BU Infektionsklausel auf dem BU-Markt – Stand Juli 2014

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Infektionsklausel im BU-Markt Informationen für Vertriebspartner LV-Marktreport
Juli 2014
Seite 1 von 6 Infektionsklausel in der BU
Für Humanmediziner und Zahnärzte sowie Studenten der Humanmedizin mit
vollständig bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und Studenten
der Zahnmedizin mit vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung bietet die
Barmenia die Infektionsklausel an. Dabei erreichen wir mit unseren Bedingungen:
9 Behördliche Anordnung oder
9 Hygieneplan eines anerkannten Hygienikers
9 Leistung bei vollständigem und
9 auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot
(mindestens 50 % außer Stande ist, die Tätigkeit auszuüben)
ein absolutes Alleinstellungsmerkmal am Markt!
Die Infektionsklausel im Kurzüberblick
Produkt / Quelle
Regelungen in den AVB, Klausel
Behördliche
Anordnung/
Rechtsvorschrift
Barmenia SoloBU Allgemeine Bedingungen für die Barmenia SoloBU Stand 01/2014
Hygieneplan
Vollständiges
Tätigkeitsverbot
Teilweises
Tätigkeitsverbot
Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Versicherungsbedingungen für die Selbstständige
BerufsunfähigkeitsPolice Stand 12/2013
Alte Leipziger BV10, BV11 Allgemeine Bedingungen für die
Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2014
Infektionsgefahr Stand 01/2014
LV 1871 Golden BU Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen Stand 04/2014
Berufsunfähigkeitsversicherung (Comfort-Schutz) Stand 02/2014
Volkswohlbund SBU Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 05/2014
AXA ASBV Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung (auch der RiesterRente) der Berufsgruppen 1* bis 3- sowie der
Heilberufe Stand 12/2013
Canada Life Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen für Ihren
Berufsunfähigkeitsschutz Stand 04/2014
Continentale B1 Premium Allgemeine Vertragsinformationen - Spezielle Klauseln Infektionsklausel Stand 04/2014
Deutsche Ärzteversicherung DSBV Besondere Versicherungsbedingungen für die
selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Heilberufe Stand 04/2013
Generali SBU 13 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung der Tarifgruppe SBU 13 Stand 01/2014
Hanse Merkur Profi Care Versicherungsbedingungen für die
Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 09/2013
HDI EGO Top BV13 Besondere Bedingungen für die Leistung bei Berufsunfähigkeit bei
Nürnberger SBU 2700C Allgemeine Bedingungen für die Nürnberger Selbstständige
WWK BioRisk Komfort BS05 Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige
Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort (BS05) Stand 08/2013
Barmenia Lebensversicherung a. G.
Team LV-Angebotssoftware und -Marktbeobachtung
Tel.: 0202 438-3693
E-Mail: [email protected]
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Seite 2 von 6 Die Infektionsklausel im Detail
Produkt / Quelle
Regelungen in den AVB, Klausel
Behördliche
Anordnung/
Rechtsvorschrift
Vollständiges
Tätigkeitsverbot
Hygieneplan
Teilweises
Tätigkeitsverbot
Barmenia SoloBU Allgemeine Bedingungen für die Barmenia SoloBU Stand 01/2014
Bei Human- und Zahnmedizinern sowie Studenten der Humanmedizin mit
vollständig bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und
Studenten der Zahnmedizin mit vollständig bestandener zahnärztlicher
Vorprüfung liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn und solange
- eine behördliche Anordnung der versicherten Person wegen einer
Infektionsgefahr die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise
untersagt oder
- bei Bestehen einer Infektionsgefährdung von Patienten über den Hygieneplan
eines anerkannten Hygienikers belegt wird, welche Tätigkeiten als Humanoder Zahnmediziner bzw. als Student der Human- oder Zahnmedizin die
versicherte Person noch und welche sie nicht mehr ausüben kann, und die
versicherte Person dadurch zu mindestens 50 % außer Stande ist, ihre
Tätigkeit als Human oder Zahnmediziner bzw. als Student der Human- oder
Zahnmedizin auszuüben. Die Tätigkeitseinschränkung muss sich
voraussichtlich über mindestens sechs Monate erstrecken.
Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Versicherungsbedingungen für die Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice Stand 12/2013 Wenn die versicherte Person
- infolge eines Tätigkeitsverbots, das von der zuständigen Gesundheitsbehörde
ausschließlich aus medizinischen Gründen nach § 31
Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wurde,
- voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6
Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ihren Beruf auszuüben
- und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht,
so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor. Betrifft das
Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen Berufstätigkeit, liegt auch nur
teilweise Berufsunfähigkeit vor.
Alte Leipziger BV10, BV11 Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2014 Bei Human- und Zahnmedizinern sowie bei Studenten der Human- und
Zahnmedizin liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn
- eine Rechtsvorschrift oder
- eine behördliche Anordnung dem Versicherten verbietet, wegen einer
Infektionsgefahr Patienten zu behandeln (vollständiges Tätigkeitsverbot), und
sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens
sechs Monaten erstreckt. Zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen
Tätigkeitsverbots ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt
vorzulegen. Liegt ein solches Verbot nicht vor, wird die Ansteckungsgefahr
nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen
Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel würde dazu ein Gutachten eines
renommierten Hygienikers eingeholt.
Barmenia Lebensversicherung a. G.
Team LV-Angebotssoftware und -Marktbeobachtung
Tel.: 0202 438-3693
E-Mail: [email protected]
Infektionsklausel im BU-Markt Informationen für Vertriebspartner Produkt / Quelle
Regelungen in den AVB, Klausel
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Behördliche
Anordnung/
Rechtsvorschrift
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Tätigkeitsverbot
Hygieneplan
Teilweises
Tätigkeitsverbot
AXA ASBV Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (auch der RiesterRente) der Berufsgruppen 1* bis 3- sowie der
Heilberufe Stand 12/2013 Es wird keine Infektionsklausel angeboten
Canada Life Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz Stand 04/2014 Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn
- die versicherte Person aufgrund eines Tätigkeitsverbots, das von der
zuständigen Gesundheitsbehörde ausschließlich aus medizinischen Gründen
nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wurde,
voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande sein wird, ihren Beruf
auszuüben, und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen
Lebensstellung im Sinne von Absatz 2 entspricht.
Continentale B1 Premium Allgemeine Vertragsinformationen - Spezielle Klauseln - Infektionsklausel Stand 04/2014 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt bei der BU-Vorsorge Premium auch dann
vor, wenn
- der versicherten Person zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer
Infektion die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit wegen Krankheit,
Krankheitsverdachts, Ansteckungsverdachts oder Ausscheidens durch
Verfügung der zuständigen Behörde vollständig untersagt wird (z. B. nach
§ 31 des deutschen Infektionsschutzgesetzes). Die Untersagung muss sich auf
einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstrecken.
Deutsche Ärzteversicherung DSBV Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Heilberufe Stand 04/2013 Wenn nichts anderes vereinbart ist, liegt Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1
Absatz 1 auch dann vor, wenn
- eine auf gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung beruhende
Verfügung der versicherten Person verbietet, wegen einer Infektionsgefahr
Patienten zu behandeln, (vollständiges Tätigkeitsverbot) und sich dieses
vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs
Monaten erstreckt. Zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen
Tätigkeitsverbotes ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt
vorzulegen. Liegt ein solches Tätigkeitsverbot nicht vor, wird die
Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der
medizinischen Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel wird dazu ein entsprechendes
Gutachten eingeholt.
Barmenia Lebensversicherung a. G.
Team LV-Angebotssoftware und -Marktbeobachtung
Tel.: 0202 438-3693
E-Mail: [email protected]
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Anordnung/
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Tätigkeitsverbot
Hygieneplan
Teilweises
Tätigkeitsverbot
Generali SBU 13 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Tarifgruppe SBU 13 Stand 01/2014 Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn und solange
- eine auf deutschen gesetzlichen Vorschriften beruhende vollziehbare
Verfügung einer deutschen Behörde (Verwaltungsakt) es der versicherten
Person verbietet, ihren Beruf auszuüben, weil aufgrund einer Infektion der
versicherten Person mit Krankheitserregern die Gefahr einer Infektion von
Dritten durch die versicherte Person bei der Ausübung ihrer beruflichen
Tätigkeit besteht (vollständiges Tätigkeitsverbot), und sich dieses vollständige
Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstreckt.
Hanse Merkur Profi Care Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 09/2013
Sofern eine Infektionsklausel eingeschlossen ist, liegt vollständige
Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn
- eine Rechtsvorschrift oder
- behördliche Anordnung dem Versicherten verbietet,
wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln (vollständiges
Tätigkeitsverbot). Das vollständige Tätigkeitsverbot muss mindestens sechs
Monate betragen. Zum Nachweis ist uns die Verfügung im Original oder amtlich
beglaubigt einzureichen. Die Leistungsverpflichtung endet mit der Aufhebung
des vollständigen Tätigkeitsverbots. Die Aufhebung ist uns unverzüglich
anzuzeigen.
Zusätzliche Information der Hanse Merkur:
Der Einschluss der Infektionsklausel wird Versicherungsnehmern mit
bestimmten Berufen in den Policen bestätigt. Medizinstudenten fallen unter
diese Berufe.
HDI EGO Top BV13 Besondere Bedingungen für die Leistung bei Berufsunfähigkeit bei Infektionsgefahr Stand 01/2014 Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn
- eine auf gesetzlichen Vorschriften oder
- behördlicher Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person
verbietet, wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr ihre
hauptberufliche Tätigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) und sich
dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs
Monaten erstreckt.
LV 1871 Golden BU Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen Stand 04/2014 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn
- für die Tätigkeit, die zuletzt in gesunden Tagen zu mindestens 50 Prozent
ausgeübt wurde, durch die zuständige Behörde wegen einer Infektion oder
wegen einer Fremdgefährdung aufgrund einer Infektion ein vollständiges
Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen wird
(Infektionsklausel). Das Tätigkeitsverbot muss sich über einen Zeitraum von
mindestens sechs Monaten erstrecken. Die Berufsunfähigkeit fällt mit der
Aufhebung des Tätigkeitsverbotes weg.
Barmenia Lebensversicherung a. G.
Team LV-Angebotssoftware und -Marktbeobachtung
Tel.: 0202 438-3693
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Behördliche
Anordnung/
Rechtsvorschrift
Vollständiges
Tätigkeitsverbot
Hygieneplan
Seite 5 von 6 Teilweises
Tätigkeitsverbot
Nürnberger SBU 2700C Allgemeine Bedingungen für die Nürnberger Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (Comfort-Schutz) Stand 02/2014 Wenn eine auf Rechtsvorschriften beruhende
- behördliche Anordnung es dem Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt verbietet, wegen
Infektionsgefahr zu praktizieren bzw. Patienten zu behandeln (vollständiges
Tätigkeitsverbot) und
sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens
sechs Monaten erstreckt,
so liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor. Die Berufsunfähigkeit entfällt, sofern
die versicherte Person eine ihrer Ausbildung und Erfahrung entsprechende
Tätigkeit tatsächlich ausübt und diese Tätigkeit ihrer bisherigen Lebensstellung
entspricht.
Volkswohlbund SBU Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 05/2014 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die
- zuständige Behörde gegenüber der versicherten Person wegen einer Infektion
oder wegen einer Fremdgefährdung aufgrund einer Infektion ein vollständiges
Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz ausspricht. Das
Tätigkeitsverbot muss sich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten
erstrecken.
WWK BioRisk Komfort BS05 Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort (BS05) Stand 08/2013
Bei Humanmedizinern, die als zugelassener Arzt oder Zahnarzt praktizieren,
liegt Berufsunfähigkeit auch vor,
- wenn die versicherte Person aufgrund einer Infektion (z. B. HIV, Hepatitis C)
mit einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgesprochenem
mindestens sechsmonatigen, vollständigen Tätigkeitsverbot nach § 31 des
Bundesinfektionsschutzgesetztes belegt wurde und sie auch keine andere
berufliche Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Barmenia Lebensversicherung a. G.
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Seite 6 von 6 Fazit: Die Barmenia-BU ist Top und ihre Infektionsklausel einzigartig!
Allianz
Alte Leipziger
Barmenia
Behördliche Anordnung/
Rechtsvorschrift
Hygieneplan
Canada Life
Continentale
Deutsche Ärzteversicherung
Generali
Hanse Merkur
HDI
LV 1871
Nürnberger
Volkswohlbund
WWK
Alte Leipziger
Barmenia
AXA
-
Allianz
AXA
Canada Life
Continentale
Deutsche Ärzteversicherung
Generali
Hanse Merkur
HDI
LV 1871
Nürnberger
Volkswohlbund
WWK
-
AXA
Canada Life
Alte Leipziger
AXA
Continentale
Deutsche Ärzteversicherung
Generali
Hanse Merkur
HDI
LV 1871
Nürnberger
Volkswohlbund
WWK
Canada Life
Allianz
Alte Leipziger
Barmenia
Vollständiges
Tätigkeitsverbot
Teilweises
Tätigkeitsverbot
Continentale
Deutsche Ärzteversicherung
Generali
Hanse Merkur
HDI
LV 1871
Nürnberger
Volkswohlbund
WWK
Allianz
Barmenia
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Barmenia Lebensversicherung a. G.
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