Informationen zu weiterführenden Ultraschalluntersuchungen

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2. Fetale Echokardiographie (Herzultraschall)
Die fetale Echokardiographie ist eine zusätzliche Untersuchung im Rahmen des Organultraschalls, bei der das
kindliche Herz und die umliegenden Gefäße im Detail untersucht werden. Dabei kommen spezielle Ultraschallverfahren wie Doppler und Farbdoppler (farbliche Darstellung
des Blutflusses im Herzen und in den Gefäßen) zur Anwendung. Insbesondere beurteilen wir die Lage, Größe,
Symmetrie und Anatomie des Herzens, die Funktion der
Herzklappen und Kammern, die Schlagfrequenz des Herzens, die Lage der großen arteriellen und venösen Gefäße
sowie den Blutfluss in den Herzkammern und Gefäßen.
Herzfehler gehören mit ca. 6 bis 8 betroffenen Kindern auf
1.000 Geburten zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen. Da sich die meisten Herzfehler heute gut operieren lassen, ist eine frühzeitige Erkennung besonders
wichtig, um die Geburt ggf. in einem Kinderherzzentrum
besser planen zu können. Mit Hilfe der fetalen Echokardiographie lassen sich ca. 85 bis 90 Prozent der fetalen Herzfehler erkennen.
3. Doppleruntersuchung (Blutflussmessung bei
Mutter und Kind)
Mit Hilfe der Doppler- und Farbdopplertechnik lässt sich
der Blutfluss in mütterlichen und kindlichen Blutgefäßen farblich darstellen und die Strömungsgeschwindigkeit sowie der Gefäßwiderstand bestimmen. Daraus
lassen sich Rückschlüsse auf die Versorgungssituation, die Herz-Kreislauf-Funktion sowie den Zustand
des Ungeborenen ziehen und das Risiko für bestimmte
Schwangerschaftskomplikationen besser einschätzen.
4. 3D/4D-Ultraschall
Im Allgemeinen lassen sich alle Organe sehr gut im zweidimensionalen Ultraschall darstellen. Der 3D/4D-Ultraschall
kann zusätzlich sinnvoll sein, um Oberflächenstrukturen
(z.B. Gesicht), Hand- und Fußstellung, Knochen, Wirbelsäule oder Gehirnstrukturen genauer darzustellen. Er wird
eingesetzt, um möglicherweise zusätzliche diagnostische
Hinweise zu erhalten.
n Sehr geehrte Schwangere,
n Informationen zu
weiterführenden
Ultraschalluntersuchungen
Name:
Vorname:
Sie wünschen die Durchführung spezieller Ultraschalluntersuchungen oder wurden von Ihrer/m Frauenärztin/-arzt zu einer solchen Untersuchung überwiesen.
Vor der Untersuchung ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich. Als Voraussetzung bitten wir Sie, die folgenden
Informationen aufmerksam zu lesen und eventuell offene
Fragen im Gespräch zu benennen.
PC-Nummer:
Datum:
Was ist eine Ultraschalluntersuchung?
Ultraschall ist das am häufigsten angewandte bildgebende Verfahren in der Medizin. Dabei werden Schallwellen
genutzt, die weit oberhalb der für das menschliche Ohr
hörbaren Frequenzen liegen. Nach heutigem Kenntnisstand sind mit der Anwendung von diagnostischem Ultraschall für die Schwangere und den Fetus keine relevanten Risiken oder Nebenwirkungen verbunden.
Welche Untersuchungen können durchgeführt werden?
1. Organultraschall (Fehlbildungsausschluss, differenzierter/erweiterter Ultraschall, Feindiagnostik)
Der Organultraschall ist eine Ultraschallmethode, bei der
die einzelnen Organsysteme (Kopf, Gehirn, innere Organe von Brustkorb und Bauch, Skelett und Extremitäten
sowie Plazenta, Nabelschnur und Fruchtwasser) in verschiedenen Schnittebenen angesehen und beurteilt werden. Diese Untersuchung erfolgt durch eigens dafür qualifizierte Ärztinnen und Ärzte an hoch auflösenden Geräten.
n Pränatalmedizin, Gynäkologie
und Genetik (MVZ)
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Die meisten Kinder kommen gesund und ohne angeborene Fehlbildungen oder Erkrankungen auf die Welt. Lediglich bei 3 bis 5 Prozent der Kinder finden sich Auffälligkeiten. Mit Hilfe des Organultraschalls können bei guten
Untersuchungsbedingungen ca. 80 Prozent davon erkannt werden.
0911 - 2061010
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Frauenheilkunde und Humangenetik
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Wann und bei wem sind diese
Untersuchungen sinnvoll?
Grenzen der Untersuchungen im 2. und 3.
Trimenon (Schwangerschaftsdrittel)
Welche möglichen Auswirkungen und Folgen
kann eine Ultraschalluntersuchung haben?
Der optimale Zeitpunkt für einen Organultraschall und die
fetale Echokardiographie liegt im 2. Schwangerschaftsdrittel zwischen der 20. (19+0) und der 23. SSW (22+6), da
zu diesem Zeitpunkt die meisten Organe gut ausgebildet
sind und sich am besten darstellen lassen. Bei besonderen Risiken kann die Untersuchung auch vor der 20. SSW
durchgeführt werden. Manchmal kann es erforderlich sein,
die Untersuchung auf mehrere Untersuchungszeitpunkte
zu verteilen, um so die fetale Entwicklung besser beurteilen und die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Untersuchungszeiträume ausnutzen zu können.
Auch im 3. Schwangerschaftsdrittel können sich Situationen ergeben, die eine (erneute) Organuntersuchung sinnvoll erscheinen lassen.
Eine Doppleruntersuchung kann zu jedem Zeitpunkt indiziert sein, wenn die Versorgungssituation des Feten beurteilt werden soll.
Empfohlen werden die genannten Untersuchungen unter
anderem bei:
• Frauen über 35 Jahren
• bekannten angeborenen Fehlbildungen oder
Erkrankungen in der Familie
• mütterlichen Erkrankungen wie Diabetes oder
Bluthochdruck
•Medikamenteneinnahme
•Mehrlingsschwangerschaften
• begründetem Verdacht auf Fehlbildung/fetale
Erkrankung
• einer erfolgten Sterilitätsbehandlung
• Komplikationen in vorausgegangenen
Schwangerschaften
• Infektionen in der Schwangerschaft, Auffälligkeiten
der Fruchtwassermenge
• Verdacht auf Wachstumsverzögerung oder
Wachstumsstillstand
Selbstverständlich können Sie diese Untersuchung auch
jederzeit auf eigenen Wunsch als individuelle Gesundheitsleistung durchführen lassen.
Trotz des Einsatzes modernster Ultraschallgeräte
durch kompetente und hochspezialisierte Ärzte ist
es nicht möglich, dass im Ultraschall alle denkbaren
Fehlbildungen oder Erkrankungen des Kindes erkannt werden.
Die meisten Ultraschalluntersuchungen zeigen keine
Auffälligkeiten, was zum Abbau von Sorgen und Ängsten beitragen kann.
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So kann man z.B. keine Aussage über die Gehirnfunktionen, die Funktion der Sinne oder das eventuelle Vorliegen von Stoffwechselstörungen machen.
Kleinere, weniger bedeutsame Auffälligkeiten (wie z.B.
ein kleineres Loch in der Herzscheidewand) können
ebenfalls nicht immer erkannt werden.
Auch können mit der Untersuchung genetische oder
chromosomale Besonderheiten (wie z.B. das Down-Syndrom) nicht sicher ausgeschlossen werden. Ein solcher
Ausschluss kann nur durch die Analyse kindlicher Zellen
erfolgen. Mitunter finden sich im Ultraschall dahingehend
Hinweiszeichen, sogenannte Softmarker, auf die wir Sie
bei deren Vorliegen aufmerksam machen müssen.
Darüber hinaus gibt es kindliche Erkrankungen, die sich
erst im späteren Verlauf der Schwangerschaft bemerkbar
machen, wie z. B. Verengungen im Magen-Darm-Trakt,
angeborene Erkrankungen der Knochen oder Verengungen der Herzklappen.
Gelegentlich liegen Bedingungen vor, die die Beurteilung
der verschiedenen Strukturen erschweren, wie zum Beispiel eine ungünstige Lage des Kindes, kräftige mütterliche Bauchdecken, eine veränderte Fruchtwassermenge,
Mehrlinge oder auch ein zu niedriges oder fortgeschrittenes Schwangerschaftsalter.
Ein unauffälliger Ultraschallbefund kann somit keine
Garantie für ein gesundes Kind geben.
Es kann sich im Verlauf der Untersuchung ein Befund
ergeben, der möglicherweise auf das Vorliegen einer genetischen Erkrankung hinweist. Da diese Befunde aber
ebenso bei einer Vielzahl von gesunden Kindern auftreten, kann dies unter Umständen zu Verunsicherung führen und somit nicht nur medizinische sondern auch psychische und soziale Auswirkungen auf Sie haben. Bitte
überlegen Sie daher vorher, ob Sie die Untersuchung
wünschen. Prinzipiell haben Sie das Recht auf „Nichtwissen“. Sie haben auch das Recht zu entscheiden, welche Informationen Sie erhalten wollen und an wen Sie
weitergeleitet werden dürfen.
schall
Organultra
Sollten sich im Ultraschall auffällige Befunde ergeben,
werden wir Ihnen diese selbstverständlich eingehend erläutern. Eventuell werden wir Ihnen zusätzliche diagnostische Maßnahmen (z.B. Blutentnahme, Fruchtwasserentnahme) sowie eine genetische Beratung bei einem
unserer Humangenetiker empfehlen. Wir arbeiten eng mit
spezialisierten Kliniken zusammen, so dass wir bei Auffälligkeiten auch die Beratung über Betreuung, Behandlungsmöglichkeiten und Verlauf durch Kinderärzte, Kinderchirurgen und andere Spezialisten für Sie organisieren.
Außerdem können wir Ihnen auf Wunsch eine psychosoziale Beratung vermitteln.
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hie
Bitte wenden Sie sich mit allen anfallenden Fragen an
unsere spezialisierten Ärztinnen und Ärzte.
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