Pressemitteilung Nr. 15pm76/ N2.23.2.2 Datum: 30. März 2015 Pressestelle Landratsamt Böblingen Das Amt für Gesundheit informiert: 6 Masernfälle im Landkreis Böblingen gemeldet Impfung bietet wirksamen Schutz Dem Amt für Gesundheit sind in den vergangenen beiden Wochen insgesamt sechs Fälle von Masern gemeldet worden. Das teilte das Landratsamt am Montag (30. März) mit. Die Fälle wurden demnach aus dem gesamten Kreisgebiet gemeldet. Betroffen sind fünf Kinder und ein junger Erwachsener. In diesem Jahr traten bundesweit vermehrt Masernfälle auf. Jetzt ist auch der Landkreis Böblingen betroffen. „Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit“, warnt Dr. Heidi KalmbachHeinz, die Leiterin des Amtes für Gesundheit. Die Ansteckung erfolge durch Tröpfcheninfektion. „Der Erreger der Masern ist das Masern-Virus, deshalb helfen auch keine Antibiotika“, so Kalmbach-Heinz. Das Gesundheitsamt empfiehlt zum Schutz deshalb eine Impfung gegen Masern. Bei Kindern ab 11 Monaten ist die erste Masern-Impfung empfohlen. Die Masern-Impfung wird als Kombinationsimpfung gemeinsam mit einer Impfung gegen Mumps und Röteln verabreicht. Allen Personen, die nach 1970 geboren sind, wird eine Masern-Impfung empfohlen. Den Personen mit nur einer Impfung in der Kindheit wird eine zusätzliche 2. Impfung empfohlen. „Bitte überprüfen Sie Ihren Impfschutz und lassen Sie sich bei Ihrem Arzt oder bei uns im Gesundheitsamt beraten“, sagt Kalmbach-Heinz. Die Masern beginnen acht bis zehn Tage nach der Ansteckung mit einer schweren Erkältung mit Schnupfen und trockenem Husten. Häufig entwickle sich eine starke Entzündung der Augen-Bindehäute und Fieber bis über 39 Grad. An der 2 Wangenschleimhaut bilden sich oft weiße, kalkspritzerartige Flecken. Das Fieber sinkt kurzzeitig und mit erneutem Fieberanstieg. Am etwa dritten bis fünften Tag der Erkrankung beginne der typische Hautausschlag am Kopf und breite sich innerhalb von drei Tagen über den Körperstamm bis zu den Gliedmaßen aus. Nach drei bis vier Tagen verblasse der Ausschlag in der Reihenfolge des Auftretens, wird bräunlich und verschwindet. Häufig bildet sich dabei eine kleieförmige Hautschuppung. Nach einer durchgemachten Maserninfektion besteht eine lebenslange Immunität und somit ein Schutz vor einer Wiedererkrankung. Die Leiterin des Gesundheitsamtes mahnt: „Bei einer Masernerkrankung können erhebliche Komplikationen bis hin zum Tod auftreten.“ Daher sei das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Masern auszurotten. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sein. Komplikationen bei einer Erkrankung betreffen häufig Personen mit geschwächtem Immunsystem, aber auch ungeschützte Säuglinge und Kinder unter einem Jahr. Es kann dabei zur Bronchitis, zu Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und Hirnhautentzündungen kommen. Die am meisten gefürchtete Komplikation ist jedoch die Enzephalitis (Hirnentzündung). Diese tritt etwa bei jeder tausendsten Erkrankung auf und kann zu bleibenden körperlichen und geistigen Schäden oder gar zum Tod führen. Als seltene Spätfolge der Erkrankung tritt die SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis) auf. Es handelt sich um eine Hirnentzündung, die erst sechs bis acht Jahre nach einer durchgemachten Masern-Infektion auftreten kann und immer tödlich verläuft. Die Häufigkeit wurde früher mit 1:100 000 bis 1:10 000 beschrieben, inzwischen wird aber angenommen, dass vor allem bei Kindern unter fünf Jahren und Säuglingen das Risiko für diese Spätfolge noch höher ist.