Departement Sicherheit und Umwelt STADTPOLIZEI Verwaltungspolizei und Rechtsdienst Gewerbepolizei Badgasse 6 8403 Winterthur Einsatz von Fussgänger/innen zu Werbezwecken (z. Bsp. Sandwichmänner, Running-Flags, etc.) Gemäss Art. 21 der Vorschriften über die Benützung des öffentlichen Grundes zu Sonderzwecken bedarf es für den Einsatz von Fussgänger/innen zu Werbezwecken einer besonderen Bewilligung. Gesuche sind schriftlich und frühzeitig an die Verwaltungspolizei, Abteilung Gewerbepolizei, Badgasse 6, 8403 Winterthur, zu richten. Es sind dabei folgende Auflagen zu beachten: Das Verteilen von Druckerzeugnissen (Bücher, Prospekte, Flyer etc.) oder Werbeartikeln (Give-Aways, Produktemuster etc.) ist verboten. Werbung in Verbindung mit Alkohol oder Tabakreklame ist verboten. Ehrverletzende oder geschäftsschädigende Plakate sind untersagt. Die Plakatgestaltung ist vorgängig der Bewilligungsbehörde zu unterbreiten. Ein Sandwichman hat einzeln zu gehen und muss Strassen und Plätze mit dichten Menschenansammlungen meiden. Die beteiligten Personen dürfen nicht stehen bleiben, ebenso dürfen sie den Verkehr nicht behindern. Werbung und Anpreisen durch Ausrufen und Ansprechen des Publikums ist nicht gestattet. Es dürfen auch keine Tonträger verwendet werden. Die Bewilligung kann bei berechtigten Reklamationen oder bei Nichteinhalten der Auflagen zurückgezogen werden. Die Gebühr für kommerzielle Werbung beträgt pro Werbeträger/in und Tag Fr. 81.00. Weitere Auskünfte: Tel. 052 / 267 58 53 (Büro Gewerbepolizei) Fax 052 / 267 58 20 E-Mail: [email protected] Umschreibung eines "Sandwich-Man", Running-Flag und andere Werbemittel Ein "Sandwich-Man" ist eine Form der Plakatwerbung. Dabei bewegt sich eine Person mit jeweils einem verstärkten Plakat auf der Brust und/oder auf dem Rücken (auch als Sandwich-Board bezeichnet) durch stark frequentierte Gebiete, wie eine Fußgängerzone oder Veranstaltung. Diese Form der Außenwerbung hat in der Werbegeschichte eine lange Tradition. Ebenfalls zum Bereich der Aussenwerbung zählen die in der Funktion ähnlichen sogenannten Rucksack-Werbung mit Running Flags, zu Deutsch etwa laufende Werbefahnen, bei denen Beachfahnen auf den Rücken von Promotern getragen werden, oder anderen Werbemitteln. Durch ihre Höhe sind sie in Menschenansammlungen verstärkt wahrnehmbar und die Werbefläche bleibt nicht mehr nur auf die Fahnen beschränkt, sondern kann zusätzlich an der Kleidung der Fahnenträger angebracht werden.