tempo-30-zonen

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TEMPO-30-ZONEN
Tempo-30-Zonen verlangsamen den Verkehr, erhöhen die Verkehrssicherheit, verbessern
die Wohnqualität und sorgen für ein rücksichtvolles Miteinander der Verkehrsteilnehmenden.
Diese Verbesserungen treten ein, wenn alle Strassenbenützer gewisse Verhaltensregeln
berücksichtigen.
Verhalten nach Gesetz:
 Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
 Fahrzeuge haben Vortritt.
 Auf Verzweigungen gilt Rechtsvortritt (Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen).
 Fussgänger/-innen dürfen die Strasse überall queren, sofern weniger als 50 Meter entfernt kein Fussgängerstreifen vorhanden ist.
 Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: z.B. Schulen, Heime).
Verhalten beim Fahren (Motorfahrzeuge, Motorräder, Motorfahrräder, Fahrräder):
 Fahrzeuglenkende haben gegenüber Fussgänger/-innen Vortritt
(Ausnahme: Fussgängerstreifen).
 Fahren Sie rücksichtsvoll und vorausschauend.
 Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
 Achten Sie besonders auf Kinder und ältere Menschen.
 Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit und halten im Zweifelsfall an.
Verhalten als Fussgänger/-innen:
 Fussgänger/-innen haben gegenüber Fahrzeuglenkenden keinen Vortritt
(Ausnahme: Fussgängerstreifen).
 Fussgänger/-innen dürfen die Strasse überall überqueren, sofern weniger als 50 Meter
entfernt kein Fussgängerstreifen vorhanden ist.
 Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
 «Luege, lose, loufe» gilt auch ohne Fussgängerstreifen.
Verhalten mit Rollbrett & Co.:
Fahrzeugähnliche Geräte (fäG), wie z.Bsp. Rollbrette, Inline-Skates, Kickboards, Trottinette
und Kinderräder dürfen als Verkehrsmittel auf der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen eingesetzt
werden.
 Fahrzeuglenkende und Fussgänger-/innen haben gegenüber fäG Vortritt.
 Rollen Sie vorsichtig und rücksichtsvoll.
 Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
 Achten Sie besonders auf Kinder und ältere Menschen.
Farbliche Markierungen:
In Worben wird gezielt eine sandfarbene Gestaltung des Strassenraumes zur Verkehrsberuhigung eingesetzt. Der Zweck dieser Flächenmarkierung ist:
 Optische Betonung von besonderen Bereichen (Vertikalversatz Breitfeldstrasse/Oberer
Zelgweg und vor dem Schulhaus). Diese Flächenmarkierungen sind keine Fussgängerstreifen.
 Optische Einengung der Fahrbahn verschiedener Verzweigungen.
 Optische und bauliche Einengungen der Fahrbahn mittels farbigem Band in Kombination
mit Pfosten zur zusätzlichen Sicherung der Fussgänger. Die Markierung mit den Pfosten
weist den Fussgänger/-innen die sichere Strassenseite zum Gehen zu (entlang der Tribey-, Breitfeld- und Unterworbenstrasse sowie am Brügglisackerweg). Diese farbigen
Bänder am Fahrbahnrand sind weder Fussgängerlängsstreifen noch Radstreifen.
 Die sandfarben markierten Bereiche dürfen durch Fahrzeuge vorsichtig befahren werden.
„RÜCKSICHT HAT VORTRITT“
In den letzten Tagen wurden die geplanten Umsetzungsarbeiten der Tempo-30-Zonen grösstenteils abgeschlossen und eine Qualitätskontrolle hat stattgefunden. Offen bleiben noch die
Markierungs- und Signalisationsarbeiten rund um den Oberen Zelgweg. Diese können aufgrund der noch ausstehenden Belagsarbeiten erst im Frühjahr 2015 ausgeführt werden.
Wie verhalte ich mich als Fussgänger/-in bei der Verzweigung Breitfeldstrasse/Oberer Zelgweg?
Legende
1. Wohn- und Werkheim
2. Kindergarten
3. Schule
4. Fussgängerstreifen
- Fussgänger/-innen haben Vortritt.
5. Farbiges Band am Strassenrand inkl. Pfosten
6. Markierte Verzweigungsfläche
- Fahrzeuge haben gegenüber Fussgänger-/innen Vortritt.
- Für Fahrzeuge gilt Rechtsvortritt.
Mit den roten Pfeilen ist die korrekte Begehung der Verzweigungsfläche durch die
Fussgänger/-innen dargestellt.
Beispiel einer optischen Einengung im Bereich einer Verzweigung, inkl. Markierung
des Rechtsvortritts.
Beispiel einer optischen und baulichen Einengung zur zusätzlichen Sicherung der
Fussgänger/-innen.
Sicherheits- und Umweltkommission Worben
Diese Information finden Sie farblich gestaltet auf unserer Webseite (www.worben.ch).
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