Derzeit keine Beeinträchtigung der Angelfischerei durch die Vogelgrippe Nach Meinung führender Virologen und Fischereiexperten besteht für Angler keine erkennbare Gefahr der Infektion mit dem Vogelgrippevirus H5N1 durch den Umgang mit oder den Verzehr von selbst gefangenen Fischen. Um eine Infektion des Menschen mit der Vogelgrippe herbeizuführen, müssen hohe Dosen von virusbelastetem Material eingeatmet werden. Eventuell wäre eine Infektion durch Kontakt mit offenen Verletzungen denkbar. Bei den bekannt gewordenen Fällen der Übertragung auf den Menschen in Asien und der Türkei lebten die Menschen eng mit infiziertem Hausgeflügel zusammen. Am Gewässer dürfte selbst bei räumlicher Nähe zu erkrankten Wildvögeln dieser Infektionsweg kaum realistisch sein. Die Gefahr einer Infektion von Menschen durch orale Aufnahme (Verschlucken) oder Verzehr ist nicht gegeben. Auch durch das Wasser selbst besteht keine Gefährdung. Mit Viren belasteter Vogelkot erfährt im Wasser sehr rasch eine Verdünnung, die für eine Infektion des Menschen bei Weitem nicht ausreicht. Zudem ist die Persistenz (die Überlebensfähigkeit in der Umwelt) der H5N1Viren recht gering. Eine Infektion von Fischen mit dem Vogelgrippevirus kann ausgeschlossen werden. Nicht nur ist die Artenbarriere zwischen Vogel und Fisch ungleich größer als zwischen Vogel und Säugetier (bzw. Mensch). Auch die Körpertemperatur der Vögel (ca. 38°C) liegt wesentlich höher als die der Wassertemperatur entsprechende Körpertemperatur der (wechselwarmen) Fische (derzeit nur wenige Grad über Null), sodass eine Vermehrung der Viren in Fischen nicht stattfinden würde. Beim Verzehr von erkrankten Vögeln etwa durch einen Hecht oder der Aufnahme von belastetem Vogelkot durch andere Fischarten führt nach einschlägigen Erfahrungen das stark saure Milieu im Verdauungstrakt der Fische zu einer raschen Abtötung der allermeisten Viren. Natürlich sollte von Anglern oder sonstigen Naturliebhabern der Umgang mit kranken oder verendeten Vögeln vermieden werden. Beobachtungen verendeter Wildvögel sollten an das Veterinäramt oder die nächste Polizeistation weitergeleitet werden. In Bayern wurden in der Nähe der bislang zwei Fundorte mit dem H5N1-Virus infizierter Wildvögel von den jeweiligen Landratsämtern Sperrbezirke eingerichtet. Diese Maßnahme betrifft jedoch lediglich Geflügelbetriebe und beinhaltet zusätzlich Hauspflicht für Katzen sowie Leinenzwang für Hunde. Es besteht jedoch keinerlei Betretungsverbot. Es spricht derzeit also nichts gegen die gewohnte Ausübung der Fischerei oder den Verzehr der erbeuteten Fische. Dipl. Biol. Joerg Ruppe Wie verhält sich der Angler am Wasser richtig? In den letzten Tagen und Wochen erreichten uns mehrere Leseranfragen zum Thema Vogelgrippe. Die häufigsten Fragen lauteten: "Kann das Virus durch erkrankte Wasservögel auch auf Fische übertragen werden?", oder "Was soll ich tun, wenn ich tote Wasservögel an einem Gewässer entdecke?" Um diese (und andere) Fragen zu klären, baten wir unseren Experten, den Biologen Dr. Peter Wondrak um Hilfe. Hier sind seine Antworten: Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, befällt Wild- und Hausgeflügel. Zahme Hühner und Gänse etc. sind stärker gefährdet, weil sie meist relativ eng zusammen gehalten werden, die gegenseitige Ansteckung ist deshalb leicht möglich. Auch die Hochleistungstiere sind besonders empfindlich. Für den Menschen ist das Risiko einer Ansteckung durch das Vogelgrippevirus H5N1 äußerst gering. In fast allen bekannten Fällen erfolgte die Übertragung durch direkten Kontakt mit erkranktem oder totem Geflügel, insbesondere mit deren Kot oder Atemwegsausscheidungen. Daraus folgt auch, was für uns Angler zu tun ist: - Hände weg von toten und kranken Wasservögeln. Kommt es trotzdem zu Kontakten, Hände gründlich waschen, Kleidung in der Waschmaschine reinigen. - Wer tote oder kranke Wasservögel beobachtet, sollte sofort die Polizei oder das Landratsamt benachrichtigen, damit eine Abklärung erfolgen kann. - Die für die Krankheit verantwortlichen Influenza-Viren sind im Freien nur beschränkt lebensfähig. Regenwasser und Sonnenlicht tragen zur Abtötung bei. - Fische werden von Influenza-Viren ohnehin nicht befallen. Weil Fische wechselwarme Tiere sind, erkranken wir nicht an infektiösen Fischkrankheiten, auch umgekehrt sind Ansteckungen nicht bekannt. - An Gewässern mit Wasservögeln kann deshalb unbesorgt geangelt werden und die Fische sind ohne weiteres zu verzehren.