Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) AG 4 Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter AG BGB AT I AG 4 Fall 1: Die Maßkrüge Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter AG 4 Sachverhalt Gastwirt G diktiert seiner Sekretärin S eine Bestellung über 200 Maßkrüge an den Maßkrughersteller M. Das fertige Schreiben unterzeichnet G. Da er die Bestellung aber nochmals überdenken will, lässt er das Schreiben auf seinem Schreibtisch liegen. S findet das Schreiben und bringt es in der irrigen Annahme, es liege nur versehentlich noch dort, zur Post. Einige Tage später werden die Maßkrüge zusammen mit einer Rechnung über 1.500,- € geliefert. Kann M den Kaufpreis von G verlangen? Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter I. Anspruch entstanden Obersatz: Anspruch aus § 433 II BGB - Vss: wirksamerKaufvertrag Vss: zwei übereinstimmende WE AG 4 Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) AG 4 Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter • Angebot: aa) Tatbestand (+): Kaufpreis und Kaufgegenstand Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg AG 4 Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter bb) Abgabe: (1) - keine Handlung des G - kein Handlungswille des G (2) Zurechnung nach Rechtsscheinsgrundsätzen (-), vgl. § 172 I BGB (3) Billigkeit: Anspruch aus § 122 BGB analog oder §§ 280 I S. 1, 311 II, 241 II BGB (c.i.c.) Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter Ergebnis: Anspruch (-) AG 4 Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg AG 4 Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter Die Willenserklärung • Die Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist. • Sie ist zu unterscheiden von den Realakten sowie von den geschäftsähnlichen Wissenserklärungen und Willensmitteilungen Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) AG 4 Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter AG BGB AT I AG 4 Fall 2: Alles Gemüse Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter AG 4 Sachverhalt G hat E mit Schreiben vom 2.11. 500 Gemüsekonserven zum Preis von 0,40 € je Dose angeboten. Das Schreiben wurde am 3.11. um 10 Uhr in den Briefkasten des Geschäftshauses des E eingeworfen. E war zu dieser Zeit geschäftlich unterwegs. Er kehrte um 11 Uhr in sein Geschäft zurück. Um 11.05 Uhr, noch bevor E den Briefkasten geleert hatte, rief G im Geschäft des E an. Er erklärte dem E, dass er sein schriftliches Angebot nicht aufrechterhalten und die Dosen nur mehr zu einem Preis von 0,50 € verkaufen könne. E entgegnete geistesgegenwärtig, dass er auf Lieferung zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen bestehe. Er ging anschließend zum Briefkasten und entnahm das Schreiben mit dem Angebot zum Preis von 0,40 €. 1. Frage: Hat G einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises? Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter Anspruch aus § 433 II BGB auf Zahlung von 200,- € Vorauss: wirksamer Kaufvertrag Vorauss: zwei übereinstimmende WE a) Angebot aa) Tatbestand (+) bb) Abgabe (+) cc) Zugang: § 130 I S. 1 BGB (+) AG 4 Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg AG 4 Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter aber: vorher Widerruf, § 130 I S. 2 BGB? (1) Widerruf um 11.05 Uhr (2) Zeitpunkt des Zugangs des Angebots: potentielle Kenntnismöglichkeit oder tatsächliche Kenntnismöglichkeit? Æ 10.00 Uhr Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter a) Angebot b) c) Annahme (+) erneuter Antrag abgelehnt AG 4 Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter Ergebnis: Anspruch (+) AG 4 Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg AG 4 Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter 2. Frage: Wie wäre der Fall zu beurteilen, wenn der Postbote den Brief wegen eines 75 minütigen Warnstreiks bei der Post nicht wie sonst um 10 Uhr, sondern um 11.20 Uhr in den Briefkasten des E eingeworfen hätte? Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter 1. Anspruch aus § 433 II BGB auf Zahlung von 200,- € Zugang des Angebots: 11.20 Uhr Æ rechtzeitiger Widerruf, daher Angebot nicht wirksam. Ergebnis: Anspruch (-) AG 4 Augsburg Center for Global Economic Law and Regulation (ACELR) Juristische Fakultät Universität Augsburg Erasmus Faber Wiss. Mitarbeiter 2. Anspruch aus § 433 II BGB auf Zahlung von 250,- € erneuter Antrag abgelehnt Ergebnis: Anspruch (-) AG 4