DATENSCHUTZ

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5/2015
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DATENSCHUTZ
KONKRET
Recht | Projekte | Lösungen
Chefredaktion: Rainer Knyrim
Safe Harbor
Die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
Maximilian Schrems
Checkliste Datentransfer nach Safe Harbor
Rainer Knyrim, Gerald Trieb
Gesundheitswesen und
Sozialversicherung
Die Millionen Gesundheitsdaten sind woanders
Interview mit Susanne Herbek, Geschäftsführerin ELGA GmbH
Praxisbeitrag: Auskunftspflicht der AUVA
gem § 26 DSG
Markus Oman
Datenschutzorganisation in der Sozialversicherung
Josef Souhrada
ISSN 2313-5409
Nutzen von Open Data und Cloud-Computing
im Gesundheitswesen
Elisabeth Hödl, Martin Zechner
dako.manz.at
P.b.b. Verlag Manz 1230 Wien, Gutheil Schoder Gasse 17
te
editorial & inhalt
Rainer Knyrim
das interview 102
Die Millionen Gesundheitsdaten
sind woanders
Rechtsanwalt und Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte
Dako gewinnt Preis
Es freut mich, Ihnen mitzuteilen, dass am 1. 10. 2015 die Zeitschrift, die Sie in Händen halten, in der „Nacht der Manz-Autoren“ prämiert wurde. Die Redaktion von „Datenschutz
konkret“ erhielt den Manz-Preis in der Kategorie „Zeitschrift“ für die beste Zeitschrift.
Die Redaktion freut sich sehr über diesen Preis und möchte Sie an diesem Ereignis mit dem
nachstehenden Foto teilhaben lassen und sich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie die „Datenschutz konkret“ abonniert haben:
Interview mit Susanne Herbek, Geschäftsführerin der ELGA GmbH
das praxisprojekt 104
Auskunftspflicht der AUVA
Projekt zur Umsetzung von Auskunftsbegehren
der beitrag 108
Datenschutzorganisation in der
Sozialversicherung
Datenquellen und die Zusammenarbeit mit
Behörden
Nutzen von Open Data und CloudComputing im Gesundheitswesen
Was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu
beachten?
DSGVO: die Betroffenenrechte
Vlnr: Verlagsleiter Dr. Pichler, Manz, Prof. Pollirer, HR Dr. Weiss, Mag. Oman, Dr. Knyrim, stv.
Verlagsleiter Mag. Korntner. Nicht im Bild: Mag. Haidinger (Fotocredit: MANZ/Fotostudio Huger)
Wie Sie den Medien vermutlich entnommen haben, hat der EuGH am 6. 10. 2015 im Verfahren Maximilian Schrems gegen Irische Datenschutzbehörde sein Urteil gefällt. Der
EuGH hat die Safe-Harbor-Regeln der EU-Kommission für den Datentransfer in die
USA für ungültig erklärt, weil diese im Hinblick auf die Massenüberwachung von Daten
der EU-Bürger in den USA durch den dortigen Geheimdienst und den Mangel an Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten von europäischen Bürgern in den USA mit den europäischen
Grundrechten nicht vereinbar sind. Dass damit ein Datentransfer in die USA auf Basis
von Safe Harbor mit sofortiger Wirkung unzulässig ist, ist eine Bombe, die auch Österreichs Unternehmen völlig unvorbereitet trifft.
Es freut uns besonders, dass wir Mag. Maximilian Schrems, der auch im Beirat unserer Zeitschrift ist, trotz des großen Medienrummels dazu gewinnen konnten, binnen weniger Tage einen Beitrag über dieses folgenschwere EuGH-Urteil für dieses Heft zu verfassen. Weiters habe ich mit meinem Kollegen Dr. Gerald Trieb eine „Checkliste Safe Harbor“ verfasst, die Unternehmen helfen soll, zu analysieren, ob sie von dem Urteil betroffen
sind, und falls ja, was diese nun machen können.
Der Schwerpunkt unseres Hefts ist diesmal der Datenschutz im Gesundheitswesen
und in der Sozialversicherung. Dazu lesen Sie ein Interview mit der Geschäftsführerin
der ELGA GmbH, Dr. Susanne Herbek. Weiters hat Dr. Josef Souhrada, Leiter der Rechtsabteilung des Hauptverbands der Sozialversicherungen einen Beitrag über die Datenschutzorganisation in der SV verfasst. Ein Beitrag von Watchdogs über Datenschutz,
Open Data und Cloud im Gesundheitswesen, ein Praxisbericht von Mag. Markus Oman
über den Auskunftsprozess nach § 26 DSG bei der AUVA sowie eine Judikaturübersicht
zum Sozialversicherungsrecht im Zusammenhang mit Datenschutzrecht von Dr. Andreas
Gerhartl runden den Schwerpunkt ab.
Die Serie zur EU-Datenschutzgrundverordnung, die weiter intensiv im Trilog verhandelt wird, setzt diesmal MMag. Barbara Wagner mit ihrem Beitrag über die künftigen
Betroffenenrechte fort.
Neue Rechte – wie das Recht auf Vergessen
und das Recht auf Datenübertragbarkeit –
werden eingeführt.
Die Safe-Harbor-Entscheidung
Was zur Aufhebung von Safe Harbor geführt hat – Maximilian Schrems berichtet.
die checkliste 117
Datentransfer nach Safe Harbor
Maßnahmen zur Identifizierung und Beseitigung von Datentransfers in die USA
der judikaturrückblick 119
Datenschutzrechtliche Probleme
in der Sozialversicherung
Falsches Geburtsdatum; Übermittlung von
Daten durch die GKK; ärztliche Untersuchung
die entscheidung 120
DSB
Stadionverbot; Datenweitergabe zwischen
Krankenhaus und Jugendwohlfahrtsträger
das lesen wir 122
Buchtipps
das gibt es 123
zum Hingehen; zum Staunen;
zum Ausfüllen; im nächsten Heft
Herzlichst, Ihr Rainer Knyrim
Dako 2015/54
die kurzmeldung 124
Legislative; Judikatur;
Verwaltung; Sonstiges
Dako 5 | 2015
101
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