Klappkarte BU Nachweis

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Hohe Hürde BU-Nachweis
Und nun?.
Hohe Hürde BU-Nachweis – und nun?
Ob Berufsunfähigkeit (BU) vorliegt und damit auch Anspruch auf eine BU-Rente besteht, darüber
scheiden sich oft die Geister. Für Be­troffene wird es so zu einem langen, be­schwer­lichen Weg, bis
sie Gewissheit haben. Dafür gibt es im Wesentlichen 2 Gründe:
Entweder wird der 50%ige BU-Grad nicht erreicht, der für die Auszahlung der BU-Rente Voraussetzung ist, oder der BU-Nachweis erfordert so viel Zeit und Aufwand, dass einige Kunden ihren
Antrag auf BU-Rente nicht weiter verfolgen.
37,07 %
32,04 %
11,12 %
8,58 %
7,69 %
1,89 %
1,04 %
0,57 %
Ausschluss­
klauseln
Konkrete
Verweisung
Abstrakte
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Re n t e n z
Quelle: Morgen&Morgen GmbH, 04/2016
Ablehnungsgründe Keine Reaktion Nichterreichung
des Kunden 50%igen BU-Grad
Sonstige
Gründe
Verletzung der
vorvertraglichen
Anzeigepflicht
Anfechtung
bzw.
Betrugsfall
Viele Wege – Niedrigere Hürden –
Hohe Zeitersparnis
Condor bietet seinen Kunden mit der „SBU“
neben dem „gängigen“ BU-Nachweis noch
weitere Wege den Leistungsanspruch nach­
zuweisen. Der Vorteil: Die Hürden sind hier
deutlich niedriger, da die Anforderungen an
die einzureichenden Nachweise geringer
sind. Dadurch können die Nachweise sehr viel
schneller geführt und die Wege in kürzerer Zeit
zurück­gelegt werden.
Möchten auch Sie, dass Ihre Kunden im Leistungsfall die Ziellinie „BU-Rente“ einfacher und
schneller erreichen können? Dann machen
Sie beispielsweise Beamte auf „Startbahn 3“
aufmerk­s am oder verweisen Sie Ärzte und
Gastronomen auf „Startbahn 6“. Damit der
BU-Nachweis nicht zum Hindernislauf für Ihre
Kunden wird!
Gängiger
BU-Nachweis
Arbeits­
unfähigkeit
Beamten­klausel
1 Pflege­punkt
EM-Renten­
bescheid
Infektions­
klausel
83 376 70 0407 008 0 01.17
1) Gängiger BU-Nachweis
Der gängigste Weg, den 50%igen BU-Grad nachzuweisen,
ist der mittels Arztberichten und Gutachten. Doch hier sind
tendenziell die höchsten Hürden zu überspringen bzw. die
längste Strecke zurückzulegen.
2) Arbeitsunfähigkeit
Versicherte bei Condor können auch ohne berufsunfähig zu
sein, eine Leistung erhalten – nämlich wenn sie länger als
6 Monate am Stück arbeitsunfähig sind – der Nachweis der
Arbeitsunfähigkeit kann sich dabei zum Beispiel auch aus
dreimal 2 Monaten zusammensetzen. Zudem erhalten CondorVersicherte ihre Leistung in einem solchen Fall sogar rückwirkend von Beginn der nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeit an.
Und: Condor zahlt die Rente für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit,
selbst wenn keine Berufsunfähigkeit bescheinigt werden sollte
(für insgesamt max. 36 Monate während der Vertragslaufzeit).
3) Beamtenklausel
Auch für Beamte gibt es bei Condor eine Nachweiserleichterung der BU („Beamtenklausel“). Demnach können Beamte
auf Lebenszeit bereits dann die versicherte Rente erhalten,
wenn sie einen Entlassungsbescheid sowie ein amtsärztliches Gutachten vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die
Entlassung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte. Condor
verlangt dann keine weiteren Untersuchungen.
4) 1 Pflegepunkt
Wer zum Beispiel beim Aufstehen oder Zubettgehen Hilfe benötigt, ist in der Regel pflegebedürftig. Dennoch ist das noch kein
Garant dafür, dass diese Person auch gleichzeitig berufsunfähig
ist. Bei Condor haben Kunden bei Vorliegen der übrigen Leistungsvoraussetzungen bereits ab einer 6-monatigen Pflegebedürftigkeit mit nur einem Pflegepunkt Anspruch auf ihre BU-Rente,
wenn diese zur Berufsunfähigkeit führt – bei vielen anderen Versicherern ist diese Hürde deutlich höher: Dort erhalten sie erst ab
einer 6-monatigen Pflegebedürftigkeit mit 3 Pflegepunkten eine
BU-Leistung.
5) EM-Rentenbescheid
Wenn ein unbefristeter EM-Rentenbescheid eines gesetzlichen
Sozialversicherungsträgers vorliegt, geht in der Regel eine vollständige Erwerbsminderung einher. Somit sollten auch die Anforderungen an eine BU-Rente eigentlich erfüllt sein. Doch die
Realität sieht anders aus. Bei Condor hingegen reicht die Vorlage
eines unbefristeten EM-Rentenbescheids häufig aus, um ans Ziel
zu kommen und die BU-Rente zu erhalten (für Personen ab dem
50. Lebensjahr).
6) Infektionsklausel
Laut Infektionsklausel von Condor liegt Berufsunfähigkeit
auch dann vor, wenn der versicherten Person von der
entsprechenden Behörde ein vollständiges berufliches
Tätigkeitsverbot auferlegt wird, das mindestens 6 Monate
andauert. Viele Gesellschaften halten diese Nachweiserleichterung lediglich für Arztberufe vor. Doch auch
Gastronomen zum Beispiel kann die Ausübung ihres Berufs
aufgrund einer Infektion verboten werden. Condor setzt die
Hürde daher niedriger an und weitet seine Infektionsklausel
auf alle Berufe aus, die ein solches Tätigkeitsverbot erhalten
können.
Condor Lebensversicherungs-AG · Admiralitätstraße 67 · 20459 Hamburg · www.condor-versicherungen.de
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