforderlich Rettungskräfte alarmieren • Erstmaßnahmen zur Brandbekämpfung Flugunfälle und Störungen Alle am Flugbetrieb beteiligten Personen sind verpflichtet, bei Störungen, Mängeln, Beschädigungen, besonderen Vorkommnissen oder Unfällen soweit möglich in Eigeninitiative Abhilfe zu schaffen oder erste Hilfe zu leisten. Darüber hinaus ist unverzüglich das zuständige Personal zu unterrichten, welches die geeigneten Maßnahmen ergreift. Bei jedem Unfall und jeder Störung sind unverzüglich der Safety Manager, der Vorstand und ggf. der Halter zeitnah zu benachrichtigen; im Falle der Beteiligung eines Schulflugzeugs/Flugschülers auch der Ausbildungsleiter. Ist nach der Schwere eines Unfalls zu vermuten, dass eine oder mehrere Personen verletzt sind, ist unverzüglich über den Notruf 112 Hilfe anzufordern. In jedem Fall ist sofort unter Einsatz eines Sanitätskastens „Erste Hilfe“ zu leisten. Ein Sanitätskasten befindet sich im Startwagen und in jedem PKW. Ist eine Person verletzt oder besteht der Verdacht auf eine Verletzung, so ist diese Person unverzüglich einem Arzt vorzustellen, in aller Regel durch Transport in das Krankenhaus Osterholz, notfalls nach Anforderung eines Krankenwagens bzw. Notarztes. Ist eine Person verletzt worden, so sind Angehörige, bei Jugendlichen in aller Regel die Eltern, in angemessener Form zu unterrichten. Seite 1 von 2 LVU LUFTFAHRTVEREIN UNTERWESER E. V. GEGRÜNDET 1928 IM DEUTSCHEN AEROCLUB E. V. OAHB 1.0 Verhalten bei Unfällen und Störungen Flugunfälle und schwere Störungen sind nach §5 der LuftVO unverzüglich der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zu melden: 0531-3548-0 oder online. Steht der Unfall oder die Störung im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbetrieb, so ist unverzüglich die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Luftfahrtbehörde zu benachrichtigen. Herr A.Wundram 0441-2181-217, 0175-5266764, [email protected] Seite 2 von 2