Personalliste (Für jede Gruppe ist eine gesonderte Personalliste erforderlich) Trägerunternehmen: Tarif: Zusatzversicherung: Endalter: Erlebensfallgarantie*: Straße: Rentengarantiezeit: Beitragszahlweise: PLZ, Ort: Rentenzahlweise: Gruppe / obj. Umschreibung: Name, Geburtsname Vorname Geburtsdatum Name, Vorname, Geburtsdatum des Ehepartners PLZ, Wohnort, Strasse m/w Fam.Stand ausgeübter Beruf/ Tätigkeit % Anteile als Gesellsch. bzw. Angehöriger Staatsangehörigkeit Firmeneintrittsdatum Zusagedatum Höhe Beitrag AN Höhe Beitrag AG Vers.beginn 1 2 3 4 5 Daten zu anzumeldenden Mitarbeitern: siehe separat beigefügtes Dokument/beigefügte Datei (Datei wird z.B. per Mail eingereicht) Das Trägerunternehmen bestätigt, dass die zu versichernden Personen mit folgender Datenschutzklausel einverstanden sind: Der Versicherer kann im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an den Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer (und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer) übermitteln. Diese Einwilligung gilt auch (unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages) für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Die Versicherer der LV 1871-Versicherungsgruppe können allgemeine Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler oder Verwaltungstreuhänder dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluß auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar können Vermittler die allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen. Auf Wunsch werden uns zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zugesandt. Vereinfachte Dienstobliegenheitserklärung: Der Arbeitgeber bestätigt, dass die zu versichernden Personen zurzeit uneingeschränkt arbeitsfähig sind. Dienstobliegenheitserklärung 24/10: Der Arbeitgeber bestätigt, dass - die zu versichernden Personen zurzeit uneingeschränkt arbeitsfähig sind. Eine nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit kann zum Beispiel bei folgenden Erkrankungen vorliegen: Erkrankungen des Bewegungsapparates mit eingeschränkter Belastbarkeit von Gelenken oder Wirbelsäule, Erkrankungen des Herzens mit verminderter Herzleistung, psychische Erkrankungen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit. - die zu versichernden Personen innerhalb der letzten 24 Monate - bei kürzerer Betriebszugehörigkeit für die Dauer der Betriebzugehörigkeit - nicht länger als 14 Kalendertage ununterbrochen von Seiten eines Arztes bzw. Heilbehandlers arbeitsunfähig geschrieben worden sind. - bei den zu versichernden Personen keine Gesundheitsstörungen bestehen, die Anlass waren zur Anerkennung einer Behinderteneigenschaft (MdE/GdB) oder Pflegestufe. - bei den zu versichernden Personen keine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung oder eine Anerkennung oder Beantragung einer Erwerbsminderungs-, Erwerbsunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsleistung bei einem gesetzlichen oder privaten Versicherungsträger vorliegt. Gemäß entsprechender Rücksprache mit dem Versicherer: Bei objektiv umschriebenen Personenkreis bei einer Jahresrente über 12.000 Euro oder Einschluss einer Dynamik Bei objektiv umschriebenen Personenkreis mit nicht objektiver Leistungsumschreibung bei einer Jahresrente über 18.000 Euro oder Einschluss einer Dynamik bei Jahresrenten über 6.000 Euro (gilt nicht für Dynamikmodell Anfangsbeitrag 3 %) bestätigt der Arbeitgeber, dass die Summe der bestehenden bzw. geplanten Berufsunfähigkeits-Gesamtabsicherung aus Firmen-Kollektivverträgen für die versicherten Personen maximal 40 % des jeweiligen Bruttojahreseinkommens (Festgehalt) beträgt. Bei objektiv umschriebenen Personenkreis mit ganz oder teilweiser arbeitnehmerfinanzierter Versorgung Bei objektiv umschriebenen Personenkreisbei Jahresrenten über 18.000 Euro bestätigt der Arbeitgeber, dass die Summe der bestehenden bzw. beantragen Berufsunfähigkeits-Gesamtabsicherung aus Firmen-Kollektivverträgen für die versicherten Personen maximal 50 % des jeweiligen Bruttojahreseinkommens (Festgehalt) beträgt. Generell gilt: Die Durchführung einer Risikoprüfung richtet sich nach den im Antrag gemachten Angaben. Die LV 1871 verzichtet in der Regel auf eine Risikoprüfung. Sie behält sich jedoch im Einzelfall eine individuelle Prüfung vor, wenn sie diese mit Rücksicht auf die eingegangenen Unterlagen bzw. Informationen für notwendig erachtet. Bei Leibrentenversicherungen ohne Zusatzversicherungen entfällt eine Risikoprüfung. * Bei Beitragserhalt ist nur 100% zulässig Datum W-A 5002/04.14/p Unterschrift Trägerunternehmen mit Firmen-Stempel Vermittler / Vermittler-Nr.