Pressemitteilung - Landkreis Böblingen

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Pressemitteilung
Nr. 15pm76/ N2.23.2.2
Datum: 30. März 2015
Pressestelle
Landratsamt Böblingen
Das Amt für Gesundheit informiert:
6 Masernfälle im Landkreis Böblingen gemeldet
Impfung bietet wirksamen Schutz
Dem Amt für Gesundheit sind in den vergangenen beiden Wochen insgesamt sechs
Fälle von Masern gemeldet worden. Das teilte das Landratsamt am Montag (30.
März) mit. Die Fälle wurden demnach aus dem gesamten Kreisgebiet gemeldet.
Betroffen sind fünf Kinder und ein junger Erwachsener. In diesem Jahr traten
bundesweit vermehrt Masernfälle auf. Jetzt ist auch der Landkreis Böblingen
betroffen.
„Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit“, warnt Dr. Heidi KalmbachHeinz, die Leiterin des Amtes für Gesundheit. Die Ansteckung erfolge durch
Tröpfcheninfektion. „Der Erreger der Masern ist das Masern-Virus, deshalb helfen
auch keine Antibiotika“, so Kalmbach-Heinz. Das Gesundheitsamt empfiehlt zum
Schutz deshalb eine Impfung gegen Masern. Bei Kindern ab 11 Monaten ist die erste
Masern-Impfung empfohlen. Die Masern-Impfung wird als Kombinationsimpfung
gemeinsam mit einer Impfung gegen Mumps und Röteln verabreicht. Allen Personen,
die nach 1970 geboren sind, wird eine Masern-Impfung empfohlen. Den Personen
mit nur einer Impfung in der Kindheit wird eine zusätzliche 2. Impfung empfohlen.
„Bitte überprüfen Sie Ihren Impfschutz und lassen Sie sich bei Ihrem Arzt oder bei
uns im Gesundheitsamt beraten“, sagt Kalmbach-Heinz.
Die Masern beginnen acht bis zehn Tage nach der Ansteckung mit einer schweren
Erkältung mit Schnupfen und trockenem Husten. Häufig entwickle sich eine starke
Entzündung der Augen-Bindehäute und Fieber bis über 39 Grad. An der
2
Wangenschleimhaut bilden sich oft weiße, kalkspritzerartige Flecken. Das Fieber sinkt
kurzzeitig und mit erneutem Fieberanstieg. Am etwa dritten bis fünften Tag der Erkrankung
beginne der typische Hautausschlag am Kopf und breite sich innerhalb von drei Tagen über den
Körperstamm bis zu den Gliedmaßen aus. Nach drei bis vier Tagen verblasse der Ausschlag in
der Reihenfolge des Auftretens, wird bräunlich und verschwindet. Häufig bildet sich dabei eine
kleieförmige Hautschuppung.
Nach einer durchgemachten Maserninfektion besteht eine lebenslange Immunität und somit ein
Schutz vor einer Wiedererkrankung. Die Leiterin des Gesundheitsamtes mahnt: „Bei einer
Masernerkrankung können erhebliche Komplikationen bis hin zum Tod auftreten.“ Daher sei
das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Masern auszurotten. Um dieses Ziel zu
erreichen, müssten 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sein.
Komplikationen bei einer Erkrankung betreffen häufig Personen mit geschwächtem
Immunsystem, aber auch ungeschützte Säuglinge und Kinder unter einem Jahr.
Es kann dabei zur Bronchitis, zu Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen und
Hirnhautentzündungen kommen. Die am meisten gefürchtete Komplikation ist jedoch die
Enzephalitis (Hirnentzündung). Diese tritt etwa bei jeder tausendsten Erkrankung auf und kann
zu bleibenden körperlichen und geistigen Schäden oder gar zum Tod führen.
Als seltene Spätfolge der Erkrankung tritt die SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis)
auf. Es handelt sich um eine Hirnentzündung, die erst sechs bis acht Jahre nach einer
durchgemachten Masern-Infektion auftreten kann und immer tödlich verläuft. Die Häufigkeit
wurde früher mit 1:100 000 bis 1:10 000 beschrieben, inzwischen wird aber angenommen, dass
vor allem bei Kindern unter fünf Jahren und Säuglingen das Risiko für diese Spätfolge noch
höher ist.
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