Infektionsklausel im BU-Markt Informationen für Vertriebspartner LV-Marktreport Juli 2014 Seite 1 von 6 Infektionsklausel in der BU Für Humanmediziner und Zahnärzte sowie Studenten der Humanmedizin mit vollständig bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und Studenten der Zahnmedizin mit vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung bietet die Barmenia die Infektionsklausel an. Dabei erreichen wir mit unseren Bedingungen: 9 Behördliche Anordnung oder 9 Hygieneplan eines anerkannten Hygienikers 9 Leistung bei vollständigem und 9 auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot (mindestens 50 % außer Stande ist, die Tätigkeit auszuüben) ein absolutes Alleinstellungsmerkmal am Markt! Die Infektionsklausel im Kurzüberblick Produkt / Quelle Regelungen in den AVB, Klausel Behördliche Anordnung/ Rechtsvorschrift Barmenia SoloBU Allgemeine Bedingungen für die Barmenia SoloBU Stand 01/2014 Hygieneplan Vollständiges Tätigkeitsverbot Teilweises Tätigkeitsverbot Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Versicherungsbedingungen für die Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice Stand 12/2013 Alte Leipziger BV10, BV11 Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2014 Infektionsgefahr Stand 01/2014 LV 1871 Golden BU Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen Stand 04/2014 Berufsunfähigkeitsversicherung (Comfort-Schutz) Stand 02/2014 Volkswohlbund SBU Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 05/2014 AXA ASBV Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (auch der RiesterRente) der Berufsgruppen 1* bis 3- sowie der Heilberufe Stand 12/2013 Canada Life Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz Stand 04/2014 Continentale B1 Premium Allgemeine Vertragsinformationen - Spezielle Klauseln Infektionsklausel Stand 04/2014 Deutsche Ärzteversicherung DSBV Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Heilberufe Stand 04/2013 Generali SBU 13 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Tarifgruppe SBU 13 Stand 01/2014 Hanse Merkur Profi Care Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 09/2013 HDI EGO Top BV13 Besondere Bedingungen für die Leistung bei Berufsunfähigkeit bei Nürnberger SBU 2700C Allgemeine Bedingungen für die Nürnberger Selbstständige WWK BioRisk Komfort BS05 Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort (BS05) Stand 08/2013 Barmenia Lebensversicherung a. G. Team LV-Angebotssoftware und -Marktbeobachtung Tel.: 0202 438-3693 E-Mail: [email protected] Infektionsklausel im BU-Markt Informationen für Vertriebspartner LV-Marktreport Juli 2014 Seite 2 von 6 Die Infektionsklausel im Detail Produkt / Quelle Regelungen in den AVB, Klausel Behördliche Anordnung/ Rechtsvorschrift Vollständiges Tätigkeitsverbot Hygieneplan Teilweises Tätigkeitsverbot Barmenia SoloBU Allgemeine Bedingungen für die Barmenia SoloBU Stand 01/2014 Bei Human- und Zahnmedizinern sowie Studenten der Humanmedizin mit vollständig bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und Studenten der Zahnmedizin mit vollständig bestandener zahnärztlicher Vorprüfung liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn und solange - eine behördliche Anordnung der versicherten Person wegen einer Infektionsgefahr die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise untersagt oder - bei Bestehen einer Infektionsgefährdung von Patienten über den Hygieneplan eines anerkannten Hygienikers belegt wird, welche Tätigkeiten als Humanoder Zahnmediziner bzw. als Student der Human- oder Zahnmedizin die versicherte Person noch und welche sie nicht mehr ausüben kann, und die versicherte Person dadurch zu mindestens 50 % außer Stande ist, ihre Tätigkeit als Human oder Zahnmediziner bzw. als Student der Human- oder Zahnmedizin auszuüben. Die Tätigkeitseinschränkung muss sich voraussichtlich über mindestens sechs Monate erstrecken. Allianz BerufsunfähigkeitsPolice Versicherungsbedingungen für die Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice Stand 12/2013 Wenn die versicherte Person - infolge eines Tätigkeitsverbots, das von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausschließlich aus medizinischen Gründen nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wurde, - voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder bereits 6 Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist, ihren Beruf auszuüben - und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so liegt von Beginn an eine vollständige Berufsunfähigkeit vor. Betrifft das Tätigkeitsverbot nur einen Teil der bisherigen Berufstätigkeit, liegt auch nur teilweise Berufsunfähigkeit vor. Alte Leipziger BV10, BV11 Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 01/2014 Bei Human- und Zahnmedizinern sowie bei Studenten der Human- und Zahnmedizin liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn - eine Rechtsvorschrift oder - eine behördliche Anordnung dem Versicherten verbietet, wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln (vollständiges Tätigkeitsverbot), und sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. Zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen Tätigkeitsverbots ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen. Liegt ein solches Verbot nicht vor, wird die Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel würde dazu ein Gutachten eines renommierten Hygienikers eingeholt. Barmenia Lebensversicherung a. G. Team LV-Angebotssoftware und -Marktbeobachtung Tel.: 0202 438-3693 E-Mail: [email protected] Infektionsklausel im BU-Markt Informationen für Vertriebspartner Produkt / Quelle Regelungen in den AVB, Klausel LV-Marktreport Juli 2014 Behördliche Anordnung/ Rechtsvorschrift Seite 3 von 6 Vollständiges Tätigkeitsverbot Hygieneplan Teilweises Tätigkeitsverbot AXA ASBV Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (auch der RiesterRente) der Berufsgruppen 1* bis 3- sowie der Heilberufe Stand 12/2013 Es wird keine Infektionsklausel angeboten Canada Life Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz Stand 04/2014 Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn - die versicherte Person aufgrund eines Tätigkeitsverbots, das von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausschließlich aus medizinischen Gründen nach § 31 Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG) ausgesprochen wurde, voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande sein wird, ihren Beruf auszuüben, und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung im Sinne von Absatz 2 entspricht. Continentale B1 Premium Allgemeine Vertragsinformationen - Spezielle Klauseln - Infektionsklausel Stand 04/2014 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt bei der BU-Vorsorge Premium auch dann vor, wenn - der versicherten Person zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer Infektion die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit wegen Krankheit, Krankheitsverdachts, Ansteckungsverdachts oder Ausscheidens durch Verfügung der zuständigen Behörde vollständig untersagt wird (z. B. nach § 31 des deutschen Infektionsschutzgesetzes). Die Untersagung muss sich auf einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten erstrecken. Deutsche Ärzteversicherung DSBV Besondere Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Heilberufe Stand 04/2013 Wenn nichts anderes vereinbart ist, liegt Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 Absatz 1 auch dann vor, wenn - eine auf gesetzlichen Vorschriften oder behördlicher Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person verbietet, wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln, (vollständiges Tätigkeitsverbot) und sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. Zum Nachweis des Vorliegens eines vollständigen Tätigkeitsverbotes ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt vorzulegen. Liegt ein solches Tätigkeitsverbot nicht vor, wird die Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel wird dazu ein entsprechendes Gutachten eingeholt. Barmenia Lebensversicherung a. G. Team LV-Angebotssoftware und -Marktbeobachtung Tel.: 0202 438-3693 E-Mail: [email protected] Infektionsklausel im BU-Markt Informationen für Vertriebspartner Produkt / Quelle Regelungen in den AVB, Klausel LV-Marktreport Juli 2014 Behördliche Anordnung/ Rechtsvorschrift Seite 4 von 6 Vollständiges Tätigkeitsverbot Hygieneplan Teilweises Tätigkeitsverbot Generali SBU 13 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Tarifgruppe SBU 13 Stand 01/2014 Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn und solange - eine auf deutschen gesetzlichen Vorschriften beruhende vollziehbare Verfügung einer deutschen Behörde (Verwaltungsakt) es der versicherten Person verbietet, ihren Beruf auszuüben, weil aufgrund einer Infektion der versicherten Person mit Krankheitserregern die Gefahr einer Infektion von Dritten durch die versicherte Person bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit besteht (vollständiges Tätigkeitsverbot), und sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstreckt. Hanse Merkur Profi Care Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 09/2013 Sofern eine Infektionsklausel eingeschlossen ist, liegt vollständige Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn - eine Rechtsvorschrift oder - behördliche Anordnung dem Versicherten verbietet, wegen einer Infektionsgefahr Patienten zu behandeln (vollständiges Tätigkeitsverbot). Das vollständige Tätigkeitsverbot muss mindestens sechs Monate betragen. Zum Nachweis ist uns die Verfügung im Original oder amtlich beglaubigt einzureichen. Die Leistungsverpflichtung endet mit der Aufhebung des vollständigen Tätigkeitsverbots. Die Aufhebung ist uns unverzüglich anzuzeigen. Zusätzliche Information der Hanse Merkur: Der Einschluss der Infektionsklausel wird Versicherungsnehmern mit bestimmten Berufen in den Policen bestätigt. Medizinstudenten fallen unter diese Berufe. HDI EGO Top BV13 Besondere Bedingungen für die Leistung bei Berufsunfähigkeit bei Infektionsgefahr Stand 01/2014 Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn - eine auf gesetzlichen Vorschriften oder - behördlicher Anordnung beruhende Verfügung der versicherten Person verbietet, wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr ihre hauptberufliche Tätigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) und sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt. LV 1871 Golden BU Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen Stand 04/2014 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn - für die Tätigkeit, die zuletzt in gesunden Tagen zu mindestens 50 Prozent ausgeübt wurde, durch die zuständige Behörde wegen einer Infektion oder wegen einer Fremdgefährdung aufgrund einer Infektion ein vollständiges Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochen wird (Infektionsklausel). Das Tätigkeitsverbot muss sich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstrecken. Die Berufsunfähigkeit fällt mit der Aufhebung des Tätigkeitsverbotes weg. Barmenia Lebensversicherung a. G. Team LV-Angebotssoftware und -Marktbeobachtung Tel.: 0202 438-3693 E-Mail: [email protected] Infektionsklausel im BU-Markt Informationen für Vertriebspartner Produkt / Quelle Regelungen in den AVB, Klausel LV-Marktreport Juli 2014 Behördliche Anordnung/ Rechtsvorschrift Vollständiges Tätigkeitsverbot Hygieneplan Seite 5 von 6 Teilweises Tätigkeitsverbot Nürnberger SBU 2700C Allgemeine Bedingungen für die Nürnberger Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (Comfort-Schutz) Stand 02/2014 Wenn eine auf Rechtsvorschriften beruhende - behördliche Anordnung es dem Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt verbietet, wegen Infektionsgefahr zu praktizieren bzw. Patienten zu behandeln (vollständiges Tätigkeitsverbot) und sich dieses vollständige Tätigkeitsverbot auf einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten erstreckt, so liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor. Die Berufsunfähigkeit entfällt, sofern die versicherte Person eine ihrer Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit tatsächlich ausübt und diese Tätigkeit ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Volkswohlbund SBU Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Stand 05/2014 Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die - zuständige Behörde gegenüber der versicherten Person wegen einer Infektion oder wegen einer Fremdgefährdung aufgrund einer Infektion ein vollständiges Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz ausspricht. Das Tätigkeitsverbot muss sich über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten erstrecken. WWK BioRisk Komfort BS05 Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort (BS05) Stand 08/2013 Bei Humanmedizinern, die als zugelassener Arzt oder Zahnarzt praktizieren, liegt Berufsunfähigkeit auch vor, - wenn die versicherte Person aufgrund einer Infektion (z. B. HIV, Hepatitis C) mit einem von der zuständigen Gesundheitsbehörde ausgesprochenem mindestens sechsmonatigen, vollständigen Tätigkeitsverbot nach § 31 des Bundesinfektionsschutzgesetztes belegt wurde und sie auch keine andere berufliche Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Barmenia Lebensversicherung a. G. Team LV-Angebotssoftware und -Marktbeobachtung Tel.: 0202 438-3693 E-Mail: [email protected] Infektionsklausel im BU-Markt Informationen für Vertriebspartner LV-Marktreport Juli 2014 Seite 6 von 6 Fazit: Die Barmenia-BU ist Top und ihre Infektionsklausel einzigartig! Allianz Alte Leipziger Barmenia Behördliche Anordnung/ Rechtsvorschrift Hygieneplan Canada Life Continentale Deutsche Ärzteversicherung Generali Hanse Merkur HDI LV 1871 Nürnberger Volkswohlbund WWK Alte Leipziger Barmenia AXA - Allianz AXA Canada Life Continentale Deutsche Ärzteversicherung Generali Hanse Merkur HDI LV 1871 Nürnberger Volkswohlbund WWK - AXA Canada Life Alte Leipziger AXA Continentale Deutsche Ärzteversicherung Generali Hanse Merkur HDI LV 1871 Nürnberger Volkswohlbund WWK Canada Life Allianz Alte Leipziger Barmenia Vollständiges Tätigkeitsverbot Teilweises Tätigkeitsverbot Continentale Deutsche Ärzteversicherung Generali Hanse Merkur HDI LV 1871 Nürnberger Volkswohlbund WWK Allianz Barmenia Die Übersicht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Quellen sind Internetveröffentlichungen, Pressemitteilungen, Prospekte, Druckstücke wie z. B. AVB und vieles mehr. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen können wir nicht gewährleisten. 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