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MRE – Netzwerk Heidenheim
MRSA-PCR-Schnelltest und / oder kulturelle Nachweismethode
Dokumentierte Patientenaufklärung
Basisinformation zum Aufklärungsgespräch
Patientendaten:
Behandelndes med. Fachpersonal:
Abnahmedatum:
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
dieser Aufklärungsbogen ist für Sie als zusätzliche Information gedacht. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei
evtl. Rückfragen auf unser Fachpersonal zuzugehen.
Das Problem
Staphylococcus aureus ist ein Bakterium, das natürlicherweise auf der Schleimhaut des Nasenvorhofs und etwas
seltener auch auf der Haut von fast jedem zweiten Menschen lebt. Dieser Keim gehört zu der so genannten
natürlichen Hautflora und verursacht bei Gesunden keine Infektionen.
Bei Verletzung der Haut oder auch durch medizinische Maßnahmen, wie z.B. eine Operation, kann S. aureus
Wundinfektionen verursachen. Solche Infektionen können harmlos ablaufen (Eiterbildung, Abszess etc.), bei
geschwächter Abwehrlage kann es aber auch zu schweren Infektionen wie einer Blutvergiftung oder einer
Lungenentzündung kommen. Bei den allermeisten Infektionen helfen bestimmte Medikamente, die so genannten
Antibiotika, die verursachenden Bakterien zu bekämpfen.
Manche S.aureus sind unempfindlich (resistent) gegenüber dem Antibiotikum „Methicillin“ und den
meisten anderen Antibiotika geworden. Solche Methicillin resistenten Staphylococcus aureus, nennt man
abgekürzt MRSA.
Bei einer echten Infektion (nicht bei einer oberflächlichen Besiedelung) helfen deshalb nur noch ganz
ausgewählte Medikamente.
Infektionen durch MRSA müssen deshalb unbedingt vermieden werden.
Für die nachfolgenden Informationen ist es von großer Bedeutung, die Begriffe Infektion (tatsächliche Erkrankung
an Infektionskeimen) und Trägerschaft (bloßes Vorkommen von Problemkeimen und Risiko für Infektion, aber
keine vorliegende Infektion !) zu unterscheiden.
Risikofaktoren für mögliche MRSA Trägerschaft
MRSA kann sich dann besonders einfach auf der Haut und der Schleimhaut eines Menschen einnisten,
wenn besondere Faktoren, so genannte Risikofaktoren für MRSA-Besiedlung vorliegen.
Besondere Faktoren
• Eine positive MRSA-Anamnese, d.h. einmal MRSA-Träger gewesen zu sein, auch wenn eine
erfolgreiche Sanierung durchgeführt worden ist
• Direkter und wiederholter Kontakt zu einem MRSA -Träger
• Krankenhausaufenthalt (>24 h) innerhalb der letzten 6 Monate bzw. (<3 Tage) innerhalb der letzten
12 Monate
• Aufenthalt in einem Alten-/Senioren-/Pflegeheim (>24 h) innerhalb der letzten 6 Monate
• Antibiotische Therapie innerhalb der letzten 6 Monate
• Chronische Pflegebedürftigkeit
• Katheter (Urinkatheter, Ernährungssonde, etc.)
• Dialysepflichtigkeit
• Offene chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen oder Ulcera ("offenes Bein")
• Beruflicher direkter Kontakt zu Tieren der landwirtschaftlichen Tiermast (Schweinen)
Bei Vorliegen eines oder mehrerer Faktoren, ist z.B. in jedem Fall vor oder bei Krankenhausaufnahme
eine Untersuchung auf Vorliegen einer MRSA-Trägerschaft durchzuführen!
Weshalb ist eine Untersuchung von Bedeutung
Nicht alle Menschen tragen MRSA auf ihrer Haut/Schleimhaut und nicht alle, bei denen MRSA auf der
Haut/Schleimhaut vorkommt, können MRSA auf andere übertragen. Das Wissen über die MRSA-Trägerschaft ist
zunächst für die einzelne Person selbst wichtig, der vor einer medizinischen Behandlung steht.
Grundsätzlich sind Infektionen nach medizinischen Maßnahmen, wie nach z.B. Beatmung, Operation oder
Immunsuppression nicht immer zu vermeiden und erfolgen am häufigsten durch die Bakterien, die bereits auf
dem Menschen selbst leben.
Lebt auf dem Menschen bei Krankenhausaufnahme bereits MRSA, so ist bei einer späteren Infektion MRSA die
wahrscheinlichste Ursache. Entscheidend für den Erfolg einer Therapie ist die frühzeitige und die wirksame
antibiotische Therapie. Von der richtigen Auswahl des Antibiotikums hängt der Heilungserfolg entscheidend ab.
Ist ein infektionsauslösender Keim (noch) nicht bekannt, muss der behandelnde Arzt aufgrund von
Erfahrungswerten bei einer Infektion Antibiotika einsetzen (so genannte kalkulierte Antibiotikatherapie).
Keines der in solchen Situationen üblicherweise angewandten Antibiotika hat allerdings eine adäquate Wirkung
gegenüber MRSA. So kann wertvolle Zeit verloren gehen.
Drei Punkte sind besonders wichtig
1. Schutz des betroffenen MRSA Trägers:
Ist die Trägerschaft bekannt, kann vor Operation noch eine Sanierung (Keimausrottung) versucht werden.
Durch Sanierung können signifikant Infektionen verhindert werden.
2. Ein Abstrich ist ein Blick in die Zukunft:
Weiß der Arzt, das sein Patient MRSA Träger ist, wird er diesen Erreger bei Auftreten eine Infektion in
seine kalkulierte Antibiotika miteinbeziehen.
3. Schutz anderer Patienten:
MRSA Träger werden im Krankenhaus (!) besonders behandelt. Sie liegen in einem Einzelzimmer. Durch
Handschuhe und Schutzkittel wird die Übertragung von MRSA über Personal auf andere Mitpatienten
verhindert. Das Personal trägt einen Mundschutz, um sich – bei Vorliegen von unbekannten
Risikofaktoren – nicht selbst auf Dauer mit MRSA zu besiedeln, und dann in den kommenden Wochen
und Monaten MRSA auf die künftigen Patienten zu streuen.
Wie wird die Untersuchung durchgeführt
Um die Träger- und Überträgerschaft festzustellen, muss eine mikrobiologische Untersuchung in einem Labor
erfolgen. Hierfür wird ein Abstrich mit einem Wattetupfer von der Haut/Schleimhaut (meist Nasenvorhof, Rachen,
ggf. Wunden, seltener Achseln, Leiste) durchgeführt. Ein Labor bestimmt das Vorhandensein von MRSA durch
einen Kulturnachweis. Werden keine MRSA nachgewiesen gilt der Untersuchte als MRSA negativ. Muss das
Ergebnis rasch vorliegen (anstehende OP etc.) kann ein Schnelltest (molekulare Methode) durchgeführt werden.
PCR – Schnelltest:
Abstriche für kulturellen Nachweis:
Abstrichtupfer anfeuchten! Varianten 1+2
Fokus: Watteanteil
V1:Transportmedium
V2: Nacl 0,9%
Kann man MRSA behandeln
Ja. Obwohl MRSA resistent gegen die meisten Antibiotika ist, gibt es so genannte Reserveantibiotika, die zur
Therapie von MRSA einsetzbar sind. Diese Antibiotika werden in der Regel nur im Krankenhaus verabreicht.
Abhängig vom Status des Immunsystems des Patienten ist eine erfolgreiche Therapie durchführbar. In jedem Fall
muss MRSA zusätzlich von der Haut und Schleimhaut der Patienten entfernt werden (so genannte
Sanierungstherapie), damit die Grundlage für künftige Infektionen mit diesem Erreger eliminiert wird.
Wie erfolgt eine Behandlung
Die so genannte Sanierung oder Sanierungstherapie dient der Eliminierung (Ausrottung) der MRSA-Bakterien von
der Hautoberfläche und den Schleimhäuten des Trägers. Bei gesunden Menschen ohne Risikofaktoren lässt sich
MRSA aus seinem Hauptreservoir, dem Nasenvorhof leicht entfernen. Hierzu werden antibiotisch oder
antiseptisch wirksame Nasensalben angewendet. Innerhalb weniger Tage ist der MRSA entfernt, der Erfolg der
Sanierung sollte mittels Abstrichtupfer bestätigt werden. Die Erfolgsrate dieser einfachen Sanierung ist sehr hoch
und dauerhaft.
Liegen sanierungshemmende Faktoren vor (Wunde, Katheter etc.), sollte in der Regel die Heilung bzw.
Beendigung des Risikofaktors abgewartet werden, bevor die endgültige MRSA-Sanierung angegangen wird.
Dennoch kann in dieser Phase eine Sanierungstherapie zur Keimreduktion sinnvoll sein, etwa dann wenn durch
die Sanierung einer MRSA Besiedlung (z.B. in der Nase) eine MRSA Infektion (z.B. einer bisher nicht verkeimten
Wunde) vermieden werden kann.
Wie lange kann sich MRSA auf der Schleim-(Haut) des Menschen halten
Die Dauer der Besiedlung hängt davon ab, ob sanierungshemmende Faktoren wie ein Ulcus, Katheter oder
Antibiotikagabe vorliegen. Eine Sanierung ist dann selten erfolgreich und der Patient kann bis zu 40 Monate und
länger MRSA tragen. Ohne sanierungshemmende Faktoren gelingt eine Sanierung in den meisten Fällen
innerhalb von 2 Wochen. Ohne sanierungshemmende Faktoren und ohne Sanierung kann die Trägerdauer bis zu
1 Jahr und länger dauern.
Wie lange muss ein MRSA-Träger (z.B. im Krankenhaus) in einem Einzelzimmer mit zusätzlichen
Hygienemaßnahmen gepflegt werden
Alle Anstrengungen richten sich auf die Therapie der Grunderkrankung (z.B. Wunde, Dekubitus) und der
anschließenden Schlusssanierung des MRSA-Trägers, um den MRSA von der Haut und der Schleimhaut des
Patienten auszurotten. Der behandelnde Arzt entscheidet gemeinsam mit dem medizinischen Fachpersonal, wie
lange eine Sanierung durchgeführt werden muss. Die besonderen Hygienemaßnahmen müssen solange
durchgeführt werden, bis der MRSA nicht mehr auf der Haut/Schleimhaut nachgewiesen wird. Abhängig von der
Grunderkrankung (z.B. Wunde) kann die Sanierungstherapie Tage, Wochen oder auch länger dauern. Sie muss
in jedem Fall auch nach Entlassung aus dem Krankenhaus kontrolliert und weitergeführt werden auch wenn
zunächst die Heilung der Grunderkrankung im Vordergrund steht.
Müssen besondere Schutzmaßnahmen beachtet werden
1. Krankentransport
Während des Krankentransports ist eine Übertragung auf das Personal nur möglich, wenn es zu intensivem
Kontakt oder einer direkten Exposition des Personals bei Verbandsanlage oder Intubation kommt.
Aus diesem Grund ist nur bei diesen zuletzt genannten Situationen ein Mundschutz durch das Personal zu
tragen. (Ausnahme: Aufenthalt im MRSA-Patientenzimmer). Nur bei direktem Kontakt ist das Tragen von
Handschuhen und eines Schutzkittels erforderlich. Nach Ausziehen der Schutzkleidung ist eine sofortige
Händedesinfektion erforderlich. Das Tragen von weißen flüssigkeitsdichten Schutzoveralls mit Kapuze und
Atemhalbmaske/Mundschutz sind beim Transport von MRSA-Patienten übertriebene Schutzmassnahmen
und führen zur Verunsicherung von Angehörigen und Mitbewohner und zu unnötigen Kosten.
2. Alten-/ Pflegeheime
Zum Umgang mit MRSA-Trägern im Alten-/Pflegeheim liegen klare Empfehlungen der KRINKO Kommission
am RKI vor. MRSA-Träger müssen nicht grundsätzlich isoliert gepflegt werden, situationsangepasste
Hygienemaßnahmen reichen aus und erweiterte Maßnahmen sind nur in seltenen Fällen bei direktem Kontakt
notwendig. Die konsequente Weiterführung einer Sanierungstherapie steht im Vordergrund. Diese kann
zunächst in der Heilung der Grunderkrankung (Wunde, Dekubitus) bestehen, bis die eigentliche MRSASanierung (s.o.) erfolgt.
3. Arztpraxis
Auch in der Arztpraxis sind in keinem Fall Maßnahmen wie im Krankenhaus notwendig. Hier ist eine gute
Praxislogistik (MRSA-Patient nicht im überfüllten Wartezimmer warten lassen) und konsequente
Standardhygiene (u.a.) Händedesinfektion) erforderlich. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der
konsequenten Weiterführung einer Sanierungstherapie. Diese kann zunächst in der Heilung der
Grunderkrankung (Wunde, Dekubitus) bestehen, bis die eigentliche MRSA-Sanierung (s.o.) erfolgt. In jedem
Fall muss eine Erfolgskontrolle der endgültigen MRSA-Sanierung erfolgen.
4. Zu Hause
Träger von klassischen MRSA, die im Krankenhaus erworben werden, stellen für ihre Angehörigen
erfreulicherweise keine Gefahr dar. Kontaktpersonen, die offene Wunden haben oder stark immunsupprimiert
sind, sollten jedoch die persönliche Hygiene -nicht nur wegen des MRSA- peinlich einhalten. Schwangere
sind nicht besonders gefährdet und sollten neben guter persönlicher Körperhygiene nach Kontakt mit einem
MRSA-Patienten die Hände waschen.
5. Ambulante oder häusliche Pflege
Allgemein sind die Maßnahmen analog zur Heimrichtlinie anzuwenden. Beim direkten Umgang mit infizierten
Wunden, Sekreten, Stuhl etc. sollten Schutzmaßnahmen wie Handschuhe und eventuell auch Schutzkittel
angewendet und eine anschießende Händedesinfektion durchgeführt werden. Bitte Fragen Sie hierfür im
Einzelfall den behandelnden Arzt, einen Hygieniker/Mikrobiologen bzw. medizinisches Fachpersonal.
Hinweis auf Überleitbogen, Notwendigkeit einer entsprechenden Informationsweitergabe
Um eine fachlich korrekte Weiterbetreuung bei Ihnen zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, dass wir ggf.
den Krankentransportdienst sowie die weiterversorgende Nachsorgeeinrichtung, auf alle Fälle aber Ihren
behandelnden Arzt, über den aktuellen Stand Ihrer Keimbesiedelung in Kenntnis setzten. Dies erfolgt neben der
üblichen Information (Einweisungsschein, Entlassbrief, etc.), zusätzlich über einen so genannten Überleitbogen.
Dieser bietet die Möglichkeit einer adäquaten Versorgung, unabhängig davon ob Sie sich im ambulanten oder
stationären Bereich bewegen.
Med. Fachpersonal:
Anmerkung zum Aufklärungsgespräch:
Ort:
Datum:
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Unterschrift:
Ablehnung
Einwilligung
Patient:
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